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Brunnenmarkt-Mord: Die wahren Schuldigen

Die Politik ignoriert den Bericht der Sonderkommission über den Mord am Wiener Brunnenmarkt. Und auch die Medien haben nur einmal darüber berichtet, dann aber das Thema rasch wieder ad acta gelegt. Das ist tragisch – zumindest dann, wenn man nicht will, dass sich solche Vorfälle in vielleicht noch krasserer Form wiederholen.

Denn dieser Bericht arbeitet glasklar die Schuld daran heraus, dass ein schon oft extrem auffällig gewordener geisteskranker Schwarzafrikaner bis zum Mordtag im Mai ungehindert sein Unwesen treiben konnte. Nur: Diese Schuld trifft die Heiligsten Kühe der heimischen Politik – und vieler Medien –, daher ist das Thema sofort schubladisiert worden, ganz ohne Wortmeldung der sonst so beredsamen Politikerklasse. Obwohl es eigentlich dringenden Handlungsbedarf gibt.

Zu diesem Mord hat, wie der Chef der Kommission – gleichzeitig ein hochrangiger Richter – eindeutig herausgearbeitet hat, nicht nur eine Verkettung blöder Zufälle geführt. Wir haben vielmehr ein „systemisches Problem“. Das heißt auf Deutsch: Die Politik, die Gesetzgeber müssten handeln, wenn nicht weitere ähnliche Katastrophen passieren sollen.

Die Kommission hat ganz präzise den Kern des Problems genannt, die wahren Ursachen, warum ein schon so oft den Behörden aufgefallener Mann weiterhin ungestört auf dem Brunnenmarkt und anderswo sein Unwesen treiben hat können: Datenschutz und Amtsgeheimnis. Zahllose verschiedene Behörden haben nämlich entsprechend den diesbezüglichen Regeln auf ihren Informationen über den späteren Täter voreinander geheimgehalten. Sie haben ihr Wissen nicht mit anderen Institutionen geteilt, weshalb die ganze Gefährlichkeit des Schwarzafrikaners nie gesamthaft klar geworden ist.

Nicht beweisbar wird im übrigen wohl eine zweite Ursache der Katastrophe sein: Jeder Beamte dürfte sich insgeheim gescheut haben, bei einem Schwarzafrikaner genauer hinzuschauen und auch nur einen Finger zusätzlich zu rühren. Denn jeder Beamte weiß: Täte er das, dann liefe er sofort Gefahr, von einer der unzähligen NGOs, die von der rotgrünen Gemeinde Wien fett finanziert werden, öffentlich als Ausländerfeind, als xenophober Rassist attackiert oder gar angezeigt zu werden. Da schaut man lieber – abgesehen von der minimalen bürokratischen Pflichterfüllung – ganz fest weg.

Daher bleiben wir bei den beiden nun – zweifellos zu Recht – von der Sonderkommission konkret festgehaltenen Ursachen der Bluttat, also bei Datenschutz und Amtsgeheimnis. Zwar soll jetzt das strafrechtliche Delikt des Amtsgeheimnisses reduziert bis abgeschafft werden. Aber dafür will die Bundeskoalition in ihrem Zynismus den Datenschutz sogar noch ausbauen, sodass er fast alles abdeckt, was jetzt durch das Amtsgeheimnis „geschützt“ ist. Sie  will insbesondere alle öffentlichen Einkäufe und Beratungsaufträge weiterhin vor öffentlichem Ein- und Durchblick „schützen“.

Öffentliche Einkäufe sind aber das weitaus größte Einfallstor für jede Art von Korruption. Denn es ist ja für einen Politiker oder einen Staatsdiener – egal, ob er bei Bund, Land, Gemeinde, Sozialversicherungen oder in einer anderen öffentlichen Institution tätig ist – sehr verführerisch und einfach, sich bei einem von öffentlichen Kassen zu bezahlendem Einkauf zu bereichern. Man akzeptiert einfach einen höheren Preis als notwendig – und bekommt dafür vom Lieferanten eine nette Gegenleistung. Diese kann in vielen Formen bestehen, in einer direkten Geldzahlung, in Gratislieferungen, oder in der Erfüllung sonstiger Wünsche. Viele Lieferanten sind durchaus zu solchen Gegenleistungen bereit, um einen Auftrag zu erhalten. Manche bieten sie sogar selber offensiv an – den entscheidungsbefugten Beamten oder Politikern oder der dahinterstehenden Partei.

Der Bund hat zur Einschränkung dieser Beschaffungs-Kooperation in den Jahren vor der Stillstandszeit Faymann/Kern einige ganz brauchbare Instrumente geschaffen, die zeitweise zu einem Rückgang der Korruption geführt haben. Die wichtigsten sind das Vergabegesetz und die Schaffung der Bundesbeschaffungsgesellschaft, über die viele Einkäufe zentralisiert und streng formalisiert nach komplizierten Ausschreibungen ablaufen – aber extrem günstig für den Steuerzahler.

In den letzten Jahren hat die Politik jedoch jedes Interesse daran verloren. Sie hat sich geweigert, weitere extrem geldverschwendende Bereiche wie das Spitalswesen der Pflicht zur gemeinsamen Beschaffung zu unterwerfen. Sie hat „kreativ“ neue Wege entwickelt, um an diesen beiden Gesetzen vorbei Aufträge freihändig zu vergeben.

  • So wurden die Grenzen, ab der eine Ausschreibepflicht besteht, drastisch erhöht.
  • So wurden dubiose „Beratungs“-Verträge abgeschlossen, bei denen oft der Wert und die Leistung nur extrem schwer feststellbar sind.
  • So werden Dienstleistungen der öffentlichen Hand überteuert vergeben, die dann parallel von den jeweiligen Parteien sehr „günstig“ bezogen werden können.
  • So wurde – entwickelt von der Gemeinde Wien – ein System der Medienbestechung entwickelt, bei dem ohne Ausschreibung Inserate und „Kooperationen“ von jährlich weit mehr als 200 Millionen vergeben werden. Damit hat die Politik perfekt die einstigen Parteizeitungen substituiert. Die Parteien müssen nicht mehr selbst das Geld aufstellen, um Medien gewogen zu machen, sondern lassen den Steuerzahler dafür blechen, dass scheinbar unabhängige Medien im richtigen Zeitpunkt immer die richtige Stimmung für die Partei (in den meisten Fällen die SPÖ) machen.

Zu Erleichterung dieser an sich schwer kriminellen Korruption dient der Datenschutz: Je geheimer die Öffentlichen Hände diese und andere Aktionen (etwa eine Baugenehmigung für einen in welcher Form immer Nahestehenden) abwickeln können, umso schwerer tun sich die wenigen Idealisten, die für Sauberkeit in diesem Land kämpfen, da etwas aufzudecken. Umso tragischer ist es, dass die meisten Medien in diesem Land den Datenschutz nicht nur nicht bekämpfen, sondern ihn sogar ausdrücklich fordern. Unklar ist oft nur, ob sie dabei in naiver Blauäugigkeit die Zusammenhänge nicht durchschauen, oder ob sie selbst vom Datenschutz sehr bewusst profitieren.

Zugleich schützt der Datenschutz aber nicht nur die Korruption, sondern auch die Faulheit und Dummheit vieler Behörden. Wenn, wie in Skandinavien, jeder öffentliche Akt auch von Bürgern eingesehen werden kann, dann wären Korruption, Faul- und Dummheit enge Grenzen gesetzt. Je mehr man sie hingegen durch „Datenschutz“ schützt, umso mehr werden sie wuchern und metastasieren.

Und jetzt zeigt eben der Fall Brunnenmarkt, dass die vergifteten Früchte von Datenschutz und Amtsgeheimnis nicht nur Korruption, Missbrauch von Steuergeldern, massive Bereicherung, schmutzige Parteienfinanzierung, Ineffizienz und Faulheit sind, sondern eben auch absolut vermeidbare Morde. Auf diesen Zusammenhang macht man die Österreicher aber lieber nicht aufmerksam.

Ich schreibe regelmäßig Kommentare für die unabhängige und rund um die Uhr aktuelle Informationsseite „Vienna.at“.

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