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VfGH: keine rote Spielwiese

In sozialdemokratischen Juristenkreisen gärt es offensichtlich: Zunächst hebt der bekanntlich politisch besetzte Verfassungsgerichtshof die Bundespräsidentenstichwahl auf und verkündet am 1. Juli 2016 das Erkenntnis mit fundierter Begründung öffentlich. Nach einer Nachdenkpause von zwei Monaten regt sich Kritik in der Person des Verfassungsrechtsprofessors und Unterstützers von van der Bellen Heinz Mayer. Als Medien wählt er die Zeitschrift „Falter“ und ZiB2. Den gleichen Weg beschreitet nach einer weiteren Nachdenkpause der auf einem SPÖ-Ticket sitzende Verfassungsrichter und ebenfalls Van-der-Bellen-Wähler Johannes Schnizer; er verteidigt die Entscheidung und äußert den Ersatzvorwurf Richtung FPÖ, diesen Schritt lange vorbereitet zu haben. Medien berichten ob dieses Sonderritts von Rücktrittsaufforderungen innerhalb des Gerichtshofs.

Daraufhin kritisiert der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim öffentlich den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und wirft diesem vor, dass er angesichts der „breiten und kritischen Diskussion“ hätte Stellung nehmen sollen. „Es ist nicht zeitgerecht, dass der VfGH nicht kommuniziert und nicht darlegt, warum er eine Entscheidung getroffen hat“, sagte er.

Geht’s noch? Der Verfassungsgerichtshof hat nicht nur das Verfahren in aller Transparenz abgeführt, sondern auch die Verkündung samt ausführlicher Begründung öffentlich abgeliefert. Mehrere Printmedien habe in der Folge die schriftliche Urteilsausfertigung abgedruckt.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs ist nicht dazu da, die Entscheidungen dieses Höchstgerichts an allen Ecken und Enden der Republik zu verteidigen, bis sie jeder Mensch verstanden hat. Im Gegenteil: Es wäre ein die Autorität des Gerichtshofs schwer beeinträchtigender Fehler, wenn er sich auf Diskussionen einließe und auf diese Weise zum Zerreden der eigenen Entscheidungen beitrüge.

In der linken Reichshälfte wächst offensichtlich die Unzufriedenheit mit dem Verfassungsgerichtshof und man inszeniert öffentlich die üblichen Intrigen, desavouiert den einen und bringt den anderen in Stellung. Für derartige Spielchen ist das Höchstgericht der denkbar schlechteste Ort. Dort, wo man ohne Partei nichts ist, kennt man wieder einmal keine Grenzen – zum Schaden der Republik.

Dr. Georg Vetter ist selbständiger Rechtsanwalt in Wien. Er ist Nationalratsabgeordneter der ÖVP.

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