Der Staat garantiert die Sicherheit seiner Insassen. Zu diesem Behufe beansprucht er ein Gewaltmonopol und leistet sich Waffen tragende Organisationen, die ihre segensreiche Wirkung sowohl nach außen (Militär) als auch nach innen (Polizei) entfalten. Nun sehen die Obertanen ihr Gewaltmonopol naturgemäß nicht gerne herausgefordert und setzen daher alles daran, die Wehr- und Selbstverteidigungsfähigkeit der Bürger so weit wie möglich herabzusetzen.
Waffen in Privathand? Nein danke! Folgerichtig wird das Grundrecht auf privaten Waffenbesitz – unter tatkräftiger Mitarbeit der am Subventionstropf hängenden Massenmedien – entschlossen bekämpft. Das ist auch gut so, denn im Besitz von Privatpersonen befindliche Waffen sind von Natur aus mindestens ebenso böse wie deren Besitzer selbst.
Hat man je von Waffen in den Händen der wertvollsten Mitglieder unserer Gesellschaft gehört, als da wären: Aktivisten von Caritas, Diakonie, ZARA, Greenpeace, selbstbewusste Parteigänger der Grünen oder andere sich idealistisch für die Rechte Unterprivilegierter einsetzende Bessermenschen? Natürlich nicht! Für den Waffenbesitz interessieren sich ausschließlich Bambimörder, potentielle Amokläufer, Wähler rechter Parteien, Psychopathen und Männer mit zu klein geratenen Genitalien, die einen Schießprügel zur Kompensation ihrer (angeborenen) Defizite benötigen.
Von Fachleuten wie dem „Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst“, wird zudem ein unschlagbares Argument gegen den (legalen) privaten Waffenbesitz ins Treffen geführt: Böse Buben (und Mädchen) könnten eine Privatwaffe an sich bringen und gegen deren rechtmäßigen Besitzer einsetzen! Dabei wird unterstellt, dass der allfällige Angreifer dem Selbstverteidiger grundsätzlich überlegen ist. Eine vom bedrohten Opfer auf ihn gerichtete Waffe kann demnach einfach „entwunden“ und anschließend zu seinem eigenen Schaden verwendet werden. Was könnte man der Wucht dieser Logik wohl entgegensetzen (außer einem bisher vollständigen Mangel an Evidenz)?
Nun kam es indes in einem der exklusivsten Wohnviertel Wiens, der schönen Brigittenau, jüngst zu einem Zwischenfall, der dazu angetan sein könnte, die oben genannten Überlegungen ein wenig auszuweiten: Einem Polizisten wurde nämlich im Zuge einer Amtshandlung die Waffe „entrissen“ – und zwar von einem mutmaßlich zwecks Kulturbereicherung zugereisten Herrn vom Balkan. Der hatte wohl vergessen, vor dem Verlassen des Hauses Schlagring und Springmesser einzustecken und griff sich – möglicherweise nachdem er seiner Wehrlosigkeit gewahr geworden war – kurzerhand die Dienstwaffe (Glock 17) eines Ordnungshüters. Danach frönte er einem in manchen südlich gelegenen Gegenden üblichen Brauch und schoss mit der Pistole lustig in die Luft – Gottlob ohne damit Personenschäden anzurichten.
Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst hat recht: Legale Waffen werden entwunden und missbräuchlich verwendet. Quod erat demonstrandum! Die aus diesem Fall zu ziehende Konsequenz liegt auf der Hand: Weg mit den Polizeiwaffen, die ja doch nur den Falschen zugute kommen. Gewaltfreiheit ist etwas von Natur aus Schönes, weshalb es geraten erscheint, auch initiierter Gewalt nicht mit Gewalt zu begegnen, sondern mit einem guten Gespräch. Einschlägige Sonderschulungen für staatliche Ordnungshüter sind daher dringend gefordert. Die Sicherheit heischenden Bürger werden es dem Staat danken (Ironie aus).
Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.