Der Verfassungsgerichtshof hat nun in drei Einzelfällen Asylwerber abgewiesen. Allerdings mit etwas seltsamen Begründungen: So hat er einen Universitätsbesuch als Grund der Ablehnung genannt ...
Der Verfassungsgerichtshof hat nun in drei Einzelfällen Asylwerber abgewiesen. Allerdings mit etwas seltsamen Begründungen: So hat er einen Universitätsbesuch als Grund der Ablehnung genannt ...
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VfGH als Vor- oder „Nachfeldorganisation“ linker Parteien, der mittlerweile auch die ÖVP zugeordnet werden kann. Die Justiz in vielen Bereichen hat sich verselbstständigt.
Wohl wieder nur ein Placebo auf ÖVP Zuruf, um das Thema aus den Schlagzeilen zu halten und der FPÖ vor den LT-Wahlen nicht noch mehr Wähler zuzuschanzen. Der VfGH hat in der Corona-Krise gezeigt, dass er nur eine Institution voller Regierungsspeichellecker ist.
Gut, die Erkenntnisse sind da.
Aber wer und wie wird sie exekutieren?