Die Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik mit inzwischen fast 1000 Unterstützern bricht mit einem mächtigen Tabu. Anders als die Medien landauf, landab suggerieren, gibt es keinerlei belastbare Argumente zugunsten einer rechtlichen und tatsächlichen Privilegierung von Frauen durch die Gleichstellungspolitik. Insbesondere die so genannte „Unterrepräsentanz von Frauen” stellt gerade nicht ein solches Argument dar.
Es handelt sich bei der politischen Rechtfertigung der Gleichstellungspolitik durchwegs um bloße Schlagworte von interessierter Seite. Einer kritischen Überprüfung hält keines von ihnen stand. Das kann jeder überprüfen. Und es sollte überprüft werden. Nichts hilft dem öffentlichen Bewusstsein so sehr, wie die Entwicklung eines kritischen Verhaltens gegenüber den immer absurder werdenden öffentlichen Suggestionen.
Gleichstellung ist nicht Gleichberechtigung
Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ gerne verwechselt. Beides, so die häufige Annahme, sei dasselbe. Vor diesem Irrtum wird in Deutschland oft auf Art. 3 des deutschen Grundgesetzes verwiesen, welcher angeblich die „Gleichstellung der Geschlechter“ festschreibe. Tatsächlich ist im Grundgesetz aber an keiner Stelle von so genannter „Gleichstellung“ die Rede. Vielmehr fordert das Grundgesetz die Gleichberechtigung, nicht die Gleichstellung. Genauso verhält sich die österreichische Bundesverfassung.
Gleichberechtigung bedeutet die Gewähr gleicher Chancen bei erstens völliger Wahlfreiheit und zweitens Ergebnisoffenheit. Gleichstellung hingegen bedeutet Ergebnisgleichheit, unter Ignoranz oder gar Missachtung gleicher Chancen. Tatsächlich gibt es keine „bestehenden Nachteile“ für Frauen. Insbesondere statistische Unterrepräsentanzen von Frauen sind kein bestehender Nachteil, sondern schlicht ein Denkfehler. Denn Frauen treffen als mündige Menschen selbständig Entscheidungen, und diese sind deshalb zu akzeptieren.
Gleichstellungspolitik bringt nicht die Verwirklichung der Gleichberechtigung
Denn die Gleichberechtigung ist längst Wirklichkeit. Eine statistische Unterrepräsentanz von Frauen in attraktiven Berufsfeldern wird zwar als Beleg für Diskriminierung dargestellt, aber eine solche Unterrepräsentanz bedeutet tatsächlich keine Diskriminierung. Sie ist auch keine Folge gesellschaftlicher Zuweisungen oder einer angeblichen strukturellen Benachteiligung des weiblichen Geschlechts.
Unterrepräsentanz ist vielmehr eine Folge von unterschiedlichen Wünschen, Präferenzen, Lebensentwürfen, auch von traditioneller Arbeitsteilung und nicht zuletzt von unterschiedlichen Qualifikationen von Männern und Frauen. Außer im Falle des katholischen Priesteramts stehen entsprechend motivierten, interessierten und leistungswilligen Frauen alle Türen und Tore offen, sich auf den Weg jeder beruflichen Karriere ihrer Wahl zu machen.
Gleichstellungspolitik bricht mit dem Leistungsprinzip
Um eine berufliche Karriere erfolgreich zu bewältigen, sind Qualifikation und Leistung notwendig und unverzichtbar. Deshalb ist es und bleibt es prinzipiell sinnvoll, berufliche Positionen überall an die jeweils bestqualifizierten Personen zu vergeben – und eben nicht nach einem ebenso leistungsfremden wie willkürlichen Geschlechterproporz.
Das gilt insbesondere für die Hochschulen, aber gerade hier wird die Diskriminierung von Männern zum Zweck der Privilegierung von Frauen aktiv, planmäßig und bewusst betrieben, und zwar durch den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag und durch so genannte „Positive Maßnahmen“, durch die Männer systematisch diskriminiert werden. Ein Beispiel für letztere ist etwa das Professorinnen-Programm des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin, das unter Ausschluss von besser qualifizierten Männern nur der Erhöhung des Frauenanteils an den Professuren dient. Das ist ein Skandal. Lesen Sie hierzu den Offenen Brief:
http://frankfurter-erklaerung.de/2013/11/aufruf-zur-rettung-von-freiheit-von-forschung-und-lehre-offener-brief-an-die-bundesregierung/
Und aus Graz wird nun – was hier besonders interessieren dürfte – folgendes gemeldet:
http://sciencefiles.org/2013/11/27/quote-war-gestern-heute-ist-ausschluss-die-neuen-geschlechtergesetze-aus-graz/
Gleichstellungspolitik ist ungerecht und unmoralisch. Denn sie nimmt erstens die verfassungswidrige Diskriminierung von Männern nicht nur billigend hin, sondern sie betreibt sie vorsätzlich, während sie gleichzeitig eben dies verleugnet. Und sie diskriminiert zweitens auch Frauen, nämlich solche, die ihre Positionen allein durch ihre eigene Qualifikation und Leistung ganz ohne Geschlechterproporz erreicht haben. Diese müssen jetzt erleben, dass andere Frauen durch Gleichstellungspolitik ohne Ansehen ihrer Leistung beruflich aufsteigen können und an ihnen vorbeiziehen.
Gleichstellungspolitik bietet für die Unternehmen keine Vorteile
Die Behauptung, Unternehmen hätten durch vermehrte Aufnahme von Frauen in Leitungsgremien generell etwas zu gewinnen, ist weder begründet noch wahrscheinlich. Denn es liegt ohnehin im Interesse der Unternehmen, verfügbare, geeignete und bewährte Personen für Leitungspositionen zu gewinnen. Und deshalb besteht hier kein gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf.
Es gibt im Übrigen weder eine gläserne Decke, noch einen Gender pay gap noch eine Lohnbenachteiligung von Frauen. Das alles ist längst als Propaganda entlarvt worden:
http://sciencefiles.org/2012/09/15/ende-einer-genderphantasie-die-glaserne-decke-in-scherben/
http://sciencefiles.org/?s=pay+gap
Gleichstellungspolitik ist vielmehr eine Lobby- und Klientelpolitik für einen sehr kleinen Kreis von Frauen aus oberen sozialen Schichten. Denn nur für sie sind Führungspositionen überhaupt in Reichweite. Sie wollen – nur wegen ihres Geschlechts – unter Verletzung des Leistungsprinzips, außerhalb des Wettbewerbs und unter Inkaufnahme der Diskriminierung von konkurrierenden Männern, in berufliche und gesellschaftliche Positionen gelangen, die sie mangels hinreichender Qualifikation im Wettbewerb nicht oder eher schwer erreichen könnten.
Die meisten Frauen haben von der Gleichstellungspolitik überhaupt keine Vorteile
Unbeachtet bleiben die Interessen der großen Mehrheit der Frauen, für die nicht die Perspektive einer beruflichen Karriere von Bedeutung ist, sondern deren Lebensperspektive von der Lohnhöhe, der Stabilität des Arbeitsverhältnisses, den Sozialleistungen und Transferzahlungen, der Kinderbetreuung, ihren Altersrenten usw. abhängig ist. Es sind dies Lebensperspektiven, die sie mit den Männern in derselben sozialen Lage weitestgehend teilen.
Die Gleichstellungspolitik ist rechtlich und moralisch unhaltbar. Eine Rechtfertigung für die Gleichstellungspolitik gibt es nicht. Eine Alternative zur Gleichstellungspolitik wäre eine konsequente Politik der Qualifikation. Bewerber sollten als Individuen sowie nach ihren individuellen Qualifikationen und nicht nach deren Gruppenzugehörigkeit beurteilt und eingestellt werden. Das würde die gerechteste Praxis der Stellenvergabe gewährleisten. Eine Arbeitsstelle sollte diejenige Person erhalten, die dafür am besten qualifiziert ist, und zwar unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit: Qualifikation statt Quote!
Prof. em. Dr. rer. oec. Günter Buchholz war bis 2011 Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der Hochschule Hannover. Heute ist er als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik und ökonomische Dogmengeschichte tätig. Seine kritische Haltung zur Gleichstellungspolitik beruht auf seinen Erfahrungen während der letzten 20 Jahre.