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Es war nur eine ganz kleine Bemerkung in der Urteilsbegründung des Grazer Dschihadisten-Prozesses. Aber sie lässt sehr heftig aufhorchen.
Die Passage scheint interessanterweise lediglich dem Gerichtsaalreporter des „Standard“ aufgefallen zu sein. Dort heißt es wörtlich: „Dann spricht der Richter unvermittelt ein womöglich brisantes Detail aus den Facebook-Recherchen der US-Behörden an: Zwei Wochen vor der Grazer Amokfahrt sei im Internet davon die Rede gewesen, es sei ,wieder etwas in Vorbereitung, wir werden wieder zuschlagen‘.“
Das macht erstens klar: Österreich ist überhaupt nur dank amerikanischer Nachrichtendienste imstande, Dschihadisten auf die Spur zu kommen. Der republikseigene Verfassungsschutz schafft das offensichtlich nicht. Er vermag lediglich salafistischen und islamistischen Kindergärten in Wien ein Gütesiegel zu vergeben – das sich dann nachträglich als völlig unberechtigt erweist.
Zweitens aber ist da plötzlich wieder von der blutigen Grazer Amokfahrt eines moslemischen Bosniers die Rede, die im vergangenen Juni drei Tote und 36 Verletzte gefordert hat (wobei als Tatwaffe nicht nur das Auto, sondern auch ein Messer zum Einsatz gekommen ist). Und plötzlich erfahren wir von einem Richter in einem ganz anderen Verfahren, dass es offensichtlich einen weiteren bisher unbekannten Hinweis gibt, demzufolge diese Amokfahrt sehr wohl einen terroristischen Hintergrund haben könnte.
Dieser Hintergrund war ja in diesem Tagebuch von Anfang an als durchaus wahrscheinlich bezeichnet worden. Denn:
Überdies wurde seit der Amokfahrt – also seit dem bisher schlimmsten Vorfall dieser Art auf österreichischem Boden – auffälliges Schweigen über das Blutbad gebreitet. Statt dessen glaubte die Staatsmacht, mit der Liturgie eines Schweigemarschs mit Bundespräsident&Co durch Graz die Bevölkerung von den wirklichen Themen und Gefahren ablenken zu können.
Man muss dem jetzigen Grazer Richter übrigens nicht nur deshalb dankbar sein, weil er in einer Urteilsbegründung wohl nicht ganz unabsichtlich diese Facebook-Passage an die Öffentlichkeit gebracht hat. Sondern auch deshalb, weil er sich nicht von den wehleidigen Klagen des angeklagten Predigers über seine schlechte Behandlung als Muslim beeindrucken hat lassen und den radikal-islamistischen Bosnier wegen Dschihadismus zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt hat. Bekanntlich stoßen solche Klagen über eine in Österreich angeblich weit verbreitete Islamophobie ansonsten bei bei ORF, etlichen anderen Medien und linken Universitätsaktivisten immer auf großes Echo.
Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber solche Richter geben einem wieder etwas Zuversicht, dass Österreich doch noch nicht ganz verloren ist. Auch wenn man gleichzeitig von Tag zu Tag mehr an Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zweifeln muss. Da wird nicht ehrlich und transparent agiert. Diese Institutionen lassen kein Vertrauen mehr hochkommen.
PS: Der Grazer Prozess war auch noch aus einem anderen Grund vorbildlich: Es wurden alle Formen von Kameras aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Ich bin schon lange der Meinung, dass bei keinem einzigen Prozess gefilmt oder fotografiert werden sollte. Denn das ist widerlich wie der mittelalterliche Pranger. Aber offensichtlich wiegt bei anderen Prozessen die Eitelkeit von Richtern, die sich gerne im Fernsehen sehen, schwerer als die eigentlich seit der Aufklärung selbstverständliche Vermeidung einer solchen Prangerstrafe. In anderen Rechtsstaaten wie den USA ist es jedenfalls ganz selbstverständlich, dass dort nur Zeichner optisch aus dem Gerichtssaal berichten dürfen.