Kennen Sie Cecilia Malmstöm? Nein? Nun, das spricht für Sie. Die gute Frau stammt aus dem sozialistischen Musterland Schweden und ist gelernte Politikwissenschaftlerin. Außerdem ist sie Politikerin der „liberalen Volkspartei“ (dass „liberal“ unserer Tage für links steht, braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden). Seit 2010 wütet Frau Malmström als Innenkommissarin der EU und liefert in dieser Funktion, was man von Menschen Ihres Schlages erwartet: Kontrollphantasien bisher unerreichten Ausmaßes.
Nach ihrer engagierten Initiative zur flächendeckenden Kontrolle des Internets (die sie listig als über jede Kritik erhabenen Kampf gegen die Kinderpornographie zu tarnen wusste) treibt die resche 45Jährige nun die nächste Sau durchs Dorf. Diese hört auf den Namen Europaweite Waffenkontrolle. Angesichts des mittlerweile groteske Züge annehmenden Überwachungs- und Regulierungsfurors der Brüsseler Nomenklatura, man denke etwa an deren jüngste Schnapsidee zur Reduzierung der Leistung von Staubsaugern, kommt diesem Amoklauf der Hochbürokratie leider nicht jenes Maß an Aufmerksamkeit zu, welches ihm angesichts seiner Bedeutung gebührt.
Selbstverständlich hat die Frau Kommissarin bei ihrem ambitionierten Vorhaben nicht solche Waffen im Sinn, mithilfe derer uniformierte Europäer auf Regierungsgeheiß unschuldige Menschen im Irak, in Afghanistan oder in Libyen liquidier(t)en (demnächst vielleicht auch in Syrien, unter dem Motto „Reise in exotische Länder, begegne interessanten Menschen – und bring sie um!“). Es geht auch nicht um Waffen, die von Regierungsbütteln (am Ende schon recht bald) – falls die Europaweite Schuldenwirtschaft kollabiert und großflächige Hungerrevolten ausbrechen – gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden sollen.
An dieser Stelle scheint ein Einschub angebracht: Mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die mit dem Vertag von Lissabon Rechtskraft erlangte, wurden – von der Öffentlichkeit unbemerkt – Untaten bis hin zu Massenexekutionen legalisiert. Zwar heißt es in Artikel zwei, Abs. zwei, „…niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden...", die als Interpretationshilfe dienenden Erläuterungen zur Charta der Grundrechte stellen jedoch klar: (Erläuterung zu Artikel zwei – Recht auf Leben):
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um […] jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern“ oder um „…einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. [Hervorhebung durch den Autor]
Man braucht seine Phantasie nicht über Gebühr zu strapazieren, um zu erkennen, dass damit faktisch eine Handhabe zur gesetzeskonformen Beseitigung von Dissidenten geschaffen wurde, wie sie gestandene Stalinisten nicht besser hätten hinbekommen können. Allerdings, das sei der Fairness halber gesagt, waren Jossif Dschugaschwili & Genossen nicht verlogen genug, um dem glatten Bruch von Grundrechten durch komplizierte Gesetzeswerke auch noch den Anschein von Rechtmäßigkeit verleihen zu wollen. Dessen Killerbrigaden wurden ohne maßgeschneiderte Rechtsgrundlage von der Leine gelassen.
In Euroland besteht das Werkzeug zur gewaltsamen Unterdrückung unbotmäßiger Untertanen seit 2006. Es hört auf den schmucken Namen EUROGENDFOR und ist eine militärisch organisierte Polizeitruppe, die, wie Wikipedia euphemistisch vermeldet, dem „Krisenmanagement“ dienen soll. Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, von dieser mit der Lizenz zum Töten ausgestatten Prätorianergarde beamtshandelt zu werden?
Worum also geht es Genossin Malmström? Richtig – um die in den Händen von naturgemäß gefährlichen Privatleuten befindlichen Waffen. Die sollen nun nicht nur zentral erfasst werden (Obertanen lieben Tabellen und Listen, die sich zur Überwachung des gemeinen Volkes eignen), sondern – und das ist ein wahres Gustostückerl – mit „biometrischen Sicherungssystemen“ ausgestattet werden, die den Gebrauch der jeweiligen Feuerwaffe nur dem rechtmäßigen Eigentümer gestatten.
Selbstverständlich darf das übliche Totschlagargument zur Begründung dieser Aktion nicht fehlen: „Und wenn dadurch nur ein einziges Menschenleben gerettet wird…“ Wie auf diese Weise „Menschenleben gerettet“ werden sollen, wie derlei Apparaturen zuverlässig funktionieren sollen, wie sie beschaffen sein und welche Kosten damit (für den Waffenbesitzer, versteht sich!) verbunden sein werden, ist derzeit noch nicht recht abzuschätzen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass derartige Sperrsysteme in vielen Fällen den Wert der jeweiligen Waffe übersteigen werden (zumindest ist das bei jenem sauteuren Produkt der Fall, das derzeit bereits auf dem Markt ist). Wenn, wie im vorliegenden Fall, aus dem Elfenbeinturm heraus Entscheidungen über Materien getroffen werden, von denen die dafür Verantwortlichen nicht den leisesten Schimmer haben, kommt dabei eben selten etwas Gescheites heraus.
Einen „Erfolg“ wird die Genossin Kommissarin allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verbuchen können: Die Zahl der im Umlauf befindlichen illegalen Waffen wird dank ihrer weltfremden Initiative explosionsartig zunehmen. Sie dürfte in ihrem Überschwang nämlich übersehen haben, dass derzeit eine Kampagne zur amtlichen Erfassung von Privatwaffen läuft, die in Österreich mit Ende Juni 2014 abzuschließen ist. Bisher wurden weniger als fünf Prozent des geschätzten Bestandes zur Meldung gebracht.
Gesetzestreue Waffenbesitzer sind vom Staat bereits in der Vergangenheit mehrfach gebrannte Kinder. Man denke an den Umgang mit jenen unter ihnen, die im Vertrauen auf die Seriosität des Gesetzgebers von dessen Angebot Gebrauch gemacht hatten, ihre im Nachhinein zu „Kriegswaffen“ oder „illegalen Waffen“ erklärten, zuvor allerdings gesetzeskonform erworbenen Stücke anzumelden und damit weiterhin legal besitzen zu dürfen. Sie alle wurden kalt enteignet! Weder ein Verkauf noch ein Vererbung ihres Eigentums ist zulässig.
Diese Opfer ihres Vertrauens in den Staat werden nun kein Problem damit haben, einzuschätzen, worauf Madame Malmström in Wahrheit aus ist: Sie sollen mit derart irrwitzigen Kosten und bürokratischen Schikanen belastet werden, dass sie entnervt auf ihr Eigentum verzichten. Voraussetzung dafür allerdings ist die amtliche Registrierung ihres rechtmäßig erworbenen Eigentums.
Das wird wohl auch die traditionell verträumte Jägerschaft durchschauen, die bisher in der Illusion lebt, ihr (und ihren Waffen) könne nichts passieren. Keine Meldung – kein Zwang zur Anschaffung teurer Sicherungssysteme und keine Gefahr der Enteignung. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass sich die Registrierungskampagne – spätestens nach Bekannt werden der Malmström-Initiative – als Schuss in den Ofen erweisen wird.
Jeder ernstzunehmende Terrorist, ob weiland von RAF, Brigate Rosse, IRA oder ETA, oder heutzutage von der Al Quaida, greift spontan zu aus Armeebeständen stammenden Waffen, die auf dem zivilen Markt niemals legal verfügbar waren oder sind. Auch unpolitische Schwerkriminelle geben gestohlenen Militärwaffen gewöhnlich den Vorzug vor legal zu erwerbenden Jagd- und Sportwaffen. Selbstverständlich wird keine davon den Behörden jemals gemeldet werden. Frau Kommissarin behauptet dennoch allen Ernstes, der Sicherheit Vorschub leisten zu können, indem sie rechtschaffene Bürger bis jenseits der Zumutbarkeitsgrenze schikaniert, während selbst ihr einleuchten muss, dass sie die wirklich bösen Buben (und Mädels) mit derlei Maßnahmen nicht beeindrucken kann.
Da man ein solches Maß an Torheit selbst einer schwedischen Politikwissenschaftlerin nicht unterstellen sollte, ist der Grund für ihr Treiben also anderswo zu suchen – und auch gar nicht schwer zu finden. Es ist, banaler geht es gar nicht, der immer gleiche Wunsch der Herrschenden, ihre Macht maximal auszudehnen. Jeder dieser Bestrebung im Wege stehende Widerstand soll aus dem Weg geräumt werden. Und entwaffnete Bürger sind nun einmal erfreulicherweise nicht nur (privaten) Kriminellen, sondern auch den bis an die Zähne gerüsteten Schergen des Leviathans wehrlos ausgeliefert. So einfach ist das.
Leider wird, wie es scheint, eine allzu offensichtliche Gefahr von den meisten Menschen gar nicht mehr als solche erkannt. Dass die seit vielen Jahren gegen den legalen privaten Waffenbesitz gerichtete Politik der EU als Vorbereitungshandlung für weit Schlimmeres betrieben wird, hält demnach kaum einer für möglich. Es sei daran erinnert, dass Sklaven zu keiner Zeit Waffen besitzen und tragen durften (außer in der Arena, wo sie sich zur Belustigung der Herrschenden und des Pöbels gegenseitig abzuschlachten hatten).
Waffenbesitz ist ein Indikator für die in einer Gesellschaft herrschende Freiheit. In freien Gesellschaften besitzen die Bürger Waffen – ohne dafür um eine Genehmigung ansuchen zu müssen. Diktaturen dagegen fürchten den wehrhaften Bürger. In einer Zeit, in der Staaten und Imperien über Überwachungs-, Kontroll- und Unterdrückungsinstrumente verfügen, die bis vor wenigen Jahrzehnten noch unvorstellbar waren, gilt das – so paradox es auch scheinen mag – umso mehr.
Zum Schluss sei einer der Gründerväter der USA, Thomas Jefferson, zu dieser Frage zitiert: “The strongest reason for the people to retain the right to bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government.”
Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.