Das neue Islamgesetz als Nährboden für radikale Islamisten

Mit dem Islamgesetz Neu wird den Muslimen in Österreich die Anerkennung als Religionsgesellschaft, die ihnen 1912 gewährt worden war, entzogen. Stattdessen werden der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) Sonderrechte eingeräumt, die keine echte Religionsgemeinschaft jemals erhalten hat.

Die IGGiÖ vertritt nicht die Interessen der Muslime, sondern ist eine Dachorganisation für ausgewählte Vereine. Es ist befremdlich, dass das Gesetz jahrelang mit Vertretern der IGGiÖ verhandelt worden ist, aber nicht mit den in Österreich lebenden Muslimen. Der Großteil der Muslime in Österreich ist nicht radikal und will sich daher von der IGGiÖ weder vertreten noch gängeln lassen. In den Gremien der IGGiÖ sind unter anderem vertreten:

  • Die türkische Behörde ATIB
  • die türkische Milli Görüs
  • die Muslimbruderschaft
  • die Hamas
  • die türkischen Grauen Wölfe
  • die in Deutschland bereits verbotene Hizb ut Tahrir
  • der türkische Wirtschaftsverband Müsiad.

Alle diese Vereine vertreten nicht die religiösen Interessen der in Österreich lebenden Muslime, im Gegenteil: Viele von ihnen stehen dem Dschihadismus und Terrorismus nahe. Durch ihre radikale Positionierung hat die IGGiÖ daher kein Mandat zur religiösen Vertretung von Muslimen, gleich welcher Glaubensrichtung.

Es ist noch befremdlicher, dass Vereine jetzt ihre Tätigkeit an die Glaubensgrundlagen der IGGiÖ anpassen sollen – aber die IGGiÖ nie Glaubensgrundlagen vorgelegt und nie eine Anerkennung als Religionsgesellschaft beantragt hat, darüber hinaus betreibt sie auch keine Moscheen.

Der angebliche Zweck – die ausländische Einflussnahme zu verhindern wurde auf Wunsch der IGGiÖ umgangen, weil diese ausländische Einflussnahme künftig weiterhin ungehindert über die Vereine erfolgen kann. Auf deren Geldströme gibt es nämlich keinen Zugriff auf Basis des Islamgesetzes. Die zahlreichen Vereine können deshalb weiter von ausländischen Predigern geleitet und aus dem Ausland finanziert werden.

Der wichtige Religionsunterricht wurde im Gesetz nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden bezahlte „Geistliche“ (Imame) und Seelsorger eingeführt, obwohl die Religion des Islam solche Funktionen nicht kennt. Die große Mehrheit der Muslime lehnt angestellte und bezahlte Islam-Seelsorger ab.

Unvereinbar mit religiösen Vorgaben ist auch eine Bewilligung der Nutzung der islamischen Friedhöfe durch Kultusgemeinden. Diese Friedhöfe sind kommunal, einzelne Organisationen dürfen nicht das Recht erhalten, Muslime an der Nutzung eines Friedhofes als letzte Ruhestätte zu hindern, was schon öfters vorgekommen ist.

Wir sind enttäuscht, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien den Gesetzesvorschlag nicht wenigstens durchgelesen haben und nicht verstanden haben, was sie mit diesem Gesetz anrichten.

Österreichische Muslime haben jetzt die Möglichkeit, gegen das neue Islamgesetz, das ihre Grundrechte beschneidet, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.

Amer Albayati (Journalist, Filmemacher, Islam- und Terrorexperte).

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