Vom Fördern und Fordern

Haben vielleicht auch Sie – so wie einst mein Onkel – einen braven Neffen, den Sie ordentlich fördern, auf dass er es einmal besser habe im Leben? Nein? Ist gar nicht so einfach heutzutage, denn es gibt kaum noch Kinder, und die paar, die es gibt, haben ohnehin schon alles. Der Mensch ist eben nicht mehr auf Gefälligkeiten angewiesen, sondern er hat Rechte – auf alles und obendrein sofort.

Aber wir verhinderte Förderer sollten uns trösten, denn was früher an Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken oder als Zeugnis- und Schikursgeld anfiel, brachte dem Beglückten auch Verpflichtungen: Artig Danke sagen, Ansichtskarten schreiben, Ziergegenstände basteln und irgendwann einen Kranz kaufen. Hand aufs Herz: Wollen wir als aufgeklärte Erwachsene einem jungen Menschen antun, was traumatische Spätfolgen haben und die Selbstverwirklichung behindern könnte? Fürs Fördern ist ohnehin der Staat da, denn der hat das Geld – und er hat die Experten, die genau wissen, was zu fördern ist.

Doch was heißt eigentlich „fördern"? Die heute grassierenden Missverständnisse um Rechte und Pflichten resultieren keineswegs nur aus der Verpönung des Wortes „Pflicht", sondern auch aus einer Begriffsverwirrung um alles, was irgendwie „sozial" ist. Das reicht von Förderung, Subvention und „Motivation" – einschließlich Parteispende und Bestechung – über Mäzenatentum und Wohltätigkeit bis hin zu Zivilcourage und Nächstenliebe. Es scheint daher angebracht, diese Begriffe etwas näher zu betrachten.

Förderungen und Subventionen

Nützliche Hinweise bietet oft die Wortgeschichte, denn sie beleuchtet psychosoziale Hintergründe von Begriffen und Fehldeutungen. „Fördern" kommt von derselben Wurzel wie „vor", bedeutet also „vorwärts bringen". Fördern heißt demnach, erwünschtes Handeln zu erleichtern, zu beschleunigen oder überhaupt erst auszulösen. Im Umkehrschluss dürften Maßnahmen, die Erwünschtes erschweren, verteuern oder unterbinden, kurzum den Leistungsansporn nehmen, nie als Förderung bezeichnet werden. Dürften – denn es geschieht trotzdem.

„Subvention" bedeutet „Hilfeleistung", setzt also eine Notlage voraus, die gemildert oder beseitigt werden soll. Und hier wird ein wesentlicher Unterschied deutlich: Ein Geförderter muss sich keineswegs in Not befinden! Begünstigungen, die etwa Betriebsansiedlungen ermöglichen sollen, sind demnach Förderungen, aber solche, die Betriebsschließungen verhindern sollen, sind Subventionen. Eigenvorsorge, Mobilität oder Forschung kann man fördern. Aber den Betrieb von unwirtschaftlichen Krankenhäusern, Kraftwerken, Eisenbahnen oder Fluglinien kann man bestenfalls subventionieren.

Damit sind noch nicht alle Unterschiede erfasst: Förderung bringt Wertschöpfung, und nur wenn die Voraussetzungen falsch eingeschätzt waren, läuft sie auf Wertvernichtung hinaus. Subvention hingegen ist grundsätzlich Wertvernichtung und lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie eine andere, noch größere Wertvernichtung verhindern hilft, insbesondere die Schädigung unschuldiger Dritter. Subventionen sollten daher immer nur vorübergehende Maßnahmen sein, um unvorhersehbare Härten auszugleichen. Förderungen dienen dem Marktgeschehen, Subventionen verzerren es, und zumindest längerfristig muss sich immer die Wirtschaftlichkeit durchsetzen. Ja sie setzt sich auch durch – spätestens wenn zu arge Verzerrungen ein Land in den Ruin geführt haben.

Zahler in Geiselhaft

Die korrekte Unterscheidung zwischen Förderungen und Subventionen ist zuweilen deswegen so schwierig, weil beide etwas gemeinsam haben: Sie werden leicht zur Rente, denn die Begünstigten pflegen aus wiederkehrenden Zahlungen ein Gewohnheitsrecht abzuleiten. Und früher oder später geraten die Geber in Geiselhaft der Nehmer – schon im nationalen Rahmen und erst recht in einer „Transfer-Union“. Es werden Verhaltensweisen „gefördert" – hier im negativen Sinn – die gar nicht förderungswürdig sind.

Dieses Phänomen ist für zwei Situationen typisch: Entweder der Geber hat viel zu viel Geld und will sich nicht mit Überlegungen oder gar Diskussionen über Gerechtigkeit und Sinnhaftigkeit belasten. Er handelt also nach dem Gießkannenprinzip, um sich bei möglichst vielen eine gute Nachrede zu kaufen. Oder aber Geber und Zahler sind nicht identisch. Dies ist immer der Fall, wenn Politiker Steuermittel verschenken, also institutionalisierte Veruntreuung betreiben, oder – und nicht minder infam – wenn sie Quersubventionen erzwingen, wie das etwa im Energiebereich eingerissen ist und den Betreibern unwirtschaftlicher Energieerzeugung eine unverdiente Rente verschafft.

Man muss sich vor Augen halten, was eine solcher Griff in fremde Taschen bedeutet: Nur wenn es ausreichend viel an „schmutziger“ Wirtschaft gibt, kann mit deren Wertschöpfung die „saubere“ Wirtschaft mit erhalten werden. Auf jeden Fall aber verteuert sich die Produktion – zum Vorteil der ausländischen Konkurrenz und zum Nachteil der eigenen Volkswirtschaft.

In wirtschaftsschwachen Gegenden allerdings verdienen manche Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäuser, Verkehrswege, Leitungsnetze, Wasserversorgung etc. besondere Erwägungen: Sollen hier betriebswirtschaftlich unrentable, aber volkswirtschaftlich und bevölkerungspolitisch nützliche Betriebe durch Subventionen am Leben gehalten werden, oder ist es vertretbar, dass mit deren Schließung oder Verwahrlosung auch die Lebensqualität sinkt, dass lokale Zulieferbetriebe in den Ruin getrieben werden, dass Menschen – vor allem die jungen – abwandern, dass sich Immobilien entwerten etc. Eine politische Entscheidung ist in solchen Fällen unvermeidlich. Und bei aller Wertschätzung der Rentabilität: Das Ganze ist eben mehr als die Summe seiner Teile.

Mäzenatentum

Mäzenas, nach dem die Sache benannt ist, gab sein eigenes Geld aus – zumindest ist nichts Gegenteiliges überliefert. Auch Fürsten und Feldherren, die oft einen Teil ihrer Beute für gute Zwecke spendeten, gaben nach damaligem Verständnis ihr eigenes Geld aus. Und daraus erklärt sich, warum Künstler früher so beachtliche Werke vollbrachten, denn für Scharlatanerien wäre kein Geld geflossen.

Kultur-Funktionäre hingegen sind keine Mäzene, obwohl sie sich gerne als solche geben – und dies umso lieber tun, je mehr ihr Tun an Amtsmissbrauch und Verhetzung grenzt. Auch Direktoren sind keine Mäzene, wenn sie das Geld ihrer Aktionäre ausgeben oder wenn sie „Kunst“-Ausgaben steuerlich verwerten, um solcherart das Steueraufkommen zu verkürzen und indirekt die anderen Steuerzahler zum Mitzahlen zu zwingen. Es sind genau diese beiden Gruppen von Pseudo-Mäzenen, die heute den Marktmechanismus stören und dem Schmarotzertum Vorschub leisten. Mit ihrer angeblichen Fördertätigkeit, mit ihrer „Ankaufspolitik“, kaufen sie sich Propagandisten und bedienen sich am Jahrmarkt der Eitelkeiten.

Wohltätigkeit, Nächstenliebe und Zivilcourage

„Wohltätigkeit" ist eine Handlungsweise, die einem Dritten „wohl" tut, oder von welcher der Täter zumindest glaubt, dass sie das tut – was nicht immer dasselbe ist. Oft glaubt man ja, dass bereits ein „guter Ratschlag" eine Wohltat sei.

„Nächstenliebe" wiederum ist eine Geisteshaltung, eine Grundeinstellung, die sich unter anderem als Wohltätigkeit manifestieren kann, eventuell auch als Förderung – aber gewiss nicht als Subvention aus Steuergeldern! Nächstenliebe heißt nicht, anderer Leute Geld zu verschenken, und auch nicht, moralischen Druck auszuüben, also andere gewissermaßen zur Wohltätigkeit zu erpressen, und ebenso wenig, sie unter Ausnützung von Eitelkeit und Geltungssucht etwa bei Wohltätigkeitsveranstaltungen zum demonstrativen Spenden zu animieren! Womit nicht unbedingt etwas gegen solche Veranstaltungen gesagt sein soll, sondern nur gegen den Missbrauch eines religiösen Begriffes, sei er nun Deutsch oder Lateinisch.

Der barmherzige Samariter gilt als das Urbild christlicher Nächstenliebe. Es ist jedoch reizvoll, die Geschichte weiterzuspinnen: Wenn der gute Mann jeden Tag auf Überfallene gestoßen wäre, hätte er sie alle genauso hingebungsvoll betreut wie den ersten? Oder wäre er eher zum Statthalter gegangen und hätte ihn um Maßnahmen gegen Straßenräuber gebeten? Oder hätte er gar angeregt, den Hintergründen des Straßenräubertums nachzugehen und das Übel an der Wurzel zu packen? Und ist nicht das Eintreten für das öffentliche Wohl ebenfalls ein Ausdruck von Nächstenliebe? Vorbeugender Samariterdienst, sozusagen.

Noch kniffliger wird es, wenn wir annehmen, der Samariter wäre früher aufgestanden und zufällig gerade zur Stelle gewesen, als sich der Räuber auf sein Opfer stürzte. Hätte der Samariter zugesehen – oder hätte er sein Schwert gezogen und eingegriffen? Ist nicht die Zivilcourage, die ritterliche Tugend, Bedrängten beizustehen, auch eine Form von Nächstenliebe? Das Wegschauen, das Nur-keine-Probleme-kriegen mag heute vielleicht klug sein, wenn man Zeuge mancher Vorgänge etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln wird. Doch Nächstenliebe ist das nicht. Und der sektiererische Kampf gegen eingebildete Diskriminierungen ist dies schon gar nicht, denn genau wie Subventionen fördert er Fehlverhalten, spaltet die Gesellschaft und macht insgesamt ärmer.

Es gibt keinen Rechtsanspruch, ja nicht einmal einen moralischen Anspruch auf Förderung, Subvention, Wohltätigkeit oder Nächstenliebe. Wohl aber gibt es gesellschaftliche Pflichten, Nützliches zu tun, und es gibt religiöse Pflichten, Gutes zu tun. Selbst wenn die „Umwegrentabilität" der guten Tat nicht in jedem Einzelfall gegeben ist, erweist sich die Einhaltung wohlverstandener religiöser Gebote in ihrer Wirkung auf Dritte als jenen Maßnahmen zumindest ebenbürtig, die aus gesellschaftlichen Zweckmäßigkeitsüberlegungen getroffen werden. Jedenfalls solange es die Gesellschaft gibt und nicht bloß eine amorphe Masse ohne identitätsstiftende Fixpunkte.

Dr. Richard G. Kerschhofer lebt als freier Publizist in Wien.

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