Wer den bisher gültigen Lehrplan aus dem Jahre 1983 mit den neuen Lehrplänen aus dem Herbst 2011 vergleicht, kann leicht zu dem Schluss gelangen, dass im islamischen Religionsunterricht in Österreich völlig unbedenkliche Glaubensinhalte vermittelt werden. „Islamische Staatsordnung“ sehen die neuen Lehrpläne nicht mehr vor. Die in allen westlichen Staaten als gesellschaftspolitische Errungenschaft gültige Trennung von Religion und Staat wird also nicht mehr in Frage gestellt. Die Scharia wird auch nicht mehr „durch die Hintertür“ vermittelt.
Bei aufmerksamer Durchsicht des circa 150 Seiten starken Konvoluts fallen allerdings neben der Unverbindlichkeit der auf westliche Leser zurecht geschnittenen Formulierungen verschiedene Mängel und Widersprüchlichkeiten auf:
- Durch die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich, IGGÖ, fühlen sich nicht alle muslimischen Gruppierungen vertreten (Schiiten, manche Aleviten, liberale Muslime, die demnächst in Wien tätig werdenden Wahabiten etc.);
- Die IGGÖ hat demnach nicht die ihr von offizieller Seite verliehene Interpretationshoheit. Dennoch ist sie die „Stimme des Islam“ in Österreich;
- Durch die Wahl des türkisch-stämmigen Fuat Sanac zum Präsidenten erhielt die IGGÖ eine türkisch-sunnitische und türkisch-nationalistische Orientierung. Damit unterhält sie enge Verbindungen zur türkischen Religionsbehörde in Ankara.
- Diese Religionsbehörde versucht über ihre österreichische Zweigstelle ATIB, die türkischstämmigen Menschen in Österreich in ihrer muslimischen und türkisch-nationalistischen Identität zu stärken und die Integration in das österreichische Umfeld zu unterbinden.
- Der ATIB-Präsident Seyfi Bozkus wendet sich konsequenterweise auch gegen das von Staatssekretär Sebastian Kurz vorgeschlagene „Forum-Islam“.
Die „Islamfrage“ ist weiterhin ungelöst!
Die inhaltlichen Aussagen der Lehrpläne vermitteln den Eindruck, dass es um den Versuch geht, die Behörden und alle Nicht-Muslime von der Demokratiefähigkeit des Islam zu überzeugen. Dazu werden schlicht und einfach Tatsachen verdreht, z.B.:
- Die islamische Schura besteht in gegenseitiger Beratung und ist damit das demokratisches Urprinzip. Daraus lassen sich auch Gewaltenteilung, Pluralismus, Meinungs- und Redefreiheit etc. ableiten;
- Zur Aufklärung haben viele muslimische Gelehrte maßgebliche Beiträge geleistet;
- Menschenrechte lassen sich aus den religiösen Quellen des Islam ableiten;
- Der Islam ist gegen Gewalt;
- Der „islamische Dialog“ wird mit Offenheit, Respekt, Akzeptanz anderer Meinungen und Neugier geführt. Zuhören und „sich in andere hineinversetzen“ sind Grundsätze des islamischen Dialogs.
Wahr ist aber vielmehr
- Dass der Islam patriarchalisch strukturiert und demnach undemokratisch ist;
- Die Aufklärung dem europäischen Geist entspringt und niemals das Ergebnis patriarchalischen islamischen Denkens war;
- Die Schriften des Islam an vielen Stellen zu Gewalt und gar Tötung aufrufen;
- Der Islam als göttliche Offenbarung von Menschen niemals geändert werden kann.
Ein Dialog ist demnach von Haus aus völlig ausgeschlossen. Bekanntlich verläuft der von Nicht-Muslimen angestrebte Dialog seit Jahren völlig ergebnislos.
Das Ziel des Unterrichts bestehe in der Entwicklung der österreichisch-islamischen Identität (Islam der Mitte) mit verantwortungsbewusster, unvoreingenommener, toleranter und selbstbestimmter Lebensführung in einer pluralistischen Gesellschaft.
Der Versuch, den Islam als „Demokratie-kompatibel“ darzustellen, missglückt allerdings spätestens dort, wo die Unübersetzbarkeit des Korans angesprochen wird. Ein unübersetzbarer Text ist für die österreichischen Behörden unverständlich. Ein unverständlicher Text kann naturgemäß für den Unterricht nicht zugelassen werden!
Auch der Hinweis, dass die Lehrkräfte nach eigenem Ermessen zusätzliche Inhalte bringen können, lässt vermuten, dass dort Suren einfließen dürfen, die alle Nicht-Muslime als „Ungläubige“ bezeichnen. Für „Ungläubige“ ist unverändert Diskriminierung, Verfolgung und Tötung vorgesehen.
Auch die tägliche Konfrontation mit völlig anders lautenden Formulierungen islamischer Gelehrter, die Christenverfolgungen in allen muslimischen Ländern, der völlig erstarrte Interreligiöse Dialog etc. lassen den neuen Lehrplan nur als einen weiteren Versuch einer Täuschung erscheinen. Angesichts der aktuellen Ereignisse in Ägypten geradezu ein Hohn!
Diese Täuschung passt allerdings in die schon seit Jahren vom Außenministerium betriebene Dialogkultur mit dem Konzept der Mehrfachidentität. Jahre dieser „Dialogkultur“ des Außenministeriums haben die muslimischen Bewohner Österreichs der heimischen Bevölkerung nicht näher gebracht. Das gilt gleichermaßen auf internationaler Ebene.
Diesem „von oben“ vorgegebenen Trend haben sich der Kunst- und Kulturbetrieb und die Medien voll angeschlossen. Von dem auf diesen Ebenen unkritischen Umgang mit dem Islam ist kein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben zu erwarten.
Auffallend ist beispielsweise die beharrliche Ausblendung des islamischen Lebensmodells in den Club 2-Diskussionen zu gesellschaftspolitischen Fragen. Das ist eine sogenannte „positive Diskriminierung", d.h. der Ausschluss einer Bevölkerungsgruppe von den Entwicklungen in der Mehrheitsgesellschaft.
Macram Gassis, Bischof von El Obeid, Sudan, der auf Einladung von Kirche in Not Österreich besuchte, stellte fest, dass der Dialog zwischen Muslimen und Christen wie zwei parallel laufende Schienen, die sich bekanntlich nie berühren, verläuft. Die europäischen Intellektuellen sind wegen ihrer Unkenntnis des Islam eine große Gefahr für die Zukunft Europas. Diese Feststellung trifft auch auf kirchliche und politische Autoritäten zu.
Die Behörden müssen folglich den ganzen Glaubensinhalt des Islam offenlegen und endlich „gemeinsame Spielregeln“ des friedlichen Zusammenlebens auch von den muslimischen Bewohnern einfordern. Ein Land, ein Gesetz!
Der Staatssekretär für Integration hätte hier eine verdienstvolle Aufgabe. Ihm stünde es zu, aktiv von allen religiösen Gruppierungen die Glaubensvorstellungen zu erfassen und zu einem rechtlichen Status zu verhelfen. Die Aleviten und die liberalen Muslime sind hier ein längst fälliges Beispiel.
Ein flächendeckender Ethikunterricht wäre eine ebenso wichtige Aufgabe. Dort könnten alle säkular orientierten Mitbürger die gewünschte Wertevermittlung erhalten. Das gilt auch für säkulare Muslime.
Bis jetzt verhält sich die Öffentlichkeit wie „Biedermann als Brandstifter“ .
Vielleicht lässt sich auch sagen „Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
Befund
- Da der Glaubensinhalt des Islam von gesellschaftspolitischen Entwicklungen in Österreich abweicht, schränkt das österreichische Islamgesetz 1912 die Religionsfreiheit für den Islam ein. Es gewährt „den Lehren des Islams, seinen Einrichtungen und Gebräuchen Religionsfreiheit, „insofern sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen“. In den Erläuterungen aus 1909 und 1910 sind solche Widersprüche angeführt.
- Seit 1912 haben sich die Widersprüche zu unseren Gesetzen verstärkt. Insbesondere widersprechen Islamische Rechts- und Wertvorstellungen dem in unseren Gesetzen verankerten Gleichheitsgrundsatz
- Die Begriffe Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie haben keine Legaldefinition und werden von Muslimen und ihren Helfern willkürlich zur Durchsetzung ihrer Forderungen und zur Begründung der vorgebrachten Beschuldigungen gegen die nicht-muslimische Gesellschaft verwendet.
- Die EU-Agentur für Grundrechte verfolgt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und macht die Bekämpfung der Islamophobie zu einem Hauptanliegen. Christophobie (Anti-Christianismus) wird nicht genannt, obwohl die Diskriminierung, Repression und Verfolgung von Christen (Nicht-Muslimen) unübersehbar geworden sind.
- Der "EU-RAHMENBESCHLUSSES 2008/913/JI DES RATES vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" wird auf den Begriff „Ungläubige“ nicht angewandt, obwohl „die öffentliche Aufstachlung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe" unter Strafe gestellt wird.
Ohne Klärung der Begriffe und der Widersprüche islamischer Rechts- und Wertvorstellungen können Fragen wie Burka- und Kopftuchverbot, Bau von Minaretten und Moscheen, uneingeschränkte Religionsausübung nicht geklärt werden.
Die Gleichbehandlung aller Bürger ist durch die Tabuisierung des Islam nicht gegeben.
Im Koran heißt es z.B.
Sure 9, Vers 5: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.
Sure 9, Vers 123: Ihr Gläubigen! Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind! Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt.
Da der Koran nicht in historischer Sicht gesehen werden darf und bis zum heutigen Tag die unveränderbare Grundlage muslimischen Denkens ist, muss daraus geschlossen werden, dass alle Nicht-Muslime – also die Mehrheit der Menschheit – Ziel dieser „Aufstachlung zu Gewalt und Hass“ sind.
Ist das nicht eindeutiger Rassismus im Sinne des eingangs zitierten Rahmenbeschlusses?
Ergänzende Bemerkungen
Aussagen beim „Bürgerforum“ im ORF 2 vom 18 01 2011
Dr.Cap stelte fest: „Das politische Bekenntnis des Islam wollen wir nicht". Das entspricht der von BM Fekter – in ihrer Zeit als Innenministerin – angesprochenen „Deutungshoheit" unserer Gesetze.
Ebenso wichtig ist die Aussage von BM Fekter, dass Religionsfreiheit ein Recht des Einzelnen (deckungsgleich mit der Definition der OSZE) und nicht die Macht von Institutionen wie ATIB mit (aus Ankara) weisungsgebundenen beamteten Imamen ist. Sie bezeichnete diese Situation als „hinterfragungswürdig".
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien hielt im Juni in einem Offenen Brief an den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft fest, dass ein interkonfessioneller Dialog nur dann sinnvoll ist, wenn er nicht gleichzeitig mit der Duldung antisemitischer (oder besser antijüdischer) Hetze einhergeht. In diesem Sinn hat die muslimische Seite auch eine Bringschuld hinsichtlich der Aufarbeitung antisemitischer Stellen im Koran, die auf christlicher Seite weitgehend erfolgt ist.
„200 Jahre ABGB" (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) werfen die Frage auf, wie weit der Begriff „Allgemein" noch gilt. In der islamischen Parallelwelt gelten vielfach islamische Normen und auch in unseren Gerichten greifen bereits Vorstellungen aus der Scharia Platz.
Unklare Rechtsbegriffe führen zu Rechtsunsicherheit!
De facto gibt es durch unklare Rechtsbegriffe und durch die uneingeschränkt gewährte Religionsfreiheit für den politisch-ideologischen Islam eine Inländer-Diskriminierung.
Mangels einer Klärung der Begriffe reden die Dialogpartner aneinander vorbei:
- Friede: Der Islam versteht darunter den Zustand der Menschheit nach ihrer vollständigen Islamisierung (damit gilt der Islam als die „Religion des Friedens“);
- Freiheit: Freiheit von Unglauben, völlige Unterwerfung unter Allah. Die westliche Vorstellung, durch Demokratie Freiheit zu bringen ist daher unrealistisch;
- Kreuzzüge: Rückeroberung christlicher Gebiete als Reaktionen auf muslimische Angriffe, keineswegs imperialistische Unternehmungen.
Der Dialog wird auf einen Vergleich Christentum – Islam reduziert und lässt die säkulare Gesellschaft mit ihrer Entwicklung bis heute unberücksichtigt. Z.B.:
- Christentum entstand innerhalb staatlicher Strukturen (gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist)
- Islam wurde von Mohammed als ein System des Zusammenlebens von (arabischen) Stämmen in einer Gesellschaft ohne Staat (Dschahiliyya) gegründet. Daraus entstand die Umma als weltweite Gemeinschaft aller Muslime. Deswegen bilden Religion und Staat (Politik) von Haus aus eine für alle Zeiten untrennbare Einheit.
- Aus dem Christentum und der Aufklärung hat sich die säkulare Gesellschaft mit ihren Gesetzen gebildet. Diese Gesetze werden in Parlamenten beschlossen.
- Der Islam versteht sich als göttliches Gesetz (Gottesgnadentum). Eine Veränderung dieser Gesetze durch Menschen, d.h. Parlamente ist ausgeschlossen. Die Deutungshoheit westlicher Gesetze wird daher nicht anerkannt. Dies gilt auch für die UN- Menschenrechtsdeklaration.
- Die Möglichkeit, den Islam zeitgemäß zu verändern (Itschtihad), ist seit dem 10. Jahrhundert ausdrücklich ausgeschlossen. Fuat Sanac, der neue Präsident der IGGÖ lehnt den Euroislam ab: „Wir schreiben das Buch (Koran) nicht um!“ Die oberste Rechtsnorm ist die Scharia.
In den Dialogen fehlen auch die Glaubensinhalte und Wertvorstellungen:
- Christentum: Christliche Nächstenliebe. Im Laufe der Geschichte hat es sich verändert, z.B. Luther, II. vatikanisches Konzil
- Säkulare Gesetze: Gleichheit vor dem Gesetz
- Der Islam besteht aus einem religiösen Teil: Al-Ibadat und einem nicht-religiösen Teil: Al-Muamalat, (Gesetzgebung Scharia), der die Menschheit in Gläubige und Ungläubige teilt (Ungleichbehandlung).
„Das Unbehagen mit der Religion – Islamophobie und andere Phänomene“ war Gegenstand einer ganztägigen Fachtagung, die das Institut für Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie, gemeinsam mit der Sigmund Freud Privatuniversität und dem Institut für interkulturelle Islamforschung am 18 06 2011 veranstaltete. Ort der Veranstaltung war die Moschee am Hubertusdamm (Donauinsel). Vor etwa 80 Zuhörern referierten Vertreter des Islam und der katholischen Kirche.
Die Behandlung von Phobien – von irrationalen Ängsten – ist zweifelsohne eine Domäne von Psychiatrie und Psychotherapie.
Die Vertreter der Seelenkunde und die Vertreter der katholischen Kirchen waren sich einig, dass die Angst vor dem Islam irrational begründet sei. Die Bedrohungen des Abendlandes durch den Islam in früheren Zeiten wurden als politisch motivierte Ereignisse dargestellt. Der Islam als solcher ist friedfertig. Gefährlich seien die religionslose Gesellschaft und ihr Relativismus.
In naiver Weise wurde der positive Beitrag des Islam zur Entwicklung Europas hervorgehoben: Brachten doch muslimische Wissenschaftler die Kenntnis des Altertums nach Europa und ohne die arabischen Zahlen könnten wir die Grundrechnungsarten nicht ausführen. Ohne arabische Astronomie keine Raumfahrt! Und ohne islamischen Halbmond kein Frühstückskipferl!
Obwohl Islamophobie quasi das Hauptthema der Veranstaltung war, wurde dieser Begriff nicht definiert. Eine Definition wäre schon deshalb wichtig gewesen, weil er auch in der EU-Diktion als Delikt vorkommt. In scheinbar logischer Konsequenz wurde auch nicht erwähnt, dass Islamophobie als anti-westlicher Kampfbegriff von Khomeini eingeführt wurde und vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in ähnlicher Absicht verwendet wird.
Christophobie als Parallele zur Islamophobie ist nicht nur begrifflich unüblich, sie wurde von den katholischen Vertretern auf dem Podium auch nicht entschieden angesprochen. Die tägliche Diskriminierung, Verfolgung und sogar Tötung von Christen in islamischen Ländern fand keine Erwähnung, oder wurde als soziales Phänomen einer postkolonialen Gesellschaft erklärt. Ebenso wenig fanden Aufrufe afrikanischer katholischer Würdenträger oder anderer Christen aus Afrika und dem Orient Erwähnung.
Wieso bleibt Christophobie so unbeachtet? Ist doch muslimisches Verhalten gegenüber „Ungläubigen“ aus dem Koran leicht herauszulesen. Mit der Trennung von Islam und Islamismus wird der Kern des Problems mit dem Islam ignoriert.
Auch Kreuzzüge und Kreuzfahrer sind als Feindbild im kollektiven Gedächtnis der Muslime sehr lebendig und werden bis zu heutigen Tag in der Beurteilung des Westens verwendet.
Sind also die Ängste vor dem Islam vielleicht doch nicht unbegründet? Gibt es die Hoffnung auf einen Euroislam? Islamische Autoritäten halten den islamischen Glaubensinhalt für eine unveränderbare göttliche Wahrheit. Zeitgemäße Veränderung ist demnach denkunmöglich. Islam ist Islam! Broschüren, die in der Hubertus Moschee aufliegen, sprechen auch nur von einem Islam.
Die Logik dieser Veranstaltung lag offensichtlich in einem Schulterschluss von Katholiken mit islamischen Autoritäten gegen den gemeinsamen Feind, Säkularismus. Eine Logik, die der katholischen Kirche sicherlich sehr schaden wird.
Harald Fiegl übte langjährige berufliche Tätigkeiten in der Türkei und in anderen islamischen Ländern aus.