Anfang Dezember wurde Finanzminister Schelling von einem Journalisten mit dem Faktum konfrontiert, dass junge Technologie-Unternehmen in den USA leicht Finanzierungen erhalten, in Österreich hingegen kaum. Der Finanzminister erklärte dies damit, dass die österreichischen Anleger eben konservativ seien und hauptsächlich das Sparbuch im Kopf hätten. Das Problem sind aber nicht angeblich übervorsichtige Anleger, sondern die Regierung, die Investitionen in Unternehmen mittels Überregulierung und unattraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen geradezu systematisch verhindert.
In Österreich ist es Privaten faktisch verboten, in Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds zu investieren, die Expansionsvorhaben von Unternehmen finanzieren, welche die Banken wegen mangelnder Sicherheiten nicht finanzieren können oder wollen. Erst im Juli 2014 hat der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und der Grünen die Novelle zum AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) beschlossen, die vorsieht, dass Private nicht einmal dann in Private Equity investieren dürfen, wenn sie dies über Dachfonds mit breiter Risikostreuung tun, außer sie investieren mindestens 100.000 Euro pro Transaktion.
Wenn die Politik schon meint, Österreichs Anleger generell bevormunden zu müssen, so sollte sie ihnen zumindest die Möglichkeit bieten, sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) mittels einfacher Erklärung als wissender Anleger registrieren zu lassen, auf den strengen Anlegerschutz zu verzichten und so das Recht zu erhalten, das eigene Geld so zu investieren wie sie wollen. Die meisten Private Equity Fonds selbst sind mittlerweile ins Ausland abgewandert, weil die Rahmenbedingungen für derartige Fonds in Österreich einfach zu bürokratisch geworden sind.
Wie der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger einer breiten Öffentlichkeit näher brachte, dürfen Unternehmen auch keine Privatdarlehen entgegennehmen, weil diese auch dann als Bankgeschäft zu werten sind, wenn sie im Unternehmen investiert werden. Schon für Beteiligungsmodelle mit einem Volumen von über € 250.000 ist in Österreich ein Kapitalmarktprospekt vorgeschrieben, dessen Erstellung Kosten von € 30.000-50.000 verschlingt, während das EU-Recht einen solchen Kapitalmarktprospekt erst ab € 5 Millionen vorsieht.
Insbesondere für innovative, wissensbasierte Unternehmen wäre die Ermöglichung einer kostengünstigen Aktiengesellschaft-light wie in der Schweiz hilfreich, damit würden nicht nur Finanzierungen, sondern auch Mitarbeiter-Beteiligungen deutlich erleichtert. Die Beseitigung der genannten rechtlichen Hürden würde den Staat nichts kosten, das einzige Problem ist die wirtschaftsferne Bürokraten-Mentalität der machthabenden Politiker.
Wenn man, so wie in der Slowakei, die Ausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften von der KESt befreien würde, wäre es auch steuerlich attraktiv, in Unternehmen zu investieren (derzeit werden Gewinne zweimal besteuert: auf Gesellschaftsebene mit 25 Prozent Körperschaftssteuer (KöSt) und nochmal bei der Ausschüttung mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt)). Das Steueraufkommen bei der KöSt beträgt 6,3 Milliarden Euro, bei der KESt aufgrund von Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften jedoch nur ca. 0,8 Milliarden. Das bedeutet, dass bei einem nur um 12,5 Prozent höheren KöSt-Aufkommen aufgrund des ausgelösten Investitionsbooms der Entfall von 0,8 Milliarden KESt ausgeglichen würde.
Christian Ebner ist Unternehmensberater und Obmann von FreeMarkets.AT, einer parteiunabhängigen Interessensvertretung für Unternehmer und Manager.