Seit Anfang Juli haben wir ein neues Ökostromgesetz. Als dieses ausgearbeitet wurde herrschte rundum Zufriedenheit. Damit scheint es aber schon wieder vorbei zu sein. Die Tarife seien zu nieder, die Deckelung müsse aufgehoben werden, der Anteil der Erneuerbaren sei gesunken (könnte das vielleicht mit der ungünstigen Wasserführung in den vergangen Jahren zusammenhängen?). An den neuen Tarifen, die 2013 gelten sollen, wird bereits gefeilt, im Vorfeld gibt es schon heftiges Lobbying.
In Deutschland wurde rückwirkend mit 1. April die Photovoltaik-Förderung für kleine Dachflächen von 24,7 auf 19,4 Cent gesenkt. Nur zur Erinnerung: Die Stromgestehungskosten (laut einer Studie des Frauenhoferinstituts) betragen bei Kleinanlagen derzeit zwischen 14 und 20 Cent, bei Freiflächen 13 bis 14 Cent. Bei Onshore-Windanlagen muss mit 6 bis 8 Cent gerechnet werden. Das bedeutet, dass in Österreich flott überfördert wird. Es gibt zwar für Kleinanlagen bis fünf MW nur mehr einen Zuschuss von 800 Euro pro MW, trotzdem gibt es für diese Förderung einen riesigen Andrang, die vorgesehenen Mittel von 25 Millionen waren innerhalb von wenigen Minuten ausgebucht.
Über fünf MW wird ein Einspeisetarif von 27,6 Cent gewährt. Bei Wind sind es 9,5 Cent. Also eine ziemlich überhöhte Förderung, die in Österreich nur deshalb nicht so ins Geld geht, weil gedeckelt wird. Daher wird in Österreich ein Haushalt nur mit 35 Euro jährlich zusätzlich belastet, in Deutschland sind es bereits 140 Euro. Für 2013 ist mit einer Absenkung der Einspeisetarife zu rechnen, weshalb sich die diversen Interessensvertreter jetzt in Kampfstimmung bringen.
Durch das neue Ökostromgesetz sollen die Kosten, die die Konsumenten für Strom aus erneuerbaren Energieträgern bezahlen müssen, aber deutlich transparenter erkennbar werden. Bisher wurden von den Stromlieferanten Ökostrommehrkosten an die Kunden verrechnet, die von diesen meist nicht nachvollzogen werden konnten. Die E-Control sprach sogar davon, dass den Kunden um 70 Millionen Euro zu viel verrechnet wurde.
Das soll künftig der Vergangenheit angehören, denn das neue Finanzierungssystem im Ökostromgesetz sieht vor, dass die Kosten für das Ökostromsystem künftig nicht mehr vom Lieferanten über den reinen Strompreis abgerechnet werden dürfen, sondern vielmehr an die Netzkosten angeknüpft sind und vom Bundesminister für Wirtschaft per Verordnung festgelegt werden. Somit werden die Ökostromkosten für die Konsumenten nachvollziehbar und prüfbar, auch wenn diese natürlich weiterhin bezahlt werden müssen.
Wenn die EnergieAllianz vor kurzem verkündete, dass sie die Strompreise senken werde, entsteht beim Verbraucher ein falsches Bild, wenn nicht gleichzeitig mitgeteilt wird, dass die Netzkosten steigen werden. Es sollte eigentlich ein Nullsummenspiel sein. Bei der E-Control will man jedenfalls genau prüfen, ob die Energiepreise auch ausreichend gesenkt werden.
Bisher wurde beim Energiepreis eine Zählpunktpauschale von 15 Euro verrechnet, in Zukunft werden es nur mehr 11 Euro sein, die dann beim Netz zugeschlagen werden. Die Position Ökostrom-Mehraufwand fällt gänzlich weg. Im Netz werden zusätzlich zur Pauschale 0,15 Cent pro kwh für den Herkunftsnachweis in Ansatz gebracht und 15,3 Prozent der Netzkosten zusätzlich als Ökostromzuschlag verrechnet.
Was bisher geschah
Der erste Teil des Ökostromgesetzes wurde mit dem Abbau der früheren Wartelisten, die teils bis zum Jahr 2025 gereicht haben, bereits umgesetzt. Für Wind und Photovoltaik stand dafür ein Sonderkontingent an Tarifförderungen mit einem Volumen von 108 Millionen Euro zur Verfügung. Allein durch den Abbau der alten Wartelisten wurden insgesamt knapp 5.500 neue Anlagen ans Netz gebracht.
Die Zahlen für den Abbau der Windkraft-Warteliste im Detail: Mit dem Wind-Sonderkontingent von 80 Millionen Euro gehen rund 630 MW (ca. 180 Anlagen) in den nächsten ein bis zwei Jahren ans Netz. Damit wird die derzeit installierte Wind-Leistung mit einem Schlag um 60 Prozent erhöht, wobei der Ausbauweg mittels Tarifdegression vom Markt sehr gut angenommen wurde. Durch die Tarifdegression werden rund drei Millionen Euro eingespart, weshalb mit dem gleichen Unterstützungsvolumen rund zwei Prozent mehr Wind-Leistung ans Netz gehen.
Die Zahlen für die Photovoltaik-Warteliste im Detail: Mit dem Photovoltaik-Sonderkontingent von 28 Millionen Euro gehen 122 MW (5.276 Anlagen) demnächst ans Netz. Damit wird die derzeit installierte PV-Leistung mehr als verdoppelt. Von 2011 auf 2012 wird die installierte Leistung von 187 auf über 330 MW Leistung ansteigen. Auch hier wurde der eingeschlagene Weg der Tarifdegression vom Markt sehr gut aufgenommen. Durch die Tarifdegression werden rund neun Millionen Euro eingespart, weshalb mit dem gleichen Unterstützungsvolumen rund 25 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung ans Netz gehen.
Mit 1. Juli tritt zudem die Regelung zum Sonderinvestitionsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro für den Abbau von anstehenden Kleinwasserkraftprojekten in Kraft. Damit können ab 2013 rund 25 MW Wasserkraft errichtet werden. Daneben wurde der jährliche Investitionszuschuss für die Wasserkraft von 14 auf 16 Millionen erhöht. Auch die Revitalisierung der mittleren Wasserkraft kann, zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung der Neuerrichtung von mittleren Wasserkraftanlagen, künftig durch Investitionszuschüsse gefördert werden.
Dieter Friedl ist Österreichs führender Energie-Journalist. Er gibt 14-tägig den unabhängigen elektronischen „Energiedienst“ heraus, der unter der E-Mail Adresse kontakt@elisabethgall.at abonniert werden kann. Der „Energiedienst“ informiert über alle Energiefragen.