Die roten Meinungsmacher (6): Das Rundfunkvolksbegehren: Der Aufstand der Österreicher

Die Regierung ließ, da man sich im Rundfunkkomitee nicht einigen konnte, den 30. Juni 1964 verstreichen.  Am 1.Juli titelte die Presse: „Keine  Einigung bei Rundfunkreform“.[i]

Noch am selben Tag wurde der Gesetzesentwurf der parteiunabhängigen Presse der Öffentlichkeit präsentiert. Gefordert wurden unter anderem drei Hörfunk- und zwei Fernsehprogramme, wobei jeweils ein Hörfunk- und ein Fernsehprogramm werbefrei sein sollten. Der elfköpfige Aufsichtsrat sollte sich aus fünf Parteienvertretern, drei Ländervertretern und drei Sprechern der Rundfunkteilnehmer zusammensetzen.

Die Aufsichtsratsmitglieder und der Generalintendant sollten von der Generalversammlung bestellt und abberufen werden können. Die sogenannte Politikerklausel sah vor, dass der Generalintendant die letzten fünf Jahre keine politische Funktion bekleidet haben durfte. Zudem wurde eine öffentliche Ausschreibung aller wichtigen Posten im Rundfunk verlangt.

Zunächst mussten die unabhängigen Zeitungen die vielen komplizierten Hürden nehmen, die SPÖ und ÖVP errichtet hatten, um die Einleitung eines Volksbegehrens möglichst umständlich und langwierig zu machen. Unter anderem sind mindestens 30.000 Unterschriften für das Einleitungsverfahren eines Volksbegehrens notwendig: Die Zeitungen veröffentlichen deshalb folgenden Aufruf:

Trotz des komplizierten Verfahrens und der bürokratischen Hürden ist das Echo enorm, was zeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem damaligen Rundfunk war.

„Das war deshalb so erstaunlich, weil fast jeder in diesem Land koalitionsabhängig war. Sechzig Prozent der Wirtschaft waren mehr oder weniger verstaatlicht, jedenfalls unter der Einflusssphäre der Parteien. Selbst die Privatwirtschaft war von der Koalition in großem Maße abhängig, man konnte ja fast keine Position in dem Land bekommen, ohne nicht bei einer Partei zu sein oder die Protektion einer der großen Parteien zu genießen. Und dass hier die Leute mit Namen und Adresse aufstehen, ganz gewiss neunzig Prozent von denen waren von Parteien abhängig.“[ii]

Anlaufen des Volksbegehrens: Gegenwind durch SPÖ und Bürokratie

Der ÖGB macht trotz oder wegen der Aktivitäten von Günter Nenning in einer Aussendung der Öffentlichkeit und seinen Mitgliedern noch einmal unmissverständlich klar: „Der ÖGB unterstützt das Verlangen nach einem Volksbegehren nicht, weil seiner Meinung nach ernste Verhandlungen nicht durch propagandistischen Druck gestört werden sollten.“[iii]

Die Arbeiterzeitung mokierte sich, dass man ein „so großes Aufheben wegen der Rundfunkreform mache“.[iv] Doch auch die Unken- und Zwischenrufe der roten Parteiblätter halfen nichts mehr, die Aktion der unabhängigen Zeitungen für das Einleitungsverfahren wurde ein überwältigender Erfolg. Innerhalb von drei Wochen wurden exakt 207.129 Unterschriften abgegeben, ein Vielfaches der benötigten 30.000. Damit war der Weg für das erste Volksbegehren in Österreich frei. Das Innenministerium setzte den Termin für die Zeit von  5. bis 12.10. fest.

Um es den Initiatoren und der Bevölkerung aber nicht all zu leicht zu machen, ließ man sich neben den ohnehin schon hohen bürokratischen Hürden auch noch allerlei Schikanen einfallen. In vielen Gemeinden wurden etwa die Eintragungszeiten für das Volksbegehren so gesetzt, dass es für die arbeitende Bevölkerung kaum möglich war ihre Stimme abzugeben.

Mehrere Gemeinden strichen ganz einfach den letzten Eintragungstag den 12. Oktober, einen Montag. Und am Wochenende konnte man ohnehin in kaum einer Gemeinde das Volksbegehren unterschreiben und wenn, dann nur für sehr kurze Zeit. Die Stadt Wien stellte wiederum nur ihre 23 Bezirksämter zur Verfügung, was für eine Millionenstadt extrem wenig ist. Kurz, man machte alles, was möglich war, um das Volksbegehren zu behindern.

Wer sich damals ausschließlich via Radio und Fernsehen informierte, bekam von alledem ohnehin nichts mit, denn im Rundfunk wurde nicht über das Volksbegehren berichtet, absolut nichts.

Lediglich der Rundfunkreporter Max Eisler erwähnte in der Sendung „Reporter unterwegs“ das Volksbegehren. Am nächsten Tag wurde er gefeuert. Für den Erhalt genau dieser Art von Rundfunk setzte sich die SPÖ damals massiv ein.

Sieht man von dem groben Vergehen des Herrn Eisler ab, wurde das Volksbegehren im Rundfunk erstmals am 11.Oktober in den Nachrichten erwähnt, also einen Tag vor dem Ende der Eintragungsfrist[v].

Das sozialistische Zentralorgan, die Arbeiterzeitung, warnte wiederum seine schwindende Leserschaft eindrücklich, ja nicht zu unterschreiben. Sie titelt: „Achtung! Bauernfang mit Volksbegehren.“[vi] Da der Rundfunk das Volksbegehren totschweigt und die sozialistischen Parteiblätter mit regelrechten Horrorschlagzeilen dagegen wettern, trommeln die unabhängigen Zeitungen um so lauter. Etwa durch folgenden Aufruf:

Die Aufrufe der Presse sind von Erfolg gekrönt. Nach Ende der Eintragungsfrist zeichnet sich nach und nach ein überwältigender Erfolg ab. Da man sich mit der Zählung der Stimmen sehr lange Zeit lässt – das offizielle Ergebnis wird erst am 28. Oktober verkündet – ist anfänglich noch nicht klar, wie viele Menschen unterschrieben haben. Aber bereits einen Tag nach der Frist steht fest, dass das Volksbegehren alle Erwartungen übertroffen hat.

Die Sozialisten als schlechte Verlierer

Die Sozialisten erweisen sich einmal mehr als schlechter Verlierer. Franz Kreuzer darf sich in der Arbeiter Zeitung am 14. Oktober in einem Leitartikel mit dem Titel „Der zerbrochene Spiegel“ so richtig auskotzen: Von Selbstkritik keine Spur, stattdessen versucht Kreuzer  das überwältigende Ergebnis kleinzuschrieben und die Anliegen der Bevölkerung ins lächerliche zu ziehen.

Der Artikel ist geradezu ein medienpolitischer Offenbarungseid der Sozialisten und damit ein historisches Dokument. Hier zeigt sich diese typische Mischung aus Zynismus, Verachtung des politischen Gegners und des Volkes gepaart mit der Unfähigkeit bzw. dem Unwillen zur Selbstkritik, die die Sozialisten in der medienpolitischen Auseinandersetzung immer wieder an den Tag legten und legen.

Franz Kreuzers Tirade in der Arbeiterzeitung

„Die Erleichterung, die aus dem Triumphgeschrei der Kommerzpresse über das vorläufige absehbare Ergebnis des Rundfunkvolksbegehrens spricht – es dürften sich mehr als eine halbe Million Österreich in die Listen eingetragen haben – ist verständlich: Man hat in der letzen Woche an dem sich geradezu überschlagenden Propagandawirbel und an der rücksichtslosen Aufopferung des redaktionellen Teiles der engagierten Blätter erkennen können, wie groß die Angst vor einem Debakel war.

Das ändert freilich nichts an den Proportionen: Es gibt in Österreich zurzeit an die fünf Millionen Wahlberechtigte. Ein Zehntel oder Achtel von ihnen hat sich für die Vorlage, die Gegenstand des Volksbegehrens war, ausgesprochen. Das ist durchaus bemerkenswert, aber keinesfalls aufregend. Eine ähnliche oder größere Zahl von Österreichern könnte man für unzählige politische Parolen in Bewegung setzen: Für Rentenerhöhung etwa, für höhere Dotierung des grünen Plans, für Verstärkung des Wohnungsbaues, für Steuersenkung und so fort.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Parole des Rundfunkvolksbegehrens – die kleingedruckten Pferdefüße wurden ja kaum wahrgenommen – keinerlei echte politische Stellungnahme notwendig machte. Insofern ist das Entschuldigungsargument, dass beim Volksbegehren die namentliche Eintragung notwendig sei, hinfällig: Für ein besseres Rundfunkprogramm kann jeder eintreten so wie für besseres Wetter.

Alles was zu diesem Thema zu sagen ist, wird im neuen Programm des Bronner-Theaters gesagt: Zwei Unzufriedene, von denen einer weniger Löwinger und mehr Salzburger Festspiele, der andere mehr Löwinger und weniger Salzburger Festspiele im Programm haben möchte, gehen gemeinsam zum Volksbegehren.

Es ist also klar, was dieses Volksbegehren nicht war. Eine politische Manifestation von bestimmendem Gewicht, die die Parteien im Parlament bindet. Das ist weder verfassungsmäßig – ein Volksbegehren das von mehr als 200.00 Österreichern gebilligt wird, hat den Rang eines parlamentarischen Antrags, über den die Abgeordneten wie über die vielen anderen Anträge zu beraten und zu beschließen haben – noch ist es das politisch. Soviel demokratischer Druck wie hinter diesem Gesetzesentwurf steht, steht hinter jedem Anliegen eines größeren Berufsverbandes.

Dennoch hat dieses Volksbegehren einige wichtige politische Tatsachen klargemacht. Zum ersten Mal sind die Kommerzzeitungen, die sich gerne die „unabhängigen“ oder die „parteifreien“ nennen, selbst als Organe einer politischen Aktionsgemeinschaft einer Quasipartei, einer Ad-hoc-Partei in Erscheinung getreten. Die Kollegen dieses Lagers hören das nicht gern. Aber es ist deshalb nicht weniger wahr.

Natürlich mangeln dem politischen Gebilde,  das da agiert hat, viele Kennzeichen einer echten politischen Partei. Es war – zumindest vorerst – zweckgebunden und zeitlich begrenzt, es war diffus und von den existierenden Parteien nicht säuberlich geschieden, zur ÖVP sogar demonstrativ geöffnet.  Aber es verfügte doch über das wesentlichste Kriterium, das ein politische Partei ausmacht: Über die organisatorische Bindung zum Zweck politischer Willensbildung.

Diese Kommerzzeitungspartei hat nun, was sie wollte: eine klare Dokumentation ihrer demokratischen Einflussmöglichkeit. Bis jetzt trat die Presse, indem sie ihre Gesamtauflagenzahl von anderthalb Millionen Exemplaren mit einem unbeweisbaren und unwiderlegbaren „Leser-Faktor“ multiplizierte, als Vertreterin einer „Majorität“ der politischen Österreicher auf, „des Volkes“ schlechthin. Das war zwar niemals ernst zu nehmen, nun aber sieht alle Welt, wie viel im Ernstfall wirklich hinter dieser „dritten Gewalt“ steht: Nicht mehr und nicht weniger, als die verschiedenen anderen „dritten“ Gruppierungen jeweils für sich mobilisieren können.

Der Vergrößerungsspiegel, in dem sich die Wortführer des „parteifreien“ Journalismus gerne betrachtet haben, liegt in Scherben – von ihnen selber mit großem Geldaufwand zerschlagen.

Dies, die Aufhebung der „Unabhängigkeits“fikton und die säuberliche Abmessung  der realen politischen Größen, ist der eigentliche Gewinn des Volksbegehrens und vielleicht ist das überhaupt der beste Zweck, den diese demokratischen Institution haben kann: Interessensgemeinschaften, die mit einem verwaschenen Totalitätsanspruch auftreten, zum Einbekennen  ihrer echten Stärke zu zwingen.

In der Sache selbst ist eine Verhandlungspause mit teilweise anregenden Diskussionen gefüllt worden: Die Notwendigkeit einer Rundfunkreform, die Notwendigkeit der Brechung des ÖVP-Monopols im Hörfunk und der Beseitigung von Fäulnisherden, die sich als „Proporz“ tarnen, steht nach wie vor außer Zweifel. Die Sozialisten werden bei den folgenden Verhandlungen nicht noch einmal durch die Übernahme von sinnlosen Schweigeverpflichtungen an der Vernebelung des Grenzproblems mitschuldig werden.“[vii]

Voller Erfolg: Zurück zu den Politikern

Reaktion der SPÖ: Unabhängigkeit, aber…

Kreuzers Pamphlet macht deutlich, wie die SPÖ auf den sich abzeichnende Erfolg des Volksbegehrens reagierte: kleinreden, den Unterzeichnern Ahnungslosigkeit respektive Verblendung und den Initiatoren unredliche Absichten unterstellen. Zudem wird versucht, durch verschiedene Verzögerungstaktiken die Anliegen der Bevölkerung  im Sand verlaufen zu lassen. Und Kreuzer zeigt in seinem Leitartikel, dass das Eintreten der Sozialisten für einen parteifreien Rundfunk nie mehr war als ein Lippenbekenntnis. Man sei für einen unabhängigen Rundfunk, aber… wurde über die Jahrzehnte zum Mantra sozialistischer Medienpolitik.

Eine Variante diese SPÖ-Mantras liefert Heinz Fischer, der spätere Bundespräsident, in der sozialistischen Zeitschrift Zukunft:

„Die Forderung der österreichischen Bevölkerung nach einem besseren Rundfunk ist eine echte und berechtigte. Der Gesetzgeber hat daher die Aufgabe, diesem Anliegen nachzukommen und ein gutes Rundfunkrecht zu schaffen; gerade deshalb könne es nicht verantwortet werden, den verfassungswidrigen, unbrauchbaren Gesetzestext, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, zu beschließen.“[viii]

Am 16. Oktober wird das vorläufige Ergebnis bekanntgegeben: 833.389 Unterschriften für das Rundfunkvolksbegehren. Die Erwartungen der Initiatoren wurden weit übertroffen. Während die unabhängigen Zeitungen das Ergebnis bejubeln, schmollt und schweigt die Arbeiterzeitung. Die Neue Zürcher Zeitung stellt trocken fest: Die Sozialisten seien mit ihren „sauren Kommentaren erstaunlich schlechte Verlierer“.[ix]

Dass die SPÖ mit dem Ergebnis nicht gerade glücklich ist, ist verständlich, immerhin hatten 18 Prozent der wahlberechtigten Österreicher – trotz aller sozialistischer Störaktionen und Gegenpropaganda – das Volksbegehren unterzeichnet. Es ist damit das bisher erfolgreichste Volksbegehren Österreichs, das nicht von Parteien unterstützt worden ist.[x]

Die ÖVP unterstützt die Anliegen

Während die SPÖ ihre Wunden leckt, reagiert die ÖVP sehr schnell. Generalsekretär Dr. Hermann Withalm in einer Aussendung des ÖVP-Pressedienstes:

„Die bisherigen Ergebnisse lassen einen vollen Erfolg dieser Aktion erwarten. Die Österreichische Volkspartei hat das Volksbegehren als eines der Mittel zur Verwirklichung der direkten Demokratie im Grundsatz immer bejaht. Sie stand auch dieser Aktion mit Sympathie gegenüber. (…) Für die Österreichische Volkspartei ist es keine Frage, dass sich nun die im Parlament vertretenen politischen Parteien mit dem so unmissverständlich bekundeten Willen eines beachtlichen Teils unserer Bevölkerung auseinandersetzen müssen.“[xi]

Auch die FPÖ begrüßte das Ergebnis des Volksbegehrens, während die KPÖ, so wie die SPÖ, versuchte, das Ergebnis zu bagatellisieren.

Mühen im Nationalrat

Am 28. Oktober wurde das offizielle Ergebnis verkündet: 832.353 Unterschriften. Am 18. November fasste das Parlament den Beschluss, einen Ausschuss einzuberufen, der sich mit dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens auseinandersetzen sollte. Dieser Ausschuss (mit jeweils 4 Vertretern von SPÖ und ÖVP und einem von der FPÖ) trat am 15. Dezember das erste Mal zusammen.

Schon damals zeichnete sich ab, dass die Politiker keine besondere Eile mit der Behandlung des Themas hatten. Vor allem die SPÖ demonstrierte immer wieder ihre Abneigung gegen das Instrument des Volksbegehrens. Nach den Weihnachtsfeiertagen nahm der Ausschuss aber schließlich doch seine Arbeit auf.

Im Zuge der Diskussionen verlangten die Sozialisten sogar die Verwirklichung des Arbeitsübereinkommens aus dem Jahr 1963, das dem Geist des Volksbegehrens diametral entgegenstand, es sah nämlich die proporzmäßige Besetzung aller wichtige Posten im Rundfunk vor. Der Vorschlag wurde von der ÖVP abgelehnt.

Am 15. Juli wurde das Volksbegehren dann im Nationalrat behandelt. Aber selbst das wollte die SPÖ verhindern, sie beantragte, den geplanten Bericht des Ausschusses von der Tagesordnung streichen zu lassen. ÖVP, FPÖ und der mittlerweile aus der SPÖ ausgeschlossene Franz Olah stimmten dagegen.

Aus dem Bericht ging schließlich wenig überraschend hervor, dass man sich in den wesentlichen Punkten nicht geeinigt hatte, weshalb man den Ausschuss mit der Fortsetzung seiner Tätigkeit beauftragte. In dieser Sitzung demonstriert die SPÖ einmal mehr eindrucksvoll ihre zynische Haltung gegenüber der Willensbekundung von über 800.00 Österreichern. SPÖ Abgeordneter Otto Winter, der Vorsitzende des Volksbegehrensausschusses:

„Manchen ÖVP Politikern ist viel gelegen am Scharwenzeln um das Lob jener Journalisten, die sich gerne anmaßen, die vom Volk gewählten Abgeordneten zur Sau zu machen. Es hat immer Menschen gegeben und es wird sie wahrscheinlich immer geben, die den Fuß küssen, der sie in den Hintern tritt. Wir Sozialisten haben nicht die Absicht, uns zu Stiefelputzern einer gewissen präpotenten Journaille degradieren zu lassen.“[xii]

Die Strategie war klar, vor allem die SPÖ wollte das Volksbegehren in einer Schublade verschwinden lassen, um so ihren Machtverlust im Rundfunk zu verhindern. An einer Reform hatte sie trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse durch sozialistische Spitzenfunktionäre wie etwa Heinz Fischer nie ein echtes Interesse.

Im Gegensatz zur ÖVP. Obwohl es auch hier Funktionäre auf allen Ebenen gab, die eine Entpolitisierung des Rundfunks – vor allem aus persönlichen und monetären Interessen – ablehnten, war die Grundstimmung und Grundströmung gegenüber einer echten Rundfunkreform grundsätzlich positiv.

Diese Haltung kommt unter anderem in einer Rede des ÖVP-Nationalratsabgeordnen Adolf Harwalik im Parlament zum Ausdruck: „Das Volksbegehren stellt eine Art Radikalkur der Proporz-Demokratie dar. Die Initiatoren wissen sehr genau, dass die Entsprechung durch den Gesetzgeber eine innere Wandlungskraft voraussetzt (…) Das Volksbegehren mag vielen Staatsbürgern als eine einfache Sache erscheinen. In Wahrheit ist es ein haarscharfes Operationsmesser, das sich schmerzend in den Leib der Koalition senkt.“[xiii]

(Die „Roten Meinungsmacher“ erscheint – wie am 6. November erläutert –  im wöchentlichen Abstand als Serie im Gastkommentarbereich des Tagebuchs. Nächste Folge: Die Rundfunkreform unter Klaus)

Literatur

Berka, Walter: Medienpolitik in den 60er Jahren. In: Kriechbaumer, Robert; Schausberger, Franz; Weinberger Hubert (Hg.):  Die Transformation der österreichischen Gesellschaft und die Alleinregierung von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus. Salzburg 1995

Hanreich, Christa: Das Rundfunkvolksbegehren 1964. Diplomarbeit. Wien 2001.

Kriechbaumer, Robert; Schausberger, Franz; Weinberger Hubert (Hg.):  Die Transformation der österreichischen Gesellschaft und die Alleinregierung von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus. Salzburg 1995

Österreichischer Rundfunk (Hg.): Gerd Bacher zu Ehren. Zum 60. Geburtstag.  Salzburg 1985.

Portisch, Hugo: Das Volksbegehren und Bacher I. In:  Österreichischer Rundfunk (Hg.): Gerd Bacher zu Ehren. Zum 60. Geburtstag.  Salzburg 1985.

Sandner, Wolfgang: Das Rundfunkvolksbegehren – Eine Analyse der Reform des Österreichischen Rundfunks. Dissertation. Wien 1969

Stöger, Hermann: Schwarze Welle – Roter Schirm; Der Proporz am Beispiel Rundfunk. Wien/Melk 1965

Vodopivec, Alexander: Die Quadratur des Kreisky – Österreich zwischen parlamentarischer Demokratie und Gewerkschaftsstaat. Wien 1975.

Endnoten

[i] Siehe Hanreich. 2001. Seite 90.

[ii] Hugo Portisch www.demokratiezentrum.org  (20.6.2011)

[iii] Sozialistische Korrespondenz. 3.7.1964

[iv] Siehe Hanreich. 2001. Seite 93

[v] Siehe Hanreich. 2001. Seite 104

[vi] Arbeiterzeitung 4.7.1964.  Seite 1.

[vii] Arbeiter Zeitung 14.10.1964. Seite 2

[viii] Heinz Fischer in Zukunft Heft 5/1965

[ix] Siehe Hanreich. 2001. Seite 108.

[x] Siehe  http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(%C3%96sterreich) (21.6.2011)

[xi] Siehe Hanreich. 2001. Seite 109.

[xii] Vodopivec. 1975. Seite 314.

[xiii] Harwalik zitiert nach Hugo Portisch. 1985. Seite 56f.

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