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Während die Europäische Union von Duschköpfen bis Glühbirnen ständig immer mehr unser Leben überreguliert, während sie in der Schuldenkrise die eigene Verfassung eiskalt bricht (No Bailout, Maastricht-Kriterien), versagt sie in einem anderen Bereich völlig: beim Binnenmarkt. Dabei ist sie gerade für den geschaffen worden. Hier wäre sie absolut unverzichtbar. Aber weder Kommission noch Parlament kümmern sich darum, dass die vier Freiheiten dieses Binnenmarkts heftig erodieren.
Der Zerfallsprozess begann mit der Dienstleistungsrichtlinie. Diese hat als schwacher Kompromiss unter Druck der Gewerkschaften eben nicht das einst versprochene Ziel hergestellt, nämlich die volle Freiheit für Dienstleistungen.
Auch die Personenfreizügigkeit ist bedroht. Es gibt immer mehr Sozialtourismus und viel zu wenig Arbeitskräftemobilität. Während erstaunlich wenige arbeitslose Südeuropäer in Deutschland oder Österreich Jobs suchen, wollen dort immer mehr EU-Bürger vom Balkan vom üppigen Sozialstaat profitieren. Wer daheim oft nur Pensionen von knapp über 100 Euro hat, der bekommt (als Ehepaar) in Österreich 1255 Euro. Vierzehn Mal. Da ist es schon einige Anstrengungen wert, den Eindruck zu erwecken, dass man jetzt hier seinen Wohnsitz hat.
Und nun geht es auch der dritten Freiheit, der des Kapitalverkehrs, an den Kragen. Bisher glaubte man diese nur durch krause Ideen einiger Extremisten bedroht. In Wahrheit aber ist sie schon längst durch die konkrete Politik von Zentralbanken unterminiert. Das trifft insbesondere die großen, in Mitteleuropa tätigen Banken.
Denn immer mehr nationale Zentralbanken unterbinden es unter politischem Druck de facto, dass Kapital von einem EU-Land in ein anderes transferiert wird. Das hat katastrophale Folgen für die kreditsuchende Wirtschaft, aber auch die Ertragskraft einer Bank. Das ist auch deshalb besonders provozierend, da die österreichischen Banken ihre Mittelosteuropa-Töchter mit eigenem Geld gekauft haben.
Beispiel: Im Land A gibt es einen massiven Einlagenüberschuss, der nicht von Kreditnehmern in Anspruch genommen wird. Im Land B hingegen gäbe es Kreditnachfrage. Diese kann aber nicht ausreichend bedient werden. Das Geld darf auf Grund des Vetos der Zentralbank von A nicht mehr transferiert werden (was ja eigentlich der einzige Zweck einer interinational tätigen Bank wäre). Keine Bank kann es sich aber erlauben, ein solches Veto zu ignorieren oder gar zu umgehen, auch wenn dessen Rechtsqualität zweifelhaft ist.
Der EU ist das wurscht. Schließlich gelten spätestens seit den Gold- und Libor-Tricksereien einiger (durchwegs!) ausländischer Banken in Öffentlichkeit und damit Politik Geldinstitute generell als Verbrecher und Betrüger. Dass jeder seriöse Ökonom nachweisen kann, dass genau durch solche Vetos der Wohlstandsgewinn durch die EU vernichtet wird, ist Medien und Politik hingegen egal.
Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.