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Sie schwindeln, schummeln, tricksen – und der Bundeskanzler hilft

Selten war ein Rechnungshofbericht so vernichtend wie der nunmehr veröffentlichte über die „Medientransparenz“ (auf deutsch: Medienbestechung durch Politiker mittels Steuergelder) und die Sauberkeit von Parteien. Der Bericht – für den dem Rechnungshof nicht genug zu danken ist! – ist ein demaskierendes Sittendrama. Besonders übel stinkt, dass das Bundeskanzleramt da laut Rechnungshof diversen Verschleierungsaktionen die Mauer macht. Noch zorniger macht, dass die Koalition keinerlei Besserungsintentionen zeigt, sondern nur den Rechnungshofpräsidenten durch einen eigenen Mann ersetzen will, der dann zweifellos als Weichspüler aller Sauereien agieren wird. (Mit einer nachträglichen Ergänzung.)

Dass diverse Parteien die Wahlkampfkosten über das vorgesehene Limit hinaus erhöht haben, ärgert, ist aber letztlich nicht katastrophal. Dabei geht es ja letztlich um deren Geld.

Viel skandalöser ist es, wenn die Parteien schmutzige Geschäfte auf Kosten des Steuerzahlers machen. Auch wenn dieser Blog schon auf viele Verheimlichungen und Umgehungen aufmerksam gemacht hat, so hat nun der Rechnungshof jetzt eine Reihe weiterer, bisher nicht bekannter Missbräuche aufgedeckt. Dadurch erkennt man, dass der – ohnedies schon jetzt jeden Steuerzahler empörende – offiziell gemeldete Betrag von 200 Millionen Euro jährlich für die Medienbestechung bei weitem zu klein gegriffen ist.

Selbst aus dem juristischen O-Ton des Rechnungshofs ist dessen ohnmächtige Empörung deutlich herauszuhören: „Das Ziel der Medientransparenzgesetze – mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen – wird durch Probleme bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen, durch Verstöße gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, durch Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot nicht erreicht werden.“

Im Detail:

  • Durch die „Bagatellgrenze“ (5000 Euro im Quartal pro Institution – und derer gibt es ja nicht weniger als 6000 unter Kontrolle der Politik!) ist „ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten“.
  • Darüber hinaus gibt es laut Rechnungshof auch direkte Verletzungen von Gesetzen, nämlich „eine Reihe von Verstößen gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot“.
  • Besonders arg ist, dass die gigantischen Medienaufwendungen der Kammern nicht erfasst werden, wo ja vor allem die SPÖ-geleitete Arbeiterkammer, die vom Lohn jedes Arbeitnehmers heimlich Zwangsbeiträge abkassiert, besonders viel Geld zu den Medien fließen lässt. (große Summen fließen etwa von der AK zum ORF, was man an dessen „redaktioneller“ Berichterstattung deutlich merkt!). Der Rechnungshof zürnt vor allem über einen unrichtigen Bescheid des Bundeskanzlers, der „Unternehmen gesetzlicher beruflicher Vertretungen als nicht kontrollunterworfen ansieht und daher die Meldepflicht verneint“.
  • Auch bei Fonds, „die von Organen der Universitäten verwaltet werden“, wird die Zuständigkeit des Rechnungshofs bestritten. Auch das schürt angesichts der massiven Ideologisierung etlicher Universitäten, deren unendlichen Geldbedarfs und der Fülle von einschlägigen „Wissenschafts“-Kooperationen diverser Medien massives Misstrauen.
  • Ein weiteres Schlupfloch, das vor allem die vielen Auslandsaktivitäten der Gemeinde Wien zu nützen scheinen: Die (dem Kanzleramt unterstehende!) „KommAustria bezieht die Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht in ihre Erhebung mit ein“. Dabei gibt es für diese Nichteinbeziehung keinerlei gesetzliche Grundlagen. Der Rechnungshof spricht es offen aus: Dadurch können eigentlich zur Prüfung durch den Rechnungshof verpflichtete öffentlich-rechtliche Körperschaften das Medientransparenzgesetz „durch Verlagerung dieser Tätigkeiten auf ausländische (Tochter)Unternehmen … unterlaufen.“ Dabei geht es sowohl um die „Transparenz bei Medienkooperationen, bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber“.

Wenn ein normaler Steuerpflichtiger Ähnliches täte, wäre er strafrechtlich der Steuerhinterziehung, der Untreue und des Betruges schuldig. Aber Gemeinde Wien & Co müssen nur ertragen, dass der Rechnungshof sie alle heiligen Zeiten rügt, aber sonst ohnmächtig ist. Das von Werner Faymann auf den Bund übertragene Bestechungs-Modell läuft daher ungehindert weiter. Dafür wird der Rechnungshof durch eine Fülle bürokratischer Vorschriften rund um dieses Medientransparenzgesetz sinnlos belastet …

Neben diesem massiven Missbrauch von Steuergeldern zur Medienbestechung, der schon in die Hunderte Millionen Euro geht, scheint ein weiterer Bereich des Rechnungshofberichts zwar ebenfalls ärgerlich, aber nicht ganz so schlimm. Dabei geht es um das mit dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verfolgte Ziel, außergewöhnliche Vermögenszuwächse der Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen festzustellen.

Auch dieses Ziel kann laut Rechnungshof „nur ungenügend erreicht werden“. Das ist zwar richtig. Jedoch scheint meinen Beobachtungen nach die Bereicherung von Regierungsmitgliedern während ihrer Amtszeit kein verbreitetes Phänomen zu sein. Da sind sie alle zu vorsichtig. Das ist es dafür umso schlimmer in der Zeit danach. Die Fälle Gusenbauer und Strasser sind nur die Spitze eines Eisbergs, wie Politiker dann als Ex- ihre politischen Netzwerke unsittlich versilbern. Dabei ist es absolut kein Trost, dass das oft nicht explizit rechtswidrig ist, dass dabei manche scheitern und dass es auch in Deutschland reihenweise ähnliche Fälle gibt (während die Nachbarn in Sachen Bestechungsinserate total sauber sind).

Der dritte Bereich des Rechnungshofs-Zorn betrifft das Parteiengesetz. Auch hier wird reihenweise getrickst und verschleiert, wie der Bericht – wieder einmal – auflistet. Und gesetzliche Ausgabenlimits werden offen (durch Frank Stronach etwa) oder verschleiert (durch die Koalitionsparteien) ignoriert.

Auch das ist alles sehr ärgerlich, weil Intransparenz immer schlecht ist. Aber wirklich empört macht es eben, wenn die Politik Steuer-, Abgaben- und Gebührengelder – also lauter Zwangszahlungen! – so schändlich missbraucht wie rund um die Medien.

Dass Private und Unternehmen ihr eigenes Geld politisch einsetzen und damit Macht oder Einfluss auszuüben versuchen, ist gewiss unbefriedigend. Aber das hat sich auch in anderen Ländern selbst mit den kompliziertesten Konstruktionen letztlich nicht unterbinden lassen. Sehr wohl ist aber in anderen demokratischen Rechtsstaaten der grobe Missbrauch von Steuergeldern weitgehend unmöglich. Aber vielleicht ist ja Österreich seit Faymann gar kein solcher mehr …

Nachträgliche Ergänzung: Besonders schlimm und skandalös ist es, dass sich Parteien auch über parteieigene Firmen bei Steuergeldern bedienen. Und auch das ist etwas, was vor allem im Machtimperium der Gemeinde Wien passiert. Die SPÖ kontrolliert mindestens 67 Firmen, die ÖVP 40 und die Grünen eines. Und wieder tricksen und schwindeln die Parteien: Erstens hat die SPÖ bei 24 Firmen "vergessen", dem Rechnungshof zu melden, dass sie das Eigentum daran hat (die ÖVP bei einem). Zweitens vermutet der Rechnungshof, dass es weitere Parteifirmen gibt, die ihm rechtswidrig nicht gemeldet worden sind. Drittens hat die öffentliche Hand auch schon bei den als parteieigen bekannten Firmen nicht weniger als 72 Millionen Euro jährliche Aufträge vergeben, wo überall der Verdacht illegaler Parteisubventionierung sehr nahe liegt. Viertens hat die Wiener SPÖ eine Reihe eigener Firmen schnell an Parteisoldaten "privatisiert", um der 2013 eingeführten Meldepflicht zu entgehen, so etwa das Medium-Imperium des Echo-Verlags, der viel Geschäft mit der Gemeinde Wien macht, wie dieser Tage erstaunlicherweise ausgerechnet die "Wiener Zeitung" detailliert dargestellt hat.

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