Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan bekannt gegeben, der „Kindern einen besseren Start ins Leben“ ermöglichen soll. Das Dokument trägt den sperrigen Titel: „Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen.“
Für das Wachstum Europas ist die Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bildungssysteme ausschlaggebend. „Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung bildet dabei das Fundament für erfolgreiches lebenslanges Lernen, soziale Integration, persönliche Entwicklung und spätere Beschäftigungsfähigkeit.“ Wir sehen schon in den ersten Sätzen des Dokuments, dass natürlich nicht die Betreuung und Erziehung in der Familie damit gemeint ist und weiters, dass, wie bei fast allen familienpolitischen Bemühungen der EU, die Frage der „Beschäftigungsfähigkeit“ im Vordergrund steht. Damit ist einerseits gemeint, dass die jungen Menschen verfügbare und leistungsorientierte Arbeitnehmer werden und auch, dass die Mütter, ohne die „Last“ der innerfamiliären Betreuung und Erziehung, der Wirtschaft und Industrie als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Als wichtiges Ziel ist auch angeführt, dass möglichst frühe Bildung bessere Ergebnisse bei internationalen Tests wie PISA nach sich zieht. Für die Statistik-gläubige EU sicherlich ein Wert für sich. Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (in institutionellen Einrichtungen) „ermöglicht es Eltern, familiäre und berufliche Aufgaben besser zu vereinen“ und damit wird ihre „Beschäftigungsfähigkeit gesteigert“.
Besonders wird in dem Dokument betont, dass die frühkindliche Betreuung außerhalb der Familie besonders für Kinder mit Migrationshintergrund (eigens werden Kinder der Volksgruppe der Roma genannt) und Kinder aus armen Familien von Vorteil ist.
In einem solchen Dokument darf natürlich nicht der Hinweis auf ein neuzeitliches Dogma fehlen, nämlich die so genannten „Barcelona-Ziele“. Nach diesem Beschluss aus dem Jahr 2002 sollen bis zum Jahr 2010 mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren und mindestens 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren in regulären Ganztagsplätzen außerfamiliär betreut werden. Ziel dieses damaligen Beschlusses war es, dass „mehr Eltern und insbesondere die Mütter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können“. Wie immer wird dieser Beschluss aber unvollständig zitiert, denn in dessen tatsächlichem Wortlaut steht eindeutig, dass sich dieser Ausbau „nach Maßgabe der Nachfrage von Kinderbetreuungseinrichtungen“ und nach den einzelstaatlichen Vorgaben richten soll.
EU will Inhalte bestimmen
Nun soll nicht nur die Quantität der Kinderbetreuung forciert werden, sondern auch die Qualität. An sich ein lobenswertes Ziel, wenn man an die Realität der derzeit kinderfeindlichen Betreuungsschlüssel für Kleinkinder denkt. Das Problem liegt allerdings in der Zuständigkeit. Die EU ist – Gott sei Dank – nicht für alles zuständig.
Viele Punkte des vorliegenden Dokumentes liegen in den Verantwortungsbereichen der einzelnen Mitgliedsstaaten, in Österreich z.B. in der Verantwortung der Bundesländer, die nach der Bundesverfassung für die Kinderbetreuung zuständig sind. Es ist völlig inakzeptabel, dass die EU nun Ausbildungsformen, Zugangserfordernisse für Mitarbeiter und die Lehrinhalte der Ausbildungsinstitute (inklusive Schwerpunkte in emotionaler und sozialer Hinsicht) bestimmen will. Die EU will sogar Maßnahmen ergreifen, damit im Sinne des Gender-Mainstreamings mehr Männer die Kleinkinder betreuen.
Der Ausschuss der Regionen, in dem unter anderem die österreichischen Bundesländer aktiv sind, hat bereits reagiert. Das Land Vorarlberg hat aufgezeigt, dass viele der Vorschläge der EU-Kommission gegen das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 des EU-Vertrags von Lissabon) verstoßen. Es ist zu hoffen, dass sich die Bundesländer nun auch gegen die Bildungsministerin durchsetzen können, denn der nächste Schritt soll im Mai 2011 die Absegnung des Kommissions-Aktionsplans durch die EU-Bildungsminister sein.
Dr. Peter Pitzinger ist fünffacher Familienvater, Jurist im öffentlichen Dienst, ehrenamtlich Vizepräsident des Österreichischen Familienbundes und Kuratoriums-Mitglied des Österreichischen Institutes für Familienforschung.