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Das Grazer Blutbad - Offenbar verschweigt die Polizei noch immer die Wahrheit

Es war nur eine ganz kleine Bemerkung in der Urteilsbegründung des Grazer Dschihadisten-Prozesses. Aber sie lässt sehr heftig aufhorchen.

Die Passage scheint interessanterweise lediglich dem Gerichtsaalreporter des „Standard“ aufgefallen zu sein. Dort heißt es wörtlich: „Dann spricht der Richter unvermittelt ein womöglich brisantes Detail aus den Facebook-Recherchen der US-Behörden an: Zwei Wochen vor der Grazer Amokfahrt sei im Internet davon die Rede gewesen, es sei ,wieder etwas in Vorbereitung, wir werden wieder zuschlagen‘.“

Das macht erstens klar: Österreich ist überhaupt nur dank amerikanischer Nachrichtendienste imstande, Dschihadisten auf die Spur zu kommen. Der republikseigene Verfassungsschutz schafft das offensichtlich nicht. Er vermag lediglich salafistischen und islamistischen Kindergärten in Wien ein Gütesiegel zu vergeben – das sich dann nachträglich als völlig unberechtigt erweist.

Zweitens aber ist da plötzlich wieder von der blutigen Grazer Amokfahrt eines moslemischen Bosniers die Rede, die im vergangenen Juni drei Tote und 36 Verletzte gefordert hat (wobei als Tatwaffe nicht nur das Auto, sondern auch ein Messer zum Einsatz gekommen ist). Und plötzlich erfahren wir von einem Richter in einem ganz anderen Verfahren, dass es offensichtlich einen weiteren bisher unbekannten Hinweis gibt, demzufolge diese Amokfahrt sehr wohl einen terroristischen Hintergrund haben könnte.

Dieser Hintergrund war ja in diesem Tagebuch von Anfang an als durchaus wahrscheinlich bezeichnet worden. Denn:

  1. Solche blutige Auto-Amokfahrten gegen friedliche Fußgänger waren in den letzten zwei Jahren immer wieder von Palästinensern gegen israelische Passanten unternommen worden, während sie früher völlig ungebräuchlich waren.
  2. Ebenso sind bei radikalen Muslimen Messerattacken auf Ungläubige zuletzt große „Mode“ geworden.
  3. Es gibt kein sonstiges wirklich überzeugendes Motiv für die Tat.
  4. Der mutmaßliche Täter hat sich in der letzten Zeit vor der Amokfahrt nach etlichen Anzeichen islamisch radikalisiert, wie man nachher erfahren hat.
  5. Die Polizei hat sofort nach der Tat gesagt, dass man zwar nichts über die Motive der Tat wisse, dass aber ein terroristisches Motiv ausscheide. Das ist nun so absurd und unlogisch, dass ich es nur als freudsche Fehlleistung interpretieren kann, die unbeabsichtigt das Gegenteil beweist. Nämlich, dass sehr wohl ganz intensiv ein solches Motiv in Frage kommt. Denn wenn man noch kein Motiv gefunden hat, dann kann man ja auch keines ausschließen. Außer man hat politische Interessen, gerade von dem wahrscheinlichsten Zusammenhang abzulenken. Oder man tut dies aus Angst.
  6. Und ebenso verräterisch ist auch die Formulierung, mit der in Wikipedia ein Dreiviertel Jahr später auf die Amokfahrt Bezug genommen wird: „Neben der Polizei, international in Zusammenarbeit mit Interpol, untersuchte auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung den Fall, um religiöse Hintergründe für die Tat ausschließen zu können.“ Ein objektiver Verfassungsschutz würde ja nicht nur zu dem Zweck untersuchen, um etwas „ausschließen zu können“, sondern auch um die Wahrheit herausfinden, „einschließen“ zu können. Seltsam ist auch die Vergangenheitsform der Formulierung „untersuchte“. Denn solange nicht Rechtsklarheit besteht, sollte doch ein Verfassungsschutz auch in der Gegenwart weiter untersuchen. Außer er darf nicht oder er will nicht. Gewiss: Das ist Wikipedia, nicht die Polizei – aber etlichen Indizien sprechen dafür, dass bei solchen Wikipedia-Einträgen oft, auf welchen Wegen immer, Formulierungen aus Polizeiquellen einfließen.

Überdies wurde seit der Amokfahrt – also seit dem bisher schlimmsten Vorfall dieser Art auf österreichischem Boden – auffälliges Schweigen über das Blutbad gebreitet. Statt dessen glaubte die Staatsmacht, mit der Liturgie eines Schweigemarschs mit Bundespräsident&Co durch Graz die Bevölkerung von den wirklichen Themen und Gefahren ablenken zu können.

Man muss dem jetzigen Grazer Richter übrigens nicht nur deshalb dankbar sein, weil er in einer Urteilsbegründung wohl nicht ganz unabsichtlich diese Facebook-Passage an die Öffentlichkeit gebracht hat. Sondern auch deshalb, weil er sich nicht von den wehleidigen Klagen des angeklagten Predigers über seine schlechte Behandlung als Muslim beeindrucken hat lassen und den radikal-islamistischen Bosnier wegen Dschihadismus zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt hat. Bekanntlich stoßen solche Klagen über eine in Österreich angeblich weit verbreitete Islamophobie ansonsten bei bei ORF, etlichen anderen Medien und linken Universitätsaktivisten immer auf großes Echo.

Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber solche Richter geben einem wieder etwas Zuversicht, dass Österreich doch noch nicht ganz verloren ist. Auch wenn man gleichzeitig von Tag zu Tag mehr an Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zweifeln muss. Da wird nicht ehrlich und transparent agiert. Diese Institutionen lassen kein Vertrauen mehr hochkommen.

PS: Der Grazer Prozess war auch noch aus einem anderen Grund vorbildlich: Es wurden alle Formen von Kameras aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Ich bin schon lange der Meinung, dass bei keinem einzigen Prozess gefilmt oder fotografiert werden sollte. Denn das ist widerlich wie der mittelalterliche Pranger. Aber offensichtlich wiegt bei anderen Prozessen die Eitelkeit von Richtern, die sich gerne im Fernsehen sehen, schwerer als die eigentlich seit der Aufklärung selbstverständliche Vermeidung einer solchen Prangerstrafe. In anderen Rechtsstaaten wie den USA ist es jedenfalls ganz selbstverständlich, dass dort nur Zeichner optisch aus dem Gerichtssaal berichten dürfen.

 

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