Einerseits zeigen solche Freisprüche - und das ist erfreulich - dass Österreich ein Rechtsstaat ist. In der Tat stellt sich die Frage, ob das Mädchen nicht starr vor Angst war, nur bleibt für die strafrechtliche Bewertung, dass die Nichtzustimmung für die Beschuldigten auch erkennbar gewesen sein musste.
Die Alternative wäre ein "Only yes means yes", nur steht man(n) dann bei JEDWEDEM Geschlechtsverkehr mit einem Bein im Gefängnis - selbst und gerade auch bei ehelichem Geschlechtsverkehr, wo Unfreiwilligkeit sogar als straferschwerend gewertet werden muss. Auch ein "Ja" kann im übrigen auch aus Angst erfolgen.
Ganz klar ist, dass nur das minderjährige Alter der Beschuldigten vor einer Verurteilung geschützt hat. Das Problem, das bleibt ist, welche Frau denn schon - abseits kommerzieller Betätigung - einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gleich mit mehreren Männern in kurzer Zeit möchte ... (Und diese Tatsache, nicht der Einzige zu sein, war wohl allen Beteiligten auch bewusst.)
Korrektur: ... bei ehelichem Geschlechtsverkehr, wo im Falle der Unfreiwilligkeit das Bestehen einer Ehe sogar als straferschwerend gewertet werden muss.
(Obwohl eine Ehe eine grundsätzliche Zustimmung zu sexuellen Akten mit dem Partner impliziert.)
Es zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, die österreichische Justiz hat jeden Kontakt zur Bevölkerung und zur Realität verloren, das aber auch auf EU-Ebene, siehe EuGH-Urteile. Wie sagte H. Kickl, das RECHT hat der Politik zu folgen, na dann können wir noch hoffen.
Ich habe es in meiner Jugend in meiner Umgebung mitbekommen: Da gibt es bei 12Jährigen Situationen wo z.B. e.12jähriges Mädchen das ja noch ein Kind ist überhaupt nichts sagen kann.
Und sich komplett ruhig und ohne Mucks verhält.
Wo die eigene Persönlichkeit so schwach ist dass sie komplett verschwindet und sich überhaupt nicht zeigen bzw manifestieren kann.
Es kann in solchen Situationen auch sein dass e. 12Jährige völlig apatisch und weggetreten erscheint.
Und es kann auch sein dass so e.Kind in so einer Situation erstarrt u.bewegungsunfähig wird.
Es gibt da einen enormen Informations-Nachholbedarf & Schulungsbedarf in d.österr. Justiz bei d.Richtern, Laienrichter, Schöffen, Geschworenen u.Staatsanwälten.
Vor Gericht ist bei diesem Fall von angeblich fachkundigen Personen, ich glaube es war eine Richterin der Satz gefallen:
"Das 12jährige Mädchen hätte - wenn es gegen ihren Willen passierte - beim erzwungenen Oralverkehr ja zubeißen können. Warum hat sie nicht zugebissen?"
An dieser Bemerkung einer angeblich befugten Person im Gerichtssaal merkt man: Da besteht dringendster Informations- und Schulungsbedarf!
Ein 12jähriges Mädchen in so einer Zwangs-Situation wird völlig bewegungs- u. handlungsunfähig weil es voller Angst ist.
Einerseits zeigen solche Freisprüche - und das ist erfreulich - dass Österreich ein Rechtsstaat ist. In der Tat stellt sich die Frage, ob das Mädchen nicht starr vor Angst war, nur bleibt für die strafrechtliche Bewertung, dass die Nichtzustimmung für die Beschuldigten auch erkennbar gewesen sein musste.
Die Alternative wäre ein "Only yes means yes", nur steht man(n) dann bei JEDWEDEM Geschlechtsverkehr mit einem Bein im Gefängnis - selbst und gerade auch bei ehelichem Geschlechtsverkehr, wo Unfreiwilligkeit sogar als straferschwerend gewertet werden muss. Auch ein "Ja" kann im übrigen auch aus Angst erfolgen.
Ganz klar ist, dass nur das minderjährige Alter der Beschuldigten vor einer Verurteilung geschützt hat. Das Problem, das bleibt ist, welche Frau denn schon - abseits kommerzieller Betätigung - einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gleich mit mehreren Männern in kurzer Zeit möchte ... (Und diese Tatsache, nicht der Einzige zu sein, war wohl allen Beteiligten auch bewusst.)
Korrektur: ... bei ehelichem Geschlechtsverkehr, wo im Falle der Unfreiwilligkeit das Bestehen einer Ehe sogar als straferschwerend gewertet werden muss.
(Obwohl eine Ehe eine grundsätzliche Zustimmung zu sexuellen Akten mit dem Partner impliziert.)
Es zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, die österreichische Justiz hat jeden Kontakt zur Bevölkerung und zur Realität verloren, das aber auch auf EU-Ebene, siehe EuGH-Urteile. Wie sagte H. Kickl, das RECHT hat der Politik zu folgen, na dann können wir noch hoffen.
Gibt es jetzt Haftentschädigung und jahrzehntelange Psychotherapie für das syrische Justiz- und Polizeiopfer?
Spendet die Wiener SPÖ der gequälten syrischen Familie jetzt eine geräumige Gemeindewohnung und die österreichische Staatsbürgerschaft?
Man weiß es nicht.
Eine verkommene Generation von Österreichern opfert ihre schwächsten Mitglieder dem Migrationsgott - und findet nichts dabei...
Sie findet sich gut und moralisch dem Pöbel überlegen.
Ich habe es in meiner Jugend in meiner Umgebung mitbekommen: Da gibt es bei 12Jährigen Situationen wo z.B. e.12jähriges Mädchen das ja noch ein Kind ist überhaupt nichts sagen kann.
Und sich komplett ruhig und ohne Mucks verhält.
Wo die eigene Persönlichkeit so schwach ist dass sie komplett verschwindet und sich überhaupt nicht zeigen bzw manifestieren kann.
Es kann in solchen Situationen auch sein dass e. 12Jährige völlig apatisch und weggetreten erscheint.
Und es kann auch sein dass so e.Kind in so einer Situation erstarrt u.bewegungsunfähig wird.
Es gibt da einen enormen Informations-Nachholbedarf & Schulungsbedarf in d.österr. Justiz bei d.Richtern, Laienrichter, Schöffen, Geschworenen u.Staatsanwälten.
Vor Gericht ist bei diesem Fall von angeblich fachkundigen Personen, ich glaube es war eine Richterin der Satz gefallen:
"Das 12jährige Mädchen hätte - wenn es gegen ihren Willen passierte - beim erzwungenen Oralverkehr ja zubeißen können. Warum hat sie nicht zugebissen?"
An dieser Bemerkung einer angeblich befugten Person im Gerichtssaal merkt man: Da besteht dringendster Informations- und Schulungsbedarf!
Ein 12jähriges Mädchen in so einer Zwangs-Situation wird völlig bewegungs- u. handlungsunfähig weil es voller Angst ist.
Würde die (natürlich dumpfe und unberechtigte) Angst der Richter und Experten als Erklärung nicht schon völlig ausreichen?