Politjustiz in Österreich

Durch ein von mir autorisiertes Flugblatt wurde im Jahr 2012 ein Beitrag dazu geleistet, dass bei einer Volksabstimmung in Gföhl, Niederösterreich, die Errichtung eines buddhistischen Missionszentrums (samt Stupa) abgelehnt worden ist.

Am 4. April 2013 hat die Staatsanwaltschaft gegen mich beim Landesgericht Krems einen Strafantrag wegen Verhetzung eingebracht (Strafdrohung bis zwei Jahre Gefängnis) und mir Folgendes zum Vorwurf gemacht: Im besagten Flugblatt werde der Buddhismus als menschenverachtende Ideologie bezeichnet, es gäbe sexualmagische Praktiken zur Erleuchtung, der Buddhismus sei kriegerisch und die Weltherrschaft anstrebend und werde in die Nähe von Pädophilie und Nationalsozialismus gerückt. Bereits im ersten Beweisantrag habe ich dazu inhaltlich Stellung genommen und Belegstellen zitiert, mit anderen Worten den Wahrheitsbeweis geführt.

Es lässt sich unzweifelhaft nachweisen, dass es sexualmagische Praktiken als „Weg der Erleuchtung“ gibt, die unseren Vorstellungen von einem menschenwürdigen Umgang mit dem weiblichen Geschlecht krass widersprechen. Frauen werden (als Weisheitsgefährtinnen oder Mudras) zur Auslösung und Aneignung sexueller Energien benötigt. Die Mudra muss jung und schön sein. Ein Weisheitslehrer des 8. Jahrhunderts unterscheidet fünf verschiedene Mudras je nach Alter: 8-, 12-, 16-, 20- und 25jährige. Die jüngsten Mädchen, die im Kalachakra-Tantra gebraucht werden, sind 11 Jahre alt. Nach dem Sexualakt verfällt die Mudra der Geringschätzung.

Das „Gesetz der Umkehr“ besagt, dass das Böse nur durch das Böse überwunden werden kann, weshalb offen zu allen möglichen Verbrechen aufgefordert wird. Das vom Dalai Lama zelebrierte „Kalachakra- Tantra für den Weltfrieden“ (Graz 2002) prophezeit einen blutigen Religionskrieg zwischen Buddhisten und Nicht-Buddhisten um die Weltherrschaft und strebt das mythische „Reich Shambala“ an, für das sich auch die Nazis interessiert haben beziehungsweise deren heutige Epigonen noch immer interessieren. Hier gibt es einen Bezug zu Helena Blavatsky, der Begründerin der „Wurzelrassenlehre“, die mit gutem Grund als ideologische Grundlage der Judenvernichtung im Dritten Reich gesehen werden kann.

Für die Neuauflage des Blavatsky-Buches „Die Stimme der Stille“ hat der Dalai Lama ein Vorwort geschrieben. Als der Dalai Lama einmal gefragt wurde, ob das Reich Shambala zu symbolisch zu verstehen sei, hat er das ausdrücklich verneint. Diese kurze Zusammenfassung soll verdeutlichen, dass ohne inhaltliche Überprüfung des inkriminierten Flugblattes ein ordnungsgemäßes Verfahren gar nicht möglich war.

Peter Scholl-Latour schreibt in seinem Buch „Kampf dem Terror – Kampf dem Islam?“ über Tibet in der Zeit vor der chinesischen Besetzung (S. 475f): „Eine ´Insel der Seligen´ ist diese isolierte Hochgebirgslandschaft nie gewesen. Der Lamaismus war dort in tantristischer Magie, in einer Horrorwelt von Teufeln und Dämonen erstarrt. Die Masse der Bevölkerung lebte als Untertanen der Feudalherren, wenn nicht als Sklaven. Im Potala-Palast spielten sich mörderische Intrigen ab. […] Die lamaistische Theokratie war ein Hort des Obskurantismus und einer religiös verbrämten Tyrannei.“

Dazu einige Rechtshinweise, die keinen Zweifel daran lassen, dass das gegen mich geführte Strafverfahren mit Rechtsstaatlichkeit und Objektivität nicht zu tun hat:

  1. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist zwar nur innerhalb der gesetzlichen Schranken gewährleistet, doch darf ein solches gesetzliche Schranken verkörperndes Gesetz keinen Inhalt haben, der den Wesensinhalt des Grundrechtes unzulässig einschränkt. (Ständige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, vgl etwa VfSlg 6166/1970, VfSlg 13122/1992.) Zufolge der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gilt das in Artikel 10 Absatz 1 MRK statuierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch für Aussagen, die als verletzend, schockierend oder irritierend empfunden werden, weil dies der Pluralismus und die Toleranz verlangen, ohne die keine demokratische Gesellschaft existieren kann (Vgl MR 1986, H 4, 11; MR 1991, 171, mit weiteren Nachweisen). Diesem Grundrecht wird daher ein sehr hoher Stellenwert zuerkannt.
  2. Zur Ausübung der christlichen Religion gehört eindeutig der Auftrag zur Mission, also die eigenen Glaubensinhalte darzustellen und andere Menschen dafür zu gewinnen. (Demselben Zweck sollte ja übrigens auch das buddhistische Missionszentrum in Gföhl dienen). Weil es eine Tatsache ist, dass Glaubensrichtungen zueinander in Konkurrenz stehen (zur Zeit wird keine andere Glaubensgemeinschaft so angefeindet wie die katholische Kirche) und weil es eine Tatsache ist, dass fast alle Glaubensgemeinschaften missionieren, muss es auch rechtmäßig sein, über die Glaubensinhalte einer konkurrierenden Glaubensgemeinschaft zu informieren. Und deshalb wurde ich auch in meinem Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt.
  3. Das Grundrecht der Informationsfreiheit (Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) wird dort definiert als die Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben. Dieses Grundrecht verliert jede Sinnhaftigkeit, wenn wahrheitsgemäße Informationen und wortgetreue Zitate aus Publikationen und anderen Medien unter Strafsanktion gestellt werden.
  4. Was die Freiheit der Wissenschaft betrifft, ist davon auszugehen, dass dieses Grundrecht nicht nur „Wissenschaftlern“ zukommt, sondern ein Individualrecht jedes interessierten Staatsbürgers ist. Konkret geht es um zeitgeschichtliche Forschung und die Veröffentlichung von deren Ergebnissen. Wenn letzteres unter Strafsanktion gestellt wird, dann wird auch das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft seines Sinnes entleert.

Wer sich umfassend über die Sache informieren will, den verweise ich auf www.provita.at („Ohne Meinungsfreiheit kein Rechtsstaat“). Dort wird das gesamte Strafverfahren dokumentiert und die Glaubenslehre des tibetischen Buddhismus ausführlich dargestellt.

Mit Urteil des Landesgerichtes Krems vom 13. November 2013 wurde ich wegen Verhetzung schuldig gesprochen. Am 28. Mai 2015 hat das Oberlandesgericht Wien daraus einen Schuldspruch wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gemacht. Im Zuge meines Antrages an den Obersten Gerichtshof auf Erneuerung des Strafverfahrens gemäß § 363a StPO hat die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht, der der Oberste Gerichtshof Folge gegeben und das Urteil des Oberlandesgerichtes vom 28. Mai 2015 aufgehoben hat. Grund für die Aufhebung war kurz gesagt die Verletzung des Parteiengehörs.

Nun hat am 15. Juni 2016 vor dem Oberlandesgericht Wien unter dem Vorsitz des Richters Dr. Werner Röggla neuerlich eine Berufungsverhandlung stattgefunden, und wie am 28. Mai 2015 wurde ich wegen Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Der vom Anfang an bestehende Verdacht, dass an mir aus rein politischen Gründen ein Exempel statuiert werden sollte, bestätigte sich auch an diesem Tag. An sich wäre das Gericht von sich aus verpflichtet gewesen, den Inhalt der inkriminierten Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, tatsächlich wurde aber der auf Bestellung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung abgelehnt.

Im Urteil vom 13. November 2013 hat es noch ausdrücklich geheißen, der Wahrheitsbeweis sei nicht zulässig, wie selbstverständlich wurde aber davon ausgegangen, dass der Inhalt des Flugblattes sachlich unrichtig ist. Im Urteil vom 28. Mai 2015 wird ausgeführt, das Flugblatt enthalte „Wertungsexzesse ohne hinreichendes Tatsachensubstrat“. Es wurde aber geflissentlich unterlassen, dieses Tatsachensubstrat zu überprüfen. Die skurrile Begründung des Urteiles vom 15. Juni 2016, die wohl in der schriftlichen Ausfertigung so ähnlich ausfallen wird, lautet nun folgendermaßen:

Der Buddhismus sei in Österreich eine anerkannte Religion und der Dalai Lama als Person Gegenstand religiöser Verehrung. Deshalb sei jede Art von Kritik unzulässig. Das widerspricht nicht nur diametral der bisher herrschenden Rechtsprechung zur Religionsfreiheit, es ist auch ein Schlag gegen das Recht der freien Meinungsäußerung. Bei der staatlichen Anerkennung – so Richter Röggla weiter – sei doch der Inhalt der Glaubenslehre geprüft worden und deshalb müsse alles in Ordnung sein. (Wer denkt hier nicht an das Gedicht von Christian Morgenstern betreffend den Verkehrsunfall Palmströms, der nach Prüfung der Gesetzeslage zum Ergebnis kommt, es könne gar keinen Unfall gegeben haben, „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“.) Folgt man dem Richter Röggla, dann ist es auch nicht erlaubt, das Anerkennungsverfahren zu kritisieren und das Staatsbürgerrecht in Anspruch zu nehmen, die Änderung eines Gesetzes zu verlangen.

Röggla meinte weiter, die Herabwürdigung ergäbe sich aus der „Gesamtbetrachtung“ des Flugblattes, die „Dichte der Vorwürfe“ sei als herabwürdigend und „kränkend“ zu qualifizieren. Wäre der Richter der Angeklagte, dann würde man derartiges als „Schutzbehauptung“ abqualifizieren. Denn auch die „Gesamtbetrachtung“ und die „Dichte der Vorwürfe“ lässt nur dann das Adjektiv „herabwürdigend“ zu, wenn man sich zuerst damit beschäftigt, ob die erhobenen Vorwürfe richtig sind oder nicht.

Ich will dem Richter Röggla nicht unterstellen, dass er mich auch noch verhöhnen wollte. Aber seine Aussage, es möge sein, dass auch Christen manchmal herabgewürdigt würden, doch deren ungerechte Behandlung in der Vergangenheit rechtfertige nicht die Herabsetzung einer religiösen Lehre, kann bei der notorischen Missachtung der Hetze und jeder Art von Verhöhnung der christlichen und insbesondere der katholischen Religion durch Staatsanwaltschaften und Gerichte durchaus als Hohn verstanden werden.

Liegt hier eine Einzelfallentscheidung vor?

Am 18. Juni 2016 hat in Wien der „Marsch für die Familie“ stattgefunden. Es gibt Beweise dafür, dass von Gegendemonstranten die folgenden Aussagen getätigt worden sind:

  • „Gay-Sex prevents abortion – suck cocks for Jesus“
  • „Masturbation statt Kommunion“
  • „… und erlöse uns von den Fundis“ (Verhöhnung des Vater-Unser-Gebetes).

Im Gegensatz zur Urteilsbegründung von Richter Röggla, wonach nicht einmal eine sachliche Auseinandersetzung mit dem tibetischen Buddhismus zulässig ist, dienen diese Aussagen zweifellos und ausschließlich nur der Herabwürdigung des christlichen Glaubens und sollen insbesondere Katholiken bewusst kränken. Ich werde diesen Vorfall der Staatsanwaltschaft Wien anzeigen, die mit Sicherheit die Einleitung eines Strafverfahrens ablehnen wird.

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat in diesen Tagen über Hasstiraden in Internetforen geklagt und will diesen mit einer Verschärfung des Verhetzungsparagraphen begegnen. Das erinnert an die Taktik des Diebes, der schreit: „Haltet den Dieb!“, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken. Es sollen hier nicht die Aufrufe zu Hass und Gewalt verteidigt werden, doch sollten sich die Verantwortlichen zuerst einmal die Frage stellen, warum es immer mehr „Wutbürger“ gibt bzw. was denn immer mehr Mitbürger zur Weißglut bringt, sodass sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen.

Mein oben geschilderter Fall ist ein Paradebeispiel, dass alle rechtlichen und sachlichen Argumente einfach ignoriert werden. Und das trifft nicht nur mich. Von Kollegen erfahre ich, dass gerichtliche Entscheidungen zunehmend sachlich und rechtlich nicht mehr nachvollziehbar sind und daher bei den Betroffenen Frustration und Hassgefühle auslösen. Richter, die ihr Amt unabhängig von politischen Interessen und nur dem Recht verpflichtet ausüben, werden zur Ausnahme.

Immer mehr Mitbürger durchschauen das üble Spiel, welches Machthaber und Medien mit ihnen treiben. Da wird die Steuerschraube immer weiter gedreht und – als ein Beispiel unter vielen – dem Ärger mit der Registrierkassenpflicht damit begegnet, dass man sie „entschärft“. Da werden Maßnahmen der und Diskussionsbeiträge zur Migrationspolitik hochgejubelt, die in Wahrheit Augenauswischerei sind.

Die australische Vorgehensweise wäre gewiss zur Nachahmung zu empfehlen, was die EU-Granden aber mit Sicherheit nicht tun werden. Also blieben nur Maßnahmen wie eine rigide Grenzsicherung oder die Einstellung jeder Barzahlung an „Flüchtlinge“ als wirksame Möglichkeiten. Die bloße Kürzung der Mindestsicherung wird die illegale Einwanderung nicht stoppen. Dazu kommen die unglaublichen Summen, die für die zum Scheitern verurteilte Integration ausgegeben werden. Und es wird so getan, als ob die Lösung des Problems darin liege, die Einwanderer nun nicht mehr unregistriert, sondern registriert ins Land zu lassen.

Die Menschen haben den wohlbegründeten Eindruck, dass die Gesetze nur mehr für die einheimische Bevölkerung gelten. Was ich nur andeutungsweise aufzähle, bewegt unsere Mitbürger zutiefst, und sie fühlen sich mit Recht von Politik, Medien und den meisten Kirchenvertretern missverstanden und geradezu verhöhnt. Unsere verblendeten „Eliten“ aber suchen das Heil darin, die Meinungsfreiheit noch mehr zu unterdrücken.

Mein Fall ist beispielhaft dafür, dass die Justiz ihre Aufgabe darin sieht, die Politik der „Political correctness“ zu stützen. Und wie wir aus einer Äußerung des Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans wissen, sollen die „monokulturellen“ Völker Europas durch junge muslimische Männer angereichert werden, damit sie letztlich verschwinden. Eine Maßnahme dieser europafeindlichen Politik ist mit Sicherheit, jede Kritik am Islam und die wahrheitsgemäße Darstellung dieser anerkannten Glaubenslehre zu verhindern.

Deshalb halte ich die Idee einer Zuhörerin bei der Verhandlung am 15. Juni 2016 für interessant, die meinte, hätte man mich freigesprochen, dann wäre dies ein Grundsatzurteil gewesen, welches die bisher verbotene Kritik am Islam möglich gemacht hätte. So etwas dürfen die inneren Feinde Europas nicht zulassen. Ein Richter, der seine Unabhängigkeit nützen und sich nur an Verfassung und Gesetz orientieren wollte, hätte bei den gegebenen Machtverhältnissen wohl keine Chance auf eine weitere Karriere.

Nichtsdestotrotz werde ich weiterhin für die Meinungsfreiheit und die anderen hier betroffenen Grundrechte kämpfen und die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. 

Dr. Alfons Adam war Rechtsanwalt und widmet sich derzeit der Arbeit im Verein „PRO VITA – Bewegung für Menschenrecht auf Leben“.

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