Jede Asylgewährung ist auf Zeit. Denn bei Wegfall der Fluchtgründe ist der Asylstatus von Amts wegen abzuerkennen (§ 7 Asylgesetz (AsylG) 2005). Im Alltag vielleicht nur totes Recht, weil die Promotoren der Zuwanderung sofort auf die „gute Integration“ hinweisen.
Die Schaffung eines „Asylrechts auf Zeit“ für „Kriegsflüchtlinge“ würde der Systematik der österreichischen Rechtsordnung widersprechen. Rechtlich sind „Asyl“ und „Flüchtling“ klar definierte Begriffe – ausschließlich im Zusammenhang mit der Schutzgewährung gemäß Genfer Flüchtlingskonvention 1951. Auch gemäß § 3 AsylG zählt als schutzwürdiger „Flüchtling“ nur eine Person, die in Ihrem Heimatland von den nationalen Behörden aus den in der Konvention taxativ aufgezählten Gründen (etwa Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung) verfolgt wird. Krieg, Bürgerkrieg, Stammesfehden oder der böse Nachbar zählen nicht dazu. Im Detail wird dies allerdings etwas aufgeweicht durch ein freiwillig übernommenes EU-Zwangskorsett („Statusrichtlinie“).
Daneben kennt § 8 AsylG den Status des „subsidiär Schutzberechtigten“. Dieser ist einem Fremden zu gewähren, der zwar nicht asylberechtigt ist, aber eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung aus menschenrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eingeführt wurde dieses Instrument durch die „EU-Statusrichtlinie“.
Und auch hier ist dem Fremden gemäß § 9 AsylG der Status eines subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen abzuerkennen, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.
Gemäß § 62 AsylG kann die Bundesregierung für Zeiten eines bewaffneten Konfliktes oder sonstiger die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen gefährdender Umstände im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gewähren.
Also sind alle Instrumente vorhanden. Was soll also ein „Asyl auf Zeit“ sein – eine „Rutsche“ zur permanenten Niederlassung?
Asylshopper auf der Walz
Ganz abgesehen davon sind gerade die „Syrienflüchtlinge“ nicht schutzbedürftig, sie suchen bei uns nicht „Schutz vor Bomben und Verfolgung“, sondern die pralleren Sozialtöpfe. Sie haben auch nicht ihr nacktes Leben nur durch einen Sprung über die österreichische Grenze vor dem Zugriff der bösen Häscher retten können.
Als Moslems haben sie vielmehr diesen Schutz schon lange genossen – in den Nachbarstaaten Jordanien, im Libanon, in der Türkei, selbst in Nordafrika. Teils haben sie schon vor vielen Jahren ihre Heimat verlassen, in sicheren Drittländern gelebt und oft auch gearbeitet. Auch jene, die sich erst auf Grund von Merkels Schalmeirufen „Ihr Kinderlein kommet …“ auf die Reise gemacht haben, mussten zwangsweise sichere Drittstaaten passieren.
Wenn sie sich in der Folge auf die Weiterreise machen, dann nicht mehr zum Schutze ihres Lebens, Ziel ist vielmehr das verheißungsvolle Schlaraffenland (Deutschland, Österreich), wo allein das monatliche Familien-Taschengeld ein Vielfaches des Einkommens beträgt, welches in der Heimat durch harte Arbeit erzielt werden könnte.
Sie – ebenso wie ihre Reisegefährten aus Afghanistan, Pakistan, Bangladesch, Eritrea etc. etc. – sind vielmehr „Asylshopper“ – also Personen, die sich zum Zwecke der illegalen Migration ihr „Asylland“ über den halben Globus hinweg im Hinblick auf die bestgefüllten Sozialtöpfe und die angenehmsten Verbleibmöglichkeiten aussuchen. Beweis: Portugal ist als Asylland nicht wirklich begehrt (0,00 Asylanträge pro 1000 Einwohner). Der Ansturm erfolgt hingegen auf Österreich, Deutschland, Schweden.
Anders ist es nicht erklärbar, dass diese „Asylsuchenden“ tausende Kilometer zurücklegen, um vor „Verfolgung sicher zu sein“, obwohl dies mit weniger Mühe und Kosten bereits in einer anderen Region ihrer Heimat oder im benachbarten arabischen Ausland (Saudi-Arabien, Golfstaaten) möglich gewesen wäre – und sie auf ihrer Reise eine Vielzahl sicherer Drittländer passiert haben.
Dr. Harald W. Kotschy war jahrelang als österreichischer Spitzendiplomat tätig, u.a. als langjähriger Botschafter in Mazedonien und zuletzt bei der OSZE. Er ist derzeit internationaler Politik- und Unternehmensberater und fungiert als Präsident der Österreichisch-Mazedonischen Kultur- und Freundschaftsvereinigung.