Warum der Islam (so) nicht zu Europa gehören kann

Kardinal Schönborn und die Amtskirche haben abgedankt. Engagierte Christen führen die Auseinandersetzung um den Erhalt der europäischen Kulturordnung ab sofort ohne den Klerus.

Der über Europa hereinbrechende Strom von Fremden, welche die Aufnahme in die etablierte Wirtschafts- und Zivilisationsgemeinschaft fordern, und die Etablierung einer undifferenzierten „Willkommenskultur“ gegenüber einer siebenstelligen Zahl von Wanderern, die sich aus verschiedensten Ländern mit unterschiedlichsten Ausgangslagen auf den Weg in die Länder des alten Kontinents gemacht hatten, war die Kulturkatastrophe des Jahres 2015. Während Realisten aller politischen Lager auf die unterschiedliche Behandlung von tatsächlichen Flüchtlingen auf der einen und Wirtschaftsmigranten, Sozialtouristen, Deserteuren, Islamisierungs-Auswanderern und sonstigen Okkupanten auf der anderen Seite drängten, bildete sich in Windeseile ein scheinbar zielstrebig agierender politischer Block, der die offensive Einbegleitung und Aufnahme der als „Schutzbedürftige“ bezeichneten Fremden zu seiner Agenda machte.

So zielstrebig und vermeintlich akkordiert dieser Block das Gesicht der Länder Europas zu verändern begonnen hat, so inhomogen ist das Gemenge der politischen und gesellschaftlichen Gruppen, Einrichtungen und Akteure, die – wie von Zauberhand arrangiert – arbeitsteilig den massenhaften Import kulturell andersartiger Neuankömmlinge zu betreiben begannen. Um den harten Kern der grün-anarchistischen „No Border“-Fraktion clusterten sich die Formal-Elite aus nationalen Regierungskreisen und europäischen Funktionären, die Mainstream-Medien und die multikulturell bewegte Kultur-Schickeria, die verzweifelten Mitläufer aus dem Fundus fachlich und logistisch überforderter Fachminister, Apparatschiks und weisungsgebundener Beamter, die Angehörigen der Asylindustrie und humanitärer NGOs, Teile der profitwitternden (organisierten) Wirtschaft sowie eine Zahl von Freiwilligen und deren Sympathisantenschaft. Viele von ihnen tatsächlich humanitär und philanthropisch beseelt und von der Notwendigkeit überzeugt, andere jedoch auch von zweifelhaften Motiven, Helfersyndromen und ersatzreligiösen Impulsen angetrieben. 

Begründet und motiviert wird dieses Großprojekt, für das eine unbegrenzte kollektive Kraftanstrengung und Ressourcenbereitstellung eingefordert wird, gleichermaßen ideell wie materiell. Einmal wird mit humanitärem Engagement, Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bedürftigen argumentiert, das andere Mal mit der Notwendigkeit, die alternde Gesellschaft mit unbedingt erforderlichen frischen (bestens ausgebildeten) Arbeitskräften und  motivierten Kulturträgern zu bereichern und so für die unbedingt erforderlichen wirtschaftlichen Wachstumsimpulse zu sorgen. Helfen und dabei reich werden – „wir schaffen das!“ Gibt es ein besseres Motivationskonzept? Auf diese Weise konnte auch die krasse sachliche Divergenz zwischen dem Konzept des Asyls und demjenigen der Integration optisch und rhetorisch mühelos zugedeckt werden. Jeder, der herkommt – ganz gleich aus welchen Motiven – darf, kann, soll und muss ein gleichberechtigtes Glied der Zukunftsgesellschaft werden.

Die Koalition der Kräfte, die dieses neue europäische Leitprojekt ohne Wenn und Aber durchsetzt, besitzt die formale politische Macht und verfügt über große Teile der gebündelten materiellen Ressourcen der Gesellschaft. Sie ist insofern außerordentlich stark. Aber sie krankt an einer nicht ganz bedeutungslosen Schwäche: Sie repräsentiert nur eine kleine Minderheit der Staatsbürger und ist für den de facto stattfindenden Totalumbau der Gesellschaften Europas durch nichts legitimiert.

Wie jedes Avantgarde-Projekt, mit dem sich eine herrschende Elite gegen das eigene Volk wendet, benötigt auch die Flutung mit „Gästen“, die übergangslos zu Mitbesitzern des Wirtschafts- und Kulturerbes gemacht werden, einen „ideologischen Überbau“. Nur durch eine Herrschaftsideologie kann sichergestellt werden, dass auf relevanter Ebene keine dummen Fragen gestellt und Kritiker mundtot gemacht werden.

Die beispiellos destruktive Politik Schönborns

Niemand hat in den letzten Monaten mehr zur Bereitstellung, zur Pflege und zum propagandistischen Einsatz einer solchen Herrschaftsideologie beigetragen als die Amtskirchen Deutschlands und Österreichs. In einem besonderen Ausmaß hat sich dabei das Episkopat Österreichs, und hier in herausragender Weise dessen Vorsitzender, der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn hervorgetan. Dies ist auf diesem Blog bereits mehrfach in umfassender Weise dargestellt worden.

Schönborn hat die Aufnahme von Fremden zum nicht hinterfragbaren Akt der Nächstenliebe stilisiert. Er hat alle Warner als hartherzig und unmenschlich stigmatisiert und ihnen eigensüchtige Motive unterstellt. Er hat jenen, die eine Beseitigung der christlichen Fundamente Europas durch den wachsenden Einfluss islamischer Einwanderer befürchten, Missbrauch des Christentums vorgeworfen. Er hat sich in beispielloser Form in die Realpolitik eingemengt und sich zum Vorreiter von EU-Sanktionen gegen die in der Frage der Massenmigration „unbotmäßigen“ Staaten der Polen, Ungarn, Tschechen und Slowaken gemacht. Und er hat – einzigartig in der europäischen Nachkriegsgeschichte – Oberhirten von Diözesen dieser Länder wegen ihrer migrationskritischen Haltung scharf gemaßregelt.

Besonders destruktiv haben sich Schönborns Äußerungen und Verhaltensweisen gegenüber dem Islam ausgewirkt. Er hat mehrfach bekundet, dass „der Islam zu Österreich gehört wie jede andere Religion auch“, wobei er es unterlassen hat zu verraten, was am Islam so geartet ist, dass es Teil Österreichs sein könnte. Er hat nicht einmal angedeutet, dass es aus christlicher Sicht wünschenswert und anzustreben wäre, muslimische Immigranten zum Christentum zu bekehren und stattdessen dafür gesorgt, dass die in Pfarren untergebrachten Fremden islamischen Religionsunterricht erhalten. Und er hat es hartnäckig unterlassen, den Wahrheitsanspruch gegenüber dem Islam zu untermauern bzw. die im Islam enthaltene Handlungsethik in wesentlichen ihrer Teile als inkompatibel mit den zivilisatorischen Grundlagen Europas auszuweisen.

Die Kirche unter Schönborn hat die Verkündigung aufgegeben und den Missionsauftrag abgelegt, indem sie sich zur PR-Agentur der multikulturell inspirierten Agenda der Massenmigration gemacht hat. Schönborn und die Kirche haben damit jede Legitimation verwirkt, den stets beschworenen „interreligiösen Dialog“ seitens des Christentums zu führen. Es ist höchst an der Zeit, dass ernsthaft agierende Laien diese Aufgabe übernehmen. Dafür müssen zunächst neue Standards erarbeitet werden, welche die Voraussetzungen einer seriösen Auseinandersetzung des Christentums mit dem Islam definieren. Im Folgenden wird ein erster Versuch gemacht, die Grundlinien einer möglichen Neuausrichtung des christlich-islamischen Dialoges zu skizzieren.

Bestandsaufnahme

Das ständige Anwachsen des Anteils der islamischen Bevölkerung in Europa macht die Gefahr der Islamisierung, das Entstehen von Parallelgesellschaften, die Angst vor Gewaltakten extremistischer Muslime und den Prozeß der Aufzehrung der auf der Ethik des Christentum ruhenden spezifisch europäischen Kultur zum Dauerthema in Medien und Politik. Das Repertoire der Reaktionen in der Öffentlichkeit ist sattsam bekannt. Es reicht von Beschwichtigung der Bevölkerung und Kleinreden bzw. Totschweigen der Probleme bis zur Strategie mancher Linken und Grünen, den Islamisierungsdruck gezielt für eine Überwindung des moralischen Gefüges der christlichen Tradition und der auf ihr abgestützten bürgerlichen Ordnung einzusetzen und deshalb zu fördern.

Die Reaktionen der christlichen Kirchen auf den Islam ist naturgemäß etwas strukturierter und substantieller als die der „veröffentlichten Meinung“. Die Beziehung zwischen Islam und Christentum ist auf zweierlei Ebenen von Bedeutung: einerseits in theologischer, andererseits in politischer Hinsicht. Theologisch begreift sich der Islam als Ausdruck der letztgültigen göttlichen Offenbarung, mit der die vorangehenden monotheistischen Religionen, Judentum und Christentum, ihrer vom Koran behaupteten Irrtümer und Abweichungen wegen, korrigiert und überwunden werden sollen.

Politisch stellt der Islam den Anspruch, eine alle Lebensbereiche umfassende rituelle, ethische, rechtliche und herrschaftliche Ordnung errichten zu wollen und stellt sich damit gegen das kollektiv-ethische Prinzip des Christentum, wonach „dem Kaiser zu geben sei, was des Kaisers ist“, was eine Herausnahme vieler Lebensbereiche aus dem Wahrheits- und Zugriffsanspruch der Religion bedeutet. Sowohl in theologischer als auch in politisch-gesellschaftlicher Hinsicht ist der Islam also bereits in seinem Ursprung als Gegenkonzept zum Christentum angetreten.

In einer Welt, die zunehmend von multireligiöser Wirklichkeit, also vom faktischen Zusammenleben der Angehörigen mehrerer Religionen innerhalb derselben Gesellschaft, geprägt ist, müssen die Religionsvertreter dennoch danach trachten, Wege der friedlichen Kohabitation zu finden und dementsprechende Regulative für das Verhalten der Gläubigen vorzugeben.

Die Notwendigkeit des strukturierten Umganges einer Religionsgemeinschaft mit einer anderen ist nichts Neues. Historisch gesehen ist dies sowohl in der islamischen wie auch in der christlichen Welt durch den Anspruch auf einen politischen Primat der eigenen Religion bei gleichzeitig eingeschränkter Toleranz gegenüber der anderen Religion geschehen. Der Islam kennt bis heute das Konzept des Dhimmi-Status, also das des „schutzbefohlenen Unterworfenen“ einer „Buchreligion“, dessen Religionsausübung im privaten Bereich bedingt und unter Einschränkungen geduldet wird, wenn er sich im öffentlichen Bereich an die Vorgabe strikter Restriktionen hält. Auch in christlich konstituierten Ordnungen gab es Regulative, mit denen – wie dies beispielsweise das „Toleranzpatent“ Kaiser Josef II. ausführt – der private Vollzug des Ritus für Minderheitsreligionen akzeptiert wird, wenn diese den kulturprägenden Anspruch der dominanten Religion nicht in Frage stellen.

Bisherige Ansätze zur Minimierung bzw. Bewältigung von Konfliktpotentialen

In einer Gesellschaft, in der die „Gleichberechtigung“ und „Nicht-Diskriminierung“ gerade und ganz besonders von Minderheitenreligionen zum zentralen Dogma erhoben wurde, suchen die Religionsvertreter nach anderen als den historischen Modalitäten der Koexistenz. Für das christlich-islamische Verhältnis wurden in den letzten Jahren mehrere Ansätze kultiviert, mit denen die Reibeflächen zwischen den beiden Religionen entschärft werden sollen. Vier davon sind zu „Dauerbrennern“ der öffentlichen Diskussion geworden.

Tatsächlich – und entgegen der behaupteten Intention – haben sie aber nichts zur Qualitätssteigerung des christlich-islamischen Zusammenlebens beigetragen, sondern statt dessen geholfen, die politische Akzeptanz des Islam als unabänderlichen Faktor der europäischen Zivilgesellschaften nicht unwesentlich zu vergrößern. Es handelt sich bei diesen vier Ansätzen um Konzepte, die jeweils der theologischen, der gesellschaftspolitischen, der staatspolitischen und kommunikationstechnischen Ebene der Auseinandersetzung korrespondieren:

1. Auf der theologischen Ebene werden die angeblichen Gemeinsamkeiten zwischen den Religionen betont, die Unterschiede marginalisiert. Der Islam sei, wie Judentum und Christentum auch, eine sogenannte „Abrahamitische Religion“. Abraham wäre der gemeinsame Gründervater und würde damit ein gemeinsames Gottesverständnis und eine gemeinsame ethische Basis grundgelegt haben.

2. Auf gesellschaftspolitischer Ebene wäre eine Kooperation zwischen christlichen und islamischen Gruppen bzw. Verbänden nicht nur möglich, sondern auch wünschenswert und durchführbar. Dies würde insbesondere den Bereich der Familie sowie den Einsatz gegen Abtreibung und die aggressive Homosexuellenbewegung betreffen. Christen könnten sich in diesen Bereichen einen Schulterschluß mit Muslimen und eine agitatorische Unterstützung erwarten, wodurch sich eine Entschärfung der Konfliktpotentiale quasi automatisch einstellen würde.

3. Auf staatspolitischer Ebene sei der sogenannte Euro-Islam eine Vision, mit der das Christentum am alten Kontinent leben könne. Der Islam solle demnach die Mindeststandards der europäischen Gesellschaften, wie die säkulare Qualität des staatlichen Rechts, die Gleichberechtigung der Frau und das Konzept des Gewaltmonopol des Staates bejahen und damit ein Stück „in die Mitte der Gesellschaft“ rücken.

4.Auf der Kommunikationsebene wird der „Dialog der Religionen“, besonders der zwischen Christentum und Islam als Allheilmittel für tatsächliche, schwelende und aktuelle, Konflikte betrachtet und forciert. Der Dialog sei die Antithese zur gewaltsamen Auseinandersetzung und deshalb eine nicht zurückweisbare Pflicht. Ihn zu verweigern sei Ausdruck von Intoleranz und Unversöhnlichkeit.

Diese vier Konzepte werden bei definitiv jeder sich bietenden Gelegenheit kolportiert und propagandistisch zum Einsatz gebracht. Umso schlimmer ist die Einsicht, dass sie bis jetzt keine positive Wirkung auf das wechselseitige Verständnis oder gar auf die Verwirklichung des behaupteten Zieles einer konstruktiven Koexistenz von Christentum und Islam aufweisen. Tatsächlich sind diese Konzepte bloße Schlagworte, denen jeder sinnvolle Inhalt fehlt.

Die Bilanz

Ad 1. „Abrahamitische Religionen“. Die Figur eines „Ibrahim“ kommt im Koran zwar zahlreiche Male vor, doch stimmen weder die Biographie noch die Erzählungen, die um Ibrahim zentriert sind, mit den alttestamentarischen Angaben über Abraham überein. Die seltsame Rolle, die Abrahams zweitem (ersten?) Sohn, Ismail, als Erbauer der Kaába in Mekka zugeordnet wird, ist nur ein Beispiel für die umfassende Konfusion. Auch wenn der Koran offenbar bemüht ist, mit oberflächlichen Gemeinsamkeiten einschlägige Assoziationen entstehen zu lassen, sind der biblische und der koranische Abraham doch zwei vollständig verschiedene Personen. Es lassen sich unter Bezug auf „Abraham“ keine wie immer gearteten Gemeinsamkeiten zwischen Christentum und Islam ausfindig machen.

Ad 2. Gemeinsame gesellschaftspolitische Agitation.  Auch die Hoffnungen christlicher Lebensschützer, Familienpolitiker und -aktivisten sowie Kritiker des homosexuellen Lebensstils, für ihre Anliegen und Ziele muslimische Verbündete in der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung zu finden, haben sich in keinem einzigen westlichen Land erfüllt. Sowieso ist im Islam nur die Abtreibung muslimischer Kinder, und das nur ab dem 4. Schwangerschaftsmonat verboten, wobei ein Verstoß gegen dieses Verbot mit relativ wohlfeilen Pönalezahlungen gesühnt werden kann. Darüber hinaus haben weder familienpolitische Ziele noch die überbordende Aggression kultureller Homosexualität nirgendwo je zur Teilnahme von Muslimen an von Christen organisierten Demonstrationen, Petitionen oder Kampagnen geführt. In den westlichen Gesellschaften hat man regelmäßig den Eindruck, dass Muslimen christliche Wertvorstellungen vollständig gleichgültig sind.

Ad 3. Der „Euro-Islam“. Obwohl der Euro-Islam seit den frühen 90er-Jahren als Heilmittel zur Beseitigung von Kulturkonflikten gepriesen wird, ist die Debatte bislang nicht einmal im Stadium einer oberflächlichen terminologischen Klärung angekommen. Welche Bestandteile der islamischen Glaubensvorstellungen, der islamischen Gesellschaftslehre oder der Scharia stehen überhaupt zur Disposition? Wer macht die Agenda politischer Wunschvorstellungen zur Adaption einer Religion für säkulare Bedürfnisse verbindlich? Wer hat überhaupt den Spielraum einer Religion für planhafte Veränderungen ermittelt und dokumentiert? Usw. Eine Beantwortung dieser alles entscheidenden Fragen ist bisher nicht in Sicht und das Konzept daher zum heutigen Zeitpunkt de facto wertlos. 

Ad 4. Christlich-Islamischer Dialog. Der christlich-islamische Dialog ist bis jetzt nichts mehr als eine ritualisierte Pflichtübung. Bis jetzt wurden weder das Ziel noch die Akteure und deren Autorität noch die Frage der Transmission zwischen einem allenfalls erzielten Dialogergebnis und dessen Akzeptanz durch die Masse der Gläubigen definiert. Dementsprechend ist der Dialog stets inhaltlich völlig beliebig und belanglos. Selbst wenn zwischenzeitlich Übereinstimmungen zwischen irgendwelchen Exponenten erzielt werden, bleiben diese völlig unverbindlich und werden von ihren Nachfolgern wieder ohne jedes Bedenken und Schamgefühl für nichtig erklärt. Effektiv ist ausschließlich die imperativische Verpflichtung, den Dialog zu führen oder sich der Intoleranz, Ausgrenzung, kulturellen Überheblichkeit oder gar des Hasses schuldig zu machen.

Notwendigkeit einer Neuordnung des christlich-islamischen Verhältnisses

Angesichts des Scheiterns aller bisherigen Versuche der Annäherung ist eine Neustrukturierung der christlich-islamischen Beziehung dringend erforderlich. Diese muß von Realismus und Ehrlichkeit geprägt sein. Die Instrumentalisierung vorgetäuschter Harmonie zum Zweck der Paralysierung jeder Kritik und zur Verhinderung einer Unterscheidung der Geister ist zurückzuweisen. „Nur die Wahrheit wird euch frei machen.“

In diesem Sinn sind drei große Bereiche der erforderlichen Neu-Ausrichtung der christlich-islamischen Gesprächsbasis unterscheidbar. Sie beinhalten die bisher unüberwindlichen Hindernisse im Vorankommen in der Suche nach einem tragfähigen Fundament der Koexistenz. Sie müssen benannt und identifiziert und danach Punkt für Punkt von repräsentativen Vertretern aus Christentum und Islam abgearbeitet werden, wenn der „Dialog“ mit Leben erfüllt werden und reale Bedeutung bekommen soll. Es sind die folgenden drei Bereiche, in denen die bis dato vorliegende Konzeption des Islam den Dialog mit dem Christentum sinnlos und eine ersprießliche Kohabitation von Christen und Muslimen auf Dauer unmöglich macht:

1. Untergrabung der christlichen Lehre durch den Koran.

Ab dem Anbeginn seiner Entstehung betreibt der Islam eine ständige, besserwisserische Re-Interpretation der christlichen Dogmen, zentralen Aussagen und Botschaften, die jedes Gesprächsverhältnis auf destruktive Weise untergraben muß. Die koranische Lehre maßt es sich an, die Glaubensgrundlagen des christlichen Neuen Testaments als Ansammlung von Unwahrheiten und Täuschungsmanövern zu denunzieren. Man müßte meinen, dass es nicht sein kann, dass eine Religion einer anderen unterstellt, diese würde ihre eigenen Glaubensgrundlagen nicht kennen bzw. bewußt falsch tradieren. Der Koran jedoch tut genau das. Indem er seinerseits christliche Glaubensinhalte gründlich mißversteht bzw. mit diesen nicht vertraut ist, beschuldigt er die Christen der Fälschung ihrer eigenen Quellen. Dies ist insbesondere hinsichtlich der folgenden wichtigen Themen von großer Tragweite:

a. Trinität/Dreifaltigkeit

Darunter versteht das Christentum die Wesenheiten des dreieinigen Gottes: Gott Vater, Gott Sohn und Heiliger Geist. Diese Klarlegung ist lange vor dem Auftreten des Islam dogmatisiert worden (ab dem ersten Konzil von Nicäa, 325 n. Chr.). Der Koran aber mißversteht die Dreifaltigkeit beharrlich. Es würde damit Gott, Maria und Jesus gemeint sein. Gott hätte mit Maria ein Kind gezeugt, würden die Christen meinen. „Und sie sprechen: Gezeugt hat der Erbarmer einen Sohn. Wahrlich, ihr behauptet ein ungeheuerlich Ding. Fast möchten die Himmel darob zerreißen, und die Erde möchte sich spalten ...“ (Sure 19/88 – 90).

Dieses Kind, Jesus, steht im Verdacht, sich selbst zu vergotten und wird daher einem peinlichen Verhör unterzogen: „Und wenn Allah sprechen wird: O Jesus, Sohn der Maria, hast Du zu den Menschen gesprochen: Nehmt mich und meine Mutter als zwei Götter neben Allah an?“ (5/116) Die Christen, die das bejahen würden, machten sich daher der schlimmsten aller Sünden schuldig. Sie würden „schirk“ („Beigesellung“) betreiben und damit im Grunde Polytheisten sein. Dies ist aber gleichzeitig ein todeswürdiges Verbrechen.

Denn der Koran erklärt Gläubige, die den trinitarischen Gottesbegriff vertreten, also Christen, zu „Ungläubigen“: „Ungläubig sind die, die da sagen, dass Gott der Messias, der Sohn Marias ist. Ungläubig sind diejenigen, die da sagen, dass Gott der Dritte von Dreien ist.“ (5/72 – 73) (Vgl. auch 9/30). Dies hat für Christen weitreichende Folgen: „Wenn ihr denjenigen begegnet, die ungläubig sind, dann schlagt ihnen den Nacken ab.“ (d.h. köpft sie) (47/4) „... tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf.“ (9/5)

b. Kreuzestod und Erlösungswerk Jesu 

Der Islam leugnet den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu und unterstellt den Christen einen betrügerischen Mummenschanz. Jesus sei ein islamischer Prophet gewesen, der von den Christen vereinnahmt worden wäre. „Verflucht sind sie (die Juden, Anm.) dafür, … dass sie sagten: Gewiß, wir haben al-Masih 'Isa (Jesus), den Sohn Myriams (Marias) getötet. – Aber sie haben ihn weder getötet noch gekreuzigt, sondern es erschien ihnen so. … Sie haben kein Wissen darüber, außer dass sie Mutmaßungen folgen. Und sie haben ihn mit Gewißheit nicht getötet.“ (4/155 – 157)

Die Wendung „es erschien nur so“ in Vers 157 ist eine schwache Übersetzung des dort verwendeten Wortes „subbiha lahum“, das auf einen durch Täuschung erzeugten Schein hinweist. Die Mehrzahl der islamischen Koranexegeten deuten dies so, dass ein Doppelgänger Jesu getötet wurde. Nachdem Jesus als Prophet Allahs betrachtet wird, dem im Koran immerhin neunzig Verse gewidmet werden, könne Allah die Kreuzigung nicht zugelassen haben, da die Schmach dieser erniedrigendsten aller Tötungsarten sonst auf Allah selbst zurückfallen würde. Jedenfalls sei Jesus eines natürlichen und friedlichen Todes gestorben (vgl. 19/33) und von Allah zu sich erhoben worden (vgl. 3, 55).

Damit beseitigt der Islam die zentrale christliche Kategorie des Sühneopfers und Erlösungswerkes Jesu. Er verkennt damit nicht einfach nur den Wesenskern des Christentums, sondern unterstellt den Christen damit auch ein mit dem Allmachtsanspruch Allahs unvereinbares Gottesbild. Wer Allah unterstellt, er könne zulassen, dass sein Prophet schmachvoll getötet wird, beleidigt Allah damit unmittelbar und ist auch aus diesem Grund todeswürdig.  

2. Gezielt falsche Angaben über zentrale Glaubensinhalte.

Der Islam und seine Vertreter mögen die regelmäßige Übung aufgeben, gegenüber Außenstehenden betreffend der eigenen Lehre, Handlungsethik und des Ritus falsche Aussagen zu treffen bzw. eine Offenlegung der Glaubensgrundlagen überhaupt zu verweigern. Es ist gängige Praxis, dass Repräsentanten islamischer Glaubensgesellschaften ebenso wie Imame und Großscheichs islamischer Bildungseinrichtungen außerordentlich aggressiv reagieren, wenn Christen oder andere Antipoden des Islam Quellentexte zitieren und ihrem Gegenüber nachweisen, dass sich Imperative aus Koran und den Ahadith zitieren lassen, die mit den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen und auf den Grundsätzen der allgemeinen Menschenrechte aufgebauten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar sind.

Geradezu mantrahaft wird dann behauptet, Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen, falsch aus dem Arabischen übersetzt oder überhaupt anders zu lesen, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Damit wird regelmäßig die Deutungshoheit betreffend islamische Texte als innerislamisches Monopol definiert und als exklusives Recht für islamische Religionsvirtuosen reklamiert. Jeder Versuch der Wahrheitsfindung, aber im Grunde jede Form des diskursiven Gesprächs und damit auch des Dialogs, ist damit im Grunde unmittelbar beendet. Aber die allseits anerkannten impliziten Spielregeln des „Dialogs“ besagen, dass denjenigen die Schuld des Scheiterns trifft, der das Dialogforum als Erster verläßt.

So bleiben Aussagen Jahre und Jahrzehnte unwidersprochen und werden Bestandteil der öffentlichen Meinung, die einer kritischen Überprüfung und Reflexion niemals standhalten würden. Gelegentlich werden jene, die sich an das unausgesprochene Diktat des verordneten „Dialogs“ nicht halten und um eine Objektivierung der islamischen Glaubensgrundlagen ringen, sogar mit den Mitteln des Religionsstrafrechts („Herabwürdigung religiöser Lehren“, „Verhetzung“) verfolgt oder zumindest gesellschaftlich geächtet. „Klassiker“ der geschönten Wahrheit sind u.a.: 

a. „Islam heißt Friede.“

Das Wort „Islam“ würde „Friede“ oder „Friedensordnung“ heißen bzw. bedeuten, denn das Wort „salam“/Friede sei in ihm ethymologisch enthalten. Das allein würde ausschließen, dass unter der Fahne des Islam eine kriegerische bzw. gewaltaffine Herrschaft etabliert werden könnte. Tatsächlich heißt „Islam“ jedoch „Unterwerfung unter das Unvermeidliche“, und das ist auch die programmatische Formel, der die Grundlinien der koranischen Konzeption folgen.

b. „Dschihad ist friedlich und konstruktiv.“

„Dschihad“ sei nicht mit „Heiliger Krieg“ zu übersetzen und würde keineswegs auf eine militärische oder sonstwie gewaltsame Ausbreitung der „Religion Allahs“ abzielen. Vielmehr würde es im Arabischen wörtlich „Anstrengung“ bedeuten (was tatsächlich richtig ist) und nichts anderes als den Kampf gegen die eigenen inneren Unzulänglichkeiten und Fehler meinen (was tatsächlich falsch ist). Der mittelalterliche islamische Religionsphilosoph Al Ghazali hatte diese Denkfigur in die Diskussion eingebracht. Doch der Koran sagt etwas anderes: „Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen auf Allahs Weg und töten und getötet werden. ... Freut euch daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das ist eine große Glückseligkeit.“ (9/111; vgl. 47/38). „Töten auf dem Weg Allahs“ ist der Inbegriff des Dschihad. Der Rest ist Propaganda.

c. Mohammeds Lieblingsfrau Aischa.

Eine besonders pikante Sequenz aus dem Leben des islamische Propheten Mohammed stellt dessen Ehe mit der Kindfrau Aischa dar. Nach vielfach dokumentierter islamischer Überlieferung war Aischa (nach ihrer eigenen Angabe) sechs Jahre alt, als Mohammed sie heiratete, und neun Jahre alt, als Mohammed begann, mit ihr sexuell zu verkehren. Islam-Vertreter in der westlichen Welt stellen dies regelmäßig beharrlich in Abrede und bezichtigen Islamkritiker, die darauf verweisen der „Islam-Hetze“. Aber die Hadith-Literatur, die die Altersangaben belegt, und die überdies auch bestätigt, dass Mohammed Aischa geschlagen hat, ist aus islamischer Sicht über jeden Zweifel erhaben. Und sie ist deswegen so relevant, weil sie nicht einfach einen historischen Vorgang berichtet, sondern das islamische Rechtsverständnis betreffend das Ehefähigkeitsalter von Frauen bzw. Mädchen definiert.

d. Kopftuch und Verschleierung.

Der „Streit um das Kopftuch“ prägt die Auseinandersetzung um den Islam in westlichen Ländern wie kein anderes Thema. Muß, soll, kann oder darf es im öffentlichen Raum getragen werden oder hat die säkulare Gesellschaft (Schule, Arbeitgeber, Behörden) das Recht, die weibliche Verhüllung, gleich welcher Art, zu verbieten? Die Frage ist mehr als berechtigt, denn das Kopftuch stellt stets das zentrale Leitsymbol bei der Ausbildung von islamischen Parallelgesellschaften dar.

Vertreter des Islam agieren in dieser Frage fast immer schillernd und undurchsichtig. Je nach aktuellem Anlaß stellen sie das Kopftuch entweder als religiöse Pflicht dar, wenn es darum geht, den islamischen Ritualvollzug unter der Punze der „Religionsfreiheit“ durchzusetzen, oder bagatellisieren das Kopftuch als völlig freiwillig gewähltes Accessoire traditioneller Kleidung, wenn der Eindruck des Zwangscharakters islamischer Vorschriften vermieden werden soll. Die Kopftuchdebatte ist das klassische Beispiel für das „Hase-und-Igel-Spiel“, das Islam-Exponenten mit ihren westlichen Diskurspartnern treiben.

e. Das Paradigma des islamischen Terror.

Der ultimative Limes der Belastung des christlich-muslimischen Verhältnisses wird regelmäßig dann erreicht, wenn die Öffentlichkeit durch terroristische Akte erschüttert wird, deren Vollstrecker sich auf den Islam berufen. Stets sind in Windeseile muslimische Wortführer zur Stelle, die – je nach Gemütslage – weinerlich oder aggressiv betonen, dass dies alles „nichts mit dem Islam“ zu tun habe, denn dieser würde Gewaltakte gegen Unschuldige kategorisch ablehnen. Mindestens ebenso schnell bemühen sich Exponenten der „politisch korrekten“ Säkulargesellschaft, diesen zur Hilfe zu eilen, indem sie penetrant feststellen, die „Religion des Friedens“ würde durch „terroristische Verbrecher“ für politische Zwecke „mißbraucht“ werden.

Die Lektüre einschlägiger Bekennerschreiben belehrt allerdings dahingehend, dass „islamistische Extremisten“ seit je her auf das koranisch grundgelegte Paradigma des islamischen Terrors verweisen und sich dabei zu Recht auf zwei unmissverständlich formulierte Verse berufen: „Und als dein Herr den Engeln offenbarte: Ich bin mit euch, stärke daher die Gläubigen. Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“ (8/ 12) „Da kam Allah über sie, von wo sie nicht damit gerechnet hatten, und jagte in ihre Herzen Schrecken, sodass sie ihre Häuser mit ihren eigenen Händen und den Händen der Gläubigen zerstörten.“ (59/2) „Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah.“ (8/17)

Die Zielvorstellung, Schrecken in die Herzen der Gegner zu jagen, ist im Koran allgegenwärtig. (Vgl. z.B. 3/151; 8/60; 33/26) Sie begründet die Methode, Panik zu verbreiten, um den Feind handlungsunfähig zu machen bzw. ihn dazu zu veranlassen, sich selbst zu schaden. Doch islamische Öffentlichkeitsarbeiter stellen all dies in Abrede. Nicht selten rücken sie gar noch die Muslime in die Opferrolle, denn diese würden einem unangemessenen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden. Auf diese Weise wird ein „Dialog“, der diesen Namen verdient, unmöglich gemacht.

3. Inakzeptable islamische Gebote und Gebräuche.

Die islamische Handlungsethik enthält Imperative und Gebräuche, die mit dem christlichen Menschenbild und dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Gerechtigkeit unvereinbar sind. Einige dieser Normen sind aus christlicher Sicht sogar definitiv als schwere Sünden zu bewerten. Christen können den Vollzug des Islam daher niemals hinnehmen, insofern er auf die Veränderung der Gesellschaft hinwirkt, um derartige Normen und das von ihnen erzeugte Handeln als normal und sittlich gut durchzusetzen. Zu den islamischen Handlungsnormen, die mit dem christlichen Menschenbild und Sittengesetz absolut inkompatibel sind, gehören insbesondere:

a. die Polygamie.

Als Basis des polygamen Lebensstils im Islam figuriert zunächst die Begrenzung gleichzeitiger regulärer Ehen auf vier Frauen: „... heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann nur eine oder was eure rechte Hand besitzt.“ (4/3) Letzteres bedeutet: was ihr an Sklavinnen besitzt.

Diese Wendung findet sich auch bei der Normierung des Ehelebens des Propheten, dem Allah im Prinzip eine unbegrenzte Zahl von Frauen zugesteht. „O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen“ (31/50).

Dennoch sieht der Koran auch für den „normalen Gläubigen“ eine Erweiterung seiner sexuellen Möglichkeiten vor, denn das Verhalten des Propheten gilt immer und überall als paradigmatisch: „... und was ihr genossen habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Verpflichtung. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift.“ (4/24) Damit ist die sogenannte Zeit- oder Genußehe gemeint, die der Mann mit einer unbegrenzten Zahl von Frauen konsumieren kann. Sie ist allerdings nur im schiitischen Islam als Institut offiziell anerkannt, wird aber auch in sunnitischen Kreisen praktiziert.

b. die Geringschätzung der Frau und das Recht, sie zu schlagen.

„Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“(4,34).

Frauen werden als bloßes Sexualobjekt betrachtet und als rituell unrein dargestellt, was besonders in der Menstruation gilt. „Eure Frauen sind euer Acker; so kommt in euren Acker, wann und wie ihr wollt.“ (2/113) " Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sprich: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und nähert euch ihnen nicht, bis sie wieder rein sind. Wenn sie sich nun gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Gott es euch befohlen hat. Gott liebt die Bußfertigen, und Er liebt die, die sich reinigen." (2/222)

c. die Blutrache bzw. das Vergeltungsrecht.

In der spezifisch islamischen Ausprägung des Vergeltungsrechts, die sich vom Talionsgebot des Alten Testaments trotz anderslautender koranischer Beteuerungen substantiell unterscheidet, wird das Strafrecht für Kapitalverbrechen quasi „privatisiert“. Der Geschädigte bzw. die Nachfahren eines Getöteten haben den Auftrag, die Rache zu vollstrecken. Der Koran normiert dies im Rahmen dreier Suren.

„Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Ist aber jemand ungerechterweise getötet worden, so geben wir seinen nächsten Verwandten die Ermächtigung, ihn zu rächen.“ (17/33)

„Deshalb haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen oder ein Unglück auf Erden gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.“ (5/32)

„Wir hatten ihnen darin (in der Tora, Anm.) vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn, und für Verwundungen Wiedervergeltung.“ (5/45) „O ihr Gläubigen, euch ist Vergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: für einen Freien einen Freien, für einen Sklaven einen Sklaven, für eine Frau eine Frau … .“ (2/178) Die Konzeption des Vergeltungsrechtes steht aus mehrfachen Gründen dem christlichen Konzept des natürlichen Sittengesetzes entgegen. Sie stellt mit Sicherheit den Kulminationspunkt der Inkompatibilität zwischen zahlreichen islamischer Normen und dem Wesen einer auf dem christlichen Menschenbild errichteten Gesellschaftsordnung dar.

Zusammenfassung und Ausblick

Die bisherige Unterlassung einer Aufarbeitung und Entschärfung der drei genannten Bereichen großer Konflikpotentiale zwischen Christentum und Islam stellt das Haupthindernis für die Pflege eines konstruktiven Dialoges mit dem Ziel einer friedlichen Koexistenz in Europa dar.

Untergrabung der christlichen Lehre durch den Koran.

Es wird gerade „in Zeiten wie diesen“ ängstlich gerätselt, warum gerade Christen in gewaltigem Ausmaß Opfer gewalttätiger Verfolgung durch islamische Einrichtungen und Aktivisten sind. Doch eine gewissenhafte Analyse der Christenverfolgung unserer Tage zeigt, dass daran nichts erstaunlich ist. Der Islamische Staat (IS), der sich in all seinen Verhaltensweisen penibel an koranische Vorgaben hält, muß die vermeintlich radikalsten Angriffe auf Allah mit den radikalsten der im Koran vorgesehenen Maßnahmen bekämpfen. Christen sind aus der Sicht des Islam de facto-Polytheisten, die Allah weitere Gottheiten beigesellen („Dreieinigkeit“), und sie beleidigen ihn durch Aberkennung seiner Allmacht (Jesu Kreuzestod).

Sie sind damit definitionsgemäß „Ungläubige“, für die das Abschlagen der Köpfe vorgesehen ist. Der Todeskeim des Islam kann in diesem Bereich nur beseitigt werden, wenn die islamische Welt einen aktiven Verzicht auf jedwede Aussagen über die Offenbarungsinhalte des Christentums proklamiert und die entsprechenden Koranstellen entfernt bzw. mindestens egalisiert.

Gezielt falsche Angaben über eigene Glaubensinhalte.

Dieser Konfliktbereich ist Ausfluß der irrigen Vorstellung, dass die Angehörigen westlicher Wirtsgesellschaften durch eine abgemilderte oder geschönte Wiedergabe kriterieller islamischer Begriffs- und Glaubensinhalte irgendwie beruhigt und gewogen gemacht werden können. Tatsächlich entstehen – ganz zu Recht – Mißtrauen, Angst und Aversion in dem Ausmaß, in dem unangenehme Wahrheiten immer und immer wieder unterschlagen werden.

Islam-Vertreter müssen bereits zu Anfang eines gewünschten Dialoges mit ungeschminkten Wahrheiten über die Begriffe „Islam“ und „Dschihad“, über die Aischa-Geschichte, über das Kopftuch, über die Grundlagen des islamischen Terrors u.a. herausrücken. Die Behauptung, das hätte „alles nichts mit dem Islam zu tun“, ist eine todsichere Beseitigung jeder Gesprächsgrundlage. Und betreffend des Kapitels „Terror“ müssen Muslime sich nicht bei jedem traurigen Anlaß von den realen Vorgängen distanzieren, sondern von jenen Quellentexten der Glaubensgrundlagen, die diese Vorgänge induzieren.

Inakzeptable islamische Gebote und Gebräuche.

Polygamie, die Geringschätzung der Frau und das Recht, sie schlagen zu dürfen, sowie das Vergeltungsrecht/die Blutrache sind dauerhaft unvereinbar mit dem christlichen Sittengesetz und mit dem auf dieser errichteten Ordnung des demokratischen Rechtsstaates. Muslime müssen begreifen lernen, dass ihnen eine Implementierung dieser ihrer Grundsätze nicht nur jetzt, da sie eine Minderheit darstellen, sondern auch in aller Zukunft von den westlichen Gemeinwesen verwehrt werden wird, und dass sie sich daher auch grundsätzlich von den entsprechenden Glaubensgrundlagen befreien müssen.

Es ist richtig, dass es den Muslimen, mehr jedoch noch ihren religiösen Vertretern, schwer fallen wird, die hier angesprochenen Erwartungen dauerhaft zu erfüllen. Und es muß an dieser Stelle unterbleiben, Vorschläge zu den möglichen Schritten einer operativen Umsetzungsagenda dieses Vorganges zu unterbreiten. Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Bereinigung der angesprochenen Konfliktpotentiale wenigstens in unzulänglicher Weise in Angriff zu nehmen.

Dabei wird die asymmetrische Verteilung der Positionen von Christentum und Islam zu berücksichtigen sein. Christen vertreten die autochthone Religion Europas. Sie haben daher keinen Grund, den Muslimen in dieser Frage „auf halbem Weg entgegen zu gehen“. Die ersten Schritte einer aktiven, dauerhaften und substantiellen Bereinigung der in diesem Artikel angesprochenen Konfliktbereiche sind daher eine Bringschuld der Muslime, die abgearbeitet werden muß, um den Dialog selbsttragend und nachhaltig zu machen. Christen können ihnen dabei helfen, ihnen die relevanten Entscheidungen an der einen oder andren Weggabelung jedoch nicht abnehmen.

Dieser Prozeß ist auf alle Fälle notwendig, wenn Muslime sich in die Gesellschaften der Europäischen Staaten integrieren wollen. Der Islam gehört nicht zu Europa, das sollte angesichts der Vergegenwärtigung der hier angeführten Konfliktpotentiale klar sein. Wohl aber können Muslime zu akzeptierten Gliedern der Staaten Europas werden, wenn sie auf jene Teile ihrer Lehre verzichten, die mit den Prinzipien einer Gesellschaft freier Menschen, die in die Tradition einer christlich geprägten Alltagskultur eingebettet ist, nicht vereinbar sind. Denn ein „multikulturelles Europa“ ist nicht „alternativenlos“ und die reale Koexistenz beginnt dann zur gesellschaftlichen Kooperation zu werden, wenn die Leitkultur einer gewachsenen Ordnung von allen Bürgern anerkannt wird.

Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Diorektor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes. Er ist Gründungsmitglied der „Plattform Solidarität mit verfolgten Christen“, der auch die Erzdiözese Wien angehört.

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