Die Bevölkerung des kleinen Fürstentums hat am 27. Oktober bei einer Volksabstimmung für ein Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestimmt. Nicht nur das eindeutige Ergebnis von 55,4 Prozent für das Aus von "Radio Liechtenstein" ist bemerkenswert, sondern auch die Tatsache, dass die Bevölkerung eines europäischen Landes selbst über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden durfte. Das sollte zwar eine Selbstverständlichkeit sein, zumal öffentlich-rechtliche Anstalten der Allgemeinheit gehören. So ist der ORF eine Stiftung öffentlichen Rechts, dessen Begünstigte im Rahmen des Stiftungszwecks die Allgemeinheit ist. Deshalb sollte diese Allgemeinheit, sprich: die Bevölkerung, auch darüber entscheiden dürfen, ob sie diese teure, ineffiziente, politisch einseitige Anstalt, die konsequent gegen die Interessen eines immer größeren Teils der Gesellschaft ansendet, noch weiterhin finanzieren möchte. Es ist schließlich ihr Sender und ihr Geld.
Wenn die Allgemeinheit keinen Wert mehr auf die Dienste ihrer Anstalt legt, spricht aus demokratischer Perspektive nichts dagegen, sie zu liquidieren.
Eine solche direktdemokratische Befragung ist sowohl für die ORF-Bonzen als auch jenen Kräften, die von der Propaganda der ORF-Kanäle politisch und finanziell profitieren, undenkbar. Anstalten wie der ORF, die ARD oder die BBC senden nicht für die Allgemeinheit, fördern auch nicht die Meinungsvielfalt und sie sind auch keine Stützen der Demokratie, sondern vielmehr ein Instrument des politischen Establishments zur Steuerung der öffentlichen Meinung.
Diese Sender vertreten nicht die Interessen der Bürger, sondern in der Regel jene der Globalisten. Sie propagieren Massenzuwanderung, Islamisierung, Geschlechtervielfalt, verbreiten Klimapanik, unterstützen vorbehaltlos die Corona-Maßnahmen, den Kampf gegen rechts und all die anderen Ziele des globalistischen Establishments. Diese systematische Propaganda und Desinformation stehen nicht nur im totalen Widerspruch zu ihren gesetzlich verankerten Aufgaben, diese sind de facto die letzte Existenzberechtigung dieser Anstalten.
Im ORF-Gesetz (ORF-G) sind die inhaltlichen Grundsätze des ORF festgeschrieben. Unter Paragraph 10 Absatz 4 und 5 heißt es: "Die umfassende Information soll zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen. Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. Alle Nachrichten und Berichte sind sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Nachricht und Kommentar deutlich voneinander zu trennen."
Das ORF-Programm ist eine unablässige Verhöhnung bzw. Parodie dieser gesetzlichen Vorgaben. Das ist auch der Grund, warum die Österreicher zwar gezwungen werden, diese exorbitant teure Anstalt mit der Haushaltsabgabe zu finanzieren, selbst aber keinerlei Einfluss auf die programmliche und politische Ausrichtung "ihres" Linksfunks haben, geschweige denn über seine Zukunft bestimmen dürfen. Eine Volksabstimmung wie in Liechtenstein ist in Österreich völlig undenkbar.
In unserem kleinen Nachbarland ist das für den ORF und das politische Establishment Unvorstellbare passiert: Der Bürger durfte über seine Anstalt entscheiden und hat sich klar gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Wobei die politische Ausrichtung von Radio Liechtenstein dabei sogar eine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte.
Initiiert hat die Volksabstimmung die Kleinpartei Demokraten pro Liechtenstein (DpL). Ihr ging es in erster Linie um hohe Kosten, mangelnde Effizienz und die schlechte Programmqualität des Senders: "Über viele Jahre musste der Steuerzahler für Verfehlungen der Leitung des Staatsradios aufkommen. Während der Aufwand für den Radiosender mit jedem Jahr größer wurde, nahm die Leistung im gleichen Ausmaß ab", so die DpL. "In einem freien Markt", so die Partei weiter, "sind u. a. Qualität und eine hohe Leistungsbereitschaft ein Muss für das Überleben. Warum soll dies nicht auch beim Staatsradio gelten? Offenbar wurde dieses Radio von Menschen geführt, die sich allzu sehr auf die Gutmütigkeit der Regierung und des Landtages verlassen konnten."
Dieser Meinung schlossen sich 55,4 Prozent der Liechtensteiner an. Wie es nun weitergeht, steht noch nicht fest. Mit der Volksabstimmung wurde zwar das "Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk" kassiert, nicht aber über die Zukunft des Senders entschieden, also ob er privatisiert oder einfach abgedreht wird. Die Regierung des Fürstentums hatte sich gegen die Abschaffung des Öffentlich-Rechtlichen ausgesprochen: "Ohne Medienvielfalt gibt es keine Demokratie", warnte das Kabinett von Regierungschef Daniel Risch erfolglos.
Nun sind das Fürstentum mit seinen 40.000 Einwohnern und sein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur aus einem Radiosender besteht und über ein Jahresbudget von 4 Millionen Schweizer Franken verfügt, viel zu klein, um ein europaweites Signal setzen und einen Trend auslösen zu können. Diese Abstimmung zeigt aber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, anders als vom politmedialen Establishment dargestellt, eben kein Angebot an und für die Bürger ist, sondern als Instrument zur Steuerung der öffentlichen Meinung eingesetzt wird, für das die Menschen nicht auch noch zur Kasse gebeten werden möchten.
Eine Abstimmung über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre nicht nur eine durch und durch demokratische Entscheidung, sondern auch eine Leistungsbeurteilung dieser Anstalten durch den Bürger. Würde der ORF tatsächlich umsetzen, was ihm per Gesetz aufgetragen worden ist, nämlich die Bevölkerung mit unabhängigen, objektiven Informationen und qualitativ hochwertigem Journalismus zu versorgen, er bräuchte eine solche Abstimmung nicht zu fürchten.
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Demokratie, dass ausgerechnet die Bürger, für die der teure öffentlich-rechtliche Rundfunk geschaffen worden ist, weder ein Mitspracherecht bei der Programmgestaltung haben noch über dessen Finanzierung, Organisation, Ausgestaltung und Zukunft entscheiden dürfen. So sehen in der österreichischen Realität Mitbestimmung und Demokratie aus, die die Einheitsparteien und der Bundespräsident so gerne in ihren Sonntagsreden beschwören.
Werner Reichel ist Journalist und Autor. Sein aktuelles Buch "Das Netzwerk der Kinderschänder – Politik, Macht und Pädophilie in Österreich" ist bei Frank&Frei erschienen.
Das ist tatsächlich eine sehr interessante Information. Seit 1994 gab es in Ö keine Volksabstimmung mehr. Dabei wäre eine solche für den Lissabon-Vertrag wohl zwingend gewesen, wie Juristen sagten.
Zur Wehrpflicht hat man sich auch keine Volksabstimmung mehr durchzuführen getraut. Aber wenn eine Volksbefragung mit 59% ausgeht, kann man sie auch nicht übergehen.
Wir sollten dem liechtensteinischen Vorbild folgen.
Übrigens hat die slowakische Regierung den ÖRR auch abgeschafft und durch einen verschlanken Rundfunk ersetzt (wenn ich die Medienberichte richtig vesthanden habe, vielleicht weiß jemand im Forum mehr).
ORF kann auch weg.
Interessant, dass unsere Medien darüber nichts berichtet haben. Auch Servus-TV nicht, deren Nachrichten ich täglich ansehe.
Der ORF hat das wohl sicher verschwiegen. Musste er logischerweise, denn sonst könnten die Österreicher auch auf die Idee kommen, den ORF mittels Volksabstimmung abzuschaffen.
Das Volk entscheidet? Wie undemokratisch!
Der ORF bringt nichts, außer ekelhafter links-rot-grün verseuchter niederträchtiger Propaganda.
Danke dem Autor für die informativen Ausführungen über die klugen Liechtensteiner. Bei dieser Gelegenheit wäre auch § 1 Abs 3 ORF-G zur Veranschaulichung hervorzuheben. Dieser lautet wie folgt: "Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten." In Bezug auf die ORF Berichterstattung - finde den Fehler!