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Muss man moralisch ein schlechtes Gewissen haben, wenn man Steuern hinterzieht? Das fragte mich dieser Tage ein Steuerzahler und Gewissensträger. Aufs erste gibt man da die Antwort, die wohl auch sämtliche Religionen lehren: Ja, es ist eine klare ethische Pflicht: Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist. Bei längerem Nachdenken bekam ich freilich ob dieser Antwort Zweifel, um nicht zu sagen Gewissensbisse.
Denn die meisten Religionen sagen ja auch, dass es ein Widerstandsrecht gegen ein Unrechtsregime gibt. Und sogar der Tyrannenmord wird von der Ethik bis zur Literatur vielfach positiv gesehen.
Nun kann man Österreich sicher nicht als Tyrannei oder Diktatur bezeichnen. Denn trotz aller wachsenden Einschränkungen der Grundrechte – etwa der Meinungsfreiheit oder des Eigentumsrechts – gibt es noch immer die Möglichkeit, an Wahltagen ein Votum abzugeben. Und wer nicht hingeht – was ja im internationalen Trend immer mehr tun – der delegiert sein Recht eben freiwillig an die anderen. So winzig dieses Recht gegenüber der großen Masse auch ist, aber es besteht.
Das kann jedoch nicht heißen, dass man im Übrigen alles einfach hinnehmen muss, was die Staatsmacht tut. Etwa, wenn sie sich zu einer gewaltigen Diebstahl- und Verschwendungsmaschinerie entwickelt hat, die sich immer mehr als Selbstzweck im Dienste von Parteien und Beamten, jedoch immer weniger als Dienstleister gegenüber den Bürgern versteht.
Kann man da einem Bürger wirklich raten, auch dann jede Abgabe skrupulös zu entrichten, wenn er nicht die geringste Sorge haben muss, erwischt zu werden? Einfach nur, um sich ethisch richtig zu verhalten, um als religiöser Mensch ein göttliches Gebot einzuhalten, um sich als nichtreligiöser Mensch in den Spiegel schauen zu können?
Die Zweifel wachsen jedenfalls rapide. Und für viele Österreicher sind es gar nicht die oft nur schwer nachvollziehbaren großen Beträge, die sie zweifeln lassen, sondern die ganz konkreten kleinen Exempel. Dieses Tagebuch hat ja schon Hunderte davon aufgezählt.
Und wieder bin ich über schwer verständliche Beispiele gestolpert, wie mit der Staatsmacht umgegangen wird. Etwa beim Studium jener Vereine, bei denen die Republik Zivildiener arbeiten lässt. Deren Liste reicht von WWF bis zu Zara. Das ist eigentlich ungeheuerlich: Beides sind private Vereine, die einen guten Teil ihrer Arbeit mit Kritik an der gleichen Republik verbringen, die junge Menschen zwingt, für sie zu arbeiten. Und der Zivildienst ist unbestreitbar Zwangsarbeit, ebenso wie Steuern Zwangsbeiträge sind.
Zara ist jene Organisation, die regelmäßig Meldungen veröffentlicht, wie rassistisch dieses Land sei. Zara wird aber auch von der Gemeinde Wien finanziell unterstützt – ganz offensichtlich im Glauben, dass die Menschen wieder brav rot oder grün wählen werden, wenn man sie nur ordentlich als Rassisten beschimpft. (Gegen die Österreicher als Ganzes darf man ja auf Grund unseres merkwürdigen Verhetzungsparagrafen hetzen, gegen einzelne noch so problematische Religionen hingegen nicht).
Die Verschwendung auf dem Umweg über die Subventionen ist ein fast unendliches Kapitel. Ein Leser machte mich heute etwa auf eine von den „RosaLila Pantherinnen, Schwul-lesbische ARGE Steiermark“ betriebene Webseite aufmerksam, wo man lesen kann: „Diese Webseite wird unterstützt vom Bundeskanzleramt Österreich“.
Dass auf dieser Webseite neben Werbung für „gayboy“ und Ähnliches auch über das Partnerschaftsgesetz informiert wird, macht die Sache um keinen Deut besser. Denn erstens ist das Kanzleramt für dieses Gesetz gar nicht ressortzuständig und zweitens gibt es beim Kanzleramt ja auch sonst kein Geld für irgendwelche Vereine, die über irgendein Gesetz informieren und dagegen polemisieren wollen. Ganz abgesehen davon, dass der entgegen aller Propaganda (wie auch das weitgehend ungenutzt bleibende Partnerschaftsgesetz zeigt) sehr kleine Teil schwuler Österreicher die bestverdienende Gruppe im Lande ist.
Es geht also in Wahrheit auch hier nur um die Förderung aus rein parteipolitischen Motiven; nämlich um den Wettkampf zwischen Rot und Grün um schwule Stimmen. All diese unzähligen Vereinsförderungen müssten eigentlich den im internationalen Vergleich ohnedies schon gewaltigen Parteiförderungen zugerechnet werden. Und geraten damit in die Nähe von organisiertem Bandendiebstahl.
Die Opposition ärgert sich auch über den großen gemeinsamen Neujahrsempfang von Bundes- und Vizekanzler. So etwas kann man aber noch durchaus für legitim halten - trotz aller Hohlheit der dabei verlesenen Reden. Aber natürlich kann eine Regierung auch Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Rahmen durchführen.
Ein wirklicher Skandal ist aber, dass der SPÖ-Bundeskanzler schon wenige Tage danach auf Staatskosten einen Riesenempfang zum 100. Geburtstag von Bruno Kreisky gibt. Bisher hat noch kein einziger Geburtstag eines einstigen Bundeskanzlers die Republik veranlasst, in die Tasche zu greifen. Geschweige dann so tief. Das zeigt wieder einmal, wie hemmungslos Werner Faymann beim Griff in die Staatskasse zur Bedienung seines Parteiclans ist. Das fällt gerade in Zeiten auf, da in Tunesien ein ganzer Clan wegen gar nicht so unähnlicher Selbstbedienungsmentalität aus dem Amt gejagt wird.
Die Gesetze zwingen uns auch, ORF-Gebühren für einen empfangsbereiten Fernsehapparat zu zahlen – und finanziert damit ein mittlerweile geradezu totalitäres SPÖ-Propaganda-Instrument, wie dieser Tage wieder einmal ein Beispiel gezeigt hat: Der ORF ließ da in einer Diskussion um das parteipolitisch heiß umstrittene Thema Wehrpflicht einen Ex-Präsenzdiener auftreten und verschwieg, dass der Mann ein SPÖ-Funktionär ist. Was der ORF auch genau gewusst hat. Und als der für die Sendung Verantwortliche nachher darauf angesprochen wurde, zeigte er nicht einen Deka Schuldbewusstsein.
Braucht ein Bürger aber einmal Unterstützung durch den Moloch Parteienstaat, dann gibt es Tausend Hindernisse. Eines der am häufigsten verwendeten ist der Datenschutz. Da hat jetzt ein Beamter der Gemeinde Wien einem Autobesitzer die Auskunft verweigert, wo dessen gestohlenes Auto steht – während die gleiche Gemeinde dem Mann schon 20 Anzeigen für Parkvergehen an jenen Orten zugestellt hat, wo der Dieb ein paar Wochen vorher geparkt hatte. Aber die Gemeinde weigert sich, einen aktuellen Parkplatz mitzuteilen, obwohl ihre Organe ja jedes Kennzeichen erst elektronisch abfragen müssen, bevor sie ein Strafmandat ausstellen. Was das Auffinden des Autos leicht machen würde.
Man versuche einmal, diesen Mann von den „moralischen Pflichten eines Staatsbürgers“ gegenüber dem Staat aufzuklären.