Warum die gegenwärtige Massenmigration trotz unterschiedlichster Motivationshintergründe die Wesenszüge einer dschihadistischen Okkupation trägt
„Nimmer trifft uns ein anderes als das, was Allah uns vorzeichnet.“ (Koran, Sure 9/Vers 51) „Und er weiß, was auf dem Lande ist und was im Meer. Und nicht ein Blatt fällt nieder, ohne dass er es weiß …“ (Sure 6/Vers 59). „Kein Unglück tritt ein ohne den Willen Allahs.“ (Sure 64/Vers 12), „Ja selbst das Böse, das ihr ahnet, kommt von Allah.“ (Sure 27/Vers 47).
Aus der Sicht des Islam ist Allah nicht einfach nur allwissend und allmächtig. Vielmehr ist seine Schöpfung keineswegs abgeschlossen, sondern auch in der Gegenwart im Gange. Und jeder Moslem weiß, dass Allahs Schöpfung erst vollendet ist, wenn das ul harb („das Haus des Krieges“) vollständig in dar ul islam („das Haus des Islam“) umgewandelt ist. Wenn also die Ummah, die Gemeinschaft der Muslime, das gesamte Erdenrund umfasst.
Die Einteilung der Welt in einen feindlichen, „ungläubigen“ und einen islamisch beherrschten Bestandteil ist bereits im Koran grundgelegt (Sure 3/Vers 16) und beschreibt jenen Zustand, dessen Überwindung alles islamische Streben gilt. „Und kämpft gegen sie (die Ungläubigen, Anm.), bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion Allahs allein ist.“ (Sure 2/Vers 193; vgl. Sure 48/Vers 28)
Der Gott der Muslime überlässt nichts dem Zufall. Die Imperative, Regulative und Riten, mit denen der Islam auf den Bewusstseinszustand und die mentalen Dispositionen seiner Anhänger einwirkt, sind so umfassend und alle Lebensbereiche betreffend, dass das kollektive, gleichgerichtete Verhalten einer großen Zahl von Muslimen niemals bloß durch äußere Umstände bestimmt wird, ohne dass es dabei eine wesentliche religiöse Dimension gibt.
Die weitaus überwiegende Zahl derjenigen Menschen, die sich heute der großen „Flüchtlingswelle“ anschließen, die derzeit über Europa hereinbricht, sind Muslime, ganz gleich, ob sie aus Syrien und dem Irak, aus Asien oder aus Afrika kommen. Unabhängig von tatsächlichen Fluchtgründen oder ökonomischen Motiven ist es daher denkunmöglich, dass das zielstrebige und mit gewaltiger intentionaler Energie aufgeladene Massenverhalten der Einforderung von Asyl in Europa durch Muslime vollzogen wird, ohne dass es dafür auch eine wirkmächtige Legitimation im islamischen Glauben gibt.
„Das hat alles nichts mit dem Islam zu tun!“
Bevor der Nachweis erbracht wird, dass die Massenwanderung, die derzeit nach Europa stattfindet, einen wichtigen Quellpunkt in der Glaubensoffenbarung des Islam besitzt, soll ein bekannter, geradezu reflexartig zum Einsatz gebrachter Einwand der Islam-Verteidiger vorweggenommen werden. Dieser wird immer ins Treffen geführt, wenn der Islam mit Erscheinungen in Verbindung gebracht wird, die wir als negativ bzw. bedrohlich wahrnehmen: Die Unterdrückung der Frau, mangelnder Integrationswille und die Verachtung der „Ungläubigen“, sogenannte Ehrendelikte, Blutfehden und Vergeltungsakte, Übergriffe gegen und Verfolgung von Christen, terroristische Akte, kulturelle Regression und wirtschaftliche Rückständigkeit, rücksichtslose bzw. gewalttätige Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebietes – das alles habe „nichts mit dem Islam zu tun“.
Es würde bloß durch irgendwelche archaische Traditionen begründet sein oder sei eine bloße Reaktion auf gesellschaftliche Diskriminierung und ökonomische Benachteiligung. Selbst dann, wenn sich Verse im Koran finden lassen, die an die genannten unerfreulichen Erscheinungen erinnern, würde es doch auf die richtige Leseart oder Interpretation ankommen, die man eben entweder auf eher „friedliche“ oder auf „fundamentalistische“ Weise vornehmen könne. Religionen würden für Politik und Machterhalt „missbraucht“ werden, dem könne sich auch der Islam nicht entziehen. Und überhaupt: Viele Muslime hätten den Koran ja gar nicht gelesen, nicht wenige von ihnen wären ja (funktionelle) Analphabeten, sodass ein Einfluss des Koran von vornherein nicht in Frage käme.
Gegen diese Einwände spricht, dass all die eben genannten Elemente und Ausdrucksformen der Realisierung islamischen Einflusses – von der Unterdrückung der Frau bis zur gewalttätigen Ausdehnung des Machtbereiches – seit Anbeginn immer und überall aufgetreten sind, wo islamische Gemeinschaften dazu ausreichend Macht gehabt haben. Mit dieser Machtentfaltung sind auch stets die typischen Wesenszüge derjenigen Menschen zutage getreten, die vom Kult des Islam in Besitz genommen wurden und sich von dessen Geist vollständig durchfluten ließen. Wer die muslimischen Gesellschaften der letzten 1400 Jahre ausreichend studiert, wird unschwer feststellen, dass sich die individuellen und kollektiven Eigenschaften und Verhaltensweisen von wahrhaft gläubigen Muslimen von Generation zu Generation reproduzieren.
Abweichungen an der islamischen Peripherie und die kulturelle Beeinflussung von Muslimen durch ein säkulares Umfeld oder die zeitweilige Dominanz konkurrierender Wertesysteme oder Religionen tun nichts zur Sache. Ein penetranter Verweis darauf ist ein bloßes Ablenkungsmanöver, das den Blick vom Substantiellen auf das bloß Akzidentielle verschieben soll. Denn das islamische Glaubens- und Ritualgebäude bildet in seiner Mittelachse wahre Archetypen menschlichen Verhaltens aus und konstituiert Gesellschaften mit charakteristischen Wesenszügen.
Das ist alles andere als zufällig, und es hängt nicht damit zusammen, dass koranische Glaubensgrundsätze und Imperative stets falsch verstanden oder missinterpretiert werden, dass der Islam unentwegt politisch missbraucht wird und/oder dass Muslime überall diskriminiert werden. Es ist in diesem Aufsatz kein Platz, um zu zeigen, mit welchen Mechanismen die Inkulturation und soziale Kondensierung islamischer Glaubensinhalte und Imperative bzw. Forderungen erfolgt. Dies ist Aufgabe einer komplexen religionssoziologischen Analyse, die hier nicht geleistet werden kann.
Angedeutet werden kann hier nur, dass die gesellschaftliche intergenerative Reproduktion wirkmächtiger Kulturmuster im Gros der Bevölkerung generell nicht direkt durch die bewusste Lektüre von Offenbarungstexten (wie dem Koran) erfolgt, sondern durch die Evidenz und Suggestivkraft prägnanter Symbolwelten und habitualisierter Riten. In beiden Elementen der islamischen Alltagswelt – dem Symbolgefüge und der Ritenpraxis – werden aber die schriftlich in den Offenbarungstexten niedergelegten Glaubensgrundlagen abgebildet, die hauptsächlich auf diese Weise Einfluss auf die Religionsangehörigen haben. Dieser Zusammenhang kann beispielhaft und sehr wohl repräsentativ anhand des „Paradigmas der islamischen Auswanderung“ gezeigt werden, was genau Aufgabe dieses Aufsatzes ist.
Das Paradigma der „Auswanderung“ im Schlüsselereignis von Mohammeds „Hidschra“
Die koranische Aufforderung zur offensiven Inanspruchnahme von Asyl in Verbindung mit der gezielten Auswanderung aus der ursprünglichen Heimat ist so kategorisch, dass beides zusammen für den Moslem als gottesdienstlicher Akt, als Beweis für die Unterwerfung unter den Willen und Herrschaftsanspruch Allahs betrachtet werden muss.
Das Paradigma der Auswanderung wird auf augenscheinliche Weise durch ein alles beeinflussendes Ereignis im Wirken Mohammeds als Religionsgründer und politischer Führer grundgelegt. Der „Gesandte Allahs“ war in seiner Heimatstadt Mekka vom Zeitpunkt an, ab dem ihm Allahs Wort in Form von Suren durch den „Engel Dschibril“ offenbart worden war (ab 612), mit Spott und Häme überschüttet worden. Die Schmähungen wichen offenen Anfeindungen, nachdem Mohammed seinen Landsleuten mit drastischen göttlichen Strafgerichten drohte, die zunehmend irdische Implikationen zu haben schienen.
Nur wenige der Koraschiten (Quraisch), des Stammes, der Mekka beherrschte, ließen sich zur Annahme dieses neuen Glaubens bewegen. Sie lebten als verschworene Gemeinschaft, die immer mehr in Furcht vor den mekkanischen „Götzendienern“ lebte, je deutlicher Mohammed nicht bloß einen Missionsanspruch, sondern auch einen politischen Führungsanspruch stellte. Nach langen, auf die herrschende Elite in Mekka abzielenden Provokationen spitzte sich die Stimmung gegen Mohammed und sein Gefolge dramatisch zu. Um einer Eskalation zuvor zu kommen, entschied sich Mohammed, zusammen mit seinen „Ansar“, den „Helfern der ersten Stunde“, die Flucht aus Mekka anzutreten.
Nachdem ihm zuvor einige islamische Konvertiten, die in Yathrib lebten, Schutz angeboten hatten, machte er sich im September 622 nach Christi Geburt, zusammen mit rund 70 Vertrauten auf den Weg zu dieser 455 km entfernten Wüstenoase, die bereits Jahrhunderte zuvor zu einer wohlhabenden und einflussreichen Stadt ausgebaut worden war.
Die „Hidschra“, d.h. die „Auswanderung“, von Mekka nach Yathrib, später genannt Medina, ist für die islamische Religion von so zentraler paradigmatischer Bedeutung, dass mit ihr die islamische Zeitrechnung beginnt – 622 n. Christi Geburt ist das Jahr Null des Islam.
Yathrib war zu diesem Zeitpunkt fast so etwas wie eine stabile multireligiöse Gesellschaft. Drei jüdische Stämme, die allerdings teilweise untereinander rivalisierten, konstituierten den Kern der beträchtlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt und ihres landwirtschaftlichen Umfeldes. Einige Beduinenstämme, die die traditionellen paganen Kulte pflegten, unterhielten dort für ihre Eliten urbane Behausungen. Einzelne Familien aus allen Teilen der Arabischen Halbinsel ergänzten die arabische Volksgruppe, aus der bis dato nur einige Wenige zum Islam konvertiert worden waren. Unterschlagen wird oft, dass auch zahlreiche Christen in Yathrib ansässig waren – die meisten davon autochthon, eine Minderheit aus dem bereits völlig christianisierten Süden Arabiens zugezogen.
Mohammed und seine Gefährten wurden von den Bewohnern Yathribs freundlich aufgenommen und standesgemäß versorgt. Seine Asylgeber beschützen ihn vor dem langen Arm des Abu Sufian, des mächtigsten Mannes Mekkas. Doch keiner der Aufgenommenen, weder der Prophet noch irgendeiner seiner Gefolgsleute, darunter alle vier der späteren „rechtgeleiteten Kalifen“, denen allen in Yathrib Asyl gewährt worden war, kam jemals auf die Idee, die Zeit mit Erwerbsarbeit in der neuen Heimat zu verschwenden. Vielmehr hielten sie es für ihre Aufgabe, in Yathrib die neue Religion des „Rassul Allahs“, des „Propheten Allahs“, durchzusetzen.
Mohammed nahm flugs eine Stammesfehde, die im Großraum Yathrib seit längerem schwelte, zum Anlass, um sich zum Schiedsrichter zwischen zwei ortsansässigen jüdischen Stämmen hochzustilisieren, die ihrerseits mit unterschiedlichen arabischen Stämmen verbündet waren. Mohammed nutzte die Gelegenheit der von ihm angenommenen Rolle als Vermittler, um die formale Grundlage für die Ordnung eines dauerhaften islamischen Gemeinwesens zu etablieren. Sie wurde in einem Dokument niedergelegt, das als „Gemeindeordnung von Medina“ in die Geschichte eingegangen ist. Diese ist absolut bestimmend für das muslimische Selbstverständnis und die Dogmatik eines islamischen Staates. Verschiedentlich wird behauptet, dass es sich dabei um eine Verfassung handeln würde, die den Beweis für die Fähigkeit des Islam liefert, eine demokratische und auf Toleranz und Gleichberechtigung beruhende multireligiöse Gesellschaft hervorzubringen. Wer sich der Mühe des Studiums dieser „Verfassung“ unterzieht, stellt schnell fest, dass damit ganz im Gegenteil ein Instrument der Durchsetzung eines oktroyierten islamischen Gottesstaates vorliegt, der durch eine schariatische Gesetzesordnung und den unbedingten Primat des Führungsanspruchs des Propheten bzw. seiner Nachfolger bestimmt ist.
Die „Gemeindeordnung von Medina“ – Verfassungsentwurf einer toleranten islamischen Gesellschaft?
Tatsächlich ist diese „Gemeindeordnung“ als eine Art Vertrag formalisiert, deren Vertragspartner die Muslime der Quraisch und diejenigen aus Medina auf der einen und die Angehörigen der jüdischen Stämme auf der anderen Seite sind. Zusammen werden sie in § 1 als „einzige Gemeinschaft“ bezeichnet bzw. festgelegt und zwar mit dem Begriff „Ummah Wahiba“. Die kollektive Bürgerschaft wird definiert als „gemeinsames Bekenntnis zu Mohammed unter Allah“. Dies korrespondiert exakt mit der Diktion und dem Konzept des Koran. „Gewiss, diese ist eure Gemeinschaft („Ummah Wahiba“) und ich bin ihr Herr, so dient mir.“ (Sure 21/Vers 92) Der Koran meint eindeutig eine Gemeinschaft mit einheitlicher religiöser Ausrichtung. Und er stellt unzweideutig klar, dass es keine religiöse Gleichberechtigung geben kann. Vielmehr werden „Besitzer der Schrift“, d.h. Angehörige von Buchreligionen, also Juden und Christen, zeitlich befristet unter dem Herrschaftsanspruch des Islam geduldet, sofern sie sich dem Primat des Islam unterwerfen und einen Status als Bürger zweiter Klasse akzeptieren.
Der Islam wirbt in bestimmten Phasen der Auseinandersetzung gegenüber Christen und Juden mit Schalmeientönen für diesen Status. Im Koran findet sich ein Schlüsselsatz, der seit Jahrhunderten als Ausdruck des Respekts und in den letzten Jahren als Basis des islamisch-christlichen Dialogs angeboten bzw. gepriesen wird. Dieser Satz ist auch das Motto des vielgelobten Briefes von 38 höchstrangigen muslimischen Entscheidungs- und Würdenträgern, der als Antwort auf die berühmte islamikritische „Regensburger Rede“ von Papst Benedikt XVI. verfasst wurde: „Sprich: O Volk der Schrift, kommt her zu einem gleichen Wort zwischen uns und euch, dass wir nämlich Allah allein dienen und nichts neben ihn stellen und dass nicht die einen von uns die anderen zu Herren nehmen außer Allah.“ (Sure 3, 64) Der erste Teil des Satzes klingt so verlockend, dass der wahre Inhalt des zweiten Teiles regelmäßig geflissentlich übersehen wird. Dass „es nur einen Gott, nämlich Allah gibt und ihm nichts beigesellt werden darf", ist nämlich nichts anderes als die Kernaussage der Shahada, des islamischen Glaubensbekenntnisses, und wer es ausspricht, ist nach islamischer Lehre de facto schon Moslem.
Vers 46 aus der Sure 29 wird gern gemeinsam mit dem gerade zitierten „Dialogvers“ aus der 3. Sure wiedergegeben, sodass ihm zum Verständnis des Hintergrundes besondere Bedeutung zukommt: „und unser Gott und euer Gott ist Einer; und Ihm sind wir ergeben." (Sure 29/ Vers 46) Diese Vereinnahmung zielt geradewegs darauf ab, Monotheisten, die einen anderen Gottesbergriff haben (etwa den trinitarischen oder den der Juden Yahweh), als „Ungläubige“ zu bezeichnen, was der Koran auch sehr deutlich tut: „Wahrlich, das sind Ungläubige, die da sagen: Allah sei Christus, der Sohn der Maria … Wer Allah irgendein Wesen zugesellt, den schließt Allah vom Paradies aus und seine Wohnung wird das Höllenfeuer sein, und die Gottlosen werden keine Helfer haben. Auch das sind Ungläubige, welche sagen: Allah ist der dritte von dreien, denn es gibt nur einen Gott.“ (Sure 5/Vers 73 – 74) „Die Juden sagen: Esra ist der Sohn Gottes; und die Christen sagen: Christus ist der Sohn Gottes. … Allah wird sie schon ihrer Lügen wegen strafen.“ (Sure 9/Vers 30)
Das vielgepriesene „gleiche Wort zwischen uns und euch“ ist kein Ausdruck des Dialogs, sondern ein Trick, mit dem „Schriftbesitzer“ zu gegebenem Zeitpunkt wegen Abweichens von der islamischen Shahada als „Ungläubige“ gebrandmarkt und bekämpft werden können.
Die „Gemeindeordnung von Medina“ enthält genau diese Denkfigur als zentrales Konstruktionsprinzip: Das gemeinsame Bekenntnis zu Allah unter Mohammed soll die Juden binden und verpflichten. Zu diesem gesellen sich im Vertragstext eine unbedingte Beistandspflicht im Angriffsfall und die Verpflichtung der Juden, sich an den Kriegskosten der Muslime zu „beteiligen“. Diese Konstruktion hat eigentlich etwas Genialisches. Ihre Folgen sind, wie wir sehen werden, definitiv vorprogrammiert. Und sie sind fatal.
Islamischer Umgestaltungsanspruch prägt jede Gesellschaft
Mohammed beließ es nicht bei formalen Fingerübungen. In kürzester Zeit sorgte er dafür, dass nichts so blieb, wie es in Yathrib gewesen war. Er requirierte eines der prächtigsten Häuser in der Stadt und adaptierte es nicht nur als Herrschaftssitz, sondern baute es auch als Moschee aus. Die – mittlerweile riesengroß erweiterte – „Prophetenmoschee“ ist noch heute die zweitbedeutendste in Saudi Arabien. Er unternahm von seinem neuen Stützpunkt aus zahlreiche Kriegszüge zur Unterwerfung der arabischen Beduinenstämme und er ließ diese durchwegs mit den üppigen Ressourcen der ortsansässigen Juden finanzieren. Er veranstaltete zahlreiche Überfälle auf Karawanen, besonders solche der mekkanischen Quraisch, um seine materielle Basis weiter auszubauen. Und er wendete, wie dies die islamische Hadith-Literatur ausgiebig belegt, eifrig das schariatische Straf- und Eherecht an, um den Offenbarungen seines Gottes gerecht zu werden. Schließlich wusste er um die symbolische Bedeutung von Ortsbezeichnungen und ließ Yathrib umtaufen in „Medina“, das kommt von Madinat al-Nabi, d.h. „Stadt des Propheten“.
Die Auswanderung von Mekka nach Medina hatte sich als durchschlagender Erfolg erwiesen. Aus den Asyl- und Schutzsuchenden waren in kürzester Zeit die neuen Herrscher geworden. Das Erfolgsmodell „Auswanderung“ ist damit nicht zufällig ein zentrales islamisches Paradigma geworden, ein Ideal, das ein archetypisches Verhalten der Muslime aller Generationen generiert. Der Koran fundamentiert dies auf robuste Weise.
Die Ausprägung des Auswanderungs-Archetypus im Koran
„Und diejenigen, die um Allahs Willen ausgewandert sind, nachdem ihnen Unrecht zugefügt wurde, denen werden wir ganz gewiss im Diesseits Gutes zuweisen, aber der Lohn im Jenseits ist wahrlich noch größer.“ (Sure 16/ Vers 41) Es ist bemerkenswert, dass der Islam generell und in all seinen Sequenzen auch eine zutiefst materialistische Komponente enthält. Neben dem Auftrag zur Islamisierung fremder Gebiete spielt der irdische materielle Vorteil stets eine tragende Rolle. Denn „Allah ist es, der euch mit allen guten Dingen versorgt.“ (Sure 40/Vers 64) Das gilt ganz besonders auch für die Motivation zur Auswanderung: „Wer auf Allahs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten (Wohnungen) und reichlich Versorgung (Wohlstand) finden.“ (Sure 4/Vers 100) Ist es wirklich frivol anzunehmen, dass die muslimischen Auswanderer heutiger Tage die „Willkommenskultur“ Europas als geradezu buchstabengetreue Verwirklichung dieser Verheißungen Allahs betrachten? Und ist es angesichts derartiger Verse verwunderlich, wenn Muslime trotz kurzfristiger Entbehrungen und Unbilden mit zielstrebiger Selbstsicherheit in Europa einmarschieren?
Aber der Vers 100 der 4. Sure geht noch weiter: „Und wer sein Haus auswandernd zu Allah verlässt, und den hierauf der Tod ereilt, so fällt es Allah zu, ihm seinen Lohn zu geben.“ Auch diese Wendung hat einen verblüffenden Bezug zu einer mittlerweile sattsam bekannten Verhaltensweise nicht weniger Muslime auf dem Weg in ein angepeiltes Asyl-Land. Unter bestimmten Bedingungen wird ganz offenkundig auch der eigne Körper zur Durchsetzung der Auswanderungsziele eingesetzt.
Die hier angesprochene Attitüde verweist darauf, dass die Auswanderung nicht einfach ein Akt ist, den der einzelne Moslem sozusagen aus freien Stücken setzt, nur um seinen persönlichen Wohlstand auszubauen. Vielmehr ist die Auswanderung für Allah und seinen Propheten offenbar so wichtig, dass sie in elementaren Phasen der islamischen Expansion zum kategorischen Imperativ wird: „O ihr Gläubigen, was ist mit euch, dass ihr euch schwer zur Erde sinken lasst, wenn euch gesagt wird: „Ziehet aus auf Allahs Weg“? Würdet ihr euch dann mit dem diesseitigen Leben statt mit jenem im Jenseits zufrieden geben? Doch der Genuss des irdischen Lebens ist gar gering, verglichen mit dem des Jenseits. Wenn ihr nicht auszieht, wird er euch mit schmerzlicher Strafe bestrafen, und wird an eurer Stelle ein anderes Volk auswählen, und ihr werdet ihm gewiss keinen Schaden zufügen. Denn Allah hat die Macht über alle Dinge.“ (Sure 9/Vers 38 – 39).
Die Formulierung „das diesseitige Leben gegen das jenseitige tauschen“ ist eine bekannte Wendung des Koran, deren Bezug aus der Konzeption des Dschihad stammt. „Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen auf Allahs Weg und töten und getötet werden. Eine Verheißung hierfür ist gewährleistet in der Thora, im Evangelium und im Koran; und wer hält seine Verheißung getreuer als Allah? Reut euch daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das ist eine große Glückseligkeit.“ (Sure 9/Vers 111; vgl. Sure 47/Vers 38).
Um diesen Gedanken zu verstehen, muss man wissen, dass nach islamischer Vorstellung manche Menschen für das Paradies, manche hingegen für die Hölle geschaffen wurden. Dies ist Teil der umfassenden islamischen Prädestinationslehre. Der Koran informiert darüber, dass Allah „… gar viele Dschinn (Wüstendämonen, Anm.) und Menschen für die Hölle geschaffen“ hat (Sure 7/Vers 179), als Brennmaterial für das Höllenfeuer (vgl. Sure 2/Vers 24). Der einzelne Moslem weiß Zeit seines Lebens nicht, ob er selbst ein zukünftiger Bewohner des Paradieses oder der Hölle ist. Tatsächlich besteht für ihn die einzig sichere Methode, ins Paradies zu gelangen, darin, im Kampf für Allah zu sterben. Den „Märtyrern des Islam“ „verheißt … ihr Herr Barmherzigkeit von ihm und Wohlgefallen und Gärten werden ihnen zuteil, in denen sie beständige Wonnen genießen, und verweilen werden sie in ihnen ewig und immerdar. Siehe, Allah, bei ihm ist gewaltiger Lohn.“ (Sure 9/Vers 21 – 22)
Drei Grund-Typen des Dschihad
Der Islam kennt verschiedene Varianten des Dschihad: „Ziehet in den Krieg, leicht und schwer, und kämpfet mit Gut und Blut auf Allahs Weg. Solches ist besser für euch, so ihr es begreift.“ (Sure 9/Vers 41) Die Bandbreite reicht von verbalen Auseinandersetzungen und dem Einsatz von Dialog und Propaganda („soft-dschihad“), über die gezielte Benutzung wirtschaftlicher Druckmittel („Güter“) bis zur Anwendung harter körperlicher Gewalt – „leicht und schwer“. Nur für solche Varianten wird der sichere Einzug ins Paradies in Aussicht gestellt, die geeignet sind, den physischen Tod des Kämpfers zur Folge zu haben. „Setzt ihr etwa das Tränken des Pilgers und den Besuch der heiligen Moschee gleich dem, der da glaubt an Allah und den jüngsten Tag, und der da kämpft auf Allahs Weg? Nicht sind sie gleich vor Allah;“ (Sure 9, Vers 19,; vgl. Sure 57/Vers 10) Drei idealtypische Varianten des körperlich durchgeführten Kampfes lassen sich im Koran unterscheiden.
- Die Normvariante des Heiligen Krieges. Ihre Umsetzung setzt voraus, dass die islamischen Kräfte über eine reguläre Armee von überlegener Stärke verfügen. „Werdet daher nicht matt und ladet sie (die Ungläubigen, Anm.) nicht vorzeitig zum Frieden ein, solange ihr die Oberhoheit habt; denn Allah ist mit euch;“ (Sure 47/Vers 35) In diesem Fall wird mit den niedergeworfenen Kriegsverlierern äußerst großzügig vorgegangen: Sie können auswählen, entweder zum Islam zu konvertieren, oder als „Schutzbefohlene“ und Tribut zahlende Bürger zweiter Klasse für einen gewissen Zeitraum geduldet zu werden, oder getötet zu werden. Genau das ist gemeint, wenn es im Koran heißt: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ (Sure 2/Vers 256)
- Das Paradigma des islamischen Terrors. Es kommt zur Anwendung, wenn die islamischen Kämpfer mehr oder weniger deutlich in der Minderzahl gegenüber den Kämpfern der „Ungläubigen“ sind. „O Prophet, feuere die Gläubigen an zum Kampfe, und sind auch nur zwanzig Standhafte unter euch, sie überwinden zweihundert …“ (Sure 8/Vers 65) Die Situation um die legendäre Schlacht von Badr dient dem islamischen Narrativ als Blaupause dieses Anwendungsfalls. Diese Angriffsform ist durch zwei Instrumentvariablen gekennzeichnet: die gezielte Erzeugung von Furcht und Panik einerseits und das unmittelbare Engagements Allahs im Kampfgeschehen.
„Und als dein Herr den Engeln offenbarte: Ich bin mit euch, stärke daher die Gläubigen. Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“ (Sure 8/Vers 12) „Bekämpft sie; Allah wird sie strafen durch eure Hände und mit Schmach bedecken und wird euch Sie über sie Kraft verleihen …“ (Sure 9/Vers 14). „Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah.“ (Sure 8/Vers 17) Die Zielvorstellung, Schrecken in die Herzen der Gegner zu jagen, ist im Koran allgegenwärtig. (Vgl. z.B. 3/151; 8/60; 33/26) Sie begründet die Methode, Panik zu verbreiten, um den Feind handlungsunfähig zu machen bzw. ihn dazu zu veranlassen, sich selbst zu schaden (siehe dazu besonders Sure 59/Vers2). Noch heute zitieren Terroristen in ihren Bekennerschreiben: „Terror I will cast into the hearts of the infidels…“ - Die Variante der „Auswanderung“ zum Zweck der Islamisierung eines fremden Territoriums. „Die Gläubigen, welche auswanderten und auf Allahs Weg kämpften und dem Prophet Herberge und Hilfe gewährten, das sind die Gläubigen in Wahrheit. Ihnen gebührt Verzeihung und großmütige Versorgung.“ (Sure 8/Vers 74) Auswanderung bedingt immer den Einsatz des eigenen Körpers. Wer auswandert, muss damit rechnen, seinen Mut für Allah mit dem eigenen Blut zu bezahlen. „Diejenigen, die gläubig wurden und auswanderten und auf Allahs Weg eifern mit Gut und Blut, nehmen die höchste Stufe bei Allah ein. Und sie, sie sind die Glückseligen.“ (Sure 5,Vers 20) Auch hier wird der – wie in Zusammenhang mit den beiden anderen Dschihad-Varianten – der sichere Eintritt ins Paradies verheißen. „Denjenigen, die auf Allahs Weg auswandern und hierauf getötet werden oder sterben, wird Allah ganz gewiss eine schöne Versorgung gewähren. Allah ist wahrlich der beste Versorger.“ (Sure 22 / Vers 58)
Die Erlangung des Paradieses wird in allen drei Fällen als Gewissheit, nicht als bloße Möglichkeit ausgewiesen. „Glaubt nicht, dass diejenigen, die im Kampf um Allahs Religion gefallen sind, tot sind. Nein, sie leben vielmehr bei Allah und werden von diesem großzügig versorgt.“ (Sure 3/Vers169; vgl. Sure 2/Vers 154) Der im Kampf auf dem Weg Allahs gefallene Muslim tauscht „das diesseitige Leben gegen das jenseitige“. Das ist das Kriterium für einen dschihadistischen Vorgang. Und dieses Kriterium ist im Paradigma der „Auswanderung“ in besonders ausdrücklicher Weise enthalten.
Auswanderung und Asyleinforderung sind aus islamischer Sicht Varianten des Dschihad.
Drei Phasen der Islamisierung
Selbstverständlich ist der Tod der Auswanderer nicht das Ziel, sondern bloß eine in Kauf genommene Nebenwirkung, deren Folgen für die Muslime sakral glorifiziert werden. Ziel hingegen ist es, dass möglichst viele Muslime das Ziel der neuen Heimstätte erreichen, um an der Ausweitung der islamischen Einflusssphäre mitwirken zu können. Dazu sind zunächst keine Kampfhandlungen erforderlich. Der Vollzug der islamischen Ritenpraxis und die Umsetzung der islamischen Alltagskultur genügt fürs Erste, um in der neuen Wirtsgesellschaft den islamischen Duktus zu implementieren. Zuerst schleichend, dann immer manifester, schließlich mit ausdrücklichem Herrschaftsanspruch.
Der Eröffnungszug der Islamisierung einer jeden asylgewährenden Gesellschaft ist die Segregation. Im Konzept der Auswanderung ist als erste Zwischenetappe der Islamisierung die Erzeugung von Parallelgesellschaften unveräußerlich grundgelegt: „Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und ihrer Person auf dem Weg Allahs eingesetzt haben, sind untereinander Freunde.“ (Sure 8/Vers 72) Diese Feststellung ist keineswegs banal. Denn die hier angesprochene Freundschaft beansprucht programmatische Exklusivität. Die neu ankommenden Muslime sollen untereinander bleiben.
„O ihr Gläubigen, schließt keine Freundschaft mit solchen, die nicht zu eurer Religion gehören. Sie lassen nicht ab, euch zu verführen und wünschen nur euer Verderben.“ (Sure 3/Vers 149) „Sie möchten gern, dass ihr ungläubig werdet, so wie sie selbst ungläubig sind, so dass ihr alle gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern.“ (Sure 4/Vers 89) Gegenüber Juden, Christen und Götzendienern schürt der Koran Ängste und dauerhaft negative Erwartungshaltungen. Ihr werdet „ganz gewiss von denjenigen, welchen die Schrift vor euch gegeben wurde, und denen, die Allah etwas beigesellen, immer und überall beleidigt werden.“ (Sure 3/Vers 186) „Wenn euch Gutes widerfährt, tut es ihnen leid. Wenn euch jedoch Böses trifft, sind sie froh darüber.“ (Sure 3/Vers 120) „Du wirst ganz gewiss finden, dass diejenigen Menschen, die den Gläubigen gegenüber heftigste Feindschaft zeigen, die Juden sind.“ (Sure 5/Vers 82) Und die Christen seien gegenüber Allah vertragsbrüchig geworden. „Deshalb haben wir Hass und Feindschaft unter ihnen angeregt bis zum Auferstehungstage.“ (Sure 5/Vers 14)
Die zweite Phase der Islamisierung zielt auf die Delegitimierung von Einrichtungen und Organen des säkularen Staates ab, denen systematisch Gehorsam und Gefolgschaft verweigert werden soll. „Die Ungläubigen sind eure offenen Feinde.“ (Sure 4/Vers 101) „Darum gehorche nicht den Ungläubigen, bekämpfe sie vielmehr mit mächtigem Kampfe.“ (Sure 25/Vers 51) Diese Anweisung gilt im Hinblick auf polizeiliche oder richterliche Autoritäten, letztlich aber genauso gegenüber Instanzen der Gesetzgebung und deren Hervorbringungen. „O ihr Gläubigen, nehmt nicht Ungläubige zu Schutzherren.“ (Sure 4/Vers 114) „O ihr Gläubigen, nehmt euch nicht Juden oder Christen zu Schutzherren.“ ( Sure 5/Vers 51)
Die dritte Phase der Islamisierung geht mit der Transformation der Rechtsgrundlagen und schließlich mit der Übernahme des Eigentums der mittlerweile Unterworfenen einher. Nachdem die Strukturen des Staates der Ungläubigen ausreichend destabilisiert sind, nehmen islamisches Vergeltungsrecht, Schariagerichte und die Prägung des Alltags durch islamische Rituale überhand. „Die Ungläubigen, welche durchaus nicht glauben wollen, werden von Allah wie das letzte Vieh behandelt.“ (Sure 8/Vers 55) „Das ist die Vergeltung für die, die Allah und seinen Gesandten bekämpfen, und sich bemühen, auf der Erde Unheil anzurichten, dass sie allesamt erschlagen oder gekreuzigt werden, oder ihnen Hände oder Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist die Schande im Diesseits, im Jenseits gibt es für diese noch gewaltigere Strafen…“ (Sure 5/Vers 33).
Wenn die Alltagskultur der Wirtsgesellschaft ausreichend mit islamischen Symbolen sowie Denk- und Verhaltensmustern aufgeladen ist, wenn die autochthone Bevölkerung entsprechend verschüchtert und marginalisiert wurde, und wenn das Rechtswesen die ersten fundamentalen Grundsätze der Scharia implementiert hat, ist es an der Zeit, dem Islam und seinen Glaubensgängern die ökonomischen Ressourcen der Wirtsgesellschaft einzuverleiben. Damit ist der Zyklus der Auswanderung als dschihadistische Okkupation vorläufig an sein natürliches Ende gekommen: „Und er gab euch zum Erbe ihr Land, ihre Wohnstätten und ihren Besitz und auch ein Land, dass ihr vorher noch nie betreten hattet. Und Allah hat zu allem die Macht.“ (Sure 33/Vers 27)
Wer sich die Mühe macht, all die bisher gebrachten Zitate im koranischen Zusammenhang zu lesen, wird einen noch viel dichteren Eindruck davon bekommen, wie die islamische Auswanderung das „dar ul harb“ in das „dar ul islam“ verwandeln, d.h. das Territorium der „Ungläubigen“ dem Herrschaftsbereich der islamischen Ummah einverleiben soll. Dennoch haben viele Menschen, die um Beschwichtigung und um friedlichen Dialog bemüht sind, oft Zweifel, ob all die einschlägigen Koran-Passagen mehr abbilden als ein historisches Geschehen, das für die Muslime von heute bloß mythologische Bedeutung hat.
Bedauerlicherweise hält diese Hoffnung einer klarsichtigen Analyse nicht stand, und zwar aus zwei gewichtigen, koran-immanenten Gründen. Erstens sind die relevanten Passagen zur „Auswanderung“ grundsätzlich in imperativischer Form abgefasst. „O, ihr Gläubige …“ leitet dort immer einen Handlungsauftrag ein, der für alle Moslems, unabhängig von Raum und Zeit, gültig ist. Und zweitens konstituiert das Vorbild Mohammeds stets eine Generalnorm, die für gläubige Moslems keinesfalls zur Disposition steht. Die gesamte Hadith-Literatur dient nachgerade dem ausschließlichen Zweck, das Handeln, die Aussagen und das Leben Mohammeds zum Maßstab für das Verhalten aller Muslime und zum Referenzsystem für die Lesart koranischer Anweisungen zu machen: „An dem Gesandten Allahs habt ihr ein herrliches Beispiel eines Mannes, der auf Allah hofft und auf den jüngsten Tag, und oft Allahs eingedenk ist.“ (Sure 33/Vers 22) „Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah.“ (Sure 4/80)
Das „Ende vom Lied“: Wie ist Mohammed mit seinen Asylgebern verfahren?
Apropos Mohammed. Es ist an dieser Stelle an der Zeit, die Geschichte der Auswanderung von Mekka nach Yathrib zu Ende zu erzählen. Was ist dort geschehen, nachdem der Gesandte Allahs die alte Oasenstadt Yathrib in Medina, „Stadt des Propheten“, umbenannt hatte?
Die Mitglieder und Führer der drei jüdischen Stämme, denen gegenüber Mohammed den Vertrag über die „Gemeindeordnung“ oktroyierte, verhielten sich nicht so, wie es sich der Gesandte offenbar erwartet hatte. Einige konvertierten nur zum Schein zum Islam, um in Ruhe weiterhin ihren Geschäften nachgehen zu können. Die anderen behielten ihr jüdisches Bekenntnis, stöhnten unter der Last der Tribut-Zahlungen und beteiligten sich halbherzig an den kriegerischen Auseinandersetzungen, welche die Muslime führten. Zu spät hatten sie erkannt, dass sie in eine ganze Kette von militärischen Missionen hineingezogen wurden, die Mohammed mit dem Ziel der Unterwerfung aller arabischen Stämme führte. Insbesondere die kriegerischen Operationen gegen die Quraisch, jenen Stamm, der Mohammeds Heimatstadt Mekka kontrollierte, gerieten für die Juden zur ständigen Belastung und zum wachsenden Interessenkonflikt. Schließlich unterhielten die Bewohner Yathribs seit langem erfolgreiche geschäftliche und kulturelle Beziehungen nach Mekka und pflegten so manche Freundschaft.
Mohammed nahm die Juden daher in wachsendem Ausmaß als „Heuchler“, „Ungläubige“ und „Verräter“ wahr. Die „Gemeindeordnung von Medina“ machte es ihm möglich, sie auch als „Vertragsbrecher“ zu stigmatisieren und entsprechend zu behandeln. Scheinkonvertiten und Konversionsverweigerer, die Anlass zum Zweifel daran gaben, dass sie sich nicht der „Herrschaft Allahs und seines Propheten“ unterwarfen, mussten ebenso zu Feinden erklärt werden wie jene, die erkannt hatten, dass der Bruch alter Kontakte und Partnerschaften gegen die eigenen Interessen verstieß.
Es ist absolut archetypisch, dass die Anwendung islamischer Gewalt gegenüber Feinden und „Ungläubigen“ stets als defensives Unterfangen, als Akt der erzwungenen Selbstverteidigung dargestellt und legitimiert wird. Dies gilt besonders dann, wenn eine „Verschwörung“ behauptet wird. Die „Gemeindeordnung“, tatsächlich ein Knebelungsvertrag zur Unterwerfung der Juden, lieferte den Vorwand für eine schrittweise, aber zügige Beseitigung des „jüdischen Störfaktors“ aus Medina. Sie programmiert den fatalen Verlauf der Geschichte von Medina vor.
Der jüdische Stamm der Qainuqa wurde 624, derjenige der Nadir 625 vertrieben. Widerständige Männer wurden exekutiert, Frauen versklavt, das Vermögen als Beute konfisziert, darunter Häuser, Felder (Land), Dattelpalmen und Tiere. In Zusammenhang mit der sogenannten Grabenschlacht (627) wurden die Juden der Banu Quraiza des Verrats bezichtigt. Die Frauen und Kinder wurden versklavt und teilweise verkauft. Für die Männer hingegen ließ Mohammed Gräben ausheben, in die ihre abgeschlagenen Köpfe ohne großen Aufwand direkt hineinrollten. In nur einer Nacht wurden alle getötet, wobei es sich um eine große dreistellige, möglicherweise sogar vierstellige, Zahl von Opfern handelte. (Vgl. Sure 33/Verse 26 – 27).
Den Stammesschatz der Banu Quraiza erbeuteten die Muslime 628 in der Schlacht um die Festung Chaibar, wo der Schatz bewacht worden war. Im Zuge dessen erbeutete Mohammed auch die Jüdin Safyyah bin Hunyayy, die sich ihm unterwarf und seine elfte Frau wurde. Er hatte zuvor sowohl ihren Vater als auch ihren Ehemann getötet.
Die Dhimmi-Ordnung: Juden und Christen als Menschen zweiter Klasse
Nach den Massakern und Vertreibungen verblieb eine kleine jüdische Minderheit in Medina, die sich völlig unterwarf und unter der Herrschaft und zur Bereicherung der islamischen Gotteskrieger Landwirtschaft, Handel und Geldverleih betrieb. Mohammed war in seiner Hoffnung, sie alle zu Moslems zu machen, enttäuscht worden. Ab sofort galt ihnen gegenüber nicht mehr die Gemeindeordnung, sondern die Anordnung nach Sure 9/Vers 29: „Kämpft gegen jene von denen, welchen die Schrift gegeben wurde (das sind Juden und Christen, Anm.), die nicht glauben an Allah und an den jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.“
Mit dieser Manifestation ist ein Eckstein jenes Status grundgelegt, der seither in allen islamischen Gemeinwesen für die Angehörigen von Buchreligionen vorgesehen ist, die nicht (sofort) zum Islam konvertieren wollen. Sie sind „Schutzbefohlene“, sog. Dhimmis, wenn sie den Primat des Islam und seiner rechtlichen Ordnung akzeptieren und damit Bürger zweiter Klasse sind. Sie dürfen keine höheren Staatsämter bekleiden, keine Pferde reiten, keine Waffen tragen und müssen sich optisch kenntlich machen (eine Vorlage für den NS-Judenstern). Ihre Häuser und Lasttiere dürfen nicht höher sein als die der Moslems, und vor allem: Sie müssen die Djiziya, die „Kopfsteuer“, bezahlen, deren Name daher rührt, dass der Kopf solange auf den Schultern verbleibt, solange die Steuer entrichtet wird.
Die erste formale Verschriftlichung erfuhr das Konzept der Dhimmi-Ordnung durch den zweiten der vier „rechtgeleiteten Kalifen“, Omar ibn al-Chattab (634 – 644). Der Kalif lehnte sich auch formal an die Ideen seines Vorbildes Mohammed an und ließ ebenfalls einen vermeintlichen Vertrag aufsetzen, der alles das auflistet, worauf „Angehörige von Buchreligionen“ verzichten bzw. was sie nicht dürfen, um im privaten Raum ihre Religion vollziehen zu dürfen. Mit perfider Originalität ließ er den Text so abfassen, als ob er einem schriftlichen Angebot der Unterworfenen an die Muslime entstammen würde. Das Dokument ist deshalb als „Vertrag von Omar“ berühmt geworden und gilt bis heute als die dogmatische Vorlage aller Dhimmi-Ordnungen.
Die Doktrin des Dhimmi-Vertrages von Omar inspiriert islamische Entscheidungsträger im Umgang mit Christen und Juden stets und gerade auch in der Gegenwart auf außerordentlich operative Weise. Zuletzt ließ der in Wien geborene Dschihadist Mohammed M., der selbst auch als Todes-Vollstrecker weltweit für Aufsehen gesorgt hatte, gefangene Christen einen Vertrag unterzeichnen, mit dem sie sich dem Islamischen Staat unterwerfen. Der 12-Punkte-„Vertrag“ liest sich wie eine 1:1-Adaptierung der Dhimmi-Ordnung von Omar: „Christen dürfen … keine Kirchen, Klöster oder Kapellen errichten. … auf der Straße kein Kreuz oder christliches Buch zeigen … in der Öffentlichkeit keine religiösen Rituale durchführen … keine Waffen besitzen … die IS-Kleider- und Handelsordnung befolgen … und müssen eine jährliche Kopfsteuer bezahlen…“
Die Dimmis haben seit Mohammeds Tagen zur Erhaltung der materiellen Basis aller islamischen Gemeinwesen substantiell beigetragen und damit indirekt die Finanzierung der kriegerischen Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebietes ermöglicht. Überall dort, wo die Welt heute mit den unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Islam zu kämpfen hat, im Irak, in Syrien, in Jordanien, im Libanon, nicht zuletzt auch in der Türkei, befanden sich längst etablierte christliche Hochkulturen, bevor durch islamische Aggression die Gebiete militärisch okkupiert, die Bevölkerung unterjocht, zwangskonvertiert bzw. dhimmisiert sowie die Widerständigen ausgerottet wurden. Mit der Beseitigung christlicher Restbestände ist die ökonomische Basis nunmehr verbraucht, die zivile Ordnung zerrüttet und in Auflösung befindlich. Typischerweise wenden sich in dieser Situation auch Muslime gegen Muslime, denn die einen werfen den anderen vor, vom wahren islamischen Glauben abgefallen zu sein oder mit Ungläubigen zu kollaborieren. In dieser Situation dient die Dschihad-Variante der Auswanderung einer Ausweitung der Ressourcenbasis und der Ausdehnung des islamischen Einfluss- und späteren Herrschaftsgebietes. Dies geschieht im Kleinen, wie im Großen auf regionaler und beide Kontinente übergreifender Ebene.
Islamisch inspirierte Auswanderer in der Gegenwart
Regional wichen beispielsweise in Syrien lebende Muslime den Pressionen durch ihre eigenen Glaubensbrüder aus und baten in christlichen Enklaven und Ortschaften um Asyl. Besonders bekannt wurde die Geschichte der christlichen Pilgerstätte Maalula, wo bereits vor Jahren muslimische Familien um Asyl angesucht hatten. Die muslimische Gemeinde wuchs rasch an, baute einen eigenen Stadtteil und entfaltete ihr Glaubensleben. 2014 wurde die kleine Stadt von ISIS-Brigaden heimgesucht und weitgehend zerstört. Die christlichen Frauen – darunter viele Nonnen – wurden vergewaltigt, christliche Männer ermordet, der klägliche Rest flüchtete. Viele unter den ehemaligen muslimischen „Asylanten“ feierten die Beseitigung der christlichen Gemeinde, und einige filmten genüsslich sterbende, gekreuzigte Christen und stellten ihre Filme ins Netz. „Wenn euch Gutes widerfährt, tut es ihnen leid. Wenn euch jedoch Böses trifft, sind sie froh darüber.“ (Sure 3/Vers 120)
Kontinentübergreifend findet derzeit die größte muslimische Auswanderungswelle aller Zeiten statt. Die „Willkommenskultur“ Europas ermutigt Millionen, sich aus ihren zerrütteten Quellgebieten auf den Weg zu machen. Es braucht nicht extra betont zu werden, dass unter ihnen unschuldige Opfer – besonders Kinder – sind, und solche, die unter den Gewaltexzessen ihrer Landsleute leiden, ohne dazu selbst irgend etwas beigetragen zu haben. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Flüchtlinge wird als Opfer-Täter und Täter-Opfer begriffen werden können. Unabhängig von den vordergründigen Motiven und Interessen an Schutz und Sicherheit, wirtschaftlicher und sozialer Verbesserung sowie familiärer Integrität findet das kollektive Unternehmen der Auswanderung aber ohne Zweifel auf dem geistigen Substrat des islamischen Paradigmas der Auswanderung statt. Denn im kollektiven Bewusstsein bzw. Unterbewusstsein der Ummah ist die Notwendigkeit, „auf dem Weg Allahs“ auszuwandern, als wichtiger Bestandteil des muslimischen Selbstverständnisses fest verankert.
Dem entspricht ein ganz zentraler Begriff der islamischen Apologetik, der auf handlungsprägende Weise Einfluss genießt: Als Muhadschirun („Auswanderer“, davon kommt auch das Wort „Hidschra“) werden die von Mekka nach Medina ausgezogenen Anhänger Mohammeds genannt, und mit diesem Ehrentitel werden auch die erfolgreiche Auswanderer von den islamischen Ideologen unserer Tage belegt. Wer auf dem Weg Allahs auswandert, „wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden“ (Sure 4/Vers 100).
Einflussreiche Träger islamischer Würden sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Wanderungswelle. Ihre Kommentare und ihre Aufforderungen an die islamischen Glaubensgänger klingen wie ein Echo einschlägiger koranischer Vorgaben. Als repräsentatives Beispiel sei der Imam der Al Aqsa-Moschee in Jerusalem, Scheich Muhammed Ayed, zitiert, der sich in einer Video-Botschaft via Youtube an die Auswanderer (Mudschahirun) wandte. Europa würde die Flüchtlinge nicht aus Mitgefühl aufnehmen, sondern weil die Fabriken mit Nachschub an Arbeitskräften befüllt werden müssten.
„Sie haben ihre Fruchtbarkeit verloren, deswegen verlangen sie nach unserer. Wir werden mit ihnen Kinder zeugen, weil wir ihre Länder erobern werden. … In ganz Europa sind die Herzen erfüllt von Hass gegenüber den Muslimen. … oh Deutsche, oh Amerikaner, oh Franzosen, oh Italiener und alle, die so sind wie ihr. Nehmet die Flüchtlinge auf! Wir werden sie bald im Namen des kommenden Kalifats einsammeln. … Das sind unsere Söhne. … Die Juden und Christen werden euch nie mögen, aber ihr werdet dennoch nie ihrer Religion folgen. Diese dunkle Nacht wird bald vorüber sein, und dann werden wir sie niedertrampeln, so Allah will.“ (zitiert am 26. Sept. 2015 bei kath.net) „Und er gab euch zum Erbe ihr Land, ihre Wohnstätten und ihren Besitz und auch ein Land, dass ihr vorher noch nie betreten hattet. Und Allah hat zu allem die Macht.“ (Sure 33/Vers 27)
Und „das hat alles nichts mit dem Islam zu tun“?
Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes.