Juwelier erschießt Räuber: Seltenes Lebenszeichen der Zivilgesellschaft

Wieder einmal wollte sich ein rechtschaffener Bürger nicht mit der ihm zugedachten Rolle des Opfers abfinden. Die Vorstellung, mit den ihn akut bedrohenden Gewalttätern zu „kooperieren“, wie das von Vertretern des staatlichen Gewaltmonopols so gerne empfohlen wird, schien ihm nicht sonderlich verlockend. Er wollte sein Leben und Eigentum nicht widerstandslos der Willkür bewaffneter Verbrecher ausliefern. Er machte – kurz entschlossen – von seinem Notwehrrecht Gebrauch, griff zu seiner eigenen Waffe, schoss auf die Täter und vereitelte dadurch deren kriminelle Absichten.

Über den Raubüberfall auf einen Wiener Juwelier, der mit dem Tod eines der drei (mutmaßlich aus dem Baltikum stammenden) Täter endete, wurde von den Medien ausführlich berichtet. Eine Wiederholung an dieser Stelle ist entbehrlich. Hier soll vielmehr erörtert werden, was über den Vorfall berichtet wurde und wie die Leserreaktionen ausfielen; außerdem einige grundsätzliche Überlegungen zum privaten Waffenbesitz.

Die meisten Medien – ja sogar das für kriminelle Ausländer stets verständnisvolle Staatsfernsehen – verzichteten darauf, im Unterschied zur gängigen Praxis, Krokodilstränen über das „ausgelöschte Menschenleben“ zu vergießen und den Täter zum Opfer umzudeuten. In diesem Fall wurde die nüchterne Meldung der Nachrichtenagentur von der Mehrheit der Redaktionen weitgehend gleich lautend und ohne wertende Kommentare übernommen. Lediglich das Gratisblatt „Heute“ sah sich veranlasst, die couragierte Notwehrhandlung des Kaufmanns faktenwidrig als Fall von „Selbstjustiz“ zu etikettieren.

Bemerkenswert ist das Ergebnis einer Leserumfrage, die dasselbe Blatt in seiner Online-Ausgabe durchführte. Die gestellte Frage lautete: „Sollen Geschäftsleute bei bewaffneten Überfällen selbst zur Waffe greifen dürfen?“ Vier Antworten standen zur Wahl:

  • Nein, die Waren sind meist versichert – da muss man nicht Leben aufs Spiel setzen.
  • Nein, wir brauchen keine Selbstjustiz. Wofür gibt es schließlich Polizisten?
  • Ja, aber nur, wenn man um das eigene Leben fürchten muss.
  • Ja, das schreckt andere Täter ab und vielleicht gehen so die Überfälle zurück.

Die Leser votierten (Stand vom 6. 7. um 15:00 Uhr) zu 84 Prozent für die beiden zustimmenden Antwortmöglichkeiten. Nahezu 50 Prozent bevorzugten die letzte Antwort. Nur 8,49 Prozent lehnten „Selbstjustiz“ ab.

Eine überwältigende Mehrheit der 1614 an der Abstimmung Beteiligten billigt den Opfern von Gewaltverbechern somit zu, sich robust, notfalls auch mit tödlicher Gewalt, gegen bewaffnete Angreifer zur Wehr zu setzen. Weniger als zehn Prozent dagegen sind nicht imstande zu erkennen, dass die von ihnen gewählte Antwort eine unzulässige Gleichsetzung von Notwehr und Selbstjustiz enthält.

Wer sich – wie im vorliegenden Fall – gegen einen Angreifer wehrt, übt keine „Selbstjustiz“, für die in einer zivilisierten Gesellschaft tatsächlich kein Platz ist. Er macht lediglich von seinem natürlichen, in Österreich überdies gesetzlich gedeckten Recht (§ 3 StGB) Gebrauch, sein Leben und seinen Besitz mit „allen dafür nötigen Mitteln“ gegen einen gewaltsamen Angriff zu verteidigen. Sich in einem Moment tödlicher Bedrohung seiner Haut zu erwehren, ist ein jedermann – nicht nur „Geschäftsleuten“ – zustehendes Recht. Für langwierige Abwägungen der Konsequenzen bleibt in solchen Fällen keine Zeit – es geht um die Frage er oder ich? Wer meint, Bürgerschutz sei Sache der Polizei, ist ein weltfremder Träumer. Die Polizei ist allenfalls, post festum, für die Spurensicherung zu gebrauchen. Für die Abwehr von Räubern und anderen Verbechern jedenfalls nicht.

In den Kommentarbereichen der Internetmedien fanden sich – soweit sie nicht „wegen wiederholten Missbrauchs“ (was auch immer darunter zu verstehen ist), wie in der Wiener „Presse“, gesperrt wurden – weit überwiegend Einträge, in welchen die Handlung des Juweliers vehement zustimmend kommentiert wurde.

Die Regierenden und die von den Medien gerne zitierten Agenten des Gewaltmonopols sehen derlei Fälle von Zivilcourage indes nicht gern. Das Letzte, was von Allmachtsphantasien getriebene Obertanen gebrauchen können, ist eine funktionierende Zivilgesellschaft, in der unerschrockene – gar bewaffnete – Bürger ihre Angelegenheiten in die eigenen Hände nehmen. Ihr Ideal ist der in jedem Moment seines Lebens vom staatlichen Vormund abhängige Untertan. Und der soll im Fall der Fälle „keinen Helden spielen“. Basta. Die Vorstellung, dass gelegentlich einer – wie aktuell der Wiener Juwelier oder vor wenigen Wochen ein beherzter Taxichauffeur – nicht den „Helden spielt“, sondern tatsächlich einer ist, hat in den Hirnen von Etatisten und Lohnschreibern, die von der staatlichen Medienförderung korrumpiert wurden, keinen Platz.

Erfolgreich ihr Notwehrecht praktizierende Bürger werden als unerwünschte Konkurrenz für das staatliche Gewaltmonopol wahrgenommen. Unter eben diesem Gesichtspunkt sind auch die unentwegten hoheitlichen Bestrebungen zu bewerten, unbescholtenen Bürgern den Besitz und das Tragen von Waffen zu verbieten, oder es für sie wenigstens so schwer, unbequem und kostspielig wie nur möglich zu machen. Der Bürger soll bewaffneten Gangstern wehrlos gegenüberstehen, und sein Heil ausschließlich unter den Fittichen des Großen Bruders finden. Dass viele Raubüberfälle, wie wohl auch im aktuellen Fall, von ausländischen Tätern begangen werden, ist aus der Sicht des staatlichen Gewaltmonopolisten nur vorteilhaft. Liefert es ihm doch einen perfekten Vorwand zur weiteren Vergrößerung seines Apparates und zur bürgerrechtsfeindlichen Ausdehnung seiner elektronischen Bespitzelungs- und Überwachungsaktivitäten. Alles nur zum Nutzen und Frommen der Bürger – versteht sich…!

Ein auffälliges Detail: In allen einschlägigen Nachrichten war zu lesen, dass der Juwelier die von ihm eingesetzte Waffe „legal“ besitzt. Und weiter? Was wäre gewesen, wenn er mit einer „illegalen“ Waffe geschossen hätte? Hätte sich dadurch am Tathergang und dessen Folgen irgendetwas geändert? Wohl kaum! Dass sich andererseits die Waffen der Täter jedenfalls illegal in deren Händen befanden (das Vorliegen einer Berechtigung zum „Führen“ ihrer Waffen ist mit Sicherheit auszuschließen!) war indes keine Meldung wert. Gewaltverbechern wird also implizit zugestanden, sich ihre Arbeitsgeräte widerrechtlich zu beschaffen. Klar, welcher Räuber, der „legal“ zu keiner Waffe kommt, wäre auch blöd genug, unbewaffnet an die Arbeit zu gehen? Der rechtstreue Bürger, der über die zur Beschaffung illegaler Waffen nötigen Unterweltkontakte in aller Regel nicht verfügt, befindet sich daher – dem emsigen Treiben des Leviathans zur Reduzierung des legalen Privatwaffenbesitzes sei Dank – immer weiter im Nachteil.

Dass die Entwaffnung rechtschaffener Bürger durch den immer mehr zur anmaßenden Gouvernante entartenden Staat dahin führen wird, dass am Ende nur noch Verbrecher Waffen besitzen, darf nicht widerstandslos hingenommen werden. Nur Sklaven ist der Waffenbesitz verboten. Freien, mündigen Bürgern dagegen steht der Besitz von Waffen zu – und zwar nicht nur zum Zweck der Selbstverteidigung…

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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