Der Direktor der Caritas Wien, Michael Landau, hat die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres und die Gesamtschule bis 14 Jahre gefordert. Die Schulorganisation – sie wird im Papier „Jugend und Bildung“ unserer Bürgerinitiative dargestellt – soll hier nicht weiter erörtert werden. Bemerkenswert ist lediglich, dass die Caritas den Standpunkt einer politischen Partei zu 100% übernimmt. Gemäß ihrer Website ist sie nämlich in die kirchlichen Strukturen der Diözesen und Pfarren eingebunden, also ist die Kirche auch für ihre Veröffentlichungen mitverantwortlich. Die Forderung nach einem zweiten, verpflichtenden Kindergartenjahr ist aber so unerträglich, dass sie die Geduld jedes verantwortungsvollen Elternteiles eindeutig übersteigen müsste.
Jedermann weiß, und Kinderärzte sowie Psychologen bestätigen, dass die Familie die beste Erziehungsstätte unserer Kinder ist. Institutionelle Vormunde wie Staat oder Kirche sind wohl die schlechtesten denkbaren Erzieher überhaupt. Hier wurden in letzter Zeit wohl genügend Erfahrungen von Opfern öffentlich diskutiert. Kinder brauchen Liebe. Diese kann man nicht per Beamtendienstrecht erzwingen, und nicht einmal die Worte des Religionsgründers sind stark genug, um sie lückenlos bei den Vertretern seiner Kirche gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern durchzusetzen.
Die personelle Besetzung der Gemeindekindergärten erfolgt in der Regel nach den Wünschen der politisch dominierenden Partei der Gemeinde. Die Einführung des zweiten Kindergartenjahres soll und wird wohl zur entsprechenden Indoktrinierung der Kinder in diesen Gemeindekindergärten eingesetzt werden. Als Gegengewicht besteht in vielen Gemeinden ein von der Pfarre geführter Kindergarten. Ist die mögliche Indoktrinierung im Sinne der Kirche auch der Hintergrund der Forderung der Caritas?
Die Kirche nimmt also Teil an der Zerstörung der Familie, wenn sie fordert, die Kinder so früh wie möglich den Eltern zu entziehen und ihre Erziehung zu übernehmen, was wohl nicht ganz im Sinne ihres Gründers sein kann. Als Begründung führt Caritasdirektor Landau an, alle Kinder sollten die gleichen Chancen für ihre Bildung haben. Nachdem, wie oben dargestellt, staatliche oder kirchliche Erziehungsstätten schlechtere Voraussetzungen für die Erziehung der Kinder bringen als Familien, sollen also alle Kinder die selben schlechten Voraussetzungen bekommen. Dass die Forderung nach verpflichtendem Kindergarten möglicherweise das als Menschenrecht formulierte Recht der Eltern auf selbstverantwortliche Erziehung ihrer Kinder verletzt - immerhin läuft ein entsprechendes Verfahren - berührt die Caritas offensichtlich wenig. Kann man bei den Elternrechten theoretisch noch herumdiskutieren, findet die UN-Kinderrechtskonvention klare Worte:
„Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.“
Das verbietet zwangsweise eine Entfernung eines Kindes aus dem Elternhaus und Zuführung zu institutionellen Erziehungsstätten ohne Vorliegen spezieller Ausnahmesituationen beinahe expressis verbis! Wem das nicht genügt, der findet im selben Text unter den „Schutzrechten“:
„Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht)“
Die Forderung ist für einen Vertreter der Kirche so ungeheuerlich und bestätigt den ersten Eindruck, die Kirche hätte bei der Einführung des ersten verpflichtenden Kindergartenjahres nicht wirklich Widerstand geleistet, dass jeder Bürger, der sich als frei von Zwang sehen will, mit allen Mitteln dagegen kämpfen sollte.
Rupert Wenger ist pensionierter Berufsoffizier und lebt in Kärnten. Er ist aktiv tätiges Mitglied der Bürgerinitiative Österreich (BIÖ).