Gastkommentare

Asylvorschriften neu interpretieren!

31. Januar 2025 10:05 | Autor: Peter F. Lang
8 Kommentare

Das Asylrecht, so wie es bisher angewendet wird, wird den geänderten Umständen der Gegenwart mit den gewaltig angewachsenen Wanderbewegungen über weite Distanzen nicht mehr gerecht. Die Massenzuwanderung unter dem Vorwand, Schutz und Asyl zu suchen, hat ein Ausmaß erreicht, das es erforderlich macht, die Situation neu zu bewerten. Und dabei sind auch die bisher in Anwendung gebrachten Rechtsvorschriften einer Überprüfung zu unterziehen.

Die Politik ist bisher weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene in der Lage gewesen, zielführende Lösungen zu bieten. Asyl und Asylrecht kann nicht länger, wie es derzeit ganz offensichtlich Praxis ist, als Rechtfertigung für eine an sich illegale Einwanderung größerer Bevölkerungsmassen akzeptiert werden. Die Umstände, die seinerzeit beim Abschluss der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. beim Beitritt dazu maßgeblich waren, haben sich in der Zwischenzeit fundamental geändert.

Das berechtigt nach der Wiener Vertragsrechtskonvention (Art. 61) zum Rücktritt vom Vertrag bzw. von der einschlägigen Vertragsbestimmung, weil geltend gemacht werden muss, dass eine Fortsetzung der bisherigen Praxis der generellen Aufnahme aller Aylsuchenden aus der ganzen Welt an praktische Grenzen stößt und so nicht mehr möglich ist.

Zu der Problematik äußert sich der deutsche Verfassungsrechtlers Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in mehreren schriftlichen Stellungnahmen. Und da führt er aus, dass es rechtlich zulässig und geboten sei, die Prüfung, ob Schutz überhaupt zu gewähren sei, bereits vor der Einreise und vor dem Grenzübertritt vorzunehmen. Und wer aus einem sicheren Drittstaat anreist, dem sei überhaupt die Einreise zu verweigern. 

Er steht damit im Widerspruch zu der herrschenden Interpretation der EU-Verordnung Dublin III, nach der man zunächst alle Personen einlassen müsse, die an der Grenze Asyl begehren. 

Das sei nicht richtig, so seine Rechtsmeinung, diese Ansicht sei rechtlich nicht begründet, sondern nur ideologisch. Zurückweisungen an den Grenzen seien nicht nur möglich, sondern sogar geboten.

Denn auch die europäische Integration und EU-Vorgaben haben Schranken, und zwar dort, wo Kernbereiche der nationalen Souveränität betroffen seien. Das sei hier der Fall. Es handle sich hier um einen Kernbereich staatlicher Souveränität. EU-Recht dürfe das nationale Recht nicht aushöhlen. EU-Rechtsakte, auch Rechtsprechungsakte europäischer Gerichte, dürften nicht wesentliche Strukturen des nationalen Verfassungsrechtes aushöhlen, die für die Identität der Verfassung ausschlaggebend seien. Deutschland (und analog Österreich) kann daher europarechtlich nicht gezwungen werden, jeder Person auf der Welt, die an seinen Grenzen angibt, Asyl beantragen zu wollen, die Einreise zu gewähren. Das würde den Kernbereich der staatlichen Souveränität antasten. Soweit der hoch angesehene Verfassungsrechtler. 

Mit anderen Worten: Wir müssen diese Leute, die aus einem sicheren Nachbarland kommen, nicht aufnehmen, mit ihnen kein Asylverfahren einleiten und ihnen kein Asyl geben. Und wer tatsächlich einen Asylgrund hat und meint, Schutz und Asyl würde er am liebsten in Österreich bekommen wollen, der möge im Ausland bei einer österreichischen Vertretungsbehörde darum ansuchen. 

Zugleich sei festgehalten, dass Menschen, die wirklich auf Hilfe Anspruch haben, einen Pass und echte Dokumente vorweisen können, ihre Herkunft, ihren Reiseweg und ihr Alter richtig angeben und dass die arbeiten und sich anpassen wollen. Und das ist bei vielen von denen, die da zuletzt gekommen sind, nicht der Fall. 

Es steht zu hoffen, dass mit der neuen Regierung, die demnächst ihr Amt antritt, die einschlägigen alten Vorschriften neu interpretiert und die alte Praxis einer Revision im oben dargestellten Sinne unterzogen wird. 

 

Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Richter, Ex-Diplomat (Gesandter i.R. des österr. Auswärtigen Dienstes).

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  1. rowischin
    01. Februar 2025 08:34

    Ja, alles recht und schön , zu dieser Ansicht braucht man 10 Jahre und was ist mit der Rechtsprechung der Höchstgerichte?



  2. Peregrinus
    31. Januar 2025 20:50

    Sehr geehrter Herr Dr. Lang!
    Jeder Ernst zu nehmende Rechtswissenschafter kann jede Zeile Ihrer Aussagen nur unterstreichen. Und ich weiß, wovon ich spreche. - Ideologen eignen sich aber nicht zur Rechtswissenschaft.



  3. Isis42
    31. Januar 2025 17:16

    @Peter F. Lang! Ganz herzlichen Dank für Ihre offenen Worte, die
    eigentlich direkt an die Verantwortlichen der Regierungsbildung gerichtet sein sollten!
    Es ist geradezu unverständlich, dass die Gesellschaft zwischen "vergangenen" Notwendigkeiten und der aktuellen Situation nicht unterscheiden kann (oder will). Europa ist "überflutet" von Migranten einer Kultur, die sich niemals integrieren können und auch selten wollen, die unsere Kultur schwächen bzw. unterlaufen wollen und werden. Und das kann GANZ Europa nicht hinnehmen. Natürlich haben diese "ungebetenen" Zuwanderer die Vorteile unserer Sozialverhältnisse erkannt und freuen sich darüber.
    Hoffentlich kommt es bei einer "neuen" Regierung zu einer Regelung, die sozial und menschengerecht ist, jedoch unser gutes Europa nicht schwächt.



  4. Politicus1
    31. Januar 2025 14:28

    Das gefährliche an ideologisch fundierten Meinungen ist, dass diese niemals als Irrtum erkannt und zugegeben werden. Siehe Angela Merkels Reaktion zur Asylabstimmung ihres Kontrahenten Merz, oder der Klimabonus der Frau Gewessler ...



  5. nonaned
    31. Januar 2025 12:54

    Bevor man die Asylvorschriften neu interpretiert, müsste man vielleicht einmal klären, was Asyl überhaupt bedeutet.

    Das was man heutzutage als Asyl zulässt, hat ja mit der ursprünglichen Bedeutung des Wortes überhaupt nichts mehr zu tun.

    Und Vorschriften für das was man als Asyl bezeichnet, braucht man ja eigentlich nicht, wenn man zur ursprünglichen Bedeutung des Wortes zurückkehrt und nicht das ideologisierte Wort Asyl als Grundlage für Vorschriften nimmt.



  6. Outback
    31. Januar 2025 12:35

    Danke dem Autor für die klaren Worte, denen in ihrer Gesamtheit zuzustimmen und auch nichts hinzuzufügen ist.

    Der in Aussicht genommenen neuen Regierung wird hier neben dem erforderlichen Patriotismus viel Mut, Herz und Verstand abzuverlangen sein.



  7. Leo Dorner
    31. Januar 2025 10:53

    Punktgenau formuliert. Nun muß "nur noch" der falsch entscheidende "globale" Geist zurück in die Flasche. Wie schwierig das ist, zeigt sich an der Abrißbirne Merkel in Deutschland und EU-Europa. Einmal aus der Flasche draußen, laufen die Bewunderer herzu und hängen dem neuen Geist jede Menge Orden um den Hals: vom Papst bis zu den Partei-Führer-Gestalten im verschwindenden Deutschland. Und der Geist der Juristen ist nicht erst seit Kelsen buchstabengläubig bis zum „geht nicht mehr“



    • Outback
      31. Januar 2025 12:41

      @ Leo Dorner:
      Vermutlich wäre schon viel gewonnen, wenn die angesprochenen Juristen "nur" buchstabengläubig im Sinne von "wortgetreu" in Bezug auf die anzuwendenden Normen wären. Das blinde Folgen eines Merkel´schen "wir schaffen das" sollte nicht hinreichen dürfen, um bestehendes Recht faktisch außer Kraft zu setzen.






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