„Sie würden kein Auto stehlen.
Sie würden keine Handtasche stehlen.
Sie würden nicht Geld fälschen, Kinder entführen oder Killerdrohnen schicken.
Warum aber lassen wir dann all diese Dinge die Regierung tun?
Regierung ist kein „opferloses Verbrechen"!
Diese Botschaft richtete Jeffrey Tucker, vormals Vizepräsident des Ludwig von Mises Instituts in Auburn/Alabama und nunmehriger Chef des Internetbuchhandelshauses „Laissez Faire Books“, an die stetig wachsende Glaubensgemeinschaft der Staatsanbeter.
Starker Tobak, nicht wahr? Allerdings werden selbst mustergültige Untertanen, die mit anarchistischem Gedankengut gar nichts anfangen können, nicht umhinkommen einzuräumen, dass an Tuckers Zitat etwas dran ist. Denn Tatsache ist, dass eine überwältigende Mehrheit der Menschen tatsächlich nicht zur Kriminalität neigt – schon gar nicht zur initiierten Anwendung von Gewalt gegen ihre Mitmenschen. Wäre es anders, die Menschheit wäre längst ausgestorben.
Dennoch ist jede Untat, die sich dem Normalsterblichen ganz selbstverständlich verbietet – und zwar auch ohne hoheitliche Vorschriften – Staatsagenten nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten! Der Staat stellt, leider nicht nur in James-Bond-Filmen, vielen seiner Mitarbeiter eine Lizenz zum Töten aus. Ein Notwehrrecht gegen in seinem Auftrag tätig werdende Beamte gibt es nicht. Wer etwa sein rechtmäßig erworbenes Eigentum gegen einen amtshandelnden Polizisten zu verteidigen sucht, muss mit seiner Exekution rechnen – ganz ohne Gerichtsverfahren! Sollte der Witwe eines von den Schergen Leviathans liquidierten Bürgers anschließend Lust verspüren, sich auch noch verhöhnen zu lassen, darf sie sich zu diesem Zweck an das zuständige, staatliche Gericht wenden…
Der 1989 verstorbene amerikanische Naturforscher und Philosoph Edward Abbey fasste den Sachverhalt so zusammen:
„Wenn Sie sich weigern, ungerechte Steuern zu zahlen, wird Ihr Eigentum konfisziert.
Wenn Sie Ihr Eigentum verteidigen, werden Sie verhaftet.
Wenn Sie sich der Verhaftung widersetzen, werden Sie niedergeknüppelt.
Wenn Sie sich dagegen wehren, werden Sie erschossen.
Dieses Verfahren ist bekannt als Rechtsstaatlichkeit.“
Der Staat tritt, im von Abbey geschilderten Fall, nicht als Verteidiger von Leib, Leben und Sicherheit des Bürgers auf (also in dem Sinne, für den er da sein sollte), sondern ganz im Gegenteil! Er geht mit Gewalt gegen Menschen vor, die niemandem Unrecht zugefügt haben und deren einziges „Verbrechen“ darin besteht, ihr Eigentum behalten zu wollen. Denn „gerechte Steuern“ sind natürlich ein Oxymoron. Es gibt sie ebenso wenig, wie es „ehrliche Beute“ eines Raubüberfalls oder eine „politisch korrekte Vergewaltigung“ gibt. Steuern waren stets, sind und bleiben Diebstahl.
Ist die Existenz eines Monopols zur Rechtssetzung und Gewaltausübung schon dann problematisch und widersprüchlich, wenn anständige Menschen an dessen Schalthebeln agieren, so vervielfachen sich die Gefahren, wenn dem nicht so ist. In der Welt des real existierenden Gewaltmonopols dürfte das in ungefähr 100 von 100 Fällen der Fall sein.
Das nationalsozialistische Deutschland war, wie wir von Kindesbeinen an gelernt haben, ein Unrechtsstaat. Keinem aufrechten Demokraten würde es heute in den Sinn kommen, den Unrechtscharakter staatlicher Maßnahmen zur Zeit des Hitlerregimes zu bestreiten. Wen kümmert es da schon, dass dessen Regierung auf demokratische, rechtmäßige und verfassungskonforme Weise ans Ruder kam? Wer macht sich schon Gedanken darüber, dass der „Führer“ auf dem Höhepunkt seiner militärischen Erfolge – also etwa nach dem vollständigen Triumph über Frankreich – bei einer demokratischen Wahl vermutlich eine ¾-Mehrheit erreicht hätte (und damit ein Maß an Legitimation, dessen sich keine unserer Tage amtierende Regierung erfreut)?
Wie man es auch dreht und wendet: Ein zwischen damals und heute bestehender, struktureller Unterschied von Organisationen und Verwaltung des Staates, ist mit freiem Auge kaum zu erkennen. Kreuzbrave deutsche Beamte – keine geborenen Unmenschen und Mörder – mutierten nach dem 30. Januar 1933 über Nacht zu willigen Vollstreckern eines brutalen, antibürgerlichen, antiliberalen Totalitarismus´ (in Österreich war es am 13. März 1938 so weit). Wer ist naiv genug zu glauben, dass exakt dasselbe nicht jederzeit wieder geschehen könnte? Wer oder was sollte einen zu allem entschlossenen Polit-Desperado denn stoppen? Was sollte etwa eine linke Volksfrontregierung davon abhalten, ihr Gewaltmonopol – so wie damals unter dem Applaus der veröffentlichten Meinung – zur Unterdrückung und Verfolgung unliebsamer Minderheiten einzusetzen? Und – falls sie dazu willens wäre – würde der Polizeiapparat einer solchen Regierung tatsächlich die Gefolgschaft verweigern? Wohl kaum!
Minderheiten waren und sind der Gewalt eines (demokratisch „legitimierten“) Machtmonopolisten ebenso rechtlos wie wehrlos ausgeliefert. Biedere Polizeibeamte sehen weg, wenn bestimmten Minderheiten angehörende Mitbürger vom Mob drangsaliert und gedemütigt werden – oder sie fungieren am Ende selbst als aktive Werkzeuge derartiger Aktivitäten. Und um dem Fass die Krone aufzusetzen, werden für die durch organisierte Unrechtshandlungen entstandenen Kosten auch noch deren Opfer verantwortlich gemacht.
Der Akademikerball als warnendes Beispiel
Wien, am 1. 2. 2013. Einige Hundert Mitglieder freiheitlicher Burschenschaften und deren Begleiterinnen schicken sich an, den Akademikerball in der Wiener Hofburg zu besuchen. Auf dem Weg ins Balllokal werden sie von einer dreifachen Zahl gewaltbereiten Pöbels mit Schmähungen überhäuft, bespuckt und mit Farbbeuteln beworfen. Das Motto scheint zu lauten: „Besser ein Geschwür am After, als ein Deutscher Burschenschafter.“ Selbstverständlich war diese „Demonstration“, von der bereits im Vorfeld klar war, dass es zu Ausschreitungen kommen würde, behördlich genehmigt. Auf die beamteten Genossen ist Verlass.
Zur Klarstellung: es geht hier nicht um die Verharmlosung oder Relativierung weit schlimmerer Unrechtshandlungen in der Vergangenheit. Es geht auch nicht um unangemessene Vergleiche von Äpfeln mit Birnen. Es geht allein darum, die durch die Existenz eines Gewaltmonopolisten entstehende Problematik der Entrechtung von Randgruppen, die den Machthabern und deren Propagandisten unliebsam sind, aufzuzeigen.
Die Wiener Polizei war – im Februar 2013 – nicht in der Lage (oder nicht willens?), einen kleinen, politisch unliebsamen Teil der Gesellschaft, der sich keines Unrechts schuldig gemacht hat (die rechten „Burschis“), wirkungsvoll vor den Attacken gewalttätigen Abschaums zu beschützen. Der Polizeichef der Stadt Wien befand es anschließend sogar für geraten – nicht ohne das unverhüllte Wohlwollen der (mittels Subventionen und Inseraten) gleichgeschalteten Hauptstrommedien – die Opfer der von linken Radaubrüdern inszenierten Exzesse zu verspotten, indem er sie faktisch zu Tätern erklärte. Man hätte, so der wackere Beamte, schließlich einen anderen Zugang zum Balllokal wählen können (was faktisch unmöglich war, da auf allen zur Verfügung stehenden Zugangswegen der linke Mob lauerte). Am liebsten, so ließ der Polizeikapo sich vernehmen, wäre es ihm, wenn dieser Ball – angesichts der damit notorisch verbundenen Ausschreitungen – gar nicht erst stattfinden würde. Klar, schuld ist der mit Dreck Beworfene, nicht der Werfer. Daher ist natürlich ersterer zu bestrafen. Etatistische Logik vom Feinsten. Ob der Genosse Kommissar – pardon – Landespolizeipräsident, sich ähnlich äußern würde, wenn es sich um ein von Burschenschaftern belagertes Gschnas der sozialistischen Gewerkschaftsjugend handelte, darf bezweifelt werden.
Nochmals: Es geht hier nicht um das Kleinreden oder Relativieren weit schwerwiegenderer Übergriffe auf eine andere Minderheit in einer anderen Zeit. Es geht auch nicht um Sympathiekundgebungen für deutschnationale Vereine (welche dem Autor dieses Beitrags schwer zu unterstellen sein wird) Es geht – ganz grundsätzlich – um das Verhalten des Gewaltmonopols gegenüber jeder unliebsamen Minderheit. Damals wie heute ist das völlige Desinteresse der beamteten Amtsträger schwer zu übersehen, die Rechte der Bürger – und zwar ohne Ansehen ihrer Person – zu beschützen.
Die historische Parallele ist einfach unübersehbar!
Fazit: Wer meint, in einer Demokratie wären politisch unerwünschte Minderheiten vor gewalttätigen Übergriffen sicher, freut sich vermutlich auch jedes Jahr auf den Osterhasen und das Christkind. Wer meint, der Staat würde für den Schutz von Sicherheit und Eigentum seiner Insassen sorgen, ist vollends auf dem Holzweg. Der territoriale Machtmonopolist kennt nur ein einziges Ziel, das er rücksichtslos verfolgt: sein unaufhörliches Wachstum. Das war immer so und das wird sich wohl auch niemals ändern.
Eine systembedingt auf Unrecht gegründete Rechtsagentur – welche Segnungen hätte der Bürger von einer derart dubiosen Organisation zu erwarten…?
Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.