Die Volkspartei fällt bekanntlich dadurch auf, dass sie regelmäßig just vor Wahlen ihre soziale Wärme entdeckt und dafür in der Folge vom Wähler abgestraft wird. Dass hier ein Zusammenhang besteht, leugnen die ÖVP-Wahlstrategen konsequent – und schon haben sie angesichts der baldigen Nationalratswahlen mit einer Gebühren-Bremse-Kampagne begonnen. Laut Michael Spindelegger handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, das „nichts kostet und viel bringt“.
Eine scheinbar unverdächtige Maßnahme dieses Pakets greife ich heraus: Mehr Wettbewerb durch Aufwertung der Wettbewerbsbehörde samt höheren Strafen bei Preisabsprachen und Kartellbildung.
Nun beschreibt schon Adam Smith im „Wohlstand der Nationen“ die den Kaufleuten innewohnende Tendenz, Preise abzusprechen, wenn sie sich irgendwo treffen. Selbst BZÖ-Chef Josef Bucher meinte unlängst bei einer Veranstaltung des Clubs unabhängiger Liberaler, dass der staatliche Eingriff in die Benzinpreisbildung seine Rechtfertigung in der oligopolistischen Struktur dieses Marktsegments finde. Manche gehen schließlich von einer natürlichen Tendenz jedes Marktes zur Monopolbildung aus.
Zunächst stimmt letzteres Argument schon empirisch nicht. Es gibt zahlreiche oligopolistische Märkte, kaum aber monopolistische. Letztere können praktisch immer nur durch staatliche Zwangsmaßnahmen aufrechterhalten werden. Der ORF und die Austria Tabak lieferten dafür in der jüngeren österreichischen Wirtschaftsgeschichte eindrucksvolle Beispiele. Sobald der gesetzliche Schutz wegfiel, war auch mit der Monopolstellung Schluss.
Selbst dort, wo es faktisch ein Monopol gibt, bedeutet dies nicht, dass der Wettbewerb ausgeschaltet ist. Solange der Markteintritt für neue Marktteilnehmer möglich ist, sich dieser aber wegen des kostengünstigen Anbietens des Monopolisten nicht auszahlt, ist der Sinn des Wettbewerbs erfüllt: Die Konsumenten beziehen Ware zu konkurrenzfähigen Preisen. Klassische Beispiele liefern die Betriebssysteme von Microsoft, die solange konkurrenzlos blieben und bleiben, wie sie vom faktischen Monopolisten zu Wettbewerbspreisen auf den Markt gebracht werden. Dass die diversen Windows-Programme regelmäßig weiterentwickelt und zu leistbaren Preisen auf den Markt gebracht werden, weiß jeder, der sich seinen PC samt Software selbst bezahlt.
Wenn wir Fragen des Wettbewerbs diskutieren, haben wir es mit zwei populären Irrtümern zu tun: Erstens sei Wettbewerb per se ruinös, weil niemand mehr kostendeckend produzieren könne und zweitens bedürfe jeder Wettbewerb nicht nur eines staatlichen Rahmenwerks – beispielsweise zur Definition der Eigentumsrechte und zur Durchsetzbarkeit von Verträgen – sondern auch einer sozialistischen Korrektur („Arzt am Krankenbett des Kapitalismus“).
Das Argument definitionsgemäß ruinösen Wettbewerbs ist heute nicht mehr sehr bedeutend, weil es schlicht mit der Wirklichkeit nicht korrespondiert. Nur dann, wenn ein paar Liberale dem Steuerwettbewerb unter den EU-Staaten etwas Positives abgewinnen, wird diese Argumentationsschiene aus dem Hut gezaubert, ohne auf viel Resonanz zu treffen.
Planwirtschaftliche Wettbewerbsaufsicht
Dass der Wettbewerb in erster Linie nur mit Hilfe der staatlichen Korrekturpolitik funktionieren könne, erscheint mir als viel bedeutenderer Irrglaube von Menschen, die in ihrer Jugend zu viel Karl Marx gelesen haben und vom planwirtschaftlichen Gedankengut nicht ganz ablassen können. So mag es schon prinzipiell schwierig sein, im Kartellrecht die Marktanteile einzelner Akteure festzustellen. Zu oktroyieren, dass der drittgrößte Marktteilnehmer mit dem viertgrößten, nicht aber mit dem zweitgrößten fusionieren darf, um nicht zum größten zu avancieren, erscheint willkürlich. Eine solche Willkür wird daher immer eine Quelle der Manipulation, wenn nicht gar der Korruption darstellen.
Dass in Österreich Preisabsprachen und Kartellbildungen tatsächlich ein brennendes Problem darstellen, darf bezweifelt werden. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die Wirtschaft in Österreich hauptsächlich klein- und mittelständisch strukturiert ist. Aber auch in konzentrierten Märkten regulieren sich Preisabsprachen durch neue Marktteilnehmer selbst – sofern der Staat die Markteintrittshürden nicht besonders hoch angesetzt hat. Wettbewerb, Märkte und Preise sind selbst Regulative bei marktfremdem Verhalten, wenn man sie nur frei werken lässt. Wer dies nicht glaubt und nicht zulässt, wendet sich praktisch zwangsläufig dem „sozialistischen Wettbewerb“ zu und treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.
Wenn man nun der Wettbewerbsbehörde mehr Möglichkeiten einräumt – was auf Deutsch mehr Einsicht in die Unternehmen, also mehr Aufsicht und mehr Staatsgewalt bedeutet – bitten wir den großen Bruder um mehr Beobachtung. Warum dies eine Maßnahme sein soll, die nichts kostet, aber viel bringt, erscheint ein Geheimnis der ÖVP-Ökonomen zu sein.
Ähnlich wie bei der Übernahmekommission und anderen staatlichen Regulierungsbehörden stellt sich auch hier die Frage, ob ein Mehr an Behörden wirklich dem Wettbewerb förderlich ist. Wenn im gleichen Atemzug auch der populistisch-moderne Ruf nach höheren Strafen ertönt, fürchte ich um die Lauterkeit des Beabsichtigten. Soll hier wirklich mehr Wettbewerb geschaffen werden oder kann es sein, dass sich der Staat ein stärkeres Überwachungsinstrument mit angeschlossener Einnahmequelle schaffen will?
Auch im Bereich der Wettbewerbspolitik ist, wie so oft, der Stärkung der Rechte des Einzelnen gegenüber der Behördenausbaupolitik der Vorzug zu geben. Wissend, dass mir nicht alle Leser folgen werden, zitiere ich ein paar passende Worte unseres Nobelpreisträgers Friedrich Hayek: „… will ich nur hinzufügen, dass es mir wünschenswert scheint, dass die Liberalen über diese Themen verschiedener Meinung sind; je verschiedener, desto besser. Denn am allermeisten tut es Not, dass diese Fragen einer Politik für eine Wettbewerbsordnung wieder lebende Probleme werden und öffentlich diskutiert werden; und wir werden einen wichtigen Beitrag geleistet haben, wenn es uns gelingt, die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken.“ (Hayek, „Freie Wirtschaft" und Wettbewerbsordnung)
Dr. Georg Vetter ist selbständiger Rechtsanwalt mit Schwergewicht auf Gesellschaftsrecht und Wahrnehmung von Aktionärsinteressen in Publikumsgesellschaften.