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Österreich ist zur Bananenrepublik geworden

Die Regierung greift in ihrer Geldnot nun massiv in Verträge ein. Die Justiz wird zum politischen Instrument. Das ist aber genau das, was Rechtsstaaten von Bananenrepubliken unterscheidet. In diesen setzt sich die Politik über das Recht hinweg. In Rechtsstaaten hat sie hingegen Respekt vor dem Eigentum und dem Recht. In Österreich genügt jedoch neuerdings der Satz, diese Menschen wären reich, und schon wird über sie drübergefahren. Recht hin, Recht her.

Es ist nur noch erschütternd, wenn die Regierung jetzt eiskalt verkündet, dass sie ja bloß die Reichen träfe. Erstens stimmt es nicht, zweitens war Besitz bisher kein Delikt.

Und man zerstört einfach den Spiegel, der einem das wahre Aussehen vorhält: Die Kommunalkredit kündigt die Bewertung durch Moodys. Aus. Dann glaubt man halt, dass die Welt nicht mehr erfährt, wie Österreich mit Gläubigern umspringt. ziemlich naiv.

Die Vorgeschichte: Die Regierung enteignet die Nachrang-Gläubiger der Hypo. Durch ein Bundesgesetz soll die Haftung des Landes Kärnten einfach unwirksam werden. Und die ÖVP tut mit. Ungeheuerlich. Denn der „Nachrang“ betrifft ja einzig und allein den Fall der Insolvenz. Die es aber gar nicht gibt! Daher ist auch das Wort Nachrang völlig irrelevant. Ebenso wie in der jetzt von Regierungspropagandisten gerne zitierten EU-Regelung nie das Wort „Haftung“ vorkommt.

Gewiss: Es ist zu hoffen, dass Gerichte den Mut haben zu sagen, dass sich die Regierung jenseits jedes Rechts bewegt. Aber auch dessen kann man nicht mehr sicher sein. Denn das Verfassungsgericht ist extrem regierungsnahe geworden. Dorthin kommt man ja nun direkt aus dem Vorzimmer des Bundeskanzlers.

Die Rechtsordnung hätte in der Insolvenz ein sauberes Instrument. Die Hypo wäre in Konkurs zu schicken gewesen – und damit auch Kärnten, das ja Haftungen in großer Höhe für die Hypo gegeben hat. (deren Höhe, anders als jetzt behauptet, einst unbekannt waren!)

Gewiss: Eine solche Insolvenz hätte ein paar Monate in Kärnten für Turbulenz gesorgt. Der Bund hätte den Betrieb in Schulen, Spitälern usw. übernehmen müssen. Aber das wäre allemal billiger als die jetzige „Lösung“. Ein Konkurs hätte nur ein ganz anderes Opfer gefordert: die Bundesländerfürsten, die an der Verfassung vorbei immer mehr Macht ausüben. Siehe etwa auch die Besetzung der Regierung.

Gleichzeitig wird in privatrechtliche Pensionsverträge eingegriffen. Es stimmten zwar Oppositionsparteien dagegen – aber nur, weil noch viel zu wenig eingegriffen wird! Kein einziger Abgeordneter wendete sich offen gegen den gesetzlichen Griff auf private Verträge. Es sind nur einige beschämt und leise bei der Abstimmung hinausgegangen.

Gewiss: Diese Pensionen sind eine Provokation. Aber sie sind direkte Folge des Staatseigentums. Dort wäre der Hebel anzusetzen und nicht beim Eingriff in Verträge. Eine Privatisierung verhindert jedoch die Gewerkschaft.

Noch provozierender ist es im Land Wien: Dort gilt nicht einmal die (schwarzblaue) Beamtenpensionsregelung des Bundes, obwohl sie sogar der sozialistische Sozialminister jetzt lobt, der einst dagegen gewettert hat. In Wien werden weiterhin provozierende Pensionen bezahlt. Auf Steuerkosten.

Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.

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