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Weisungsrecht: Warum die Abschaffung falsch wäre

Bei aller Kritik an Justizminister Brandstetter in Sachen Fortpflanzungsrecht und Wohnrecht ist ihm doch in Sachen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zuzustimmen. Die Versuche der Staatsanwälte (sowie des SPÖ-Abgeordneten Jarolim), das Weisungsrecht abzuschaffen, hätten zu einem bösen Ergebnis geführt: Entweder zur Schaffung eines unkontrollierbaren Justiz-Staats im Staat. Oder zur Schaffung eines weiteren Ministeriums neben dem Justizministerium, das dann halt den Titel „Generalstaatsanwaltschaft“ trägt.

Beides wäre schlecht. Kein Bürger will eine neue Ministerial-Bürokratie. Besonders schlimm wäre aber ein autonomer, von allen demokratischen Kontrollen losgelöster Justizstaat. Den wollen nur die Staatsanwälte selbst, da sie ja dann allein diesen Staat regieren würden. Solche Konstruktionen haben schon in etlichen Ländern – etwa in Spanien – zu Amokläufen total machttrunkener Staatsanwälte geführt, die quer durch die Welt Anklagen erhoben, die keine Räson mehr bremsen konnte.

Jeder „Generalstaatsanwalt“ müsste jedenfalls von irgendwem bestellt/gewählt werden. Sollte dieses Recht beim Parlament liegen, wäre es natürlich genauso wie jede Ministerbestellung Teil einer koalitionären Proporz-Abmachung. Und auch nachher wäre ein Generalstaatsanwalt entweder so wie ein Minister dem Parlament Rechenschaft schuldig – oder er wäre ein völlig unkontrollierter und nahezu allmächtiger Diktator, der unkontrolliert über allen demokratischen Institutionen stünde.

Umgekehrt braucht die Staatsanwaltschaft wie jede staatliche Behörde eine Hierarchie. Sonst gäbe es nicht einmal mehr den Hauch einer einheitlichen Rechtssprechung. Sonst würde jeder einzelne Staatsanwalt anklagen oder einstellen, wie es ihm beliebt. Sonst wären nicht nur der individuellen Willkür, sondern auch der Korruption Tür und Tor geöffnet.

Das einzige, was sein muss – das ist aber ja jetzt schon der Fall –, ist die absolute Pflicht, jede Weisung eines Ministers zu einer Einstellung eines Verfahrens öffentlich zu machen und öffentlich zu begründen. Aber diesbezüglich hat es ja seit der kriminellen Unterdrückung der Verfolgung des Lucona-Mörders Proksch auf Verlangen der SPÖ in der rot-blauen Regierungszeit der 80er Jahre nie ein Problem gegeben.

Die Probleme, die Skandale der letzten Jahre sind hingegen immer nur dann entstanden, wenn die Staatsanwaltschaft (vor allem die Wiener) selbst von sich aus mit sehr dubiosen Argumentationen Verfahren abgedreht hat. Etwa alle Verfahren, die sich gegen weitere Täter im Fall Kampusch gerichtet haben. Etwa die Verfahren gegen die SPÖ-Minister Faymann und Ostermayer, weil sie Gelder von ÖBB und Asfinag Boulevardblättern zugeleitet haben.

Im Fall ÖBB/Asfinag hat ja die frühere Justizministerin Karl immerhin einmal versucht, die Staatsanwälte doch zur Weiterverfolgung eines offenkundigen Verdachts anzuhalten. Unter ihrem Nachfolger Brandstetter ist da natürlich nichts mehr versucht worden, war doch Brandstetter selbst einmal Verteidiger für diese SPÖ-Politiker.

Noch schlimmer hat sich die Staatsanwaltschaft im Fall Kampusch verhalten: Da hat sie sich nicht nur ostentativ desinteressiert an der Suche nach eventuellen weiteren Tätern gezeigt. Sie hat auch mitgewirkt, dass jene zwei Spitzenjuristen, die nach eingehendem Aktenstudium überzeugt sind, dass es sehr wohl solche Täter gibt, in einer ganz offensichtlichen Racheaktion selbst vor Gericht kommen.

Das ist immerhin der langjährige VfGH-Präsident Adamovich – er ist dann von unabhängigen Richtern freigesprochen worden –, und das ist der frühere Präsident des obersten Gerichtshofs, Hans Rzeszut, der jetzt vor Gericht kommt. Es wurde aber nie ausreichend aufgeklärt, wieso es in seinen Fall überhaupt eine Telefon-Überwachung gegeben hat, die nun einen Staatsanwaltschafts-Kritiker wegen eines banalen Vorwurfs belastet (einer angeblich falschen Zeugenaussage darüber, ob er Kontakte mit einem Polizisten hatte). Von der Staatsanwaltschaft wurde schließlich auch nie ausreichend der angebliche Selbstmord eines Kriminalbeamten aufgeklärt, der ebenfalls die offizielle Kampusch-Version der StA vehement bezweifelt hatte.

All das ist jedenfalls absolut kein Anlass, die Rechte der Staatsanwaltschaft noch aufzuwerten oder sie sogar außerhalb der demokratischen Kontrolle zu stellen. Es wäre vielmehr im Gegenteil dringend notwendig, die Staatsanwaltschaft gesetzlich zu zwingen, in allen wichtigen Fällen öffentlich zu begründen, warum sie denn keine Anklage erheben wollte.

Daher ist in diesem Komplex der Justizminister mit dem Beharren auf einem Weisungsrecht absolut richtig unterwegs.

Das ändert nichts an der fundamentalen Kritik an Brandstetter: Es ist zum einen absolut widerlich, dass dieser Minister ein moralfreies Fortpflanzungsrecht will, welches künftige Kinder (etwa durch Doppelmutterschaften) schwerst belastet. Es ist zum anderen ein schweres Versagen, dass Brandstetter nicht einmal einen Entwurf zu einem wirtschaftsliberalen Miet- und Wohnrecht vorzulegen imstande gewesen ist. Das wäre zwar vielleicht am noch immer planwirtschaftlich denkenden Koalitionspartner gescheitert. Das hätte aber zumindest den (einzig funktionierenden) Weg zu mehr Wohnungen und damit günstigeren Mieten aufgezeigt.

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