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Das Justizministerium bereitet unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eine Gesetzesnovelle vor, welche die Meinungsfreiheit hierzulande sehr weit an jene Chinas annähern wird.
"Wer öffentlich zu ... Hass ... gegen eine ... (Anmerkung: in einer langen Liste aufgezählte) Gruppe von Personen ... aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen." Dasselbe gilt auch dann, wer eine solche Gruppe "verächtlich zu machen sucht". So steht es in dem bereits ohne größeren öffentlichen Aufschrei ringsum begutachteten Entwurf.
Da kann man nur noch sagen: Meinungsfreiheit, gute Nacht, wenn dieser jeder osteuropäischen Stasi und Meinungspolizei würdige Gummiparagraph endgültig gesetzliche Wirklichkeit werden sollte. Damit hat dann die Political Correctness eine Universalwaffe in der Hand und einen an die Französische Revolution erinnernden weiteren Triumph errungen; damals war der Kampf für die große Errungenschaft der Menschenrechte schrittweise zur Schreckensherrschaft von "La Grande Terreur" eskaliert. Ein kleiner Trost: Heute begnügt sich die Republik mit zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich habe keinerlei Sympathie dafür, wenn jemand gehasst wird, wenn jemand verächtlich gemacht wird. Aber solche nie exakt definierbaren Begriffe können vom Justizapparat extensiv zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit verwendet werden. Sie gehören in den Bereich der guten Erziehung, der religiösen Pflichten, nicht in die Fänge der sich notfalls auch mit brutaler Gewalt durchsetzenden Staatsgewalt.
Der Strafanzeigenproduzent en gros namens Peter Pilz und viele Vereine, deren einziger (meist subventionierter) Hauptzweck die Wahrung der Political Correctness ist, werden ihren Mitarbeitstab aufstocken können, so viele Möglichkeiten für "Sachverhaltsmitteilungen an die Staatsanwaltschaft" werden sich ihnen da öffnen.
Ist doch schon die Veröffentlichung mancher Fakten alleine geeignet, zu Hass aufzureizen. In diesem Gesetz ist aber nicht einmal ein Wahrheitsbeweis zulässig.
Man braucht künftig nur mit leicht kritischem Unterton sagen oder schreiben, dass Angehörige der Nationalität X in signifikant hohem Ausmaß in den österreichischen Drogenhandel verwickelt sind, oder dass solche der Nationalität Y das "Geschäft" mit Wohnungseinbrüchen dominieren, oder dass Angehörige der sexuellen Orientierung Z in signifikant hohem Ausmaß eine bestimmte übertragbare Krankheit haben. Oder man erzählt einen blöd-aggressiven Witz über die Angehörigen eines bestimmten Landes. Und schon kann ein solches Strafverfahren drohen.
Letztlich kann jeder Jurist mit geschickter Argumentation jede unwillkommene Meinungsäußerung nach diesem Gesetz strafbar machen. Es gibt der im letzten Jahr für ihre Eigenwilligkeit berüchtigt gewordenen Staatsanwaltschaft viele Waffen in die Hand.
Es wird dann den - vorerst wie immer schlafenden - Medien nicht einmal mehr helfen, wenn sie eine Floskel wie das lächerliche "Es gilt die Unschuldsvermutung" hinzufügen. Beispielsweise: "Diese Information dient nicht dazu, um zu Hass aufzureizen."
Besonders grotesk ist aber auch die lange, jedoch sehr selektive Liste der geschützten Gruppen; gegen andere kann man nämlich offensichtlich sehr wohl zu Hass aufreizen oder sie verächtlich machen: Geschützt werden Gruppen, die etwas mit Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexuellen Ausrichtung zu tun haben.
Andere nicht. Also ist zum Beispiel der Klassenkampf samt Verächtlichmachung von Unternehmern oder Managern durchaus weiterhin möglich. Nicht geschützt sind auch die Wertvorstellungen eines europäischen demokratischen Staates.
Und das alles wagt unter dem Titel "Terrorismuspräventionsgesetz" aufzutreten. Und das alles wagt eine angeblich bürgerliche Justizministerin vorzulegen.
Völlig unverständlich, dass in diesem Land niemand mehr zur Verteidigung der Meinungsfreiheit und gegen diesen Anschlag auf das wichtigste Grundprinzip der Aufklärung antritt, nämlich die Freiheit der Meinungsäußerung. Was in diesem Gesetz steht, engt den Kern der Freiheit viel mehr ein als ein Ganzkörperscanner (anstelle der Ganzkörperbetastung) oder die Rufdatenerfassung (solange wie geplant nur die Telefonnummern, nicht aber die Gesprächsinhalte aufgezeichnet werden). Diese beiden Punkte erregen aber die Öffentlichkeit sehr. Obwohl sie tausend Mal mehr geeignet sind, Terrorismus zu bekämpfen als die massive Einengung der Meinungsfreiheit.
In China wehren sich wenigstens immer mehr Menschen gegen die Gedankenpolizei. Bei uns wird der herrschende Linksliberalismus erst erwachen, wenn man merkt, dass auch einige seiner Lieblings-Stereotypen nun mit zwei Jahren Haft bedroht sind, wie etwa "Die Kirche ist die größte Verbrecherorganisation der Welt".