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Es ist ein Tag, an dem man auf die österreichische Richterschaft so richtig stolz sein darf.
Die Freilassung zweier kasachischer Bankmanager noch während des Prozesses, in dem sie als Mittäter des angeblichen (jetzt jedoch nach einem mehr als seltsamen „Selbstmord“ toten) Mörders Aliyev auf der Anklagebank gesessen sind, spricht eine klare Sprache. Noch mehr tun das die Anmerkungen des Vorsitzenden: Er sprach von Widersprüchen der Belastungszeugen, eindeutigen Falschaussagen, und einer „nahezu ausschließlich“ auf Informationen kasachischer Behörden fußenden Anklageschrift. Das Gericht sieht daher keinen „dringenden Tatverdacht“ mehr. Das ist ebenso deutlich wie vernichtend – für die Anklagebehörden. Nur die Anwälte der Kanzlei Lansky sind mit diesen Aussagen des Gerichts nicht einverstanden. Dabei können sie nicht einmal darlegen, wer eigentlich die „Geschäftsleute“ sind, die ihr Zehn-Millionen-Honorar bezahlen. Am wichtigsten für die mutige wie weise Entscheidung des Gerichts war wohl der Gerichtsmediziner: Er zeigte auf, dass die Leichen der beiden Ermordeten so konserviert gewesen seien, als ob die Täter erreichen wollten, dass sie gefunden und identifiziert werden. Diese Absicht aber konnten nur die Agenten des kasachischen Diktators haben, der sich der österreichischen Justiz für die Rache an Aliyev bedienen wollten. Bei einigen Politikern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten ist die Instrumentalisierung auch gelungen. Bei den unabhängigen Richtern jedoch gelang dieses schmutzige Spiel nicht. Und das ist gut für den Glauben an die österreichische Justiz.