Bildungsplattform Leistung & Vielfalt

Dieses Grundsatzpapier wurde von einer neuen „Bildungsplattform Leistung & Vielfalt“ als Gegengewicht zu vielen völlig falschen Akzenten der politischen Debatten veröffentlicht. 

Parteiunabhängige Experten aus dem Kreis der Wissenschaft, der Eltern, der Lehrer und Schüler wie auch der Wirtschaft haben sich zur „Bildungsplattform Leistung & Vielfalt“ zusammengeschlossen. Die Plattform kämpft für eine Verbesserung des österreichischen Bildungssystems und gegen ideologische oder von Interessenvertretungen manipulierte Versuche, dieses System weiter zu verschlechtern. Statt solcher politischer Eingriffe müssen die Begriffe Leistung und Vielfalt die Zukunft dominieren.

Präambel:

Die unbefriedigenden Ergebnisse des PISA-Tests stellen den Rahmenbedingungen, unter denen in Österreich Bildung vermittelt wird, ein schlechtes Zeugnis aus. PISA testet freilich nicht Strukturen oder, wie bisweilen behauptet, das Schulsystem, sondern punktuelle Leistungen. Vergleichbares testet der PIRLS-Test für die Grundschule: Dieser hat für die „Volksschule“, wo seit jeher das System der Gesamtschule realisiert wird, besonders niederschmetternde Ergebnisse gezeitigt. Die Annahme, dass man dieses System Gesamtschule nun auf acht Jahre ausdehnen sollte, um einen unbefriedigenden Output zu verbessern, ist daher unlogisch und laienhaft. Vielmehr muss bei jenen Parametern angesetzt werden, die in ihrer Summe für die Unterrichtsqualität und die Ergebnisse des Bildungssystems verantwortlich sind:

  • bei den Lehrern (Ausbildung, Fortbildung, Leistungshonorierung, Stellung in der Öffentlichkeit, …),
  • bei den äußeren Rahmenbedingungen (Klassengrößen, Ressourcen für Förderinstrumente, Ganztagseinrichtungen, Schulhäuser, Arbeitsplätze der Lehrer, rechtliche Überregulierung, politischer Einfluss, unterstützendes Personal, …)
  • und bei der Mitwirkung der Eltern an der Erziehung ihrer Kinder.

Falls die Politik dennoch Veränderungen an der gesamten Schulorganisation plant, müssen diese einer Volksabstimmung mit klaren, unmissverständlichen Fragestellungen unterworfen sein. Sie dürfen nicht auf der Grundlage eines bloßen Volksbegehrens vorgenommen werden. Für gesellschaftsrelevante Einschnitte so entscheidender Art ist dieses Instrument nicht geeignet. Hier bestehen große Gefahren der Desinformation. Durch unklare populistische Formulierungen und plakative Gemeinplätze werden die wahren Absichten verschleiert, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Die von manchen Kreisen geplante Einführung einer verpflichtenden gemeinsamen Schule für alle droht zu einer dramatischen Verschärfung der sozialen Kluft in der Gesellschaft zu führen. Es ist für die Bildungsplattform Leistung & Vielfalt ein unerträglicher Gedanke, dass in einem solchen Fall nur mehr sehr wohlhabenden Eltern über die Privatschulen eine Auswahl zwischen verschiedenen Bildungswegen offen stünde.

Zu einer Versachlichung der Diskussion ist es notwendig, der Öffentlichkeit Informationen zur Situation des österreichischen Bildungswesens nachzuliefern, die ihr durch einseitige Berichterstattung vorenthalten werden. Dazu müssen als erster Schritt alle im Auftrag des Unterrichtsministeriums erhobenen Daten etwa des bifie-Instituts ohne Manipulationen und unverzüglich veröffentlicht werden. Statt einer ideologisch motivierten und unsachlichen Stimmungsmache zu Gunsten der Gesamtschule benötigt die Bildungspolitik wissenschaftlich abgesicherte empirische Studien.

Grundsätze der „Bildungsplattform Leistung & Vielfalt“

  1. Die Prinzipien der Gerechtigkeit und Gleichheit verwirklichen sich in gleichem Maße in der Gleichbehandlung Gleicher wie in der Ungleichbehandlung Ungleicher. Auf das Bildungswesen angewendet, bedeutet dieses jedem Menschen zustehende Naturrecht nicht ein Recht aller auf gleiche Bildung, sondern das gleiche Recht aller auf die jeweils bestmögliche, personengerechte, begabungsadäquate Bildung.
  2. Freiheit als zentraler Grundwert unserer Gesellschaft muss auch die Entscheidungsfreiheit der Eltern inkludieren. Sie bedingt demzufolge eine Vielfalt von Schularten über alle zwölf bzw. dreizehn Schuljahre, also von der Grundschule bis zu den Schulen der Sekundarstufe II.
  3. Es muss daher auch Platz sein für Schulen, die auf spezifische pädagogische, religiöse oder philosophische Wege der Erziehung setzen (sofern diese auf dem Fundament der durch die europäische Aufklärung geschaffenen Wertestrukturen aufbauen); ebenso für solche, die neben einer Vermittlung von Allgemeinbildung schon frühzeitig spezifische Schwerpunkte setzen (etwa in Sprachen, in Naturwissenschaften, im Sport, im Handwerk) und dabei erhöhte Leistungsanforderungen stellen; und natürlich auch für solche, die – auch mit zusätzlichem Einsatz staatlicher Gelder – benachteiligten Kindern einen Weg bieten, auf dem diese Kinder bestmöglich gefördert werden.
  4. Da die besten Erfolge im Lernen von Sprachen bis zum siebenten Lebensjahr erzielt werden (was in ähnlicher Form auch für viele andere Bereiche gilt, etwa die Musik oder den Sport), sind – bei aller Wertschätzung und Verteidigung des Rechts auf Kindheit – auch vorschulische Angebote zu fördern.
  5. Die Vielfalt des schulischen Angebots muss sich auch in einer Vielfalt der Ausbildungsschienen für Lehrer widerspiegeln. „Unterschiedliche Bedürfnisse der Schüler erfordern eine zielgruppenspezifische Ausbildung der Lehrer“ (Internationale Münchner Erklärung zur Lehrerbildung, Mai 2011). So müssen Lehrer an Schulen, die zur Matura führen,  weiterhin an den Universitäten ausgebildet werden; der Bachelor-Grad allein kann als Anstellungserfordernis für diese jedenfalls nicht ausreichen.
  6. Der pädagogische Teil der Ausbildung (inklusive der Begabungsförderung auf allen Ebenen), der den Lehrern aller Schulformen gemeinsam ist, ist zu verstärken.
  7. Jeder einzelnen Schule muss es vorbehalten sein, über ihr eigenes pädagogisches Modell selbst zu entscheiden.
  8. Jede Schule, die bestimmten Mindestanforderungen entspricht (unter anderem: Bekenntnis zu Verfassung und Grundrechten, Qualifikation und Zahl der Lehrer, bauliche und sanitäre Standards, Qualitätskontrollen, institutionalisierte Feedback-Kultur) und die sich – neben einem breiten Raum für individuelle Spezialisierung für einen bestimmten Typus aus einem breiten Kanon von Möglichkeiten entschieden hat, wird prinzipiell finanziell gleich behandelt. Das gilt in gleicher Weise für öffentliche wie für private Schulen.
    Zusätzliche Mittel sollten allerdings vorgesehen werden
    • für die Förderung von benachteiligten Kindern (also insbesondere von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache oder Kindern mit Behinderungen),
    • für die Förderung technischer und naturwissenschaftlicher Ausbildungen,
    • für Ganztagsformen, deren Ausbau forciert werden sollte, ohne dass sie für alle verpflichtend gemacht werden,
    • für ein verstärktes Angebot an Schulpsychologen, Schul-Sozialarbeitern und Supervisionsmöglichkeiten für Lehrer
    • dafür, dass Schulen ihren Lehrern qualitativ wie quantitativ ausreichende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
  9. Sozial, kulturell oder sprachlich benachteiligte Kinder sollen durch gesonderte Kurse, Stipendien und Förderungen aller Art bestmöglich unterstützt werden. Dies darf aber nicht durch Aufnahme in den normalen Unterricht erfolgen, bevor die für die jeweilige Schule und Klasse notwendigen –  insbesondere sprachlichen – Fähigkeiten nachgewiesen sind. Die Eröffnung anstrengungsfreier Perspektiven wäre für solche Kinder besonders schädlich und würde die soziale Kluft nur vergrößern, indem sie deren vorhandene Talente und Fähigkeiten verkümmern ließe.
  10. Schulen müssen das Recht haben, den Zugang durch schulartenspezifische Aufnahmeverfahren (wie z.B. Potentialanalysen, Aufnahmegespräche, u.ä.) zu regeln (wie dies bei bestimmten Schwerpunktformen auch jetzt schon der Fall ist). So soll etwa die begabungsgerechte Zuordnung der Schüler zu den verschiedenen Schularten der Sekundarstufe I nicht mehr nur von den Zeugnisnoten der vierten Volksschulklasse abhängen, sondern auf der Basis eines Gutachtens erfolgen, welches von einer Kommission, bestehend aus einem Vertreter der Volksschule,  der Haupt- bzw. Mittelschule und des Gymnasiums gemeinsam erstellt wird. Grundlage für dieses Gutachten ist eine standardisierte Leistungserhebung (gemäß Punkt 18).
  11. Leistung, Disziplin und ein umfassender Bildungsbegriff sind unverzichtbare Werte einer guten Bildungspolitik. Eine künftige Leistungs- und Bildungs-Elite wird für die Erhaltung des österreichischen Wohlstandsniveaus in einem rapide wachsenden internationalen Wettbewerb entscheidend sein. Diese soll sich selbstverständlich aus allen Gesellschaftsschichten rekrutieren, abhängig allein von Begabung und Leistungsbereitschaft.
  12. Es darf keine Manipulationen unter dem Vorwand der Herstellung angeblicher „sozialer Gerechtigkeit“ geben, die zu einer Nivellierung nach unten führen. Begabte und leistungswillige Kinder dürfen auf ihrem Bildungsweg und in ihrer Entwicklung nicht durch Gleichmacherei behindert werden, sondern müssen optimal gefordert und gefördert werden. Die Erfahrung zeigt beispielsweise, dass viele Kinder bis zum 14. Lebensjahr durchaus einen breiten Einstieg in zwei oder mehr Fremdsprachen schaffen, während andere schon am Erlernen der deutschen Unterrichtssprache scheitern. Es wäre grob fahrlässig, besonders talentierte Kinder aus Rücksicht auf die langsameren zu bremsen, sowohl den talentierten Kindern gegenüber als auch gegenüber der Gesellschaft, da sich ein Verschlafen dieser Jahre nie mehr ganz aufholen lässt.
  13. Ein kontrollierter Wettbewerb zwischen einzelnen Schularten und Schulen wirkt sich positiv auf die allgemeine Schulqualität aus. Er sollte daher gefördert und an Hand klar definierter, objektivierter Indikatoren, die auch die Startvoraussetzungen jeder einzelnen Schule berücksichtigen, transparent gemacht werden. (Neben Absolventenbefragungen könnten hierfür z.B. die Qualitätsbereiche des deutschen bzw. österreichischen Schulpreises übernommen werden: Leistung, Umgang mit Vielfalt, Unterrichtsqualität, Verantwortung, Schulklima, Schulleben und außerschulische Partner, Schule als lernende Institution.)
  14. Ein wichtiger Maßstab für den Erfolg der Bildungspolitik wird es sein, wenn die Universitäten die Leistungsüberprüfung nach der 12. oder 13. Schulstufe, also die Ergebnisse der Reifeprüfung, wieder als entscheidendes Kriterium für die Zulassung zum Studium anerkennen. Ein österreichisches Maturazeugnis muss - unabhängig von der Muttersprache des Absolventen - eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift garantieren.
  15. Die bürokratisch-juristische Überregulierung des Schulbetriebs muss zu Gunsten einer höheren pädagogischen Autonomie der einzelnen Schulen zurückgeschraubt werden. Zu diesem Zweck ist die Rolle von Direktoren in allen Bereichen ihrer Schule (z. B. auch durch einen Pool an Ressourcen, die autonom zur Verfügung stehen) ebenso zu stärken wie die von Lehrern in der Klasse. Umgekehrt muss es möglich sein, sich von pädagogisch, fachlich oder fachdidaktisch überforderten Lehrern zu trennen. Auch die – als Norm vorzusehende und beliebig oft wiederholbare – Weiterbestellung eines Schulleiters für jeweils fünf Jahre soll (in Anlehnung an die bestehende Regelung bei der Beantragung von Schulversuchen) durch einen von einer Zweidrittelmehrheit aller Erziehungsberechtigten, Lehrer und Schüler getragenen Antrag auf Nichtweiterverwendung verhindert werden können
  16. Die Mitwirkung und das Mitspracherecht der Eltern (etwa bei der Schulleiterbestellung) sind zu stärken. Durch die verpflichtende Abhaltung von Klassenelternabenden und eine festgeschriebene Wahl von Klassenelternvertretern bis zur 11. Schulstufe sollen Eltern eingebunden und zur aktiven Mitarbeit an der Erziehung und Bildung ihrer Kinder gewonnen werden.
  17. Als logische und notwendige Konsequenz einer echten Vielfalt und Freiheit der Schulen bedarf es einer verlässlichen Qualitätssicherung durch unabhängige externe Leistungsüberprüfungen in Bereichen, die sowohl für den einzelnen Schüler als auch für die jeweilige Schule relevant sind.
  18. Diese Überprüfungen sollen nach dem ersten Semester der 4. und 8. sowie am Ende der 12. Schulstufe erfolgen, nicht nur selektiv die so genannten „Hauptfächer“ erfassen und durch andere als die bis dahin mit dem Unterricht betrauten Lehrer durchgeführt werden. Sie bestehen aus zwei Teilen: einer allgemein definierten Mindestanforderung und einem schulspezifischen Teil, dessen Umfang vom jeweils gewählten Typus, Fächerkanon und Leistungsziel abhängt.
  19. Die relevanten Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen jeder Schule (das betrifft jedenfalls nicht die Bildungsstandards in ihrer derzeitigen Konzeption, die nur alle drei Jahre erhoben werden und nur drei Fachbereiche erfassen!) sind zentral zu veröffentlichen. Die öffentlichen Berichte dürfen nicht die Form von Rankings annehmen, weil diese die Gefahr in sich bergen, dass Schulen um des Zulaufs willen auf nicht qualitätsrelevante Kriterien fokussieren und auf diese Weise Qualitätseinbußen in Kauf zu nehmen bereit sind. Sie müssen vielmehr ein umfassendes Bild der Schule wiedergeben, also mehrere Parameter und nicht nur die punktuellen Ergebnisse eines Jahres widerspiegeln. (Dabei kann es auch Sonder-Ergebnisse für Erfolge in der Betreuung Benachteiligter geben.)
  20. Die Leistung einer Schule ist an der Leistungsentwicklung ihrer Schüler ab dem Eintritt in die Schule zu erkennen und zu messen. Wenn eine Schule ohne erkennbaren Grund (wie einen hohen Migrantenanteil oder weil sie von anderen Schulen abgewiesene Schüler aufgenommen hat) signifikant schlecht abschneidet, sind am Schulstandort durch die Schulpartner geeignete Maßnahmen zu entwickeln und, von der Schulaufsicht begleitet, umzusetzen.

Anmerkung 1:

Die Plattform beteiligt sich nicht an genetischen Intelligenz-Debatten (Sarrazin). Die Startnachteile mancher Kinder durch kulturelle und Erziehungs-Faktoren sind jedenfalls viel zu groß, als dass man deren Behebung allein den Lehrern aufbürden dürfte - und schon gar nicht den anderen Kindern, die von ihren Eltern oft unter großem Einsatz und Opfern viel besser auf die Schule vorbereitet worden sind. Nur durch zum frühest möglichen Zeitpunkt einsetzende, begabungsadäquate - also vielfältige – Formen der Förderung können unterschiedliche Ausgangspositionen ausgeglichen werden.

Anmerkung 2:

Der besseren Verständlichkeit wegen sind alle personenbezogenen Formen nur in einem grammatikalischen Geschlecht formuliert worden. Sie beziehen sich aber – auch in Übereinstimmung mit dem Duden – natürlich immer auf beide biologischen Geschlechter.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung