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Einbrecher können sich freuen

Einbrecher, Juristen und Telekoms können sich freuen. Die Benutzer von überfallenen Wohnungen und Häusern nicht; noch weniger die, deren Wohnsitze in nächster Zeit überfallen werden. Das sind die Folgen des jüngsten Erkenntnisses des Verfassungsgerichthofs. Dieser hat die Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung ab sofort aufgehoben. Damit ist es nicht mehr möglich, die Querverbindungen von Einbrechern & Co während der letzten Wochen und Monate nachzuverfolgen.

Nur lachen können die Geheimdienste zwischen Amerika, Russland und China. Sie haben am allerwenigsten die Vorratsdatenspeicherung gebraucht. Sie greifen viel direkter zu. Und werden das auch in Zukunft ungehemmt tun. Auch Privatdetektive haben – zum Beispiel in Rosenkriegen – viel bessere Hilfsmittel.

Gebraucht haben die Datenspeicherung nur die Strafverfolger, also jene, die legal gegen die Einbrecher vorzugehen versuchen. Und die bisher wenigstens hie und da abschreckende Erfolge hatten. Die sie jetzt nicht mehr haben dürfen.

Dass es vor allem um Einbrecher gehe, haben die nun triumphierenden Gegner der Vorratsdatenspeicherung selbst gesagt. Und weniger um Terroristen (die treiben sich ja auch noch überwiegend in Syrien, Nigeria und Irak herum und planen hierzulande – noch? – keine Anschläge). Die Logik der Datenschützer ist mir freilich unklar; offenbar meinen sie, dass die Österreicher nur einen Schutz gegen Terroristen und nicht auch genauso gegen Einbrecher brauchen und wollen. Dass die „Rechte“ der Einbrecher viel wichtiger wären als die der Opfer.

Der VfGH wird jedenfalls von den Siegern sehr bejubelt – von Grünen und Pinken ganz besonders. Die Bürger haben hingegen niemanden mehr, der sie schützt.

Wohlgemerkt: Für die Rechnungen der Telekoms werden die Telefondaten weiterhin gespeichert. Nur für die Strafverfolgung nicht. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen den Kopf schütteln.

Der Großteil der Journalisten denkt zwar grün und jubelt. Der Großteil der Bürger denkt aber anders. Er hatte in aller Regel keinerlei Probleme, dass die Strafverfolger nach gerichtlichem Befehl Zugriff darauf hatten, wen sie angerufen haben. Die Inhalte von Gesprächen wurden ja sowieso nie – zumindest legal nicht – gespeichert. Er hatte aber große Probleme mit Einbrechern. Und wird jetzt naturgemäß noch größere haben.

PS.: Natürlich hätten Justiz- und Innenministerium seit Jahr und Tag viel klarer sagen müssen, warum diese Speicherung gut wäre. Natürlich hätte es viel klarere und schärfere Strafbestimmungen gegen JEDEN Missbrauch solcher Daten geben müssen. Der übrigens auch durch Journalisten erfolgt ist. Aber das ändert natürlich nichts an den verheerenden Auswirkungen des VfGH-Beschlusses.

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