Der Wählerwille spielt keine Rolle mehr

Autor: Andreas Tögel

Die Landstraße darf nicht Mariahilf werden!

Autor: Christian Ebner

Andreas Babler: Das Geschäft mit der Empörung

Autor: Daniel Witzeling

Das Sparpotenzial bei der Migration

Autor: Peter F. Lang

„Aufstieg und Fall Europas“ oder „Exil und Rückkehr“?

Autor: Alexander Jansa

Es ist das Mittelmaß, das unsere Demokratie langsam aber sicher zerstört

Autor: Christian Klepej

Digitaler Euro heißt Schritt für Schritt das Bargeld abschaffen

Autor: Elisabeth Weiß

Die Macht-Kartelle

Autor: Josef Stargl

Das Milliarden-Business der sogenannten Hilfsorganisationen

Autor: Peter F. Lang

Geänderter Zeitgeist: Kanonen statt Butter!

Autor: Andreas Tögel

Alle Gastkommentare

Die schlechtesten Früchte sind es nicht, woran die Wespen nagen

Heute kam eine Mitteilung aus dem deutschen Bundestag, die man eigentlich nicht weiter kommentieren muss. In der Sitzung des Rechtsausschusses legte die Opposition zwei Anträge vor. Der Antrag der Linksfraktion (17/2023) zielt auf die vollwertige Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ab. Die heute praktizierte "eingetragene Lebenspartnerschaft" reiche nicht aus, um Diskriminierungen zu verhindern. Man müsse die "Ehe für alle" öffnen.

Dabei lässt es das Bundesverfassungsgericht an Deutlichkeit nicht fehlen: Der sachliche Schutzbereich für Ehe und Familie – Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes – ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die "auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau."

Dessen ungeachtet betonten die Sozialdemokraten nochmals im Ausschuss, eingetragene Lebensgemeinschaften seien unterstützenwert. An die Adresse von CDU/CSU und FDP erging die Aufforderung, sie in allen Bereichen mit der Ehe gleichzustellen und bestehende Benachteiligungen abzuschaffen. Auch im Steuerrecht stehe eine endgültige Gleichstellung noch aus, merkten die Sozialdemokraten an. In ihrem Antrag (17/2113) hatte die SPD darauf hingewiesen, eingetragene Lebenspartnerschaften seien entgegen den Ankündigungen in Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP insbesondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber  heterosexuellen Ehegatten benachteiligt.

Die politische Linke strebt schon seit langem offenkundig die Aushöhlung des grundgesetzlichen "besonderen Schutzes von Ehe und Familie" an – unter dem Deckmantel der Anti–Diskriminierung. Was immer gleichgeschlechtliche Partnerschaften sein mögen, eines sind sie mit Sicherheit nicht: Im biologischen Sinne fruchtbar. Diese Diskriminierung ist ebenso sicher nicht von bösen Heteros gemacht worden.

Was ich nicht verstehe: Warum reißen sich Menschen, die das Hetero–Modell Ehe eigentlich ablehnen, darum, unter genau die gleiche Haube zu kommen? Dass jede steuerliche Förderung eine Diskriminierung derjenigen sei, die nicht in ihren Genuss kommen, ist hanebüchen und absurd.

Beide Anträge wurden übrigens von der christlich–liberalen Mehrheit abgelehnt.

Frank Walsleben, Berlin

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung