Rauchverbot: Gouvernantenstaat in der Offensive

Vornehmste Aufgabe des Staates ist die Sicherung von Freiheit, Sicherheit und Eigentum der Bürger. Zu diesem Zweck unterhält er entsprechende Organisationen: Militär, Polizei und Justizwesen. Die Qualität der Erfüllung dieser Kernaufgaben ist in Europa im Niedergang begriffen, was selbst glühende Etatisten schwerlich bestreiten können. Das Militär wird abgerüstet – angeblich veränderter Bedrohungslagen wegen.

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen äußere Feinde erscheint daher mittlerweile illusorisch. Die Polizeien scheinen den Kampf gegen die Kriminalität auf breiter Front aufgegeben zu haben. Die katastrophalen Verbrechensaufklärungsraten sprechen Bände. Und im gerichtlichen Zivilverfahren ist der Rechtssuchende vielfach dazu genötigt, lange Jahre dauernde Prozesse zu erdulden, was mitunter glatt an Rechtsverweigerung heranreicht.

Entweder um das katastrophale Versagen bei seinen Kernaufgaben vergessen zu machen, oder weil grundsätzlich jeder maligne Organismus zum aggressiven Wachstum tendiert, mischt der Staat sich zunehmend in Angelegenheiten ein, die ihn nicht das Geringste angehen. Eindeutig in die Sphäre des Privatrechts fallende Angelegenheiten geraten mehr und mehr unter seine Kuratel. Inzwischen ist es so weit gekommen, dass die Nomenklatura (am Beispiel Wiens) sich anmaßt, Fahrradkurse für Migrantinnen auf Steuerzahlerkosten abzuhalten. Kein Witz.

Ein in den letzten Jahren besonderes üppig wachsendes Anliegen unserer allwissenden politischen Führer ist es, uns schlichte und gegenüber Gefahren aller Art ignorante Dumpfbacken vor allem und jedem zu beschützen – besonders vor uns selbst. Der Bürger – ein unmündiges Kind, das ohne die sorgsam leitende Hand des Großen Bruders nicht einmal mehr sicher aufs Klo findet. Ohne „Veggieday“ keine korrekte Ernährung. Ohne Strafsteuern auf Alkohol und Tabak keine Besinnung auf ein gesundheitsbewusstes Leben.

Das Thema Gesundheit hat es dem Leviathan besonders angetan. Die Sorge, dass der Bürger dieser durch Tabakgenuss schaden könnte, steht ganz oben auf seiner Agenda.

Wo gehobelt wird, da fallen allerdings Späne. Daher ist das Privatrecht das erste Opfer des heißen Bemühens des Staates. Über den Gesundheitsaspekt des Rauchens brauchen nicht viele Worte verloren zu werden. Dass Rauchen der Gesundheit nicht zuträglich ist, bestreitet keiner.

Allerdings ist die Erhaltung der Gesundheit keineswegs der einzige Vorsatz, der Menschen antreibt. Daneben existieren andere Wünsche. Die Freude am Genuss oder andere Ziele konkurrieren damit vielfach. Es ist die Sache jedes einzelnen – und nicht die des Staates – die Präferenzen entsprechend zu ordnen.

Gegen das Rauchen in der Gastronomie können durchaus gute Argumente ins Feld geführt werden. Dass vom Nebentisch herüberwehender Tabakrauch beim Essen stören kann, ist wahr. Dass in einem Raucherlokal arbeitendes Servierpersonal passiv mitraucht, liegt auf der Hand.

Es bedarf dennoch keines speziellen Gesetzes, das die Beziehungen zwischen Gastronomen und deren Kunden oder Angestellten im Hinblick auf den Tabakkonsum regelt. Ein generelles Rauchverbot in Gastlokalen, analog zu dem in öffentlichen Gebäuden herrschenden, bedeutet einen ungeheuerlichen hoheitlichen Übergriff in die Sphäre des Privatrechts.

Die angemaßte Gouvernantenrolle des Staates wird überdeutlich: Unterstellt wird, dass weder Kunden noch Servierpersonal fähig sind, zu entscheiden, in welcher Art von Gastwirtschaft sie zu speisen oder zu arbeiten wünschen: mit oder ohne Tabakrauch. Das aber ist eine unzulässige Prämisse.

Wer keinen Wert auf rauchfreie Umgebung legt, wird andere Lokale besuchen als militante Nichtraucher. Wer bei der Arbeit nicht geräuchert werden möchte, sucht sich einen entsprechenden Arbeitsplatz. In beiden Fällen agieren mündige (wahlberechtigte!) Bürger. An einer guten Auslastung ihrer Betriebe interessierte Wirte werden Angebote für die Wünsche beider Seiten bereitstellen.

Fazit: Weit und breit kein Grund für eine staatliche Intervention. Die ebenso pure wie sinnfreie Lust am Verbieten wird am Beispiel des „Nichtraucherschutzes“ in der Gastronomie exemplarisch deutlich.

Besonders übel ist es, wenn eine paternalistische Gesetzgebung nicht nur massiv in die Sphäre des Privatrechts eingreift (in der etwa Gastronomen und Konsumenten frei vereinbaren, ob und unter welchen Bedingungen eine Bewirtung stattfindet), sondern zugleich auch einen Schlag gegen die Rechtssicherheit führt. In Österreich schickt sich Gesundheitsminister Stöger (wer wäre für diese Position besser qualifiziert als ein gelernter Schlosser?) eben an, ein generelles Rauchverbot durchzudrücken.

Dies, obwohl man den Gastonomen vor einigen Jahren anheim gestellt hat, ihre Lokalitäten mit getrennten Bereichen für Raucher und Nichtraucher auszustatten. Viele Gastwirte haben das getan, durch zum Teil überaus kostspielige Umbauten ihrer Lokale. Diese erheblichen Investitionen würden sich jetzt – nach dem Willen des roten Gesundheitsministers, der Gottlob allerdings kaum über Kompetenzen verfügt und daher im Alleingang gar nichts tun kann – als „gestrandete Kosten“ erweisen. Ein Musterbeispiel, wie in der Alpenrepublik mit Unternehmern umgegangen wird.

Der Staat hat sich aus Angelegenheiten, die mündige Bürger auf Basis des bürgerlichen Rechts selbst regeln können, herauszuhalten. Dies umso mehr, solange er nicht imstande ist, seine Kernaufgaben annähernd angemessen zu erfüllen!

Der Produzent des Erfolgsstreifens „Und täglich grüßt das Murmeltier“ traf den Nagel auf den Kopf, wie u. a. dieser sieben Jahre alte Zeitungsartikel belegt: http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/273094_Aushoehlung-des-Eigentumsrechts.html

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien. 

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