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Die zwei Todesfälle rund um den Fall Natascha Kampusch haben jetzt zu einer neuen Strafanzeige geführt. Man ist fast gespannt darauf, zu welchem Zeitpunkt diesmal das leider schon übliche, wenn auch mehr denn je extrem merkwürdige politisch-staatsanwaltliche Desinteresse an diesen Todesfällen eintreten wird. So wie ja schon in mehreren früheren Etappen dieses Staatskrimis.
Es geht um den angeblichen Selbstmord des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, und es geht ebenso um den späteren, ebenfalls angeblichen Selbstmord eines Kriminalbeamten. Dieser hatte vor seinem Tod durch intensive Ermittlungen die behördenoffizielle Version der Priklopil-Kampusch-Story ins Wanken gebracht. Zu beiden Fällen hat nun der ehemalige OGH-Präsident Hans Rzeszut ein penibel recherchiertes Buch fertiggestellt, in dem etliche Experten ausführlich zu Wort kommen, welche die behördenoffizielle Version neuerlich stark erschüttern.
Dieses Werk hat nun der Bruder des ums Leben gekommenen Kriminalbeamten zum Anlass einer neuen Anzeige genommen, in der das bisherige Wirken etlicher Staatsanwälte in einem sehr kritischen Licht erscheint. Die offensichtliche Hoffnung des Anzeigers: Durch einen inzwischen eingetretenen Wechsel an der Spitze der Oberstaatsanwaltschaft scheint er die Chance zu sehen, dass diesmal nichts blockiert wird. Jedenfalls beantragt er, dass die Oberstaatsanwaltschaft selbst an Stelle der normalen Wiener Staatsanwaltschaft den Fall inhaltlich bearbeitet. Was zwar notwendig wäre, damit eine unbelastete Untersuchungsebene ins Spiel kommt, was aber innerhalb der gesamten Staatsanwaltschaft und der dort üblichen Solidarität massive Spannungen auslösen würde.
Nun bin ich weder Graphologe noch Gerichtsmediziner. Aber die dabei präsentierten Beweise scheinen mir in der Tat sehr stark darauf hinzudeuten, dass beides kein Selbstmord war. Jedoch: Wenn das der Fall ist, dann ist natürlich auch die nächste Konsequenz klar – es muss dann auch einen oder mehrere Täter geben. Und nach solchen ist ja bisher gemäß der bisherigen behördenoffiziellen Version nie gesucht worden. Und schon gar nicht nach einem Kinderpornoring mit prominenten Vernetzungen, den manche hinter der Affäre erkennen.
Möglicherweise hat der Anzeiger aber auch noch eine zweite Hoffnung: Dass die ins schiefe Licht gerückten Staatsanwälte nun ihrerseits ihn der Verleumdung beschuldigen. Was insofern höchst interessant wäre, weil dann erstmals – ja, erstmals nach zehn Jahren! – ein unabhängiges Gericht über den Fall selbst Zeugen befragen könnte. Wenn auch in einem Verfahren unter gleichsam umgekehrten Vorzeichen.
Lediglich wegen zweier lächerlicher Randfragen gab es ja bisher Strafprozesse – aber skurrilerweise gegen Rzeszut und gegen einen weiteren Ex-Höchstgerichtspräsidenten, welcher der gleichen Überzeugung wie Rzeszut ist (Ludwig Adamovich). Diese beiden Verfahren – mit offensichtlichem Rachecharakter – endeten aber prompt mit einem vollen Sieg für die beiden Exrichter. Diese Blamage hat jedoch die Staatsanwaltschaft keineswegs zu einem Einlenken in der eigentlichen Hauptfrage gebracht.