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Die europäischen Sorgen um Ungarn sind weitgehend unberechtigt – dennoch sollte sich Europa um Ungarn und die falsche Politik seines Machthabers Viktor Orban große Sorgen machen. Das klingt paradox. Das ist aber zwingendes Ergebnis einer eingehenden Analyse der ungarischen Fakten. Europa macht sich die völlig falschen Sorgen. In Ungarn wird keine Diktatur ausgerufen, wie uns die einen weismachen wollen. Ungarn donnert aber aus eigener Schuld ökonomisch gegen die Wand. Was die anderen ignorieren.
Zuerst zu den Sorgen um die Zukunft der Demokratie in dem mitteleuropäischen Land. Denen ist vieles entgegenzuhalten. Vor allem: Ungarn hat bisher noch immer am Ende jeder Debatte jedem ausjudizierten Einwand des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Man darf nicht vergessen: Auch alle anderen EU-Länder haben in bestimmten Fragen gegen EU-Recht verstoßen, manche sogar noch viel öfter als Ungarn – ohne dass dort gleich vom Untergang des Abendlandes oder der Demokratie geredet wird.
Wenn man objektiv und sachlich bleiben will (was die Ungarn-Kritiker freilich nicht wollen), ist bei jedem Vorwurf immer primär zu prüfen: Wie sieht es bei den konkreten Punkten eigentlich in anderen Staaten, etwa in Österreich oder Deutschland aus? Denn weder Europa noch ein anderer Staat darf sich einfach ungeprüft und unausgewogen zum Instrument der ungarischen Opposition und der Exilungarn machen. Das wäre so, wie wenn man die Behauptungen von Grünen und FPÖ ungeprüft als Bild der österreichischen Realität übernähme. Eine Opposition versucht naturgemäß immer, alles in den übelsten Farben erscheinen zu lassen. Sie kann daher nie ein objektiver Maßstab sein.
Seit einigen Tagen wird im Ausland vehement eine Bestimmung kritisiert, derzufolge der ungarische Verfassungsgerichtshof bei Auslegung der Verfassung nicht auf seine Judikatur zur alten Konstitution zurückgreifen darf. Mit Verlaub: Das ist auch in allen anderen Ländern so. Das ist seit ein paar Jahrtausenden ehernes Rechtsprinzip. Auch das deutsche Grundgesetz 1949 kann nicht mit irgendeiner Judikatur aus der Zeit davor interpretiert werden. Ebensowenig die österreichische Verfassung aus 1920 und 1929 (und mit Teilen aus 1867).
Ebenso lächerlich sind die Vorwürfe der UN-Menschenrechtskommission. Die sind schon deshalb absurd, weil sie von einem Gremium mit besonders üblen (aber dennoch gewählten!) Mitgliedern stammt: wie beispielsweise Zimbabwe, China, Pakistan, Saudi-Arabien oder der Ukraine. Eigentlich sollte schon diese Mitgliederliste dazu führen, dass man jede Mitteilung dieser Kommission sofort rundentsorgt.
Sie kritisiert, dass die Verfassung ohne angemessene öffentliche Diskussion erfolgt sei. Interessant. Heißt das, dass auch die deutsche und österreichische Verfassung für diese seltsamen Demokratie-Experten bedenklich sind? Denn auch in diesen beiden Ländern hat es einst keine lange öffentliche Diskussion gegeben. Das deutsche Grundgesetz geht sogar auf Anordnungen der Besatzungsmächte zurück. „Ausreichende“ Diskussion ist also in Wahrheit ein völlig willkürliches Kriterium.
Ein anderer Vorwurf ist ebenso skurril: Der ungarische Staatspräsident dürfe Gesetze nur noch wegen Formfehlern zurückweisen. Weiß irgendeiner der kritischen Menschen, dass auch in Deutschland und Österreich – sowie den meisten anderen EU-Ländern – die Kompetenz des Staatsoberhaupts genauso limitiert ist? Niemand hat deren Verfassungen bisher deswegen für bedenklich erklärt. Die europäischen Monarchen dürfen nicht einmal wegen Formfehlern aktiv werden. Nur in Liechtenstein hat der Fürst mehr Macht - die dortige Verfassung ist freilich von einigen Ländern vor einigen Jahren vor allem deshalb heftig kritisiert worden . . .
Genauso absurd: Das Verfassungsgericht dürfe die Verfassung selber nur noch formal (also in Hinblick auf die Prozedur ihres Zustandekommens), aber nicht materiell (also in Hinblick auf einzelne Bestimmungen) prüfen. Genau das ist aber praktisch einhelliges Prinzip aller europäischen Verfassungen. Das ist ja gerade der Kern des Positivismus, der etwa in Österreich seit 1920 herrschende Lehre ist. Seit es in Europa keinen darüber stehenden Rang für Naturrecht oder Religion gibt, ist eben die Verfassung die höchste und inhaltlich nicht mehr hinterfragbare Rechtsgrundlage! Man kann ihr nur mit den gleichen Formalerfordernissen wie bei ihrer Erlassung selbst etwas anhaben; diese bestehen meist in einer Zweidrittelmehrheit.
Ein weiterer Vorwurf: Die Verfassung werde in dieser Periode schon zum vierten Mal geändert. Wui! Hat einer der Kritiker schon nachgezählt, wie oft das anderswo passiert? Als in Österreich zuletzt die verfassungsrechtlichen Sondergesetze gezählt wurden, kam ein Experte auf mehr als 600. Soll sich Österreich deswegen vor europäischen Gerichtshöfen verantworten?
Ein anderer Kritikpunkt ist: Wer in Ungarn gratis studiert, muss nachher einige Zeit im Land arbeiten oder sein Studium rückzahlen. Diese Bestimmung ist für die Betroffenen unerquicklich, sie ist auch eher illiberal. Sie kann aber nur dann als Verstoß getadelt werden, wenn europaweit vorgeschrieben wäre, dass Studieren nichts kosten darf. Das ist aber absolut nicht so. In vielen Ländern muss man halt für ein Studium zahlen. Die ungarische Regelung ist freilich ziemlich dumm, kann sie doch gar nicht ernsthaft durchgesetzt werden. Man kann die Jungen nicht im Land einsperren, ist doch der Eiserne Vorhang der Kommunisten zum Glück seit 1989 weg. Natürlich wäre es viel sauberer, aber weniger sozial, wie anderswo das Studium für alle kostenpflichtig zu machen. Hauptproblem für viele junge Ungarn ist auch gar nicht, dass sie alle auswandern wollen – sie müssen es vielmehr, weil sie daheim keinen Job finden.
Schwer nachvollziehbar ist auch der nächste Vorwurf: Ungarn dehnt den Familienbegriff auf jede Eltern-Kind-Beziehung aus (was in Wahrheit eine wichtige Geste der Liberalisierung des bisher rein ehegebundenen Familienbegriffs ist), aber nicht auf gleichgeschichtliche Partnerschaften. Niemand kann erklären, aus welchem Grund auch Partnerschaften ohne Kinder Anspruch auf eine Förderung haben sollten (außer wegen ihrer Lautstärke).
Ebenso europaüblich sind die ungarischen Regelungen über die Beschränkung der Wahlwerbung im Fernsehen. Solche gibt es in unterschiedlichen Formen fast überall. Die ungarische Version hat jedenfalls den Vorteil, dass es im Wahlkampf wenig hilft, wenn sich ein Politiker a la Berlusconi ganze Sender kauft.
Auch die – zweifellos – regierungsfreundliche Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens findet sich leider in vielen Ländern. Auch wenn die Regierung keine Zweidrittelmehrheit hat.
Anderer Kritikpunkt: In Ungarn machen sich Obdachlose strafbar, die auf der Straße übernachten, statt in ein angebotenes Obdachlosenheim zu ziehen. Na und? Behauptet jemand im Ernst, es wäre neuerdings schon EU-Recht, dass jedermann auf jedem beliebigen öffentlichen Platz übernachten könne, so oft er will? Auch in Frankreich beispielsweise haben sowohl die rechte wie auch die linke Regierung Roma außer Landes gebracht, die öffentliche Flächen okkupiert haben.
Nächster Vorwurf: Die jüngste Verfassungsänderung sei vor allem deshalb erfolgt, weil dem Parlament die Judikatur des Gerichtshofs nicht gepasst hat. Warum wird dann nicht auch der österreichische Gesetzgeber als Diktatur entlarvt, der schon Hunderte Male mit Verfassungsmehrheit die Gerichte ausgehebelt hat? In Österreich sind ja sogar Lächerlichkeiten wie die – konsumentenfeindliche – Taxi-Regelung nur deshalb in der Verfassung geregelt worden, damit sie der Gerichtshof nicht aufheben kann.
Warum wird von den vielen Kritikern Ungarns nicht dazugesagt, dass bei der Novelle die einzige materielle Kritik des ungarischen Verfassungsgerichts am bisherigen Verfassungstext Orbans nicht mit der – möglichen – Zweidrittel-Dampfwalze niedergerollt worden ist? Das Veto des Gerichtshofs gegen die durch ein einfaches Gesetz geplant gewesene Wählerregistrierung ist nämlich voll respektiert worden.
Warum wird nicht dazugesagt, dass die nunmehrige Novelle die Sozialisten im Gegensatz zu dem seit zwei Jahren gültigen Text nicht mehr als Nachfolgepartei der Kommunisten bezeichnet? Das müssten doch die vor allem von der Linken kommenden europäischen Kritiker eigentlich loben und nicht tadeln.
Das tun sie aber nicht. Denn in Wahrheit stört sie ja nur eines: dass die ungarischen Sozialdemokraten von den Wählern in die Bedeutungslosigkeit verdammt worden sind. Daher können sie zum Unterschied von den meisten anderen Ländern Verfassungsänderungen nicht mehr blockieren. Jene vernichtende Wahlniederlage ist auch die eigentliche, wenn auch nie zugegebene Ursache des organisierten Zorns der europäischen Sozialdemokratie.
Dieser Zorn ignoriert – fast muss man sagen: natürlich – auch eine beispiellose humanitäre Geste: Ungarn hat einen eigenen Gedenktag für die vertriebenen Ungarndeutschen eingeführt. Diese kostenlose Geste stünde zweifellos auch Tschechien, der Slowakei, Polen, Slowenien, Kroatien oder Serbien gut an. Sie ist dort aber bisher keineswegs angedacht.
Die Kritiker Ungarns haben weder juristisch noch historisch recht. Sie schießen sich freilich damit politisch ins eigene Bein. Denn sie geben Viktor Orban eine wunderbare Gelegenheit, das Volk mit nationalistischen Tönen hinter sich zu scharen. Motto: Wir gegen den Rest Europas. Das hilft fast immer.
Damit kann der Ministerpräsident aber auch die verheerenden Folgen seiner Wirtschaftspolitik übertünchen. Damit kann er der sonst – zu Recht! – drohenden Wahlniederlage beim nächsten Mal entgehen. Denn das, was Orban wirtschaftlich macht, ist der sicherste Weg in den Untergang: Ungarn marschiert in einen nationalen Sozialismus.
Es droht Ausländern die Enteignung an; obwohl das EU-rechtlich gar nicht möglich ist. Es hat eine Reihe von Steuern und Abgaben so strukturiert, dass diese vor allem Ausländer treffen; was vor dem EuGH wahrscheinlich ebenfalls nicht halten wird. Und er versucht nun gar, ausländische (insbesondere österreichische) Grundeigentümer in der Landwirtschaft hinauszuwerfen; auch damit wird Ungarn rechtlich wohl am Ende des Tages scheitern.
Juristisch ist das alles nicht durchdacht und ohne Erfolgsaussichten. Aber zwei „Erfolge“ hat Orban durch diese Politik dennoch erzielt: Erstens ist die Währung auf Talfahrt. Und zweitens bleiben ausländische Investoren dem Land in breiter Front ferne. Investoren fürchten nämlich nichts mehr als rechtliche Unsicherheiten.
Die ungarische Arbeitslosenquote beträgt jedoch schon mehr als zehn Prozent und wird mangels Arbeitsplätze schaffender Investoren weiter steigen. Dabei ist in Ungarn jetzt schon der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung besonders niedrig. Obwohl sich die Regierung eigentlich um die Integration der Roma durchaus bemüht, hat die Vertreibung der Investoren gerade für diese große, aber nicht für sonderliche Produktivität bekannte Gruppe die Chance auf Arbeitsplätze total zertrümmert.
Die ungarischen Machthaber sind auf ihre Wirtschaftspolitik trotz der verheerenden Auswirkungen sogar noch stolz. Sie rühmen sie als „unorthodox“. Dabei ist sie einfach nur abgrundtief dumm.
Sie ist sogar dümmer als die Wirtschaftspolitik der davor regierenden Sozialisten. Diese haben zwar am Beginn ihrer Amtszeit jeden nur denkbaren populistischen Unsinn begangen (Beamtengehälter schlagartig um 50 Prozent steigern usw.). Sie haben aber in den letzten Jahren ihrer Amtszeit dazugelernt, und begonnen, Ungarn mit einer liberalen Politik zu sanieren sowie mit der Anlockung von Investoren Arbeitsplätze zu schaffen. Sie haben also dazugelernt. Orban, der in seiner ersten Amtszeit (1998-2002) ebenfalls noch einen Kurs der Vernunft versucht hat, hat hingegen diesbezüglich alles verlernt.
Schade.
Ich schreibe regelmäßig Beiträge für das unabhängige Internet-Portal eu-infothek.com.