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Die Wiener Staats- und Oberstaatsanwälte haben sich die Renner-Medaille in Gold mit Brillanten verdient. Sie haben das Korruptionsverfahren gegen die Herren Faymann und Ostermayer eingestellt. Notgedrungen mit geradezu abenteuerlichen Begründungen. Damit ist der großen Mehrheit der Österreicher der letzte Glaube an das Vorhandensein eines Rechtsstaats wohl endgültig ausgetrieben worden. Das schafft vielerorts eine an den Vormärz des 19. Jahrhunderts erinnernde vorrevolutionäre Stimmung (auch wenn das die staatsoffiziellen Medien noch ignorieren). Diese Stimmung wird nun nicht nur durch die unfassbare Einstellung des Faymann-Ostermayer-Verfahrens verschärft, sondern auch dadurch, dass ganz zufällig am gleichen Tag andere Staatsanwälte ein Strafverfahren gegen vier blau-orange Politiker angestrengt haben. Mit Vorwürfen, die jenen gegen die beiden SPÖ-Politiker ähneln – nur mit deutlich geringerer Schadenssumme.
Erschütterndes Fazit: Die Staatsanwälte sind zu reinen Bütteln der Staatsmacht geworden. Bei der Opposition wird bestraft, was bei Regierungspolitikern straflos bleibt. Sie spielen damit genau jene Rolle, die den Justizschergen schon in der Feudalzeit zugekommen ist: Sie sorgen nicht für Recht und Ordnung, sondern vertreten die Interessen der Mächtigen. Auch gegen den vorerst ohnmächtigen Zorn der Bürger. Verfolgt wird, wer der Macht und Obrigkeit in die Quere kommt. SPÖ-Minister bleiben hingegen in jedem Fall straflos.
Die Hauptverantwortung dafür kommt den Staatsanwälten zu. Aber auch die schwache Justizministerin trägt einen Teil der Mitverantwortung. Ihr ist zwar zugute zu halten, dass sie es zumindest einmal gewagt hatte, den Staatsanwälten den Akt zurückzuschmeißen, als diese schon vor Jahr und Tag die ganze Sache einstellen wollten. Dadurch hatte Beatrix Karl sehr das Missfallen der SPÖ erregt. Ein zweites Mal war das gegen die geschlossene Kommandanten-Front von Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft aber offenbar nicht mehr zu derheben.
Karl war natürlich auch dadurch geschwächt, dass ihr in den letzten Wochen der eigene Parteichef den Sessel kommentarlos vor die Tür gestellt hat. Andererseits hätte sie gerade in dieser Situation an den gleichgeschalteten Staatsanwälten vorbei eine Beurteilung der Situation durch unabhängige Richter erzwingen können. Und jedem Nachfolger wäre es wohl sehr schwer gefallen, einen solchen Beschluss der Vorgängerin noch einmal zurückzuziehen.
Nicht vergessen werden darf aber auch die wohl noch größere Mitschuld des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer. Einzig und allein er war es, der die Schlüsselstelle des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft – der ja auch große personalpolitische Kompetenzen bei allen weiteren Besetzungen hat! – ausgerechnet einem deklarierten Sozialdemokraten überantwortet hat. Die politischen Dividenden dieser unverständlichen Entscheidung kassiert nun freilich nicht die FPÖ, sondern die SPÖ.
Wenn Faymann Ehre im Leib hätte, müsste er jetzt alle klagen, die ihm vorwerfen, Bestechungsinserate platziert zu haben. Darunter auch dieses Tagebuch.
Er wird das aber wohl eher nicht tun, denn dann würde erstmals ein unabhängiges, nicht steuerbares Gericht unter öffentlicher Anhörung von Zeugen, die unter Wahrheitspflicht stehen, über den Fall Faymann/Ostermayer entscheiden. Und nicht mehr die Staatsanwaltschaft in ihren Hinterzimmern, wo ja beispielsweise einst (im Zusammenspiel ebenfalls mit einem FPÖ-Justizminister) auch der Massenmord im Fall Lucona unter den Teppich gekehrt werden sollte.
Unter dem Teppich ist jetzt durch diese Einstellung neben vielen anderen schwerwiegenden Indizien beispielsweise auch ein durch glaubwürdige Zeugenaussagen belegte Vorwurf gegen Ostermayer gelandet. Die linke Hand Faymanns hatte Zeugen zufolge nach dieser Kronen-Serie vom ÖBB-Chef weitere Millionen (Euro) „für den Werner“ gefordert. Und das noch dazu in erkennbarem Zusammenhang mit der anstehenden Verlängerung des Vertrags dieses ÖBB-Chefs. Dass sich dieser ÖBB-Chef geweigert hat und dass in der Folge sein Vertrag nicht mehr verlängert worden ist, gereicht ihm zwar zur Ehre, ist aber – natürlich – von der Staatsanwaltschaft ignoriert worden.
Dafür hat dieser Ex-ÖBB-Chef nun in anderen Zusammenhängen ein Strafverfahren angehängt bekommen. Natürlich ganz zufällig.
Wirklich lauter Meisterleistungen dieses Rechtsstaats.
Die Staatsanwaltschaft wagte es sogar, die Einstellung mit folgender unglaublichen Behauptung zu begründen: Die ÖBB sei Nutznießerin der Kampagne gewesen, weil sie vom Bekanntheitsgrad des Ministers profitieren konnte.
Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, was das heißt: Die ÖBB war also in den Augen der Staatsanwaltschaft offenbar vorher noch ein weitgehend unbekanntes Wesen gewesen; und sie ist erst durch den frisch aus einem Wiener Stadtratsbüro zum Minister avancierten Faymann bekannt gemacht worden.
Man fasst es einfach nicht. So wird in diesem Land allen Ernstes von der Staatsanwaltschaft argumentiert. Mit dieser Logik kann spielend auch Blau zu Gelb und Weiß zu Schwarz erklärt werden.
Eine Meisterleistung ist es auch gewesen, einen Gutachter gefunden zu haben, der zu den seltsamsten Behauptungen bereit war. So zitiert ihn die Staatsanwaltschaft etwa mit dem Hinweis, die von Faymann georderten Kronenzeitungs-Inserate auf Kosten der ÖBB seien positiv für die ÖBB gewesen. Es wäre sogar ein objektiver Nutzen für die ÖBB vorgelegen.
Was ebenfalls schlicht absurd ist. Ein halbes Jahr lang wurden die ÖBB in fast jedem der Krone-Inserate – pardon: Artikel (denn die von der Bahn auf Faymann-Order bezahlten Seiten sind wider das Mediengesetz als normaler redaktioneller Text erschienen!) – heftigst heruntergemacht.
Da lautete beispielsweise eine über zwei Seiten gehenden knallige Überschrift: „Ärger rund um verspätete Züge!“ Auch fanden sich in jenen Inseraten Passagen von „verdreckten Zügen und unverständlichen Fahrplänen“.
Diese Dauerbeschimpfungen wurden dann immer von einem Vierspalter unter dem Motto „Der Minister antwortet“ konterkariert, wo Faymann dann als Schützer der Passagiere gegen die ÖBB auftrat. Aber diese natürlich rein für Faymann positive PR war in den Augen der Staatsanwälte für die Bahn „positiv“.
Zahlreiche Rechtswidrigkeiten rund um Faymanns Bestechungsinserate auf Kosten von ÖBB und Asfinag sind im Laufe der letzten Jahre in diesem Tagebuch schon aufgezählt worden. Aber keine davon hat die Staatsanwaltschaft zu dem einzigen in einem Rechtsstaat eigentlich unumgänglichen Schritt veranlasst: zu einer Anklageerhebung.
Sie hat sich auch nicht dadurch beirren lassen, dass der Rechnungshof die ganze Affäre komplett anders als sie und extrem kritisch gesehen hat.
Der deprimierte Staatsbürger fragt sich, ob nun sämtliche Korruptionsakte in Österreich freie Bahn hätten. Die Antwort: Nein, sondern nur dann, wenn sie in Wien und zugunsten der SPÖ geschehen.
Ob das ein Trost ist?
PS: Nach überwiegender Ansicht von Juristen müssten die ÖBB-Führung und jene der Asfinag zivilrechtlich zumindest einen Teil der Kosten der Inserate einklagen. Sonst machen sie sich selbst der Untreue schuldig. Freilich können sie vorerst sicher sein: Auch das wird bei Anhalten der derzeitigen Machtverhältnisse in Staatsanwaltschaft und Regierung strafrechtlich nicht releviert werden. Ansonsten haben die Vorstände wohl keine Zeit, dieses Geld einzutreiben, weil sie ja wahrscheinlich die nächsten Tarif- und Pickerl-Verteuerungen ausbrüten. Die zweifellos niedriger ausfallen würden, wenn Faymann oder die SPÖ jene Inserate zahlen müssten. So dürfen die ausgepressten Bürger bei jeder Zugs- und Autobahn-Fahrt in den Ruf ausbrechen: Hoch die SPÖ und ihrer Durchdringung des ganzen Staatsapparates!
PPS: Ein einziger Aspekt spricht für die Staatsanwaltschaft: Sie neigt auch sonst in immer mehr Fällen zu einer Einstellung von Strafverfahren. Was ja eine Menge Arbeit erspart. Freilich lösen auch in vielen dieser Fälle diese Einstellungen immer mehr Kopfschütteln aus. Nur politische Gegner der SPÖ und Islamkritiker sollten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf einstellen, dass gegen sie jedenfalls Anklage erhoben wird.