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Was alles Richter und Staatsanwälte nicht wissen

Immer öfter wird man mit Aktionen der österreichischen Staatsanwaltschaften – insbesondere der im Raum Wien und Graz agierenden BSA-Truppen – konfrontiert, die einem angst und bang machen. Leben wir wenigstens noch in Restbeständen eines Rechtsstaats? Diese Sorge wird dadurch vergrößert, dass die heimische Justiz offensichtlich von Menschen beherrscht wird, deren Allgemeinbildung mehr als lückenhaft ist. (nachträgliche Ergänzung am Ende)

Ein dramatisches Beispiel dafür ist der nun in die zweite Instanz gehende Prozess gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff. Darin geht es um das „Verbrechen“, dass die Islam-Expertin und ehemalige Mitarbeiterin von Alois Mock bei einem FPÖ-Seminar den Geschlechtsverkehr des islamischen Propheten Mohammed mit einer Neunjährigen als „Pädophilie“ bezeichnet. Sabbaditsch-Wolff ist deswegen in erster Instanz verurteilt worden. Und die Oberstaatsanwaltschaft Wien (ja genau jene, die sich nie die Zeit genommen hat, dem massiven Verdacht vieler Experten mit Konsequenz nachzugehen, dass es in der Causa Kampusch, also einem der schlimmsten Fälle von Kindesmissbrauch in Österreich, noch weitere Täter gibt) hat Zeit für eine seitenlange Verteidigung dieses skandalösen Urteils.

In dieser Berufung wird etwa mit spitzer Zunge vom „angeblichen Vollzug der Ehe mit der neunjährigen Gattin“ geschrieben. Was in mehrfacher Hinsicht skandalös ist: Denn welcher normale Mensch, der Kindesmissbrauch als eines der schlimmsten Verbrechen ablehnt, bezeichnet eine Neunjährige (die mit sechs „verheiratet“ worden ist) undifferenziert als „Gattin“? Zweitens ist dieser Vollzug nur für die Staatsanwälte „angeblich“, für die islamische Welt ist er hingegen bis heute ein Vorbild mit Rechtswirkungen. So liest man in der (zweifellos eher linkslastigen) Wikipedia wörtlich unter dem Stichwort „Kinderheirat“: „Das Mindestalter für Mädchen, um zu heiraten, ist nach den Bestimmungen der islamischen Rechtsschulen neun Jahre, wobei sich die Rechtsschulen an der Ehe Mohammeds mit Aischa orientieren, die vollzogen worden sein soll, als Aischa neun Jahre alt war.“ Überdies versucht die Oberstaatsanwaltschaft gar nicht, gegen die von allen zugänglichen Quellen bestätigte Altersangabe zu argumentieren. Man schreibt einfach nur im Stile einer Boulevardzeitung ständig von "angeblich".

Natürlich gibt es keine datierten Filmaufnahmen vom Geschlechtsverkehr zwischen Mohammed und jenem Mädchen. Aber die Tatsache, dass dieser und vor allem das überlieferte Alter der „Braut“ den islamischen Rechts-Setzern bis heute als Vorbild dient, ist zweifellos noch viel gravierender als das genaue Datum. Vor allem, wenn es um eine Analyse des Islams geht.

Noch unglaublicher ist, dass diese Oberstaatsanwaltschaft sogar jene Passage der Richterin verteidigt, in der diese davon redet, dass Kinderehen auch in europäischen Herrscherhäusern weit verbreitet gewesen seien. Weshalb das Eingehen von Ehen im Kindesalter nicht mit Pädophilie gleichzusetzen sei.

Da bleibt einem wirklich der Mund offen. Denn erstens hatten jene historischen Kinderehen keinerlei sexuelle, sondern rein dynastische Gründe (die schlimm genug, aber eben ganz andere als pädophile Motive sind). Sie sollten strategisch die Machtinteressen zweier Herrscherhäuser absichern. Wovon bei der „Ehe“ Mohammed-Aischa keine Rede sein kann.

Zweitens ist bei keiner einzigen dieser Kinderehen bekannt, wann sie vollzogen wurde. Was man sich etwa bei einem achtjährigen Buben auch als relativ schwierig vorstellen kann. Und im Falle Aischa richtet sich die Kritik eindeutig gegen den Zeitpunkt des Vollzugs, weniger gegen jenen der formalen „Eheschließung“, der schon im sechsten Lebensjahr erfolgt war.

Drittens sind bei diesen dynastischen Kinderehen der europäischen Geschichte BEIDE Partner Kinder gewesen. Was einen gewaltigen Unterschied zum Altersverhältnis zwischen dem 53-jährigen Mohammed und der 9-jährigen Aischa macht.

Viertens sind die meisten dieser Kinderehen überhaupt „per procuram“ geschlossen worden. Die von ihren Eltern verheirateten Kinder haben einander also weder vor noch bei der „Hochzeit“ gesehen, sondern erst viele Jahre nachher (wenn überhaupt). Bei der Eheschließung waren vielmehr oft nur Gesandte der Herrscherhäuser anwesend.

Das mag alles angesichts der Qualität des Geschichtsunterrichts in vielen Schulen Richtern, „Ober-„ und „Ersten“ Staatsanwälten nicht bekannt sein. Umso mehr hätten sie die Pflicht, sich mit den Fakten vertraut zu machen, bevor sie solche abstrusen Begründungen in Urteile und Berufungsbeantwortungen hineinschreiben.

Der Kampf der Staatsanwälte gegen Sabaditsch-Wolffs Islam-Kritik ist umso erstaunlicher, als  seit Jahrzehnten zahllose noch so aggressive und noch so faktenfreie Verhöhnungen der christlichen Religion straffrei ausgegangen sind. Da hat man dann halt notfalls die "Freiheit der Kunst" vorgeschützt.

Extrem erstaunlich ist auch das parallele Urteil eines Medienrichters gegen die Frau: Diese hatte ein linke Kampagnen-Illustrierte geklagt, weil diese behauptet hat, Sabbaditsch-Wolff habe gesagt: "Der Euro-Islam ist einfach nur scheiße". Der Richter musste im Urteil zugeben, dass dieser Satz nie gefallen ist. Er hat die Illustrierte mit einer skurril mäandrierenden Begründung trotzdem freigesprochen. Indem er sich auf das noch gar nicht rechtskräftige Strafurteil berief; und weil Sabaditsch-Wolff halt schon sehr negativ über den Islam gesprochen habe. Der linke Meinungsterror auch in der Justiz geht also schon so weit, dass man sich nicht mher wehren kann, wenn einem Sätze in den Mund geschoben werden, die nie gefallen sind.

Diese Anklagen und Urteile sind überhaupt nur vorstellbar, wenn es um eine politische Hexenjagd gegen alles geht, was rechts der Mitte steht (=also gegen mehr als die Hälfte der Bevölkerung), und wenn man der parteipolitischen Kampagne einer mengenweise von Steuergeld-Inseraten gefütterten Illustrierten beispringen will. In einem freien Rechtsstaat, in dem Meinungsfreiheit und wissenschaftliche Fakten noch irgendetwas gelten, wäre das hingegen absolut unvorstellbar.

Nachträgliche Korrektur: Sabaditsch-Wolff diente erst im Kabinett des Außenministers Wolfgang Schüssel, noch nicht bei Alois Mock.

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