So schnell kann es gehen. Am 28. Juni wurde vor dem Verfassungsgerichtshof die Streichung des Satzes: „Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut.“ aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch öffentlich verhandelt und am selben Tag erfolgte die Ausfertigung der Entscheidung.
Der Satz wurde als verfassungswidrig aufgehoben und ist ab 1. Februar 2013 Geschichte. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Familiengerichte auch tatsächlich prüfen, ob nicht der Vater der bessere Elternteil ist, auch wenn das manch ungeeigneter Mutter nicht recht ist. Hoffentlich sind dann die Familiengerichte bei ihren Beschlüssen auch so schnell wie der Verfassungsgerichtshof.
Entschieden entschieden
Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass sich die Antragstellerinnen die richtige Argumentation zurechtgelegt hatten. Abgegangen ist (mir) eigentlich nur, dass man sich deutlich auf Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes berufen hätte. Dort wird auch die Gleichstellung der Geschlechter normiert: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Aber so etwas getraut man sich wohl nur beim richtigen Geschlecht lautstark zu erwähnen. Diese Erwähnung hat jetzt aber der Verfassungsgerichtshof vorgenommen.
Die Antragstellerinnen Dr. Waltraud Berger (l.) und Mag. Sonja Thier (Foto: Boder)
Was jetzt noch fehlt ist, dass die Anerkennung der Vaterschaft auch die gemeinsame Obsorge begründet. Am besten gleich mit der Unterschrift im Geburtsregister am Standesamt. Dort können ledige Mütter und Väter das erste Mal gemeinsam beweisen, dass es ihnen nicht nur um den Unterhalt geht. Immerhin setzt die rechtliche Vaterschaft einen umfangreichen Mechanismus in Gang. Meist finanzieller Natur, bis hin zum Erbrecht. Dazu verhandeln gerade Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Justizministerin Beatrix Karl. Die Frauenministerin ist gegen die schnelle und einfache Lösung.
Der ORF und kein Bericht
Am 28. Juni war auch der ORF mit einem Kamerateam vor Ort. Gehört hatte man in der Folge aber nichts von diesem unerhörten Vorfall am Höchstgericht. Immerhin lauern da einige hunderttausend ledige Väter im Dunkeln, um ihren Kindern beizustehen. Bzw., je nach ideologischer Sichtweise, um ihnen Schlimmes anzutun.
Im „Report“ vom 3. Juli war dann, allerdings nur für Aufmerksame angekündigt, etwas zum Thema Obsorge vorgesehen. Die unvergleichliche Gabi Waldner hat dann auch noch versäumt, dieses eine von vier Themen im Vorspann anzukündigen. Sicher eine Panne. Der Beitrag brachte dann auch kein Wort zum Thema der beantragten Streichung der Alleinhoheit der ledigen Mütter über die gemeinsamen Kinder. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinteritz legte wieder ihre Ablehnung gegen die gemeinsame Obsorge dar, was den obigen Wunsch auf schnelle Verfahren vor den Familiengerichten zu einem frommen Wunsch macht.
Langsam glaube ich selbst, dass da die SPÖ beim ORF ein Wörtchen mitzureden hat.
Robert Boder beschäftigt sich hauptsächlich mit betrieblichen und gesellschaftlichen Gleichstellungsfragen.