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Vor fast zehn Jahren hat der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog zusammen mit einem zweiten Juristen in der FAZ einen Artikel verfasst, der seither von Tag zu Tag richtiger geworden ist. Wäre man damals dem Appell dieses Textes gefolgt, wären Europa viel Leid und eine existenzielle, möglicherweise letale Krise erspart geblieben. Der Rückblick auf diesen Text macht klar, dass der EU-Gerichtshof zwar in Sachen Asylgewährung endlich einen ersten Schwenk gemacht hat, dass er aber in vielen anderen Fragen weiterhin ein militant-fundamentalistischer Vorkämpfer für immer noch mehr Zentralismus und Regulierung ist.
Der Text ist am 8. September 2008 erschienen und war mit dem eindringlichen Aufruf „Stoppt den Europäischen Gerichthof“ betitelt. Dieser Gerichtshof hat vor und nach diesem Datum viel mehr dazu beigetragen, dass die EU auf einen völlig falschen Weg geraten ist, als der immer im kritischen Visier der Öffentlichkeit gestandene alkolholfreudige Kommissionspräsident oder der populistische Parlamentspräsident, der stolz darauf ist, nichts studiert zu haben.
Der Gerichtshof hat durch seine Judikatur viele entscheidende Weichen auf allen drei Feldern gestellt, die heute zu dieser Existenzkrise der EU geführt haben:
Überall ist der Gerichtshof in den letzten Jahren der schlimmen Versuchung erlegen, selbst politische Macht auszuüben, obwohl ihm diese laut EU-Vertrag und Verfassungen nicht zusteht. Die Rechtsstaatlichkeit der früheren EU wich einer eitlen Selbstüberhebung und opportunistischen Beliebigkeit des Gerichts.
Der EuGH nutzte dabei raffiniert Instrumente, welche ihm in diesen Jahren die Politik in die Hände gegeben hat. Das waren vor allem Grundrechts- und Sozialcharta sowie die sogenannte Antidiskriminierungsrichtline. Den Bürgern wurde von der Politik dabei erklärt, dass das eh nichts bedeute, dass das alles nur deklamatorische Funktion habe, weil ohnedies alle EU-Staaten die Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, weil ohnedies alle Sozialstaaten seien, weil ohnedies Diskriminierung überall verboten ist.
Vielleicht haben das sogar viele Politiker selbst so geglaubt. Der Gerichtshof aber hat erkannt: Jetzt ist er allmächtig. Und selbst dort, wo er sich nicht direkt auf diese drei, ohnedies fast allumfassend formulierten Dokumente stützen konnte, baute er seine Judikatur kurzerhand auf angeblichen „gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten“ auf, die er selbst erfunden hat.
Heute stimmt diese Kritik sogar noch weit mehr als damals. In jenem Text hatten Herzog und sein Coautor Lüder Gerken dem EuGH vorgeworfen, dass dieser „mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedsstaaten ureigene Kompetenzen entzieht und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreift. Inzwischen hat er so einen Großteil des Vertrauens verspielt, das ihm einst entgegengebracht wurde.“ Jedes dieser Herzog-Worte war und ist goldrichtig – außer dass man heute hinzufügen muss, dass der Gerichtshof inzwischen schon das gesamte Vertrauen der Europäer verspielt hat.
Die Allmachtswillkür des EuGH sieht man etwa auch daran, dass fast jede Maßnahme, die Österreichs Regierung derzeit plant, am Schluss von einer wahrscheinlichen Aufhebung durch den EuGH bedroht ist. Die Staaten sind viel weitergehender entmachtet, als es irgendwo in den EU-Verträgen stünde.
Die Europäer erkennen zunehmend, dass sie im Grund in die Zeiten des Feudalstaats zurückgekehrt sind. Nicht mehr die demokratisch gewählten Parlamente machen Gesetze, sondern eine elitäre, weltfremde Gruppe von 28 Menschen herrscht über 500 Millionen Europäer. Damit sind diese rechtloser als ihre Vorfahren etwa im 18. Jahrhundert gewesen sind: Diese hatten zwar auch absolutistische Herrscher, aber die meisten Europäer konnten sich deren Zugriff entziehen, indem sie ein paar Kilometer weiterzogen, wo oft ein klügerer Fürst amtierte. Heute hat man nur noch die Schweiz als solchen Zufluchtsort, die sich aber – wenig überraschend – gegen die schon sehr hohe Zuwanderung aus der EU sträubt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren ein paar Mal gewagt, den Macht- und Kompetenzanspruch des Gerichtshofs in Frage zu stellen. Letztlich ist aber auch Karlsruhe immer der Gewalt, immer dem Machtanspruch des EuGH gewichen. Denn die Deutschen haben auf Grund der Geschichte bis heute Angst davor, eines Alleingangs geziehen zu werden. Daher ist es besonders traurig, dass sich die anderen nationalen Gerichtshöfe nicht einmal so kritisch zu formulieren getraut haben, wie die Deutschen es (wenn auch ohne Mut zur juristischen Konsequenz) mehrmals getan haben. Alle anderen Verfassungsgerichte haben vielmehr immer gleich von vornherein einen tiefen Kotau vor den in Luxemburg amtierenden Machtpolitikern in Richterrobe gemacht (obwohl viele von diesen, wie etwa die Frau aus Österreich, vorher nicht einmal ein paar Tage richterliche Erfahrung hatten, sondern fast nur als Parteipolitikerin).
Jene EuGH-Urteile, über die sich Herzog damals zu Recht empört hat, haben seither zahllose üble Nachfolger gefunden. Deren Auflistung würde ganze Bibliotheken füllen. Am bekanntesten davon ist das sogenannte Mangold-Urteil.
Dieses hat damals der (rotgrünen) Regierung in Deutschland eine Regelung untersagt, welche die hohe Zahl von älteren Arbeitslosen reduzieren sollte. Berlin wollte deshalb für Arbeitskräfte ab dem 52. Lebensjahr uneingeschränkt befristete Arbeitsverhältnisse ermöglichen. Berlin tat dies aus der logischen und richtigen (wenngleich bei Rotgrün relativ überraschenden) Einsicht heraus, dass es für einen Älteren immer noch besser ist, einen befristeten als gar keinen Arbeitsplatz zu finden.
Nix da, befand man jedoch im elfenbeinernen Turm zu Luxemburg, es sei nicht „nachgewiesen“, dass das „objektiv erforderlich ist“. Aber nachweisen kann man natürlich nicht, was man gar nicht einführen und ausprobieren darf.
Etwas Weltfremderes und von jeder wirtschaftlichen Ahnung Freieres als solche Urteile kann man sich kaum vorstellen. Abgesehen davon, dass der Arbeitsmarkt eigentlich eine nationale Kompetenz wäre, geht es im Falle Mangold auch sonst um nichts, was die EU anginge. Das macht auch das immer so laut verkündete Subsidiaritätsprinzip eindeutig. Auch wenn eine solche Altersklausel eine Diskriminierung für Ältere bedeuten würde, ist sie jedenfalls keine, welche Staatsangehörige anderer EU-Länder schlechterstellen würde.
Nach der Logik dieses Urteils werden übrigens auch in Österreich Männer diskriminiert, weil sie fünf Jahre länger arbeiten müssen als Frauen. Nur hat das bisher noch kein Mann nach Luxemburg getragen (wahrscheinlich deshalb, weil es mehr als fünf Jahre dauert, bis dort im Rechtszug ein Urteil kommt …).
Herzog führt noch eine Reihe anderer skandalöser EuGH-Urteile an, die seither zu einer ganzen Bibliothek ergänzt werden können. Sie alle bestätigen seine zentrale Aussage, „dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann.“
Daher ist es auch absolut logisch, dass die Briten bei den nun angehenden Brexit-Verhandlungen ein lautes Nein zum EuGH formuliert haben. Dieses Nein ist sogar eines ihrer drei unabdinglichen Ziele für das künftige Verhältnis zwischen London und dem Kontinent. Pointiert formuliert: Die Briten nehmen lieber wirtschaftliche Verluste in Kauf, als sich weiterhin diesem Gericht zu unterwerfen.
Wenn Geschichtsschreiber einmal forschen werden, warum das theoretisch und bis zur Jahrhundertwende auch in der Praxis so tolle Projekt Europa gescheitert ist, sollten sie weniger in London oder Athen, weniger in Brüssel oder Straßburg, sondern vor allem in Luxemburg suchen. Denn dort hat sich Hybris, die Lust an der Allmacht über ein halbe Milliarde Menschen am übelsten ausgetobt.
Ich schreibe regelmäßig Beiträge für das unabhängige Internet-Portal eu-infothek.com.