drucken ganze Seite Drucken

Abtreibung als Grundrecht? - "Mein Bauch gehört mir!" - "Mein Gehirn vor dem Beischlaf auch?" drucken

Die Bestrebungen der polnischen Regierung, eine Verschärfung des Abtreibungsverbotes einführen zu wollen, lösen zurzeit heftige Diskussionen aus. Nicht nur in Polen. Und der wortgewaltige US-Präsidentschafts-Bewerber Donald Trump verkündete, dass Frauen in den USA für Abtreibungen bestraft werden sollten. Etwas später meinte sein Wahlkampfteam, die Ärzte sollten bestraft werden, nicht die Frauen, Trump sei falsch verstanden worden. Grund genug, sich unabhängig von den Bestrebungen in Polen oder den USA mit diesem Thema auch in Österreich öffentlich auseinander zu setzen.

So setzte in einigen Medien rasch die Diskussion ein, dass so „ein hart erkämpftes Recht der Frauen in Gefahr gerät“. Konkret äußert sich zum Beispiel eine Redakteurin in ihrer Kolumne ‚Frauensache’ (Rheinische Post vom 6.4.2016) und konkretisiert: „Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper war so etwas wie die Mondlandung der Frauenbewegung. Dieses Recht infrage zu stellen, mag für die Rechtspopulisten nur ein kleiner Schritt sein, für eine gleichberechtigte Gesellschaft aber ist es ein großer Rückschritt.“

Sollte es eine Verschärfung des Lebensschutzes geben?

Nun gibt es sicherlich etliche Gründe, eine – wie in Polen oder den USA geplante – Verschärfung des Abtreibungsverbotes zu kritisieren. Und es gibt noch mehr äußerst gewichtige Gründe, „das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper“ nicht anzutasten. Aber die Frage, was ein Abtreibungsverbot bzw. Bestrebungen zu einer drastischen Reduzierung von Tötungen im Mutterleib mit einem „Rückfall in alte Rollenbilder“, einer Beschneidung des „Selbstbestimmungsrechtes von Frauen“ und einer Reduzierung von ‚Gleichberechtigung’ zu tun hat, ist für denkende Leserinnen und Leser nicht nachvollziehbar.

Schon der Slogan der Frauenbewegung: „Mein Bauch gehört mir“, mit dem in etlichen Ländern die Abschaffung des Abtreibungsverbotes gefordert wurde, war so hohl, dass man sich wunderte, wieso er von den sich in die Öffentlichkeit zu katapultieren versuchenden Protagonistinnen so deutlich eingebracht wurde.

Vom Grundsatz her ist einem Aufruf: „Mein Bauch gehört mir“ nur zuzustimmen, wenn damit die Zeitspanne vor dem Beischlaf gemeint ist. Kein Mann sollte sich dem „Bauch“ – oder anderen Intimbereichen – einer Frau für einen angepeilten Sexualkontakt nähern, ohne das die „Bauchbesitzerin“ dem zustimmt. Lehnt sie diesen nicht ab oder stimmt sie ihm offensiv zu, dann ist damit gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Wochen später alleine über den Abbruch einer Schwangerschaft als Folgen dieses „Aktes“ entscheiden zu können, verwirkt.

Ging es dabei um einen einvernehmlichen Sexualkontakt, würde ihr für sich reklamiertes Recht auf Selbstbestimmung auch dadurch reduziert, dass der Mann ein 50-prozentiges Mitspracherecht hätte. Diese Zusammenhänge scheinen die Protagonistinnen von „Mein Bauch gehört mir“ konsequent auszublenden.

Statt dessen existiert in großen Teilen der Frauenbewegung folgender Denkansatz: Für eine Abtreibung besitzt eine Frau das alleinige Entscheidungs-Recht; die Kosten dieser persönlichen Entscheidung (für Lohnfortzahlung und evtl. später notwendig werden psychotherapeutische Aufarbeitungen) werden aber ungefragt der Solidargemeinschaft aufgehalst; und bei einer nicht vorgenommen Abtreibung wird eine 100-prozentige Zuständigkeit für die Zahlung von Alimenten beim Kinds-Erzeuger vorausgesetzt.

Mein Bauch gehört mir – Vor oder nach dem Beischlaf?

Es geht hier nicht um eine moralische Beurteilung von Beischlaf-Situationen vor, außerhalb oder innerhalb von auf Ehe oder sonstwie auf Zukunft angelegten Beziehungen, sondern es geht um die Verantwortung der Auswirkungen von eingegangenen Sexualkontakten gegenüber dem Partner beziehungsweise der Partnerin und um die Verantwortung, ob die Entstehung neuen Lebens eingeplant wird oder ausgeschlossen werden soll. Eigentlich müsste es entbehrlich sein, hier noch einmal auf die verschiedenen Methoden oder Wege der Empfängnis-Vermeidung bzw. Empfängnis-Verhütung hinzuweisen.

Dass dennoch einige Verdeutlichungen notwendig zu sein scheinen, hängt wohl damit zusammen, das bestimmte politische Kreise uns kollektiv viel zu lange ins Hirn einzuträufeln versucht haben, das die Abtreibung eine – halt etwas später organisierte – Geburten-Planungs-Methode sei. Wer auf diesen – jede Logik entbehrenden – Denkansatz reinfällt, wird vielleicht morgen auch andere Menschen, von denen sich jemand im persönlich beanspruchten Freiraum beeinträchtigt sieht, per Tötung „entsorgen“ wollen.

„Schwangerschafts-Unterbrechung“ oder Abtreibung?

Wie stark die Diskussionen zur Freigabe der Abtreibung zu kaschieren gesucht wurden, wurde auch durch den von Frauenrechtlerinnen gerne verwendeten Begriff „Schwangerschafts-Unterbrechung“ deutlich, weil sich Abtreibung ja wirklich wie ‚Abort’, ‚weg damit’ oder ‚abtöten’ anhört. Aber was ist das für eine Unterbrechung, die mit dem Tod endet? Es dauerte, bis erste Stimmen die Wort-Gaukelei offenkundig werden ließen, indem sie mutig fragten, wann denn die Unterbrechung beendet und die Schwangerschaft fortgesetzt würde? 

Was die meisten Menschen nicht zu wissen scheinen: Auch nach der Strafrechtsreform zur Abtreibungs-Gesetzgebung gibt es kein Recht auf Abtreibung, wie dies im § 96 StGB klar zum Ausdruck gebracht wird. Stattdessen wird im § 97 StGB Absatz 1 geregelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass die Tat nach § 96 nicht strafbar ist:

  • „wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder
  • wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder
  • wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.“

Dass öffentliche Institutionen in Österreich diesen gesetzlichen Rahmen unter positivem Vorzeichen als besonders „restriktionsfrei“ herausstellen und wertschätzend hervorheben, dass so die Beratung und Begleitung ausschließlich an den „individuell sehr verschiedenen Bedürfnissen der betroffenen Frauen auszurichten“ würde, ist keinesfalls ein Beleg dafür, dass dem Schutz des ungeborenen Lebens keine eigene Bedeutung zukommt.

Auch die Anmerkung der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung, dass die Entscheidung einer Frau oder eines Paar für einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich „ein wohlüberlegter Entschluss“ sei, „der von anderen nicht in Frage gestellt werden soll“, greift zu kurz. Denn welche Entscheidung – erst recht in einer Konfliktsituation – wird so klar getroffen, dass nicht selten schon nach kurzer Zeit starke Selbstzweifel einsetzen können? Und die vielen Schulgefühle, welche nicht wenige Frauen oft über viele Jahre an psychotherapeutische Praxen binden, sind auch kein Beleg für eine richtig abgewogene Entscheidung. 

Eine Ethik der Verantwortung ist nicht an eine Religion gebunden

Beim Thema Abtreibung geht es nicht um moralische Appelle, sich an christlichen, jüdischen, muslimischen oder fernöstlichen Religionen orientieren zu sollen, sondern darum, die uns – als Konsequenz unserer Freiheit – auferlegte Verantwortung deutlicher wahr zu nehmen. Dies macht z.B. Hans Jonas in seiner zum Lebenswerk gewordenen „Ethik der Verantwortung“ deutlich und Hans Küng engagiert sich seit Jahren mit vielen Gleichgesinnten – auch jenseits christlicher Wertvorstellen – um eine ‚Welt-Ethos-Basis’.

Je intensiver Handlungen des Einzelnen das Leben anderer sowie den Umgang mit der uns zur Verfügung gestellten Schöpfung betreffen, desto umfangreicher sind allgemeinverbindliche ethische Standards zu berücksichtigen. Auch wenn viele Zeitgeist-Menschen Sexualkontakte als Spaß sehen und Erotik konsumieren wollen, bei der Abtreibung geht es um Leben oder Tod. Das haben alle Menschen – egal ob mit oder ohne religiöse Basis – zu berücksichtigen. Und wenn sich Egoisten dieser Verantwortung entziehen, haben die Gesellschaft und der staatliche Gesetzesrahmen darauf deutlich zu reagieren.

In meinen Hochschul-Vorlesungen „Einführung in die Ethik“ begreifen dies nicht nur die christlich Orientierten, sondern alle. Dass die Übertragung in den Alltag oft nicht so wie gewollt oder notwendig klappt, wird immer wieder deutlich.

Töten per Abtreibung ist kein Menschenrecht

Wer in einer festen Partnerschaft lebt, hat in der Regel das Thema Geburten-Planung zu einer passenden Zeit thematisiert und geklärt. Fehlt diese Basis – vielleicht weil ein sexueller Kontakt ohne Beziehungsperspektive eingegangen wird – und trotzdem ein zeugungsfähiger Akt gewollt ist, dann muss halt die Möglichkeit der Entstehung neuen Lebens wenigsten verhütet werden. Auch Paare, welche nur für einen Kurz-Intervall ihre Körper vereinen wollen, haben eine große Verantwortung für ihr Tun: Dass keiner gegen den Willen des Anderen handelt bzw. keine Gewalt zum Einsatz kommt, dass ein Gegenüber nicht durch fehlende Achtsamkeit mit einer Krankheit infiziert wird und dass nicht leichtfertig ungewollt neues Leben entsteht.

Die meisten Abtreibungen werden übrigens nicht in der Folge von Vergewaltigungen oder Kurzzeit-Beziehungen, sondern in 'ganz normalen auf Dauer angelegten Beziehungen' vorgenommen, weil halt ein weiteres Kind nicht mehr vorgesehen war und eine in Verantwortung gelebte Empfängnisregelung ausgeblendet wurde. Diese in Statistiken nachlesbaren Fakten und auch nach Gesprächen mit Schwangerschaft-Konfliktberaterinnen erhalten Infos machen Menschen mit einer durchschnittlichen Empathie einfach sprachlos.

Ja, das hart erkämpfte Selbstbestimmungsrecht der Frauen darf nicht torpediert werden! Ja, alle Menschen – ob winzig-klein oder über-groß, jung oder alt, weniger oder mehr begabt, arm oder reich haben gleichermaßen das Recht, dass ihr Körper – aber auch ihre Seele – in guter Vorsorge und Umsicht geschützt wird. Ja, alle Menschen haben sich für eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer neu einzusetzen. Und der Staat hat durch klar gefasste Gesetze dafür zu sorgen, dass diese Rechte den Lebensalltag prägen.

Aber ein Recht auf Tötung, welches aufgrund einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Ausklammerung der eigenen Verantwortung für die Folgen eines Zeugungsvorgangs für sich zu reklamieren gesucht wird, meist auf Eigennutz basierend, ist ein nicht hinnehmbarer gesellschaftlicher Rückschritt. Die Konsequenz: Ja, auch ein ungeborenes kleines Kind hat ein Lebens-Recht.

Dr. Albert Wunsch ist Psychologe, Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Pädagoge sowie promovierter Erziehungswissenschaftler. Bevor er 2004 eine Lehrtätigkeit an der Katholischen Hochschule NRW in Köln (Bereich Sozialwesen) begann, leitete er ca. 25 Jahre das Katholische Jugendamt in Neuss. Im Jahre 2013 begann er eine hauptamtliche Lehrtätigkeit an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen / Neuss. Außerdem hat er seit vielen Jahren einen Lehrauftrag an der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf und arbeitet in eigener Praxis als Paar-, Erziehungs-, Lebens- und Konflikt-Berater sowie als Supervisor und Konflikt-Coach (DGSv). Er ist Vater von 2 Söhnen und Großvater von 3 Enkeltöchtern.

Drucken

Was alles hinter den „Panama-Papers“ stecken dürfte drucken

Ich hatte eigentlich nie Zweifel, dass beispielsweise die Entourage rund um die Herren Putin oder Poroschenko oder sportliche Spitzenverdiener wie ein Messi über ausländische Konten, Briefkastenanwälte und Offshore-Firmen Finanzgeschäfte betrieben haben. Was in vielen Fällen wohl nicht ganz legal gewesen sein dürfte. Nur: Was heißt hier eigentlich genau nicht legal?

Nach russischem Recht? Nach ukrainischem Recht? Nach EU-Recht? Aber nicht nur aus diesem Grund sollte man die Mega-Aufregung, die rund um die sogenannten Panama-Papers jetzt über Nacht aufgebrochen ist, mit Ruhe und Gelassenheit analysieren. Wobei einige Dinge auffallen und zum Teil verblüffen:

  1. Das Ganze hat eine Dimension, zu der nur einer der ganz großen Geheimdienste der Welt imstande sein kann.
  2. Ohne einen harten Beweis zu kennen, so habe ich doch den starken Eindruck, dass das nach einem amerikanischen Gegenschlag zu den Aktionen der zumindest teilweise mit Russland kooperierenden Enthüller Snowden oder Assange aussieht.
  3. Eigenartig einäugig links ist der Kreis der deutschsprachigen Medien, die da von den unbekannt bleiben wollenden Informanten mit Unmengen an Daten versorgt worden sind: ORF, Falter, Süddeutsche. Wurden die ausgewählt, weil man sicher war, dass diese Medien wie ein Bluthund losziehen werden, wenn sie riechen, dass man den Reichen und Mächtigen ans Leder kann? Oder wollte man nur alle Spuren verwischen, indem man lauter bekannt antiamerikanische Medien als – scheinbare – Quelle benutzte? (wobei diese Medien wohl selber nicht genau wissen, warum ausgerechnet sie da eingeschaltet worden sind)
  4. Zwar besteht zu der Tatsache, dass gerade Falter und ORF bei den aus öffentlichen Kassen (laut Medientransparenzgesetz) an sie fließenden Mitteln alljährlich in Millionendimensionen bedient werden, sicher kein direkter Zusammenhang. Aber das fällt mir halt seltsamerweise genau in dem Zeitpunkt ein, da sich diese beiden Medien als moralische Aufdecker bejubeln.
  5. Vor allem: Warum steht bisher fast kein Name aus der Welt der größten Weltwirtschaft auf dem Pranger? Es ist doch extrem unwahrscheinlich, dass von China bis Spanien alle möglichen Leute Geld (auch) über Panama geschleust haben, nur aus dem reichsten Land der Welt nicht. Sollten da am Ende gute Wahlkampfspender geschont werden?
  6. Auffällig ist auch, wie sehr immer wieder solche Affären dann hochfliegen, wenn es den USA nutzt.
    - Man denke an die aufgedeckten Bestechungsaffären durch Siemens, dessen wichtigster Konkurrent am Weltmarkt General Electric ist.
    - Man denke an Schweizer Banken, die vielen Amerikanern beim Steuerhinterziehen geholfen haben und die dann durch Washington massiv unter Druck gekommen sind (wobei es interessanterweise kaum bekannt geworden ist, wer eigentlich die Amerikaner selbst gewesen waren, die ja in erster Linie von den Bankdienstleistungen profitiert hatten).
    - Man denke an Airbus/EADS, den einzigen großen Konkurrenten von Boeing.
    - Man denke an den österreichischen Eurofighter-Kauf, wo (neben Schweden) nur die USA mit einem ernstzunehmenden Konkurrenzangebot im Rennen waren. Und wo es wieder ausgerechnet ein Peter Pilz ist, dem ununterbrochen aus geheimnisvollen Quellen anrüchige Infos zugespielt werden.

Neben dieser politisch zentralen Frage „Wer ist der Täter?“, wer also hat diese gewaltige Datenmenge gehackt, dürfen natürlich die anderen Täter nicht vergessen werden. Also die mutmaßlichen Steuerhinterzieher und Geldwäscher, deren Namen jetzt durch alle Medien kursieren. Auch dazu einige Anmerkungen.

  • Es ist an sich noch kein Delikt, im Ausland eine Briefkastenfirma oder ein Konto zu haben. Die diversen Strafbehörden werden daher noch viel Arbeit haben, jene Fälle herauszufiltern und wasserdicht zu beweisen, wo es um kriminelle und vor Gericht bringbare Machenschaften geht.
  • In vielen Fällen – Russland&Co – wird es natürlich gar keine echte Aufarbeitung geben. Oder frühestens nach dem nächsten Regimewechsel.
  • An allen anderen, die nicht vor Gericht kommen – ob unschuldig oder nur aus Mangel an Beweisen beziehungsweise sauberen Gerichten – wird aber jedenfalls auf längere Zeit ein gewisser Gestank haftenbleiben.
  • Es kann durchaus Motive geben, sein Geld im Ausland zu haben, die nicht strafbar sind:
    - man kann es vor der Familie geheim halten wollen;
    - oder als Unternehmer vor der Gewerkschaft, die es ja fast mit Sicherheit erfahren würde, wenn da viel Geld auf inländischen Konten läge;
    - oder vor den Medien, die ja ständig Rankings über die Reichen und Allerreichsten veröffentlichen, auf denen man etwa schon aus Sicherheitsgründen nicht aufscheinen will;
    - wenn man ein Vermögen auf mehrere Länder aufteilen und so das Risiko streuen will (man denke an jemanden, der sein ganzes Geld in Hypo-Alpen-Adria-Anleihen oder argentinischen Staatspapieren investiert hatte...)
    - man kann Sportler oder Künstler sein, der vor seinen (zahlenden) Fans oder den Klatschmedien schon gar nicht reich dastehen will.

Moralisch ist natürlich echte Geldwäsche und Kriminalität voll zu verurteilen. Und man sollte sich freuen, wenn da energisch dagegen vorgegangen wird.

Etwas differenzierter sehe ich allerdings die Steuerhinterziehung: Deren Motive sind zwar nicht legal, aber zumindest teilweise verständlich, wenn man sieht, wie die meisten Staaten schlecht und zum Teil korrupt mit dem Geld wirtschaften. Überdies sollten bei der Verurteilung von Steuerhinterziehung alle jene recht leise sein, die Handwerker oder Bedienerinnen an der Steuer und Sozialversicherung vorbei bezahlen. Denn sie haben in den eigenen Maßstäben das Gleiche getan, was die Großverdiener in ihren Dimensionen tun.

Jetzt warte ich ja nur, ob es auch aus der Finanzmetropole Singapur, wo manche österreichischen Politiker gute Geschäfte gemacht haben, Querverbindungen nach Panama gibt. Oder ob in Singapur das Geld sicherer veranlagt ist als auf dem Weg über Mittelamerika.

Irgendwie kann ich heute die vielen Amerikaner besser verstehen, die lieber einen politisch recht ahnungslosen Präsidenten haben wollen, als einen (und das sind alle anderen Kandidaten beider Parteien!), der Geldgebern verpflichtet ist. Donald Trump hat sich seinen Wahlkampf wenigstens selber finanziert.

 

Drucken

Spendengeld, Steuergeld und die „Flüchtlinge“ drucken

Großer Wirbel im ganzen linken Lager und damit auch in den meisten Medien: Das Innenministerium will nur noch die Differenz zwischen den bei diversen NGOs für diesen Zweck eingegangenen  Spenden und den Kosten der Asylantenbetreuung zahlen. Es fordert daher den durch Spenden gedeckten und dennoch auch aus Steuergeldern an die Caritas, Rotkreuz oder Volkshilfe bezahlten Betrag zurück. Richtig oder falsch? Rational und ethisch analysiert haben wohl weder Innenministerium noch die NGOs recht.

Die richtige Antwort lautet wohl ganz anders. Aber zuvor einige andere wichtige Aspekte des Problems:

  • Zum ersten wird um den Umfang der bei SPÖ-Volkshilfe, Rotem Kreuz & Co eingegangenen Spendenbeträge ein großes, aber eigentlich untragbares Geheimnis gemacht. Es wäre demokratiepolitisch und gegenüber den Spendern nämlich total legitim zu erfahren, wieviel Geld denn den Österreichern die Bereicherung durch die Völkerwanderung eigentlich wert gewesen ist. In der Selbstdarstellung der Flüchtlingsorganisationen wird zwar immer so getan, als ob gigantisch viele Landsleute die Zuwanderung aktiv unterstützt hätten. Aber nur eine Veröffentlichung aller Zahlen würde dies durch harte Fakten beweisen. Und nur dadurch würde die ständig wiederholte Behauptung glaubwürdig, dass Zehntausende so wie Heinz Fischer begeistert auf Bahnhöfen oder sonstwo „Willkommen“ gerufen hätten.
  • Zum zweiten ist auffällig, dass seit mehr als drei Monaten nirgendwo mehr ein Spendenaufruf für die „Flüchtlinge“ zu hören oder lesen ist. Die Caritas zum Beispiel sammelt für Flüchtlingslager im Libanon, aber nicht für solche in Österreich. Ein Grund für dieses auffällige Verhalten ist nie genannt worden – auch wenn ihn alle ahnen.
  • Zum dritten ist es ein Skandal, dass die Verträge zwischen Ministerium und den NGOs nicht komplett offengelegt worden sind. Eine solche Offenlegung sollte immer unverzichtbarer Bestandteil der von der Politik ständig behaupteten „Transparenz“ sein, wenn es um Steuergelder geht. Und für die Spenden-NGOs, wenn es um Spendengelder geht.
  • Zum vierten kann nur an Hand dieser Verträge die Rechtslage geklärt werden. Sollte da drinnenstehen, dass die Republik die Differenz zwischen dem Spendeneingang und den Kosten zu decken hat (aber sonst nichts), dann hat das Ministerium nicht nur das Recht, sondern auch die rechtliche Pflicht, den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern. Da mögen die „Willkommen“-Medien noch so aufjaulen. Aber es ist wohl kein Zufall, dass die NGOs den Weg über die Medien statt über die rechtliche Klärung gehen. Oder gar über ein "Gutachten" des im Dienste des ominösen Anwalts Lansky stehenden Juristen Heinz Mayer in Auftrag zu geben.
  • Zum fünften hätten die Spendenkassierer von Anfang an den Zahlenden klarmachen müssen, dass diese nicht für die Asylantenquartiere zahlen, die nach NGO-Willen ganz der Bund zahlen soll, sondern dass sie im Grund nur den bedachten Organisationen ein Körberlgeld zukommen lassen. Wenn sie das aber bewusst verschleiert haben, dann wäre das ein ziemlich mieser Trick.

Wie viel Steuergeld ist legitim?

Aber was wäre eigentlich jenseits der rechtlichen Klärung und der Forderung nach Transparenz richtig? Wie viel der Flüchtlingskosten soll aus Steuergeldern und wie viel aus Spendengeldern gedeckt werden?

Unbestreitbar ist: Je aufwendiger und großzügiger die Betreuung und Versorgung der „Flüchtlinge“ ist, umso mehr Migranten kommen. Das entspricht aber nicht der seit einigen Wochen geltenden neuen Regierungslinie und dem seit Monaten klaren Willen einer Mehrheit der Österreicher. Daher ist überhaupt die Verwendung von Steuergeldern für diesen Zweck extrem problematisch, egal ob es um die direkten oder indirekten Kosten geht.

Viele Linke treten aber massiv für eine möglichst große Immigration und deren Finanzierung aus Steuergeldern ein. Dürfen sie ignoriert werden, gleichgültig ob sie aus Antifa-Hass auf jede Österreich-Identität oder auch nur deshalb dieser Meinung sind, weil FPÖ und große Teile der ÖVP anderer Meinung sind? Das dürfte in einer Demokratie erst dann Relevanz haben, wenn auch die Mehrheit der Wähler diese Haltung teilt.

Nächstenliebe ist ein rein persönliches Gebot

Was ist jedoch mit jenen, die sich als Christen auf Grund des Nächstenliebe-Gebots der Bibel zur unbegrenzten Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet fühlen? Das ist zwar eine prinzipiell edle Einstellung. Sie wird aber nur von einer kleinen Minderheit der österreichischen Christen vertreten. Sie bedeutet nämlich de facto 100 Prozent Emotion und null Prozent Rationalität. Denn Rationalität würde zwar für großzügige Hilfe vor Ort, aber gegen die Völkerwanderung mit all ihren auch für das europäische Christentum fatalen Folgen eintreten.

Vor allem sollten diese Christen so ehrlich sein zuzugeben, dass das Nächstenliebe-Gebot der Bibel ein rein individuelles, ein persönliches ist. Dass hingegen an keiner einzigen Stelle vom Staat etwas Derartiges oder Ähnliches verlangt wird.

Daher kann auch kein Christ mit gutem Gewissen verlangen, dass der Staat – damit also die große Mehrheit jener Österreicher, die keine Massenzuwanderung wollen, – die Erfüllung des persönlichen Nächstenliebe-Verständnisses eines Teils der Christen zahlen müsse. Wenn Christen wirklich wider alle Vernunft ein solches Verständnis haben, dann haben sie vielmehr auch die Pflicht, dieses auch persönlich zu realisieren.

Das können sie entweder selbst tun, durch Aufnahme und komplette dauerhafte Betreuung von „Flüchtlingen“. Oder sie organisieren das kollektiv über Caritas oder Diakonie. Dann aber dürften diese Organisationen logischerweise überhaupt keine staatlichen Gelder annehmen (und schon gar keine, die nur durch Schulden finanziert sind). Diese Organisationen leben aber in Wahrheit zu über 90 Prozent vom Staat.

Neutral angesichts eines neuen Völkermordes

Und wenn wir von christlicher Hilfsmotivation reden, dann sollten wir auch über die immer intensiver werdende Debatte reden, ob nicht die „Nächsten“ des Nächstenliebe-Gebots für Europas Christen vor allen anderen die arabischen Christen zu sein haben. Noch dazu, da nur gegen diese derzeit ein Völkermord in Gang ist. Wie nun auch die amerikanische Regierung rechtlich ausdrücklich festgehalten hat.

Das ist eine gewaltige Erkenntnis: Wir haben in den Taten des „Islamischen Staats“ den einzigen Völkermord der Gegenwart und jüngeren Geschichte! Dazu kommt, dass der österreichische Gesetzgeber erst vor ein paar Monaten – übrigens wider alle liberale Meinungsfreiheit, aber das ändert nichts am Faktum – gesetzlich ausdrücklich dekretiert, dass das Leugnen eines Völkermords strafrechtlich zu verfolgen ist. Beide Fakten sind gravierend, auch wenn die Gesetzgeber dabei wohl nur an weit zurückliegende Völkermorde gedacht haben mögen.

Jene Menschen aber, die von Republik, Caritas, Diakonie als „Flüchtlinge“ betreut und aufgenommen werden, sind in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit sunnitische Moslems. Diese leiden zwar – auch – unter den diversen Kämpfen und der in vielen islamischen Ländern existierenden wirtschaftlichen Not. Sie sind aber eindeutig nicht Objekt eines Völkermordes.

PS: Bei einem neuen Völkermord, so waren sich in den letzten Jahrzehnten übrigens Tausende akademische Gutmenschdiskussionen einig, muss man energischer und früher militärisch eingreifen, als man das bei historischen Völkermorden getan hat. Jetzt haben wir einen neuen Völkermord, der täglich weitergeht. Und was hört man in den akademischen und medialen Vergangenheitsbewältigungs-Diskussionen? Absolut nichts. Dort wird man wohl wieder erst in 30 Jahren darüber debattieren. Dafür scharfsinnig und auf ethisch hohem Ross.

PPS: Hut ab vor Israel: Dieses Land holt mit großer Effizienz in professionellen Geheimaktionen Juden aus bedrohten Gebieten heraus. Wie etwa erst in den letzten Tagen aus dem Jemen.

 

Drucken

Chuzpe und Heuchelei nach Rathausart drucken

Es waren die wohl grässlichsten Geschehnisse während der letzten Jahrzehnte in Wien. Tausende Kinder – mindestens 2.700 – sind in Anstalten der Gemeinde Wien, vor allem im Kinder-„Heim“ Wilhelminenberg, sexuell schwer missbraucht und misshandelt worden. Es gibt auch massive Anzeichen, dass die Kinder dort wie in einem Bordell verfügbar gehalten worden sind, dass Machtträger von der Zwangsprostitution der Kinder finanziell profitiert haben. So widerlich das alles war, so erfolgreich war das Rathaus in den letzten Jahren mit seiner Strategie, das alles weitestgehend unter dem Teppich zu halten.

Es gab zwar irgendwelche Untersuchungen hinter dicht verschlossenen Türen und es gab in etlichen Fällen auch Entschädigungen für Opfer.

Aber was ist mit den Tätern? Nein Täter hat es offenbar nie gegeben. Nur Opfer.

Zum Unterschied von Vorfällen im christlichen Internatsbereich wurde jedenfalls kein einziger Täter direkt oder indirekt genannt, bestraft oder an den Pranger gestellt. Was unabhängig von der rein juristischen Verjährung doch ziemlich seltsam ist. Dabei übertrafen die Vorfälle am Wilhelminenberg jene im kirchlichen Bereich durch die geradezu industrielle Ausbeutung der wehrlosen Heimkinder bei weitem.

Mit Hilfe der befreundeten Genossen im ORF gelang es auch, die Fernseh-Berichterstattung über die Wiener Missbrauchsskandale auf ein Bruchteil der ORF-Berichte über kirchliche Affären zu reduzieren.

In einer unglaublichen Volte von „Experten“ im Dienste des Rathauses wurde dann sogar dem Nationalsozialismus die Schuld an den Verbrechen zugeschoben, um die SPÖ reinzuwaschen. Nun, dieser war gewiss das Allerschlimmste, was je auf österreichischem Boden stattgefunden hat. Aber meines Wissens war er im Wien der 50er- und 60er-Jahre nicht mehr an der Macht, als sich all diese Vorfälle ereigneten. Daher ist das eine genauso billige wie miese Ausrede.

Wenn dann jedoch von den Wiener Rathauspropagandisten argumentiert wird, dass sich der nationalsozialistische (Un-)Geist eben weiter gehalten hätte, dann wird damit ja in Wahrheit noch viel Ungeheuerlicheres zugegeben: Zwischen dem Hitlerschen Nationalsozialismus und dem SPÖ-Sozialismus in Wien hat es viel mehr Ähnlichkeiten gegeben als nur die einer verteufelt ähnlichen Partei- und Ideologiebezeichnung.

Freilich: Würde man das endlich einmal offen eingestehen, dann müsste die braune Nachkriegs-Geschichte der SPÖ in Wien und Österreich viel intensiver aufgearbeitet werden als bisher geschehen. Vor allem deshalb, weil Querverbindungen zum Nazi-Gedankengut NACH dem Holocaust tausendmal schlimmer sind als der Umstand, dass Jahrzehnte VORHER der Bürgermeister Lueger üble antisemitische Töne von sich gegeben hat. Und wenn die heutige SPÖ Straßenbezeichnungen nach Lueger abmontieren lässt, dann müsste sie das tausend Mal mehr bei allen Nachkriegs-Bürgermeistern und Stadträten machen. Auch wenn diese allesamt aus den SPÖ-Reihen gekommen sind.

Alles andere wäre pure Heuchelei.

Aber genau die regiert in Wien. Die rotgrüne Rathaus-Herrschaft denkt gar nicht daran, ihr Verhalten zu ändern. Ganz im Gegenteil. Sie setzt zwei weitere schlimme Zeichen:

  • Erstens verhängt sie einen Anmeldeschluss für alle Opfer, die sich noch nicht gemeldet haben (eine solche Meldung ist freilich wegen der schweren Traumatisierung für die Betroffenen oft psychologisch unendlich schwierig).
  • Zweitens schlägt die zuständige Stadträtin Wehsely jetzt allen Ernstes vor, dass der Bund eine „nationale Gedenkzeremonie“ für die missbrauchten Kinder setzt. Das ist nun wirklich Chuzpe zur Potenz. Jetzt auf einmal soll der Bund für Reue-Aktionen ob der Verbrechen der Gemeinde zuständig und damit natürlich in den Augen vieler – über die genaue Schuldlage uninformierter – Menschen zum Mitschuldigen werden.

 Das ist wirklich ungeheuerlich.

  1. Denn zum einen waren diese „Heime“ und „Wohl“-Fahrtseinrichtungen einzig und allein Kompetenz der Gemeinde Wien.
  2. Zum zweiten sind aus den allermeisten anderen Bundesländern keinerlei Verbrechen dieser Dimension bekanntgeworden.
  3. Und zum Dritten ist gerade die Gemeinde Wien sonst immer eifersüchtig darauf bedacht, den Bund aus all ihren Angelegenheiten total fernzuhalten. Michael Häupl hat in Richtung Bund sogar mehrfach gesagt: „Wir machen, was wir wollen“. In Hinblick auf die vom Bund kritisierten üppigen und weit über dem Rest Österreichs liegenden Beamtengehälter der Stadt Wien ebenso wie in Hinblick auf die exzessiven Wiener Bestechungsinserate.

Aber wenn’s um Schuldbekenntnisse geht, dann wird auf einmal der Bund herbeigewünscht.

Ich schreibe regelmäßig Kommentare für die unabhängige und rund um die Uhr aktuelle Informationsseite „Vienna.at“.

Drucken

Brutalität nach Wiener Rathausart drucken

Gute Ärzte sind Mangelware. Auf Grund der schlechten Bezahlung von Jungärzten in Österreich sind hierzulande teuer ausgebildete Mediziner in Heerscharen ins Ausland abgewandert. Aber dennoch ist es jetzt in der Stadt Wien zu einem neuen Skandal gekommen: Ein Arzt, der sich gewerkschaftlich betätigt, ist gefeuert worden.

Das zeigt: Der Terror in der Gemeinde Wien wird immer schlimmer. Das System zeigt immer mehr Eigenschaften, die es als totalitär qualifizieren.

Der Hinauswurf von Menschen, weil sie sich betriebsrätlich oder gewerkschaftlich betätigen, kommt nur noch ganz selten bei ganz brutalen Unternehmern vor. Und wenn er einmal passiert, rollt dagegen sofort eine breitangelegte Kampagne der gesamten Sozialdemokratie und Gewerkschaft an. Wenn jedoch die Gemeinde Wien der Arbeitgeber ist, und wenn die gewerkschaftliche Betätigung bei einer freien Ärztegewerkschaft stattfindet, die nicht zum ÖGB gehört, dann werden die Genossen plötzlich selbst zu den allerbrutalsten Arbeitgebern.

Das ist dann doppelt ungeheuerlich, wenn der Gefeuerte noch dazu einem absoluten Mangelberuf angehört, wenn er eine besondere Spezialausbildung aufweist und wenn er auch eine exzellente Beschreibung im Dienstzeugnis hat.

Es geht um den Obmann der Ärztegewerkschaft Asklepios (angeblich 1800 Mitglieder), Gernot Rainer. Sein befristeter Vertrag im Otto-Wagner-Spital wurde ungewöhnlicherweise nicht verlängert, obwohl sein Abteilungsvorstand zuvor den Antrag auf eine Dauerbeschäftigung gestellt hat.

Besonders grauslicher Aspekt der Affäre: Ärztliche Leiterin des Spitals ist niemand anderer als Barbara Hörnlein, die Frau von Bürgermeister Häupl. Wobei ja schon die Tatsache ihrer Beschäftigung im Machtbereich Häupls ein Skandal an sich ist. Und ihr gerüchteweise bevorstehendes Avancement an die Spitze des KAV, also des Verbundes der Wiener Gemeindespitäler, wäre gleich ein weiterer.

In anderen Ländern wäre jedenfalls beides absolut unzulässig. Sobald etwa in den USA eine Beziehung oder gar eine Eheschließung in einem Unternehmen bekannt wird, muss umgehend einer der beiden Partner die Firma verlassen. Das ist bei hierarchischen Situationen extrem sinnvoll. Und es kann ja gar keine Frage sein, dass es zwischen Bürgermeister und allen KAV-Amtsträgern eine solche Hierarchie gibt. Auch wenn pro forma der Bürgermeister sicher keine Weisung ans Otto-Wagner-Spital gibt. Dazu hat man ja eine Stadträtin (ja genau: Wehsely heißt sie) und eine KAV-Direktion.

Der KAV teilte anfragenden Journalisten nur schnippisch mit, dass er keine Auskünfte zu dem Fall gebe. Der Arzt selber sagt, dass ihm gegenüber der Hinauswurf schriftlich damit begründet worden ist, dass ihm eine „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ fehle.

Also, wir lernen: Im Häupl-Wien ist es nicht entscheidend, ob ein Arzt ein guter Arzt ist, ob er sich gut um Patienten kümmert, ob er wissenschaftlich up to date ist, sondern ob er sich mit den „Gesamtinteressen“ der rotgrünen Stadt identifiziert. Wobei allein schon das verräterische Wort „Gesamtinteressen“ die Bezeichnung „totalitär“ rechtfertigt. Denn es macht klar: Damit sind auch (oder nur?) die Interessen der beiden Machtparteien gemeint. Und zum zentralen Interesse der einen Machtpartei zählt auch der ÖGB, zählt dessen Monopol gegenüber jeder Konkurrenz.

Bei SPÖ wie ÖGB ist Feuer am Dach, wenn nun eine frische Konkurrenzgewerkschaft den – gegenüber roten Arbeitgebern ja immer extrem zahmen – ÖGB herausfordert. Da geht es für sie um den Kern der Macht. Da geniert man sich nicht, brutale Methoden anzuwenden.

Die Wiener haben freilich gelernt, wie dieses Verhalten im dialektischen Neusprech der Machthaber zu bezeichnen ist: als „Haltung“.

Wenn man Haltung hat, da ist es auch nicht mehr wichtig, ob man genug Ärzte für eine gute Versorgung der Patienten hat . . .

 

Drucken

Die "Geplante Elternschaft" und der Handel mit abgetriebenen Kindern drucken

Von der öffentlichen Aufmerksamkeit im deutschen Sprachraum so gut wie unbemerkt brachten im vergangenen Jahr couragierte Aufklärer in den Vereinigten Staaten eine unfaßbare Teufelei ans Licht der Öffentlichkeit. Deren Schockwellen erreichten sogar die bevorstehende Präsidentschaftswahl: Die Nachricht von der Ausschlachtung lebendig abgetriebener Babys und vom kommerziell organisierten Verkauf der Körperteile in großem Maßstab durch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) erschüttern die USA und beschäftigen Kongress und Gerichte.

In lehrbuchmäßig investigativem Journalismus führten Angehörige des Teams von Lebensschützern des Center for Medical Progress (http://www.centerformedicalprogress.org/) unter der Leitung von David Daleiden mit Ärzten der verlogen so genannten „Planned Parenthood“, also „Geplante Elternschaft“, verdeckt aufgenommene Gespräche zur Geschäftsanbahnung durch. Dabei gaben sie sich als Repräsentanten einer an menschlichem Gewebe interessierten Firma aus.

Die Interviews und Recherchen wurden über einen Zeitraum von dreißig Monaten durchgeführt.

Das wahrscheinlich bekannteste Video zeigt das Anbahnungsgespräch mit der Ärztin Deborah Nucatola, Chefärztin der medizinischen Dienste bei Planned Parenthood und damit Führungskraft auf nationaler Ebene. Diese erzählt bei Wein und Salat ungerührt davon, wie sie die Kinder abtreibt und die Organe entnimmt. Sie gibt zu, dass die illegale (!) und in den USA heftig diskutierte Prozedur der Teilgeburtsabtreibung eingesetzt wird, um an möglichst intakte Körperteile des Fötus zu kommen. Nucatola überwacht die ärztlichen Eingriffe bei allen Tochterunternehmen von Planned Parenthood in den USA. Sie führt selbst Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche in Los Angeles durch. Für die Organe werden zwischen 30 und 100 US-Dollar bezahlt (siehe https://www.lifesitenews.com/static/undercover-video-planned-parenthood-uses-illegal-partial-birth-abortions-to2.html).

Daleiden gelangte durch weitere Recherchen zur grausigen Wirklichkeit von ausgeweideten Babyleichen und entnommenen Organen. Auf www.lifesitenews.com bzw. Youtube findet sich das entsprechende Bildmaterial (besonders aussagekräftig etwa https://www.youtube.com/watch?v=GWQuZMvcFA8. Es wird vor der Schockwirkung der Bilder gewarnt.)

Politische Verwerfungen in den USA

Die Vorwürfe illegaler Abtreibungen und des illegalen Profits von Babyteilen sowie von mutmaßlichem Betrug haben in den USA ein politisches Erdbeben ausgelöst. Dazu kommt der schwerwiegende Vorwurf, die Tochterorganisationen von Planned Parenthood haben die Gesetze einzelner Bundesstaaten gebrochen, indem sie die vermuteten Vergewaltigungen Minderjähriger, die zu einer Abtreibung gekommen sind, nicht an die Polizei gemeldet hatten (https://www.lifesitenews.com/news/clinton-planned-parenthood-should-get-more-federal-funding).

Und noch etwas: Planned Parenthood gesteht selbst ein, dass sie Profite über die Gesundheit ihrer Klienten stellen, indem sie Frauen längeren und gefährlicheren Abtreibungsprozeduren unterwerfen, um besser an intakte Babyorgane zu kommen.

Angesichts dessen, dass Planned Parenthood staatlicherseits mit bis zu 500 Millionen Dollar pro Jahr unterstützt wird und somit die Steuerzahler in diese Verbrechen hineingezogen werden, sind diese Abscheulichkeiten und Rechtsbrüche (was sie trotz des extrem liberalen US-Abtreibungsrechts sind!) natürlich ein Politikum und somit Tagesgespräch in Fernsehshows und Printmedien.

Sie sind auch Thema im Präsidentschaftswahlkampf. In tief verwurzelter moralischer Verblendung setzt sich Hillary Clinton weiterhin für Unterstützung von IPPF aus Steuermitteln ein. Es fehlt auch nicht an Demonstrationen fehlgeleiteter Aktivisten (und von vermutlich bezahlten Statisten).

Wenn die Politik Teufeleien ausdrücklich verteidigt

Eine Offizielle der IPPF weigerte sich, bei einem Hearing des US-Kongresses die Tatsache zu kommentieren, dass eine Mitarbeiterin der Firma Stem Express zugegeben hatte, das Gesicht eines abgetriebenen Babys aufgeschnitten und sein Gehirn entnommen zu haben, während sein Herz noch schlug. Sie meinte, dass sie lediglich für ihre Angestellten verantwortlich sei, aber nicht für Zwischenhändler, die in ihren Einrichtungen arbeiten. Sogar die Washington Post erklärte, es sei irreführend, wenn die IPPF-Führung davon spreche, dass Abtreibungen nur drei Prozent aller Dienstleistungen von Planned Parenthood ausmache, da die Abtreibung damit einem Urintest gleichgestellt werde.

Wie man sieht, ist die Achtung vor dem menschlichen Leben weitgehend verschwunden. Es wird von IPPF offenbar nicht als großes Problem empfunden, einem Baby bei lebendigem Leibe den Kopf aufzuschneiden, um an das Gehirn zu kommen. Im Gegenteil setzt sich sogar die Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton für eine weitere Förderung dieser barbarischen – und, man beachte, immer noch illegalen – Machenschaften ein.

Es kann hier nur mit dem Teufel zugehen.

Jetzt ist dieses abscheuliche Verbrechen jedoch in das Licht der Öffentlichkeit gelangt, wenigstens in den USA. Es wird auch seitens der International Planned Parenthood Federation nicht bestritten, dass solche Prozeduren gemacht werden. In ihrer Verblendung fühlen sie sich aber offenbar keiner Schuld bewußt. Im Gegenteil prozessieren sie jetzt gegen das Center for Medical Progress.

Wenn man ein bißchen tiefer gräbt, stößt man in dieser Sache auf einen haarsträubenden Österreich-Bezug.

Der Österreich-Ableger von IPPF

Schon auf ihrer Startseite stellt die sogenannte Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (http://oegf.at/) fest, dass sie Mitglied bei der IPPF ist. Rechnungsprüfer ist dort DDr. Christian Fiala, einflußreicher Abtreibungsarzt und Initiator des „Museums für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“.

Unter der Rubrik Geschichte liest man dort:

Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung wurde 1966 unter der Schirmherrschaft von Univ.Prof. Dr. Hugo Husslein gegründet, um der „Pille“ in Österreich bei Ärzten die nötige Akzeptanz zu verleihen. (…) Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung war auch 1974 stark an den Veränderungen der gesetzlichen Situation in Österreich beteiligt. Durch die Strafrechtsreform 1974 war es möglich, das Intrauterinpessar auch österreichischen Patientinnen zugänglich zu machen, und hier hat die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung wieder für die ärztliche Akzeptanz dieser Methode gekämpft. (…)
Jahrelange Arbeit im Bereich Sexualpädagogik und Sexualerziehung wie z.B. am „Medienkoffer für Sexualerziehung“ und an Broschüren wie „Glückliche Paare – Wunschkinder“ prägte die Arbeit der Gesellschaft in den achtziger Jahren. Diese Erfahrungen führten zu verschiedenen Aktivitäten im Bereich Sexualerziehung. So wird ein Verhütungsmittelkoffer, der den im Medienkoffer Sexualerziehung nicht vorhandenen Bereich der Kontrazeption abdeckt, den Schulen und sonstig interessierten Institutionen und Personen angeboten.

Man muß hier nicht viel tiefer recherchieren, um festzustellen, dass hier eine sinistre Mischung offen zutage liegt, vor denen die Kirche und Menschen guten Willens seit Jahrzehnten gewarnt haben: Verhütung, Abtreibung, Sexualisierung von Kindern, Geschäfte.

Man kann das nur als Verlust jeglichen Schamgefühls interpretieren, wenn die ÖGF ganz offen ihre Verbindung zur IPPF darstellt. Da das Thema Abtreibung im allgemeinen und die vom Team um David Daleiden erhobenen Teufeleien im speziellen von der praktisch gleichgeschalteten Medienmacht verschwiegen werden, muß man sich offensichtlich bei der ÖGF auch nicht vor unangenehmen Fragen fürchten.

Man hat also aus den Verbrechen des KZ-Arztes Josef Mengele nicht überall die richtigen Lehren gezogen. Nicht nur die Nationalsozialisten haben das menschliche Leben verachtet und das Lebensrecht verletzt. Heute gehen diese Abscheulichkeiten unter anderen Vorzeichen stärker weiter als je zuvor.

Die Frage ist also: Was machen die österreichischen Abtreibungsärzte mit den Leichen der Kinder?

Die aktuellsten Entwicklungen: Jagd auf Lebensschützer

Die neueste Entwicklung ist gemäß LifeSiteNews vom 25. Jänner, dass der Distriktsstaatsanwalt von Harris County (Texas) und die dortigen Geschworenen Anklage gegen David Daleiden erhoben haben! Ihm wird bizarrerweise vorgeworfen, dass er den (illegalen) Kauf von Leichenteilen abgetriebener Kinder angeboten habe. Nicht der Verbrecher ist also schuld sondern derjenige, der das Verbrechen aufdeckt?

Die Abtreibungslobby, die von einem Milliardengeschäft gut lebt, schlägt also zurück. Daleiden drohen zwischen zwei und zwanzig Jahre Haft und eine Geldstrafe von 10.000 US-Dollar. Die Obama-Administration macht es möglich.

In diesem Sinn sei auf die Petition für David Daleiden verwiesen (https://www.lifesitenews.com/petitions/i-stand-with-david-daleiden). Die Empörung über das schreiende Unrecht gegen ihn und seine Mitarbeiterin hat ebenfalls schon die Politik erreicht.  

In Österreich wurden Lebensschützer auch schon verurteilt. Auch hierzulande hat eine barbarische Gesinnung zu einer (vermeintlichen) „Entkriminalisierung“ des crimen und zu einer Kriminalisierung derjenigen, die das crimen verhindern wollen, geführt.

Auch in Österreich schaut der Bocksfuß immer hinter der bürgerlichen Fassade hervor, wenn es um Abtreibung geht.

Nach einem Bericht von Jugend für das Leben stellte übrigens NRAbg Dr. Marcus Franz (ÖVP) am 9. Dezember 2015 eine parlamentarische Anfrage an das Gesundheitsministerium, was eigentlich mit den Leichen der abgetriebenen Kindern passiert. – Eine gute Frage. Das Ministerium muß bis 9. Februar antworten.

Unentrinnbare Verantwortung

Unabhängig von der Antwort werden noch viele andere Leute, die am Mord an ungeborenen Kindern schuldig geworden sind, Rede und Antwort stehen müssen. Und das bei einer Instanz, die keine Ausflüchte gelten läßt.

MMag. Wolfram Schrems, Linz und Wien, katholischer Theologe, Philosoph, Katechist, langjähriges Engagement im Lebensschutz

Drucken

Vom Wiener Theresienbad zum Stockholmer Musikfestival drucken

Die ganze Infamie der medialen Manipulation und Verzerrung während der letzten Monate zeigt sich an sogenannten Einzelfällen am anschaulichsten. Diese sind noch empörender als die Kölner Silvester-Exzesse und deren tagelange Vertuschung durch einen Alt-68er als dortigen Polizeichef. Sie haben nun schon zu weit über 500 Anzeigen in dieser Stadt geführt. Hunderte weitere gab es in vielen anderen Metropolen zu jener Nacht.

Aber beginnen wir beim „Einzelfall“: Anfang Dezember wurde im Wiener Theresienbad ein zehnjähriger Bub von einem Iraker auf einer Toilette missbraucht. Das gesamte Medienecho: eine Kurzmeldung im „Kurier“. Sonst Schweigen.

Man stelle sich vor, dasselbe Verbrechen wäre nicht in einem Bad der (inseratenbestechenden) Gemeinde Wien und nicht durch einen Iraker – also einen „Flüchtling“, den ORF, SPÖ, Grüne und die Printmedien vor der bösen rassistischen Bevölkerungsmehrheit schützen müssen, – begangen worden. Sondern etwa in einer christlichen Schule durch einen einheimischen Erzieher. Oder gar in einem FPÖ-Parteilokal durch einen Parteifunktionär. Die Berichterstattung wäre mit absoluter Garantie riesig und flächendeckend gewesen, einschließlich Sondersitzungen in Gemeinderat und Parlament, einschließlich einem tiefzerknirscht wieder alle Schuld auf sich nehmenden und Sonderkommissionen einberufenden Kardinal, beziehungsweise einschließlich Rücktrittsforderungen an die gesamte FPÖ-Spitze.

Aber so: eine Kurzmeldung und aus. Frappierender Weise wundern sich da die Medien noch immer, wenn sie als Pinocchio-Sender und Lügenpresse bezeichnet werden. Wenn die Leser und Seher jedes Vertrauen zu ihnen verlieren. Wenn die Auflagen und Quoten ständig sinken.

Die Pinocchio-Ministerin

Weist man Journalisten auf diese skandalöse Diskrepanz ihrer Berichterstattung hin, dann kommen zweierlei Antworten. Wobei die erste sogar zum Teil stimmen dürfte: Gerade die Wiener Polizei hält bei allen Delikten mit Ausländerbezug die sonst so freigiebigen gegebenen Informationen sehr knapp. Daran ist nicht nur der stramme SPÖ-Mann als Wiener Polizeichef schuld. Das ist auch eine schwere Schuld der Innenministerin. Denn diese hat bis heute – im Gegensatz zu ihrem bundesdeutschen Kollegen – die letztlich ja ihr unterstehende Polizei nie aufgefordert, auch über Taten im Migrantenmilieu und ihren ethnischen Hintergrund voll zu informieren! Damit macht sie sich selber zu einer Pinocchio-Ministerin.

Die zweite Verteidigungslinie der Medien ist hingegen nur als frech zu bezeichnen: Sie würden wegen des „Opferschutzes“ schweigen. Aber in Wahrheit verlangt gerade der Opferschutz eine massive und intensive Berichterstattung – nämlich zum Schutz der künftigen Opfer! Eltern wollen und müssen doch wissen, welche Gefahren ihren Kindern drohen, und wovor sie diese schützen sollten!

Natürlich soll nicht das geringste Detail über den bedauernswerten Buben aus dem Theresienbad selbst bekannt werden. Aber sehr wohl wäre es notwendig, breit über die Tat, den Tatort und alle relevanten Umstände zu berichten, damit sich Eltern dreimal überlegen, wohin sie ihre Kinder noch allein gehen lassen. Ein Gemeindebad sollte in Wahrheit nur noch dann dabei sein, wenn die Kinder eine abgeschlossene Judo-Ausbildung haben.

Ich möchte wetten, dass wir auch nie erfahren werden, wie die Justiz weiter mit dem Fall umgeht. Ob sie auch beim Wiener „Einzelfall“ so wie die deutsche Justiz bei den Kölner Tätern – selbst wenn man einige von ihnen identifiziert hat – gleich dreifache Samthandschuhe übereinander anzieht. In Köln wurden die meisten Täter nämlich auf freiem Fuß belassen.

Das schwedische Schweigen

Genauso ein Skandal ist jetzt in Schweden herausgekommen: Dort haben die Behörden seit zwei Jahren Berichte über sexuelle Ausländerkriminalität beim populären Stockholmer Musikfestival unterdrückt. Ihr Motiv: Dadurch hätten die immigrationskritischen Schwedendemokraten politischen Auftrieb erhalten.

Das Recht der Eltern, von solchen Vorfällen und Gefahren zu erfahren, um besser auf ihre Töchter aufpassen zu können, kam den Lügnern in Behörden und Medien hingegen nicht in den Sinn. Ja: Lügnern. Denn auch Verschweigen ist Lügen. Aber was zählen in der Gutmenschgesellschaft schon die Eltern, was zählen die Kinder, wenn man schmierige politische Motive hat, um die Macht der Linken zu retten.

Die linken Rechtfertigungs-Schmähs

Es würde jeden Rahmen sprengen, all die Untaten aufzuzählen, die in den letzten Tagen europaweit trotz komplett gegenläufiger Intention der meisten Behörden, Medien und Politiker zumindest bruchstückhaft an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Umso wahnwitziger sind die Entschuldigungs-Argumentationen, die jetzt von in die Ecke gedrängten Linken, Feministen und ORF-Gästen vorgebracht werden:

„Man darf doch Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht stellen.“ Nun: Gerade das nunmehr geplatzte behördlich-mediale Vertuschen der letzten Monate und Jahre von Taten aus dem Kreis der Flüchtlinge und Migranten hat ja in Wahrheit erst in den Bürgern diesen Generalverdacht aufkommen lassen. Nur wo es etwas zu verbergen gibt, wird so gelogen. Denn wäre alles ganz normal, wäre unter den Flüchtlingen der Anteil von Gewalttätern nicht höher als in der einheimischen Bevölkerung, könnte man ja ganz gelassen jede einzelne Tat kommunizieren.

„Es gibt auch unter normalen Deutschen und Österreichern Vergewaltiger und Täter, die Sex mit Gewalt verwechseln.“ Ja, gewiss, das gibt es. Auch manche autochthone Männer bekommen ihre hormonellen Triebe nicht in den Griff. Nur: Das ist doch absolut keine Legitimation für die Politik, das Gefahrpotential noch zusätzlich gewaltig zu erhöhen. Ganz im Gegenteil. Aber der „Flüchtlings“-Strom hat das diesbezügliche Gefahrpotential nicht nur linear, sondern sogar exponentiell erhöht. Und zwar aus mehrerlei Gründen:

  • Die islamischen Kulturen haben in ihrer verschleierten Verklemmtheit viel weniger Mechanismen als die offenen europäischen Gesellschaften, wie junge Männer problemlos und friedlich ihre sexuellen Energien abbauen können.
  • In islamischen Ländern gibt es seit vielen Jahren bei Massenevents zahllose Vorfälle, wo Frauen aggressiv bedrängt oder gar vergewaltigt worden sind. Selbst die von unseren Linken so hochgepriesene ägyptische Tahir-Revolution war vom ersten Tag an davon überschattet. Sexuelle Übergriffe scheinen geradezu kulturelle Tradition zu sein.
  • Die knieweich-devoten Behörden Österreichs und Deutschlands sowie die Mädchen mit „Willkommen“-Schildern auf vielen Bahnhöfen während der ersten Wochen der Völkerwanderung haben – zusammen mit den total verzerrten Eindrücken, die Film und Fernsehen der Dritten Welt über den Westen vermitteln, – in vielen Migranten völlig falsche Eindrücke geweckt. Sie konnten und können wohl wirklich glauben, dass sie sich hier alles nur zu holen brauchen, wonach ihnen gelüstet.
  • Und vor allem: Die ganze Menschheitsgeschichte hat gezeigt, dass eine Überzahl junger und unbeweibter Männer immer ein gefährliches und vor allem sexuell explosives Gebräu ergibt. Besonders arg ist es immer, wenn diese Männermassen sich in fremden Ländern, weit weg vom disziplinierenden Zugriff ihrer Eltern befinden. Die gesamte Militärgeschichte ist voll von solchen Beispielen, auch wenn das in Geschichtsbüchern meist schamhaft übergangen wird. Man muss aber schon eine ostdeutsche Pastorentochter in aller naiven Weltfremdheit sein, um das nicht trotzdem zu wissen. Man muss schon ein linksradikaler Gesellschafts-Zertrümmerer voll rotgrünem Hass auf die eigene Kultur sein, um solche Zustände sogar ganz bewusst herbeizuführen.

Als Symbol für all diese Fehler steht das Vertuschen eines scheinbaren „Einzelfalles“ im Wiener Theresienbad.

PS: Nicht verschwiegen sollte bei dieser Gelegenheit werden, dass der erbärmliche heimische Presserat allen Ernstes den Medien empfohlen hat, die Herkunft von Tätern zu verschweigen. Da erübrigt sich wirklich jeder Kommentar. Lügen als mediale Ehrenpflicht.

PPS: Eine Widerlichkeit für sich sind die vielen Worte der internationalen Politik während der letzten Tage, dass man jetzt aber wirkllich durchgreifen und die Gesetze verschärfen werde. In Wahrheit wird sich nichts ändern, außer marginalen Details. Aber im Ausland gibt es wenigstens Worte in die richtige Richtung. In Österreich hingegen gibt es nicht einmal das, sondern nur einen Bundeskanzler, der selbst nach Köln noch alle Besorgten als „Rassisten“ beschimpft.

 

Drucken

Das neue Jahr und die wichtigsten Aufgaben eines Staates drucken

Menschen töten Menschen. Weil dem Leben Gewalt droht, benötigt der Mensch Schutz. Diesen Lebensschutz sicherzustellen, ist die grundlegende, die erste Stufe der Toleranz. Bis in den heutigen Diskurs der Menschenrechte gilt als Minimalforderung das Verbot von Mord, Sklaverei, Folter und Genozid. Um dieser Mindestanforderung gerecht zu werden, bedarf es wiederum der Gewalt, nämlich der Gegengewalt, die der Unterdrückungs- und Tötungsabsicht entgegentritt. So sind Toleranz und Gewalt von vornherein ineinander verwoben.

Dieser erste Absatz stammt nicht aus meiner Tastatur, sondern im gesamten Wortlaut von dem großen deutschen Theologen, Philosophen und Historiker Arnold Angenendt (Toleranz und Gewalt: Das Christentum zwischen Bibel und Schwert). Ich habe ihn an die Spitze des neuen Jahres gestellt, weil er brillant und grundlegend herausarbeitet, was das Wichtigste für Staat und jede gesellschaftliche Struktur ist. Staatliche Gewalt ist nicht das Gegenteil der heute aus aller Munde tönenden Toleranz, sondern ihre zwingende Voraussetzung. Auch wenn das heute so dramatisch in Vergessenheit zu geraten droht.

Wenn ich einen Neujahrs-Wunsch für Österreich, für Europa habe, dann ist es zweifellos der, dass sich Politik, Medien, „Intellektuelle“ und Kirchenmänner dieses fundamentalen Gedankens wieder bewusst werden. Dass sie ihn unter den vielen Dingen wiederfinden, die sie in den letzten Jahrzehnten darüber angehäuft haben. Dass sie begreifen, auch alle anderen – guten, wie überflüssigen – staatlichen Leistungen werden unmöglich oder wirkungslos, wenn die Staaten ihre grundlegende Aufgabe nicht mehr erfüllen (einmal unabhängig davon, ob die vielen Leistungen des heutigen Staates über die Tagträume von Gutmenschen hinaus überhaupt ökonomisch nachhaltig lebensfähig sind).

Die wichtigste und oberste Aufgabe jedes Staates ist nicht der Sozialstaat, nicht der Datenschutz, nicht die Überbetonung (unverwirklichbarer) Menschenrechte wie des „Rechts auf Gesundheit“ (zu Lasten der wichtigen und verwirklichbaren), nicht der rollstuhlgerechte Zugang zu jedem Büro, nicht die unentgeltliche Grundsicherung für jedermann, nicht der Gratiskindergarten, nicht das Asylrecht á la carte, und schon gar nicht die Bestrafung von Meinungsäußerungen und unternehmerischen Risikos durch die Justiz. Und das sind auch nicht die tausend anderen Dinge, die da emsige Abgeordnete, Politiker, Richter und Beamte in österreichischen, europäischen wie globalen Gesetzen, Verträgen, Richtlinien, Verordnungen, Urteilen und Bescheiden zu regeln versucht haben.

Die grundlegende Aufgabe eines Staates (und theoretisch auch der Europäischen Union, sollte sie einmal wirklich die Staaten ersetzen) ist vielmehr: der Schutz der Bürger gegen alle Formen der physischen Gewalt. Das ist tausendmal wichtiger als all der Schutt, der seither darüber geleert worden ist.

Diese Schutzaufgabe richtet sich sowohl nach außen wie nach innen. Denn das Böse, das Bedrohliche ist sowohl im eigenen Land wie in der Außenwelt nie dauerhaft ausrottbar.

  • Nach außen heißt das: effektive Landesverteidigung. Diese kann im Zeitalter der modernen Technik und des globalen Terrorismus keineswegs erst an den Landesgrenzen beginnen. Sie kann nur noch in internationaler Kooperation gelingen (was die österreichische Schwarzfahrer-Mentalität namens „Neutralität“ zu einer äußerst unmoralischen Haltung macht). Sie umfasst auch die Abwehr ungewünschter Immigration.
  • Nach innen heißt das: ein funktionierender Rechtsstaat. Polizei und Justiz müssen jeden Bürger gegen Gewalt, gegen Mitmenschen, von denen Bedrohungen ausgehen, effizient zu schützen versuchen.

Um die Erfüllung beider zentraler Aufgaben ist es in Österreich und Europa jedoch zunehmend schlecht bestellt. Das liegt vor allem am Schwinden des Bewusstseins in der repräsentativen Politik, warum es überhaupt zur Bildung von Staaten gekommen ist. Dabei hält auch heute noch die große Mehrheit der Menschen selbst Staaten, funktionierende Staaten für notwendig und unersetzlich.

Versagen Staaten bei einer oder beider dieser Aufgaben, geben sie anderen Dingen Priorität, dann müssen sie zwangsläufig kollabieren – egal wie günstig das Pensionsantrittsalter oder das Gratisgesundheitssystem auch sein mögen. Diese (nicht nur) von Angenendt formulierte und begründete Notwendigkeit von Staatsgewalt ist der zentrale archimedische Punkt von aufgeklärtem Staatsdenken wie auch des christlichen Naturrechts. Dessen sollte man sich daher auch in den Kirchen – der katholischen wie der protestantischen – viel stärker bewusst werden. Denn wenn die Staatsgewalt kollabiert, dann kommt es unweigerlich zu Krieg, Chaos, Anomie und einer Diktatur des Faustrechts.

Dann ist null Platz mehr für die liebe Idee des Wohlfahrtsstaats, der fast die gesamte österreichische Politik derzeit so dominiert. Dann gibt es auch keinen Spielraum mehr für staatliche „Barmherzigkeit“, die neuerdings zum Universalvehikel aller christlichen Predigten geworden ist.

Aber nicht nur christliche und sozialistische Gutmenschen würden durch einen Zusammenbruch der Staatsgewalt aus ihren schönen Träumen gerissen. Das gilt auch für  einseitig denkende Wirtschaftsliberale. Ordnung, Sicherheit vor Gewalt und äußeren Bedrohungen, Rechtsstaat – also auch die Abwesenheit von Korruption – sind für jedes Wirtschaftssystem zentral. Sie sind wichtiger als die Fragen von Währung, Staatsquote, Privatisierung usw.

Um nicht missverstanden zu werden: Sämtliche empirische Evidenz beweist, dass nur eine liberale, global agierende Marktwirtschaft zusammen mit einer stabilen, jedem politischen Einfluss entzogenen Währung auf die Dauer funktionieren kann. Diese Faktoren sind damit selbst eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren eines Staates. Aber sie brauchen umgekehrt auch vor allem anderen das Funktionieren der Staatsgewalt. Marktwirtschaft und Staatsgewalt bedingen einander wechselseitig absolut unverzichtbar. Ein anarchischer Kapitalismus kann nicht funktionieren. Er kann das so wenig wie eine sozialistische Planwirtschaft.

Das konnten wir in Osteuropa in einer einmaligen historischen Evidenz sehen. Dort sind zuerst Sozialismus und Staatswirtschaft dramatisch gescheitert. Seither haben sich dort genau jene Staaten am besten entwickelt, wo die Staatsgewalt, die Sicherheit nach außen wie innen und der Rechtsstaat – also auch die Bekämpfung der Korruption! – am besten (wieder) aufgebaut werden konnten.

Die große Sorge für das heutige Österreich ist: Müssen die Menschen immer wieder neu durch die harte Schule der Geschichte gehen? Müssen sie immer wieder neu die absolute und alles andere überragende Wichtigkeit und Bedeutung von Rechtsstaat, Sicherheit und Marktwirtschaft begreifen lernen? Dann stehen dem Land nach den 70 fetten Jahren des ständigen Aufstiegs, die auf eine 30-jährige Periode voller Kriege, Krisen und Unruhen gefolgt waren, keine guten Jahre bevor.

Aber keine zukünftige Entwicklung ist schon von vornherein unveränderlich einzementiert. Es läge noch immer in unser aller Hand, sie in eine bessere Richtung hinzulenken. Nicht nur in jener „der Politiker“.

Wir können sie ebenso wie die Medien durchaus beeinflussen. Nicht nur durch unsere Stimmabgabe. Sondern auch durch ständige Meinungsäußerung im öffentlichen Raum; durch Briefe, Mails und Postings; durch kritische Fragen an Politiker, wo auch immer sie auftauchen; durch die Kündigung von Medien-Abos, wenn wir Verantwortungsloses lesen; durch organisierten Boykott von Firmen, die sich falsch positionieren.

 

Drucken

Da kann man nur noch den Kopf schütteln drucken

Eine ganze Reihe von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hat in den letzten Tagen vor und nach dem Pariser Blutbad durch Äußerungen gezeigt, welch Chaos und Unvernunft derzeit – derzeit? – bei vielen Akteuren auf österreichischer wie internationaler Ebene herrscht, wie rapide und wie breit die Fundamente der demokratischen Rechtsstaaten erodieren. Es gibt aber zum Glück ebenso eine ganze Reihe von erfreulichen und klugen Äußerungen, aus denen eine neue Strategie erwachsen könnte.

Man weiß nur nicht, welche Seite sich am Ende durchsetzen wird – wenn es nicht ohnedies schon zu spät ist für einen Sieg der Vernunft. Das Pariser Blutbad hat jedenfalls gezeigt, wie bedrängt und in der Defensive die Vernunft schon ist.

  • Da sagte etwa der Vorsitzende der österreichischen Polizeigewerkschaft, ein Herr Hermann Greylinger, im Radio: „In solch einer Situation, wo man Flüchtlingen gegenüber steht, die vielleicht schon wirklich eine anstrengende Tour durch die halbe Welt hinter sich haben, ist es falsch am Platz, sich mit Gewalt vielleicht entgegenzustellen und auf eine Rechtstaatlichkeit zu pochen.“ Also: Wenn jemand „vielleicht schon wirklich“ ein anstrengende Tour hinter sich hat, hört in Österreich der Rechtsstaat auf. Gewalt wendet die Polizei dann nur gegenüber anderen an, die keine solche Tour hinter sich haben. Und das alles aus dem Mund eines einflussreichen Polizisten! Der reicht intelligenzmäßig ja schon an einen Werner Faymann heran.
  • Da sagte der „Flüchtlingskoordinator“ der Regierung (oder nur der SPÖ?), Christian Konrad: Man habe die Situation gut gemeistert; „Wer will, der kann.“ Offenbar hat da einer Sehnsucht, Angela Merkel zu imitieren und die Realität total zu verdrängen.
  • Da sagte Kardinal Schönborn zur Flüchtlingsproblematik: „Wer Österreich liebt, spaltet es nicht.“ Seltsam. Ist es nicht gerade das Verhalten der von Schönborn verteidigten Caritas, das Österreich derzeit am meisten spaltet? Kritisieren nicht gerade jene Menschen die Caritas, die Österreich lieben, weil die Caritas alles tut, um die illegale Zuwanderung nach Österreich zu fördern?
  • Da hörte man auch aus dem Mund afrikanischer Staatschefs beim Afrika-Gipfel der EU Unglaubliches, was für die Zukunft Böses schwanen lässt: Es sei „diskriminierend“ und „ungerecht“, wenn die EU nur Syrern problemlos Zuflucht gäbe, und nicht auch Menschen aus Afrika. So etwa der Senegal-Präsident Sall. Er hat damit genau jene Reizworte formuliert, die jene Reaktion auslösen werden, die bald auch jedem Afrikaner ermöglichen wird, nach Belieben in Europa einwandern zu können. So wie derzeit alle Syrer und Afghanen (und alle anderen, die irgendwie arabisch ausschauen). Welcher europäische Gutmensch lässt sich schon nachsagen, diskriminierend und ungerecht zu sein? Zeigt das nicht ganz deutlich, dass die afrikanischen Regierungen selbst hinter der angeblichen „Massenflucht“ nach Europa stehen?
  • Da sagte – auf ganz ähnlicher Linie – auch der berühmte österreichische Staatsmann Werner Faymann, dass bei Abschiebungen immer darauf geschaut werden müsse, dass der, „den man zurückführt, auch angenommen wird und auch unter menschlichen Bedingungen dort leben kann“. Das heißt im Klartext: Abschiebungen werden auch weiterhin so gut wie nie stattfinden. Denn solche Bedingungen im Sinne der sozialdemokratischen Gratiswohlfahrtsillusion (die ja auch schon in den Köpfen vieler linker Richter steckt) sind nirgendwo außerhalb Europas herstellbar. Faymann&Co glauben ja, dass es erst dann „menschlich“ und „gerecht“ zugeht, wenn alle sechs Milliarden Erdenbürger die gleichen Ansprüche wie die darob in Wahrheit ja schwer verschuldeten(!) Österreicher derzeit – noch – haben. Also Ansprüche auf eine Gratis-Gemeindewohnung, auf 1200 Euro arbeitslose Mindestsicherung lebenslang pro Paar pro Monat, Frühpension, Mindesturlaub, Gratisgesamtschulen und vieles mehr.
  • Da sagte in einer besonderen Chuzpe der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi in Hinblick auf den Widerstand der Osteuropäer gegen die Zuwanderung: „Die Westeuropäer haben einen politischen Preis für die Osterweiterung bezahlt. Es ist nicht in Ordnung, wenn diese Länder uns jetzt die Moral diktieren.“ Der italienische Sozialist, der sich offensichtlich für den wahren Hüter der Moral hält, vergisst nur dreierlei:
  1. Erstens, dass das 40 Jahre lang brutale Los Osteuropas nicht die Schuld der Menschen dort, sondern Folge eines deutschen (also westeuropäischen) Angriffskriegs, Folge der westeuropäischen (und amerikanischen) Zustimmung zur Machtausdehnung der Sowjetunion und Folge einer Renzi nicht sehr fernstehenden Ideologie gewesen ist.
  2. Zweitens, dass Italien für seinen korrupten Süden viel länger und viel mehr Gelder aus Westeuropa abgecasht hat als die Osteuropäer und es auch heute noch weiter unvermindert tut; und dass in Süditalien zum Unterschied von etlichen inzwischen schon durch eigene Anstrengungen  aufblühenden osteuropäischen Ländern auch nach 60 Jahren keinerlei Fortschritt sichtbar ist.
  3. Und drittens, dass es Italien war, das als erstes die völlig unkontrollierte und rechtswidrige Immigration hunderttausender Afrikaner und Asiaten nach Europa ermöglicht hat.

Zum schwachen Trost: Die Stimmen der Vernunft

Es gibt aber auch neben all diesem Wahnsinn durchaus vernünftige Stimmen, sogar aus der österreichischen Bundesregierung. Nur können sich die klugen ÖVP-Politiker dort offenbar nicht durchsetzen, nicht einmal gegen ihren eigenen Parteichef, der nur noch grantig-inhaltsfrei herumeiert. Jedenfalls schlagen sich ihre Aussagen nicht in der Politik dieser Regierung nieder.

  • Da erklärte Außenminister Sebastian Kurz offen, dass die Situation „außer Kontrolle“ sei. Es wäre ein „Irrglaube“ zu meinen, es reiche, immer mehr Quartiere zu schaffen. So mutig Klartext wie Kurz spricht aber schon seit Monaten in dieser Regierung kaum noch einer (Höchstens die Innenministerin jeden dritten Tag).
  • Da sagte aber auch Finanzminister Hans Jörg Schelling absolut Richtiges wider die Meute der gutmenschlichen Wirklichkeitsverdreher: Die „Flüchtlingsproblematik ist weder ausgestanden noch ausfinanziert“. Kurzfristig werde man nur sieben bis maximal neun Prozent der Asylwerber am Arbeitsmarkt unterbringen können. Das heißt aber logischerweise: Alle anderen bekommen nach der Asylgewährung die Mindestsicherung. Die Jobs für sie, so Schelling weiter, „gibt es einfach nicht mehr“. Es seien jetzt schon zu viele Menschen am Arbeitsmarkt, die maximal Grundschulniveau hätten. Deutschland hätte noch eher Bedarf an Zuwanderung als Österreich. Das von manchen „Wirtschaftsforschern“ prophezeite Wachstum durch die Einwanderer sei, so Schelling, nur aus Schulden finanziert. Ein solches Wachstum ist aber völlig wertlos. Denn längst ist klar: Natürlich steigert es das BIP, wenn der Staat für welche Zwecke immer Schulden macht, selbst wenn er nur Löcher aufreißen und wieder zuschütten ließe. Man muss Schelling ehrlich danken, dass er nun auch mit der Autorität eines Finanzministers die Wirtschaftsforscher-Branche lächerlich gemacht hat.
  • Da wird in Deutschland Finanzminister Wolfgang Schäuble immer deutlicher: Er verglich den Zuzug mit einer „Lawine“. Das hat ihm zwar wieder viel Kritik der Gutmenschenfront eingebracht. Aber jeder in Deutschland weiß, dass es vor allem Angela Merkel gewesen ist, die diese Lawine losgetreten hat. Und die daher von Umfrage zu Umfrage weiter an Zustimmung verliert.
  • Da sagte der sozialdemokratische Exbundeskanzler Gerhard Schröder über seine Nachfolgerin wohl zu Recht das Schlimmste, was man über einen Politiker sagen kann: „Frau Merkel hatte Recht, aber keinen Plan.“ Europa brauche eine Begrenzung des Zustroms (wie das gehen soll, wagt freilich auch Schröder nicht auszusprechen).
  • Da schlägt der ehemalige deutsche Staatssekretär im Innenministerium und Chef des Bundesnachrichtendienstes August Hanning ein sehr präzises Zehnpunkte-Programm vor. Darin fordert er unter anderem, „die Grenze für Migranten ohne Einreiseerlaubnis entsprechend der Gesetzeslage sofort zu schließen“. Es müsse auch eine „Beschränkung des Familiennachzugs“ geben.
  • Da begründete der schwedische Innenminister die Einführung von Grenzkontrollen damit, dass die Rekordzahlen eingereister Migranten eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung ist“.
  • Da sagte das Münchner „ifo“, eines der ganz wenigen ernst zu nehmenden Wirtschaftsforschungsinstitute, dass allein heuer die Flüchtlingskrise Deutschland über 21 Milliarden Euro koste. Was heißt, dass es im nächsten Jahr noch viel mehr sein wird.
  • Da sagte der frühere Präsident des „Migration Policy Institute“ in Washington, Demetrios Papademetriou (also ein Mann, von dem man eigentliche gutmenschliche Illusions-Töne erwarten würde), in einem aufsehenerregenden Interview in der sonst schlicht linksliberalen „Zeit“: „Europa muss diejenigen, die hier nicht bleiben dürfen, abschieben, schnell und entschlossen. Die Vorstellung, dass Menschen freiwillig zurückkehren, ist lächerlich. Nein, wir müssen abschieben. . . . Die Abschiebung muss öffentlich sichtbar sein, sie muss eine Botschaft enthalten an andere Menschen, die erwägen, sich auf den Weg nach Europa zu machen. Wenn diese Botschaft nicht ganz klar wird, dann werden all diese Menschen auch weiter ihr letztes Geld ausgeben, sich schlagen und misshandeln lassen, alle Regeln missachten, ihre Gesundheit, womöglich ihr Leben riskieren, um nach Europa zu kommen.“

Wenn man all das gesamthaft in einer historschen Perspektive zu sehen versucht, dann kommt man wohl zu der Erkenntnis: In der gesamten Geschichte sind sich immer wieder Unvernunft – ob sie sich nun moralistisch tarnt oder ideologisch oder fundamentalistisch-religiös oder marxistisch-ideologisch – und Vernunft gegenübergestanden. Und allzuoft hat die Unvernunft gesiegt, mit jeweils kurz- oder langfristig katastrophalen Folgen.

Drucken

Asyl und Angst: Die zwei Seiten der Angst am Beispiel der Asylthematik drucken

Die Angst ist die treibende Kraft, die Stimmung für Einstellungen macht. Angst zu haben ist normal und notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Angst zu machen und diese gar zu verwenden, um Stimmung für politische Ziele zu machen, ist sicher nicht mit einer Ethik verbunden, die man mit einer sozialen und humanen Partei verbindet. Angst zu schüren und Feindbilder aufzubauen war auch die historische Praxis, um Menschen für Kriege zu mobilisieren und für den aktiven Einsatz zu begeistern.

Wie schon eine alte Volksweisheit sagt, ist die Angst kein guter Lehrmeister. Diese Volksweisheit – auf die aktuelle Asylpolitik angewandt – bedeutet, dass man für nachvollziehbare politische und strategische Vorkehrungen sorgen muss, damit diese Angst in unkontrollierter Form gar nicht auftreten kann. Die Zeiten, in denen im Zuge einer Schönwetterpolitik den Menschen unredlicher Weise „das Blaue vom Himmel" versprochen wurde, sind endgültig vorbei. Nicht nur symbolisch hat man das Blaue in Form einer von Sieg zu Sieg eilenden Partei selbst herbeigewünscht, oder besser, selbst durch eine unerträgliche Überheblichkeit in dieser Vehemenz aufkommen lassen.

Die gängige politische Praxis, mit der Motivation weiter zu wursteln, um die notwendigen Prozentwerte zur relativen Mehrheit zu halten, ist nicht mehr tragbar. Die Bürger sind nicht mehr an Parteien gebunden, sondern artikulieren mit wachsender Zivilcourage  in aller Klarheit ihre Wünsche und Forderungen direkt an die Adresse der Politiker, die entweder überfordert sind, oder wie die populistischen Parteien den Menschen ohne eigene Programmatik und Ideologie direkt nach dem Mund reden.

Welchen Weg sollen die klassischen und neuen Parteien nun gehen? Sollen Sie die christlich-soziale oder sozialdemokratische Tradition aufgeben und sich, wie es ja leider schon geschieht, in die Hand von Agenturen begeben, wo diese für hohe Summen ein Rundum-Service bekommen, und die zentralen Werte meist nur als Slogans oder Metaphern vorkommen, die für den politischen Laien austauschbar und verwechselbar sind?

Zurück zum Leitthema der Angst: Angst ist Emotion und die Triebkraft für unterschiedliche Formen der Motivation, die man in der gesellschaftspolitischen Dynamik differenziert einsetzen kann. Ganz simpel herunter gebrochen teilt man die Asylanten in Gute (echt verfolgte) und Böse (Wirtschaftsflüchtlinge) ein. Dass diese soziale Digitalisierung sich auf Gesellschaften nicht eins zu eins übertragen lässt, ist den meisten Menschen, wenn sie nachdenken, klar. Wenn jedoch Angst auf Angst in der Masse aufeinander trifft, dann setzt das rationale Denken aus und die Emotionen schwappen als Ausdruck einer archaisch angelegten Urangst über.

Aus diesem überschäumenden Emotionen-Gebräu haben geschickte politische Demagogen ihre Ideen – nicht zu verwechseln mit Ideologien – wie in einem Lego-Baukasten zusammengestellt. Und siehe da: Die Menschen spielten und spielen mit.

Wie kann man nun aus dem Strudel unkontrollierter Angst und der Asylproblematik herauskommen, ohne dass man über fundierte therapeutische Fachkenntnis verfügt? Im Besinnen auf menschliche Basiswerte liegt die Lösung, wie man dies in der Praxis spontaner Hilfsaktionen, an Bahnhöfen und Grenzen beobachten kann. Es ist jedoch Vorsicht geboten, denn die humane und soziale Kompensation der Angst hat auch ihre Grenzen.

Man kann und soll den Edelmut der Menschen nicht überstrapazieren. Das geschieht nämlich schneller als man denkt, wenn zu viele im berechtigten Wunsch nach einem Leben im gehobenen Wohlstand auch die Grenzen der Toleranz und Offenheit der Gastgeber deutlich überschreiten. Die Politik hat per Gesetz und Bereitstellen von Sicherheit die Aufgabe, es nicht so weit kommen zu lassen, dass der Spruch „das Boot ist voll" als Reaktion, derartige Angst in der Bevölkerung auslöst, dass wir alle im Chaos untergehen.

Dr. Franz Witzeling: Psychologe und Soziologe

Drucken

Junckers Weisheit und ihr rasches Ende drucken

Jean-Claude Juncker will nun also 160.000 illegale Immigranten zwangsweise quer über einige (nicht alle!) EU-Staaten verteilen. Während allein heuer eine runde Million weiterer Asylanten hereinkommt . . .

Dabei hatte schon einige Wochen davor Junckers Plan, 40.000 von ihnen zwangszuverteilen, keine Zustimmung gefunden. Warum sollte das jetzt bei 120.000 mehr der Fall sein – noch dazu da inzwischen Deutschland, ohne irgendeinen anderen EU-Staat zu fragen, Millionen Syrern eine De-facto-Zuwanderungsgarantie gegeben hat?

Osteuropäer, Briten, Dänen usw. lassen sich nicht mehr erpressen, beschimpfen oder bestechen, dass sie solchen skurrilen Quotenplänen zustimmen. Auch Österreich sagte ja schon damals zu Recht: Warum sollen wir noch zusätzlich zur Entlastung von Griechenland und Italien beitragen, die ja als erste die Wege nach Europa herein geöffnet haben, obwohl Österreich schon weit überdurchschnittlich belastet ist? Jetzt werden offenbar auch Österreich und Ungarn von Junckers Quotenplänen befreit, was freilich die Belastung für die übrigen noch mehr erhöht. Und damit deren Widerstand.

Diesen neuesten EU-Plan halten außer Juncker wohl nur noch Geistesriesen vom Zuschnitt eines Werner Faymann oder Otmar Karas für logisch oder gar eine Lösung. Das besonders Deprimierende an den Worten des EU-Präsidenten in einer großangelegten Rede: Er signalisiert keinerlei brauchbare Ideen, wie die Völkerwanderung noch gestoppt werden könnte. Er muss sogar selber zugeben, dass das EU-Europa in einem mehr als traurigen Zustand ist.

Damit bleibt es dabei: Seit die Menschen-Schleusen nach Europa geöffnet worden sind, ist dieser vermorschte Kontinent nicht mehr imstande, sie zu schließen. Die Völkerwanderung wird weitergehen, bis die EU und wohl auch große Teile Europas ganz kaputt sind.

Wobei es viel zu billig wäre, die Schuld jetzt nur Juncker zuzuschieben.

  • Diese tragen noch viel mehr die deutsche wie die italienische und griechische Regierung.
  • Diese tragen die von Jahr zu Jahr immer mehr Immigrationsfördernd gewordenen utopistischen Urteile der diversen nationalen und internationalen Höchstgerichte, in Österreich vor allem jene des Verfassungsgerichtshofs, der sich zu einem linken Wolkenkuckucksheim verwandelt hat.
  • Diese tragen viele linke Medien, denen gar nicht genug Zuwanderer hereinkommen können.
  • Diese tragen auch viele europäische Kirchenführer, die ihre Verantwortung für ihre eigene Herde sträflich ignorieren.
  • Diese tragen alle jene Europäer, die sich noch immer der – als erster von Milton Friedmans formulierten – logischen Erkenntnis verwehren, dass man nicht Wohlfahrtsstaat und Migrationsfreiheit gleichzeitig haben kann (also alle roten, schwarzen, grünen, pinken Sozialisten).
  • Diese tragen alle jene Regierungen weltweit, die nicht imstande waren, politisch stabile und wirtschaftlich funktionierende Staaten zu bauen, was langfristig immer nur mit den Prinzipen Rechtsstaat und Marktwirtschaft gelingen kann.
  • Diese trägt eine lange Zeit friedlich gewesene Religion, in der in den letzten Jahrzehnten viele „Gläubige“ zu einer totalitären Mörderbande geworden sind.
  • Diese tragen Diktatoren, die Menschenrechte mit Füßen getreten haben.
  • Diese tragen naive westliche Politiker und NGOs, die insbesondere in arabischen Ländern leichtfertig Revolutionen unterstützt oder sogar ausgelöst haben.

Soll man es Juncker als großes Verdienst anrechnen, dass er die Selbstverständlichkeit ausgesprochen hat, dass ein Land, das den Status eines EU-Beitrittskandidaten hat, natürlich automatisches auch ein sicheres Herkunftsland ist? Dass es also nicht gleichzeitig ein Land sein kann, dessen Bürger dann anderswo Asyl verlangen können. Es ist in Wahrheit erschütternd, dass so etwas überhaupt noch extra betont werden muss. Aber leider: es muss. Denn rote und grüne Utopisten wollten in der Tat bis heute nicht einmal diese Selbstverständlichkeit akzeptieren. Und außerdem fügte Juncker selbst dieser Selbstverständlichkeit sofort den rätselhaften Satz hinzu, der sogar diese Selbstverständlichkeit wieder zunichte zu machen droht, nämlich: Dies bedeute nicht, dass das Asylrecht für Menschen aus diesen Staaten nicht mehr gelte.

Mehr als wirr, EU eben.

Drucken

Fischer hat auch ein Herz für die ungeborenen Kinder drucken

Bundespräsident Heinz Fischer fordert die Aussetzung des Dublin-Verfahrens, um die Flüchtlinge, die um ihr Leben bangen, unbürokratisch aufzunehmen zu können. Fischer setzte sich jüngst auch für die vom Martertod durch Abtreibung bedrohten ungeborenen Kinder ein, die der kommerziellen Abtreibungs-Industrie ein gewinnträchtiges Geschäft sichern.

Wegen der menschenunwürdigen Zustände in der Wiener Fleischmarkt-Klinik, wo etwa eine Million der rund drei Millionen seit Einführung der „Fristenlösung“ in Österreich vernichteten ungeborenen Kinder ihr Leben verloren, besuchte Bundespräsident Heinz Fischer die Tötungsstätte.

Dort legen Männer Frauen ihren Arm um die Schulter – nur dass das Umschlingen nicht liebevoll, sondern ein fester Griff ist, mit dem die unterjochte Frau in die Klinik bugsiert wird, wie ich mit eigenen Augen gesehen habe. Die Wächter vor dem Eingang reißen auch den Frauen die rettenden Folder, die sie von den Pro-Lifern bekommen haben und die schon tausende Babys gerettet haben, aus der Hand und sagen abschätzig, den Verlust ihres Anteiles am Tötungs-Entgelt befürchtend: „Das brauchen Sie nicht!“

Laut einer Studie des SPÖ-nahen Boltzmann-Institutes, das sicher nicht im Verdacht steht, Sympathien für die Pro-Lifer zu hegen, werden 40 Prozent der Frauen von ihren Partnern zur Abtreibung genötigt. Diese Studie, welche die angeblich „freie Entscheidung“ der Frau zur Abtreibung als Propaganda der Abtreibungsverfechter entlarvt, rief nun den Bundespräsidenten auf den Plan.

Auf sein Ersuchen begleiteten ihn auch Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner auf seiner Inspektions-Tour. Im Warteraum vor dem Tötungszimmer sprachen sie auch mit Frauen, von denen einige auf die Frage, wie es ihnen geht, aufschluchzten. Die hohen Politiker sprachen auch mit den Abtreibungsärzten und erkundigten sich nach der dortigen Beratung. Diese Beratung braucht nach dem Gesetz keinerlei Kriterien erfüllen, es muss nur eine „vorangehende ärztliche Beratung“ sein.

In der, in vielen Beratungsstellen verbreiteten Broschüre „Ungewollt schwanger“, herausgegeben von einer Reihe von Abtreibungskliniken, mit einem Vorwort der früheren, bereits verstorbenen Frauenministerin Barbara Prammer, wird das ungeborene Kind als „Schwangerschaftsgewebe“ bezeichnet.

Über seinen Entwicklungsstand wird in den meisten Abtreibungskliniken nicht informiert – die Frauen haben praktisch keine Möglichkeit den Ultraschall-Schirm zu sehen – ebenso nicht über die körperlichen Risiken von Früh- und Fehlgeburten bei späteren Schwangerschaften, mit denen laut der „Dokumentierten Patientenaufklärung“ „zu rechnen“ ist sowie die seelischen Spätfolgen der Abtreibung.

Die Politiker zeigten sich sehr betroffen und betonten die Notwendigkeit, Qualitätskriterien für die Beratung und deren Trennung vom abtreibenden Arzt gesetzlich zu verankern. Dass ein derartig fahrlässiger gesetzlicher Missstand vierzig Jahre andauern kann, ließ sie staunen und machte sie wütend.

Die Unvereinbarkeit, dass der Abtreibungsarzt selbst auch die Beratung durchführen kann, was in den meisten Fällen der Millionen von Abtreibungen auch geschah, sei so einleuchtend, wie dies auch für Organtransplantationen und Schönheitsoperationen der Fall ist, wo Berater und Operateur getrennt sind. Die Schwangerenberatung in die Hand des Abtreibers zu legen sei so, als würde man die Flüchtlingsberatung dem Schleppernetz überlassen.

Es sei höchste Zeit, das Leben der Babys und die Gesundheit der Frauen mehr zu schützen, sagte Fischer schließlich.

Der Leser wird erkannt haben, dass hier eine Utopie beschrieben wird, die in ihrer Menschlichkeit das Heiligste schützt, was es auf Erden gibt: das ungeborene Kind, welches die Frau unter dem Herzen trägt. Doch eine solche Vision einer Gesellschaft ist so weit von unserer Wirklichkeit entfernt, als wäre sie von einem anderen Stern.

Tatsächlich ist Heinz Fischer stets ein Befürworter der „Fristenlösung“ gewesen. Von 1963 bis 1975 war Fischer SPÖ-Klubsekretär im Nationalrat, danach Klubobmann seiner „Sozialistischen Partei“, die sich erst ab 1991 in „sozialdemokratisch“ umbenannt hat. Es ist mir nicht bekannt, dass ihm jemals auch nur ein tadelndes Wort über die „Fristenlösung“ über die Lippen gekommen ist.

So ist Fischer als führender Politiker mitverantwortlich am Tod von etwa drei Millionen ungeborenen Kindern Österreichs. Durch Abtreibung wurden mehr Menschen in Österreich ausgelöscht, als Nazi-Vernichtung, Türkenbelagerungen und sämtliche Kriege auf dem Boden Österreichs zusammen an Opfern gefordert haben.

Fischer fordert mit seinen Parteigenossinnen eine „Willkommenskultur“ für Zuwanderer aus aller Welt, während die eigenen Kinder einer solchen humanen Haltung als nicht wert erachtet werden. So wird die Leere des ausgeschabten Volkes, „begnadet für das Schöne“ mit Einwanderern aufgefüllt und bietet noch den Vorteil, als „Humanist“ zu erscheinen wie sich die Abtreibungsgesellschaft insgesamt als ethisch-moralisch hochstehend versteht.

Dank einer technisch ausgefeilten und mit dem Bundeswappen staatlich ausgezeichneten zentralen Verbrennungsanlage, versorgen die aus dem Mutterleib herausgerissenen, in schwarze, unbeabsichtigt Trauer anzeigende Plastiktonnen mit Einmal-Verschluss gefüllt und dann als Ganzes verbrannt viele Haushalte mit Fernwärme. Der riesige, etwa 12 Meter lange und rund 2 Meter im Radius messende rotierende Stahlkessel ist mit einer Beobachtungsluke versehen, durch welche man in das Feuer blicken kann, wie ich es schaudernd, getarnt als Interessent, erlebt habe. Der Verbrennungsofen wird von oben mit den schwarzen Tonnen, die als Massen-Sarg dienen, beschickt und bei 1.200 Grad verbrannt.

Die Asche der ungeborenen Kinder, die im „Ringwall“ der „Rautenweg-Deponie“ in Wien einzementiert ist und so einen letzten Zweck der Stabilisierung des Deponie-Gebirges erfüllt, auf dem – im Gegensatz zu den Opfern der „Fristenlösung“ – geschützte Bergziegen weiden, ist nicht als „Aschenfriedhof“ gekennzeichnet, wie dies der Asche der Opfer des Rassenwahns ehrend zu Teil wurde.

Wir Lebensschützer und Pro-Lifer können nur unsere schwache Stimme unter der erdrückenden Übermacht der Zeitgeist-Presse erheben, welche die Abtreibung befürwortet. Doch wenigstens dokumentieren wir die Auslöschung unserer autochthonen, indigenen Bevölkerung, die z.B. in Wien bereits gegenüber den Zuwanderern mit „Migrationshintergrund“ in der Minderheit ist.

Noch ein Wort zur Kirche: Sie unterstützt die Befürworterinnen der „Fristenlösung“ und etabliert sie in ihren „Pastoralämtern“. Sie bezahlt auch Abtreibungen, wie ein Empfehlungsschreiben beweist, welches den Pro-Lifern in die Hände fiel, als sie die Mutter und ihr todgeweihtes Kind vor der Fleischmarkt-Klinik retteten.

Außer gelegentlichen Lippenbekenntnissen haben Kardinal und Bischöfe bis heute nichts gegen die Massenvernichtung der ungeborenen Kinder getan, ja die Kirchenspitze bestreitet beispielsweise, dass jemand, der eine Abtreibungsklinik in seinem Kaufpalast einrichtet, exkommuniziert ist, wie es Weihbischof Laun dargelegt hat.

Durch ihr Schweigen sind die obersten Hirten nach der Lehre der Kirche noch schuldhafter an der Massenvernichtung der ungeborenen Kinder beteiligt als der atheistische Bundespräsident, für den ja das Töten der ungeborenen Kinder kein strafwürdiges Vergehen darstellt, während dies nach der Lehre der Kirche ein Todsünde ist.

Während das fehlende Dach für die Flüchtlinge als menschenunwürdig gilt, verliert das ungeborenen Kind, das aus dem Mutterleib herausgerissen wird, das bergende, schützende, lebendige „Dach“ über seinem Kopf, das man jedem Einwanderer zugesteht, aber seinem eigenen Kind nicht gönnt, ja man tötet es sogar, um den Leib der Mutter zu entleeren und sie nicht mit dem Leben des Kindes zu belästigen. Das wäre so, als ob man unerwünschte Flüchtlinge in ihren Zelten mit der Motorsäge zerstückeln würde, um sie anschließend zu verbrennen und ihre Asche zur Stabilisierung von Sondermüll-Deponien einzuzementieren.

Wer zumindest einen Finger gegen die „Pro-Choice“-Haltung der Kirche rühren will, ist aufgerufen die Petition „Katholiken Pro Life statt Pro Choice“ auf „kath-prolife.at“ zu unterstützen, die nach Papst Benedikt XVI. nun auch auf Papst Franziskus ausgedehnt wurde. Mit den Unterschriften wollen wir fester sowohl gegen unsere lauen Bischöfe als auch gegenüber Papst Franziskus auftreten können.

Dr. Josef Preßlmayer, 71, ist Begründer und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums" und Autor einer Reihe von Büchern zum Lebensschutz. Er war langjährig Schul-Psychologe sowie auch mehrere Jahre Mitarbeiter von „Aktion Leben", wo er nach deren „Outing" als Befürworterin der „Fristenlösung" austrat.

Drucken

Autobahndrama: Was tun? drucken

Jetzt also auch in Österreich: Asylantendrama mit bis zu 50 Toten, die in einem Transporter elendiglich zu Tode gekommen sind. Das was sich schon x-fach im Mittelmeer ereignet hat, passiert nun auch auf österreichischen Autobahnen. Was tun außer schockiert sein? Es gibt in Wahrheit nur zweieinhalb Wege, um eine Wiederholung solcher Tragödien zu vermeiden.

Der sozusagen „halbe“ Weg ist eine drastische Verschärfung der Strafen für Schlepper, wie sie nun auch von der Bundesregierung endlich beabsichtigt – beabsichtigt! – ist. Denn vom Mittelmeer bis zur Autobahn hat sich die Tätigkeit der Schlepper als glatter Mord erwiesen.

Dennoch verhängt die österreichische Justiz bis heute über sie skandalös milde Strafen, die keinerlei abschreckende Wirkung haben. Man sehe sich nur die Justizstatistik an: In den letzten zweieinhalb Jahren konnte in nicht weniger als 687 Fällen Anklage gegen Schlepper erhoben werden. Das ist eine durchaus imposante Zahl, die auf eine intensive Polizeiarbeit hindeutet – obwohl mindestens neun von zehn Schleppern nie ergriffen werden. Aber was macht die Justiz mit diesen angeklagten Tätern? An Stelle von abschreckenden Strafen gibt es freundliche Symbolhandlungen. Am 1. August befanden sich nämlich nur ganze 68 Menschen wegen Schlepperei verurteilt in Strafhaft. Die allermeisten waren nämlich mit – in diesen Fällen völlig wirkungslosen – bedingten Strafen oder ganz kurzer Strafhaft davon gekommen.

Aber auch die nun endlich geplanten empfindlichen Strafen können die anschwellende Völkerwanderung und die damit verbundenen Unglücksfälle keineswegs stoppen. Immerhin würde so manche NGO vielleicht vorsichtiger nachdenken, ob ihre Tätigkeit nicht eigentlich strafbare Schlepperei ist. Und vielleicht kämen dann auch aus dem ORF jene vor Gericht, die in Sendungen offen zur Schlepperei aufrufen.

Wirksam und weitestgehend vermieden würde eine Fortsetzung des Dramas aber nur durch folgende zwei alternativen Wege:

  • Erstens durch das, was jetzt fast alle grünen und sonstigen linksradikalen Vereine vorschlagen: Das ist die generelle Legalisierung der illegalen Immigration, die völlige Öffnung der Grenzen, die Asyl-Erteilung an alle schon irgendwo in der Dritten Welt, sowie sichere, von der EU organisierte Transporte nach Europa. Einziger Nachteil: Statt wie heuer „nur“ eine Million illegaler Immigranten kämen dann viele Dutzende Millionen nach Europa, vor allem nach Deutschland, Schweden und Österreich. Das wird unvermeidlich zu einem totalen Zusammenbruch sämtlicher rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und staatlichen Strukturen führen, und höchstwahrscheinlich zu Bürgerkriegen. Also zu einer hundertfach größeren Opferzahl.
  • Zweitens durch die Umsetzung des australischen Modells. Wenn jeder illegale Immigrant weiß, dass er unausweichlich in Auffanglager an der nordafrikanischen Küste und auf griechischen Inseln (zurück)gebracht würde, dann würden binnen weniger Wochen die illegale Immigration und das Business der Schlepper weitestgehend zusammenbrechen.

Alles andere ist Mumpitz, bloße Simulation von Politik. Denn selbst wenn der seit Monaten diskutierte EU-Plan, 40.000 „Flüchtlinge“ auf alle EU-Staaten aufzuteilen, trotz der Ablehnung in vielen Ländern zur Gänze realisiert würde, wäre das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das würde überhaupt nichts lösen, auch wenn das fast jeder Politiker und Journalist in Österreich schon Dutzende Male gefordert hat. Und außerdem würden fast alle „aufgeteilten“ Flüchtlinge umgehend ins Wohlfahrtsparadies Deutschland/Schweden/Österreich migrieren, sobald sie ihre Asyl-Papiere haben.

Drucken

Wir brauchen mehr Ungleichheit drucken

Wie schrecklich ist doch diese Ungleichheit! Dass nicht alle Matura und Hochschulabschluss haben. Dass nicht alle gleich viel verdienen und gleich reich sind. Dass nicht alle gleich gesund sind und gleich lang leben.

Fast täglich finden sich in Medien „Studien“, die das alles mit empörtem Unterton bejammern. Heuer hat sich sogar das Forum Alpbach in breiter Front diesen Klagen angeschlossen (freilich ist Alpbach längst auf eine provinzielle und hoch subventionierte Veranstaltung von Altpolitikern herabgesunken, welche die einstige internationale Bedeutung längst an andere Begegnungsorte wie Davos oder München verloren hat).

In Wahrheit haben wir heute nicht zu viel Ungleichheit, sondern zu viel Gleichheit. Wenn der Weg zum Universitätsabschluss auf allen Etappen immer leichter wird, wird Jugendlichen die wichtige Lehre vorenthalten, dass man sich anstrengen muss, um Bildung und Aufstieg zu schaffen. Wenn eine üppige Grundsicherung und viele andere Leistungen bis hin zur ORF-Gebührenfreiheit allen, die sich im Wohlfahrtsdschungel auskennen, ein sicheres Auskommen garantieren, dann werden sich immer weniger im Beruf wirklich engagieren. Den gleichen Effekt erzielen die steigenden Besteuerungen im oberen Einkommensbereich. Vom erhöhten Grenzsteuersatz bis zur Besteuerung von Grunderwerb, Börse- und Immobilienaktivitäten.

Gewiss: Nur eine kleine Minderheit ist wirklich reich. Aber gerade durch den Wunsch, selbst reich zu werden, werden sehr viele Menschen zu Leistungen angetrieben. Daher ist eine Gesellschaft in Summe weit besser dran – und jeder Einzelne sowieso –, wenn sie es möglich macht, durch Arbeit, durch Investitionen reich zu werden, als wenn die Menschen ihrer Reichtums-Sehnsucht nur noch durch Glücksspiele aller Art frönen können.

Auch bei der Gesundheit ist das so. Gewiss sind manche Therapien sehr teuer. Aber der allergrößte Teil der Lebenserwartung hängt überhaupt nicht vom Geld ab, sondern neben den Genen von einer gesunden Lebensweise. Bewegung, Nichtrauchen, Zurückhaltung bei Essen und Alkohol, Verzicht auf Drogen aller Art: Alle wichtigen Prinzipien sind weder ein Geheimnis noch teuer. Sie brauchen nur eines: Selbstdisziplin. Und wenn Statistiken zeigen, dass gut verdienende Menschen deutlich länger leben, dann liegt genau in der Selbstdisziplin die Ursache und nicht im Reichtum. Man ist – meist – deshalb reich und gesund, weil man sowohl bei den Gesundheitsfaktoren wie auch in Beruf und Ausbildung zum Sieg über den inneren Schweinehund imstande war. Und: Weil man nicht auf jene Rattenfänger gehört hat, die ständig trompeten, dass für die eigene finanzielle und gesundheitliche Lage immer der Staat verantwortlich wäre.

Der Staat sollte in Wahrheit nur für eines sorgen: für Chancengleichheit beim Reichwerden. Und die war bis vor wenigen Jahren in Österreich auch weitestgehend der Fall. Sonst wären nicht die drei am Jahresbeginn laut Forbes reichsten Österreicher durchwegs Männer, die einst sehr bescheiden begonnen haben: als Kaffee-Vertreter, als Fleischhauer, als Barpianist.

Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.

 

Drucken

„Der Streik wird Montag Nacht beendet“ drucken

Interessant, wie in Deutschland heute Streiks ablaufen. Siehe etwa die Deutsche Post.

Gewerkschaft und Post haben sich nach einem vierwöchigen erbitterten Arbeitskampf geeinigt. Das ist schön und wird die Konsumenten hoffentlich nicht zu teuer kommen. Das wirklich Erstaunliche daran: Der Streik wird erst 24 Stunden nach der Einigung beendet. Warum nur? Haben die Postler einfach keine Lust, vor Abflauen der großen Hitze wieder zu arbeiten, weil man sich so ans Leben im Schwimmbad gewöhnt hat? Sind zu viele von ihnen in den Ferien im Ausland, die sie jetzt ärgerlicherweise unterbrechen müssen? Haben die Kollegen gemeint, einen unbestreitbaren Anspruch auf ausreichend Streiktage zu haben, den sie sich nicht nehmen lassen? Motto: Heuer noch nicht genug gestreikt . . .

Drucken

Die Rückkehr in den Nationalstaat als Heilsbringer? drucken

Als „eine einmalige Chance, der Bevormundung durch „Brüssel“ in fast allen Lebensbereichen eine klare Absage zu erteilen, um wieder zu einem freien und neutralen Österreich zu kommen“, sehen die Initiatoren das EU-Austrittsvolksbegehren. Auch wirtschaftlich würde es dann wieder aufwärts gehen, versprechen sie. Es gehört ja mittlerweile zum Stammtischritual über eine „abgehobene“, „verrückte“, „undemokratische“ etc. EU zu schimpfen und das Heil im Nationalstaat zu suchen.

„Amüsant“ ist die wirtschaftliche Argumentation für einen Austritt. Wirtschaftlich wurde schon damals beim Beitritt argumentiert. Der berühmte „Ederer-Tausender“ (jeder Haushalt sollte tausend Schilling mehr in der Kassa haben) ist noch gut in Erinnerung. Es gab ihn tatsächlich. Zum zehnjährigen Jubiläum des EU-Beitritts Österreichs veröffentlichte die Regierung Zahlen über die positiven Effekte des Beitritts.

Hätte man diese Effekte auf die Bevölkerung umgelegt, so wären das sogar wesentlich mehr als nur tausend Schilling gewesen, die Regierung des Nationalstaates Österreich hat es allerdings verabsäumt, die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese positiven Effekte auf die Österreicher aufzuteilen.

Natürlich kann man sich in die theoretische Diskussion begeben, wonach ein freier Handel auch ohne das Binnenmarktregime der EU möglich wäre. Jeder Marktwirtschaftler wird sofort zustimmen. Allerdings müssen wir die politische Realität zur Kenntnis nehmen, wonach es den freien Handel ohne entsprechende Freihandelsabkommen – vereinfacht ausgedrückt eben die Binnenmarktregulierung – nicht gibt.

Wie ein Austritt aus diesem Binnenmarkt positive wirtschaftliche Effekte haben soll, darauf geben die Volksbegehrer keine Antwort. Die Frage, ob eine Regierung eines Nationalstaates Österreich ohne EU diese positiven Segnungen dann an die Bevölkerung verteilen würde, muss hier also nicht weiter diskutiert werden.

Vernünftig nicht nachvollziehbar ist die Behauptung, wonach Österreich ohne EU wieder frei werden würde. Die Behauptung wird schon gar nicht dann vernünftig, wenn man versucht, die Freiheit mit der Neutralität gleichzusetzen. Wobei hier gar nicht versucht werden soll, Einschränkungen der Freiheitsrechte schön zu reden.

Selbstverständlich ist es eine Einschränkung der Freiheit, wenn man beispielsweise keine Glühbirnen kaufen darf. Selbstverständlich ist es eine Bevormundung, wenn demnächst in jedes neue Auto ein automatisches Notrufsystem (genannt e-Call) eingebaut werden muss, weil es schlicht und einfach eine neue Dimension in der Überwachungsmöglichkeit eröffnet. Viele andere Beispiele über negative politische Entwicklungen könnten da noch gebracht werden.

Der paternalistische Absolutismus, der Nanny-Staat, der alles besser weiß und seine Untertanen deshalb mit immer mehr Vorschriften beglückt, ist allerdings nicht eine Erfindung der EU. Das kann der Nationalstaat schon selber.

Bleiben wir realistisch: Natürlich ist die heutige EU nicht mehr das gleiche politische Gebilde wie jenes, das Österreich beim Beitritt vorgefunden hat. Auch Österreich ist nicht mehr das Gleiche wie 1994 oder 1995. Politik ist ein dynamischer Prozess.

Wenn wir auf dem Boden der Realität bleiben wollen, dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass sich in „Brüssel“ nicht irgendeine außerirdische Macht entfaltet. Es sind die Vertreter der Mitgliedsländer, die diese Politik machen.

Das Europäische Parlament wird vom Volk direkt gewählt (zumindest genauso direkt wie der Nationalrat). Der Rat, also die Zusammenkunft der Regierungsmitglieder (in verschiedenen Formationen) ist ebenfalls in den Mitgliedsstaaten demokratisch legitimiert. In keinem Land der EU ist die Regierung durch einen Putsch an die Macht gekommen.

Alles, was die EU macht, ist durch das Europäische Parlament und durch den Rat in Kraft getreten. Die Regierungen der Mitgliedsländer, die nach den Intentionen des Volksbegehrens gestärkt werden sollen, haben es sogar geschafft, unter Umgehung der Verträge neue Institutionen wie den (auch aus Sicht des Autors völlig zu Recht) vielfach kritisierten ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zu schaffen. Das Verhandlungsmandat zum Freihandelsabkommen TTIP (wieder so ein Feindbild der Befürworter einer Rückkehr in die Schranken des Nationalstaates) wurde der Kommission von den Regierungen der demokratischen Mitgliedsstaaten erteilt.

Um also weiter auf dem Boden der Realität zu bleiben: Es sind die gleichen politischen Akteure (politische Parteien) in den Mitgliedsländern und auf der europäischen Ebene, die Politik machen. Was an der Politik der österreichischen Regierung besser werden soll, wenn wir nicht in der EU sind, konnte noch keiner der Austritts-Volksbegehrer logisch erklären. Aber vielleicht meinen sie ja, die Politik würde bei einem Austritt deshalb besser, weil dann die österreichische Regierung nichts mehr mitzureden hätte.

Der Autor ist Generalsekretär der Paneuropabewegung Österreich

Drucken

Gusenbauer und Lansky, Schröder und Köhler: ein Sittenbild aus Europa drucken

Warum sind Alfred Gusenbauer und Gabriel Lansky noch nicht aus der SPÖ ausgeschlossen worden? Warum sind die schon lange laufenden Erhebungen der Staatsanwaltschaft gegen Gabriel Lansky an geheimnisvollen Hindernissen steckengeblieben? Wie hängt das mit der guten Beziehung von Lansky und Teilen der Staatsanwaltschaft im Fall Kampusch zusammen? Warum braucht es den deutschen „Spiegel“, dass die schweren und demaskierenden Vorwürfe gegen die beiden Sozialdemokraten (sowie etliche deutsche Ex-Spitzenpolitiker wie Gerhard Schröder, Otto Schily und Horst Köhler) endlich an die Öffentlichkeit gekommen sind? Kann es wahr sein, dass der – mutmaßliche – Auftrag Lanskys, andere Rechtsanwälte und Strafverteidiger, darunter den späteren Justizminister Brandstetter, durch Detektive zu observieren, zur erlaubten Tätigkeit eines Rechtsanwalts gehört?

Gewiss, die Unterlagen, die der „Spiegel“ nun veröffentlichte, sind offensichtlich zuvor durch einen EDV-Mitarbeiter Lanskys entwendet worden. Dieser hat den EDV-Mann offensichtlich zu schlecht honoriert. Dabei hat Lansky selbst von Kasachstan – vermutlich über dessen Geheimdienst – für seine Dienste 14 Millionen Euro bekommen.

Diese Farce hinter dem Drama ändert aber nichts an dem Gewicht der „Spiegel“-Enthüllungen, die dieser sogar zu seiner Covergeschichte gemacht hat, also zum wichtigsten Thema. In Österreich aber tut sich bei SPÖ und Justiz weiterhin nichts.

Ab 300.000 sind sie dabei

Das Sittenbild ist für Österreich wie für Deutschland ein grauenhaftes: Expolitiker, die nicht gerade am Hungertuch nagen, die in ihrem Leben unzählige moralistisch-gutmenschliche Reden gehalten haben, prostituieren sich als Agenten für eine mittelasiatische Brutal-Diktatur. Ab 300.000 Euro sind sie dabei.

Wer kann da noch bei jungen Menschen irgendeine ethische Überzeugung oder den Glauben an irgendein Politikerwort erwarten? Wer zweifelt daran, dass künftig das Vertrauen in Politiker noch tief unter die jetzigen – schon katastrophalen – 26 Prozent sinken wird? Ist den Abkassierern und ihren völlig untätigen Parteien der verheerende Imageschaden nicht nur für die jeweilige Partei, sondern auch für die gesamte Demokratie noch immer nicht klar? Oder ist halt ohnedies jeder ab einer bestimmten Summe käuflich? Ist alles nur Lug und Schmäh?

Mit all diesen Fragen fühlt man sich jedenfalls nach einem Blick auf die unzähligen Mails und Briefe aus den Beständen der Lansky-Kanzlei konfrontiert, die jetzt an die Öffentlichkeit kommen. Schritt für Schritt. Da kommt sogar noch mehr.

Lansky hat es beim Verwischen seiner Spuren nicht einmal geholfen, dass er seine Daten in Luxemburg versteckt hat. Irgendwo gibt es halt immer ein schwaches Glied in einer Geheimorganisation. Und im IT-Zeitalter sind das fast immer EDV-Mitarbeiter, Sicherheitsleute und Systembetreuer, welche die Öffentlichkeit informieren. Früher waren es oft liebeshungrige Sekretärinnen oder homosexuelle Diplomaten.

Die Enthüllungen im „Spiegel“ haben jedenfalls für Österreich und Deutschland das gleiche Gewicht wie die von Wikileaks und Edward Snowden für die USA. Wobei man den aufgedeckten Geheimaktivitäten von NSA&Co ja noch zugute halten muss, dass sie vom Patriotismus für ihr eigenes Land, damit also für eine Demokratie motiviert sind. Während Gusenbauer, Lansky, Köhler & Co für eine eindeutige Diktatur gearbeitet haben (und zum Teil noch immer arbeiten!!). Aus bloßer Geldgier.

Gusenbauer und Haider

Alfred Gusenbauer war und ist zwar deutlich intelligenter als sein Nachfolger an der SPÖ-Spitze (übrigens auch als sein Vorgänger Viktor Klima). Aber bei ihm zeigt sich wie beim ähnlich hochbegabt und clever gewesenen Jörg Haider: Gerade die intelligentesten Menschen sind am gefährlichsten und abgefeimtesten, wenn sie keinerlei moralische Bindungen haben. Bei ihnen kann sich die Gier hemmungslos auswirken. Moralische, transzendente oder ideologische Fundamente sind bei den meisten Politikern heute ja nur noch tarnendes Gewäsch und Propaganda-Schmäh. Der letzte, für den Sozialdemokratie auch ein moralischer Imperativ gewesen ist, war wohl Franz Olah.

Auch bei christlichen Politikern ist eine echte und wirksame moralische Bindung durch den Glauben sehr selten geworden. So sind die deutschen CDU-Politiker De Maiziere (der Bruder des deutschen Innenministers) und Köhler jetzt ebenso demaskiert wie die Sozialdemokraten Schröder und Schily. Und die ÖVP hat mit dem Fall Strasser ein ganz besonders übles Exemplar eines Korruptionisten in ihren – ehemaligen – Reihen.

Die ÖVP kann zwar wenigstens darauf verweisen, dass bei den Herrn Schüssel und Spindelegger bei ihrer (nach-amtlichen) internationalen Tätigkeit bisher keine Spur einer persönlichen Kontaminierung wie bei den zuvor genannten Herren zu finden ist. Sie sollte aber verschweigen, dass ausgerechnet die beiden einst von den „Modernen“ und „Populisten“ in der Partei abgeschossen worden sind.

Spindelegger arbeitet heute zwar für die Ukraine. Die ist aber eindeutig ein anderer Fall als Kasachstan. Die Ukraine ist – trotz aller Lasten von Vergangenheit und Sezessionskriegen – heute ein Land mit einer demokratisch gewählten Führung und dem nachweislichen Versuch, rechtsstaatlicher zu werden. Es ist daher sicher weniger beschämend, für die Ukraine zu arbeiten als für Kasachstan, ein Land unter der Knute einer Cäsarenfamilie, ein Land, das aber dank Öl und Gas sehr reich ist und sich daher alle möglichen Lobbyisten, Agenten und Propagandisten kaufen kann.

Schröder: Wenn 300.000 zu wenig sind

Einen besonders ernüchternden Einblick in den Charakter der Kasachstan-Akteure gibt das Verhalten von Gerhard Schröder, nachdem er von den Masterminds Lansky und Gusenbauer angeworben worden war: Schröder schied dann verärgert wieder aus, als er erfuhr, dass Gusenbauer 400.000 Euro Honorar bekommt. Denn für Schröder waren „nur“ 300.000 vorgesehen. Es ist für einen deutschen Ex-Bundeskanzler offensichtlich nicht akzeptabel, weniger zu bekommen als ein österreichischer (auch wenn dieser als Chef der Lobbyisten-Gruppe für die Kasachen wohl deutlich mehr schmutzige Aufgaben zu erledigen hatte).

Auch der deutsche Exminister Schily war mit seinem Honorar unzufrieden. Das war nämlich von Lansky gekürzt worden, als Schilys Versuch gescheitert war, dem „Spiegel“ eine Anti-Aliyev-Story unterzujubeln. Das ist ein gutes Beispiel, was eigentlich die Aufgabe der Kasachstan-„Berater“ gewesen ist.

Besonders absurd ist Gusenbauers nunmehrige Rechtfertigung für seine Tätigkeit: Er habe zwar für Kasachstan lobbyiert, aber überhaupt nichts unternommen, um die Auslieferung oder Strafverfolgung gegen den Ex-Schwiegersohn des dortigen Diktators voranzutreiben. Dabei hat Gusenbauer den Lobby-Kreis sogar geleitet. Dabei ist völlig klar, dass der Kampf gegen Rakhat Aliyev das einzige Motiv Kasachstan gewesen ist, eine so teure Geheimaktion überhaupt zu starten und zu finanzieren. Denn (der inzwischen durch angeblichen Selbstmord in einem Wiener Gefängnis verstorbene) Aliyev galt als der gefährlichste Rivale für die Macht das Diktators.

Dass Außenminister Sebastian Kurz wenige Wochen nach Amtsantritt Gusenbauer in sein neu geschaffenes Beratergremium eingeladen hat, erweist sich jetzt als besonders peinlicher Anfängerfehler. Allerdings ist dieses Beratergremium allem Anschein nach - zum Glück für Kurz - bald wieder schubladisiert worden.

Demaskierend ist auch das dokumentierte Verhalten von Köhler: Er zeigt von Anfang an klar ein schlechtes Gewissen. Denn er tat alles Mögliche, um die Spuren des zu ihm fließenden Honorars zu verwischen. Was ja bei einer honorigen Tätigkeit nicht notwendig gewesen wäre.

Noch überhaupt nicht geklärt ist, ob auch nur einer der Herren die Kasachstan-Honorare auch ordentlich versteuert hat.

Am meisten belastet ist jedenfalls Lansky selber. So liegt jetzt ein Dokument vor, in dem Lansky den deutschen Rechtsanwalt Gauweiler (einen CSU-Abgeordneten!) in der Causa Aliyev auf den damaligen deutschen Justiz-Staatssekretär Stadler angesetzt hat. Stadler solle, so verlangte Lansky von Gauweiler wörtlich, im EU-Ausschuss für Innere Sicherheit (COSI) „die deutschen Vertreter in COSI dazu motivieren, Druck auf Österreich aufzubauen.“

Was Gauweiler daraufhin konkret getan hat, ist zwar – vorerst – nicht bekannt. Aber jedenfalls ist Lanskys anti-österreichisches Agieren im Ausland ziemlich skandalös für einen zugelassenen österreichischen Anwalt.

Noch schlimmer für ihn ist ein weiteres Dokument: Dabei geht es um die Überwachung einiger Menschen aus dem Umkreis Aliyevs durch eine Münchner Detektei. Lansky gibt zu, diese Überwachungen in Auftrag gegeben zu haben. Lediglich in zwei Fällen sei das „nicht einmal angedacht gewesen“: Das waren ausgerechnet die zwei für Aliyev tätigen österreichischen Strafverteidiger (Ainedter und Brandstetter). Dabei stehen deren Namen so wie die der anderen Überwachten in dem gleichen Brief der Detektei.

Es klingt mehr als unglaubwürdig, dass da die Münchner Detektive selbständig diese zwei Namen in den Brief an Lansky hineingeschmuggelt haben sollen, ohne dass dieser an deren  Überwachung auch nur „gedacht“ hätte. Lanskys Dementi klingt freilich schon viel weniger merkwürdig, wenn man bedenkt, dass es für ihn katastrophale Folgen hätte, wenn ihm die Detektiv-Überwachung zweier Kollegen nachgewiesen wird . . .

Wird das zum österreichischen Fall Craxi?

Für manche mag es verständlich sein, dass SPÖ-Chef Faymann sich nicht um den fälligen Partei-Ausschluss solcher Genossen kümmert: Ist er doch lieber nach Griechenland gereist, um dort zu verkünden, dass die Griechen eh nicht so viel sparen sollen. Womit er zeigt: Während sein Vorgänger ein totales moralisches Defizit hat, hat Faymann selber ein totales intellektuelles Blackout.

Faymann – oder sein Hirn Ostermayer – sollten jedoch an eines denken: Der Fall Gusenbauer-Lansky und der Zustand der von ihm noch geleiteten Partei beginnt dramatisch der Causa Craxi zu ähneln. Das war der ehemalige Parteichef der italienischen Sozialisten. Das Bekanntwerden der massiven Korruption Craxis hat dann zum Totalzerfall der Sozialistischen Partei Italiens geführt.

Bisweilen wiederholt sich die Geschichte. Dieser Gedanke drängt sich vor allem dann auf, wenn man an das gleichzeitige Versagen der SPÖ in der Wirtschafts- und Sozialpolitik denkt, und an das noch größere angesichts der heranrollenden Völkerwanderung. Grün und Pink stehen schon als Auffangbecken für linke Wähler bereit.

PS.: Auch die italienischen Christdemokraten waren damals massiv in diese Affäre verwickelt. Die jahrzehntelange Ministerpräsidenten-Partei überlebte den Skandal ebenso wenig wie die Sozialisten. Nur eine (umgetaufte) Kleinpartei ist aus ihr hervorgegangen, die heute tief unten im einstelligen Wählerprozent-Bereich knapp an der Wahrnehmungsgrenze vegetiert.

Drucken

Alltagswissen – die wahre Lücke drucken

Es ist die größte Problemzone im europäischen Bildungssystem. Nur wird darüber kaum geredet, weil es in der polit-medialen Blase nicht populär ist. Umso mutiger und lobenswerter ist die deutsche Bildungsministerin Johanna Wanka: Sie plädiert für ein neues Unterrichtsfach „Alltagswissen“.

Wanka trifft damit den Nagel auf den Kopf. Denn mit Alltagswissen ist genau das größte Defizit beschrieben, das junge Europäer am Ende ihrer Schulausbildung haben. Selbst in anspruchsvollen Schulen – ja, auch die gibt es noch in manchen Ländern Europas, – lernen junge Menschen viele für den Rest ihres Lebens eher unwichtige Dinge, aber eben zu wenig Alltagswissen.

Gewiss: Die Punischen Kriege, Integrieren und Differenzieren, der Aorist oder die Zahl der Staubgefäße einer Pflanze sind zweifellos interessant und in ihren jeweiligen Disziplinen wichtig. Auch möchte ich sie im Wissensschatz meiner Schulzeit nicht missen, obwohl ich das Meiste davon nie gebraucht habe. Allgemeinbildung ist schön und gibt auch mehr Selbstsicherheit.

Ganz sicher viel wichtiger ist jedoch für jeden jungen Menschen ein größeres Stück an Lebenstüchtigkeits-Vermittlung, an einsetzbarem Wissen um jene Dinge, mit denen er in seinem Erwachsenen - Leben zu tun haben wird. Dabei geht es aber sicher nicht um jene Bereiche, die der medialen Debatte in den letzten Jahren wichtig erschienen sind. Politische Ideologie-Indoktrinierung zur Versorgung arbeitsloser Politologen ist damit nicht gemeint. Auch weiß heute fast jeder junge Schulabgänger im Umgang mit Smartphones und Kosmetik, mit Autos und Computer bestens Bescheid, sodass es da keinen Zusatzunterricht braucht. Er hat auch im Gegensatz zur Jugendzeit der heute regierenden Gouvernanten-Generation ein hohes Wissen rund um die Sexualität (jene, die diesbezüglich neuerdings einen dringenden Nachholbedarf behaupten, bereiten oft unbewusst oder auch bewusst den Boden für Päderasten vor).

Aber die großen Defizite betreffen etwa alle Bereiche der Ernährung. Weder junge Frauen noch junge Männer haben in der Regel irgendeine Ahnung vom gesunden Kochen. Sie begnügen sich mit dem Erwärmen von Fertiggerichten oder dem Verschlingen von Junk Food. Dementsprechend katastrophal schaut das gewaltige Übergewicht vieler junger Menschen aus. Wankas pointierte Formulierung: "Viele Jugendliche schauen mit Begeisterung Kochsendungen, können aber ohne Mikrowelle keine Lebensmittel mehr zubereiten.“

Mehr Aufklärung Jugendlicher ist auch in Hinblick auf alle Internet-Bereiche nötig. Wer da etwa in "soziale" Netze blöde Informationen über sich oder Nacktfotos hineinstellt, wird das später oft heftig bereuen, etwa bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, - und kann es dennoch nicht mehr rückgängig machen.

Ebenso überfordert sind sie mit allen rechtlichen Aspekten ihres künftigen Lebens. Selbst bei der Anmietung ihrer ersten Wohnung benötigen sie die Hilfe eines Rechtsanwalts. Auch die Konsequenzen eines Ratenkaufs oder des Abschlusses von Handy-Verträgen überfordern viele. Noch folgenreicher: Viele junge Menschen gehen bald nach Schulabschluss eine Ehe ein, ohne eine Ahnung von den Konsequenzen zu haben (etwa für den Fall einer Scheidung, von der ja heute jede zweite Ehe bedroht ist).

Besonders wichtig wäre es auch, wenn jungen Menschen die wichtigsten Bestimmungen des Strafrechts vermittelt würden. Es ist absurd, dass der Staat ausgerechnet in jenem Bereich, wo er potenziell am härtesten zuschlägt, nämlich mit Strafhaft und Geldstrafen, nirgendwo jungen Menschen vermittelt, wie sie sich eigentlich verhalten müssen. Zwar gibt es den Religionsunterricht mit seinem „Du sollst nicht stehlen“. Aber das ist in einem kasuistisch und kompliziert gewordenen Strafrechtssystem viel zu wenig ausreichend. Ganz abgesehen davon, dass viele Schüler heute gar keinen Religionsunterricht mehr besuchen.

Genauso unfähig sind die allermeisten Schulabsolventen in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten. Viele fallen auf windige Finanzberater hinein. Kaum einer weiß den simplen Unterschied zwischen Aktie und Anleihe. Kaum einer begreift, dass die Zahl der angeblich Armutsgefährdeten genauso groß bleibt, selbst wenn man jedem Einwohner das reale Einkommen verdoppeln würde. Kaum einem wird vermittelt, dass er selbst für vieles Eigenverantwortung trägt, für Gesundheit ebenso wie das eigene Leben im Alter. Statt dessen wird den Jugendlichen ein dumpf-diffuses Wohlfahrtsdenken vermittelt, das den Irrglauben wachruft, dass sich der Staat eh um alles in ihrem kommenden Leben kümmern würde.

Noch weniger Jugendliche bekommen irgendeine Vorstellung vermittelt, was es braucht und bedeutet, um Unternehmer zu werden. Wie sollen das Lehrer auch können, die selbst keine echte Lebenserfahrung in der Wirtschaft oder gar als Selbständige gesammelt haben! Dabei ist das zweifellos die wichtigste Berufs-Perspektive für viele junge Menschen, weil die einst von Bruno Kreisky und heute von Griechenland praktizierte Methode der Arbeitsmarktpolitik – Arbeitslosigkeit durch Schaffung von immer noch mehr unnötigen Beamten-Jobs zu bekämpfen – nicht mehr funktioniert.

Nur in einem weiteren Bereich der großen Defizite von Schulabgängern wird die bloße Vermittlung von Alltagswissen nicht ausreichen. Das sind die uralten Kulturtechniken Pünktlichkeit, Höflichkeit, Grüßen. Diese Defizite gibt es freilich nicht aus Mangel an Wissen, sondern weil niemand Schülern solche Verhaltensweisen konsequent eintrainiert hat.

Gewiss liegen da viele Versäumnisse bei den Eltern. Aber auch in den Schulen wäre diesbezüglich Konsequenz enorm wichtig. Jedoch: Seit die 68er Generation Disziplin als überflüssige „Sekundärtugend“, die auch die SS gehabt hätte, verteufelt hat und damit in Politik und Medien viele Anhänger gefunden hat, trauen sich viele Lehrer und Direktoren nicht mehr, Pünktlichkeit und Höflichkeit einzufordern. Und schon gar nicht, das mit ungebrochener Konsequenz jeden Tag zu tun. Das ist ein großer Schaden für Jugendliche, wenn sie diese Verhaltensweisen weder von den Eltern noch von ihrer Kuschelschule als unverzichtbar vermittelt bekommen haben.

Die Vermittlung dieser Kulturtechniken wie auch von grundlegendem Alltagswissen: Das sind zweifellos die wahren Aufgaben, die eine echte Reform des Bildungswesens im Visier haben müsste. Sowohl für Pflichtschulabsolventen als auch für Maturanten.

Ich schreibe regelmäßig Beiträge für das unabhängige Internet-Portal eu-infothek.com.

 

Drucken

Oberhauser bekräftigt Tötungs-Ideologie bei Eugenischer Indikation drucken

Bundesministerin Dr. Oberhauser ließ ein Rundschreiben an die Befürworter der Petition „Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation" versenden, welches die unmenschliche Tötungs-Ideologie der radikalen Feministinnen entlarvt, eine Reihe gravierender Unrichtigkeiten aufweist und ein historisches Dokument für den Verfall grundlegender menschlicher Werte in Österreich darstellt, der dieses Land in den Untergang führt.

Ihre Stellungnahme: „Jede Frau hat das Recht für sich selbst zu entscheiden und zu beurteilen, was die beste Lösung für sie ist.“ beinhaltet

  • Die Anmaßung, dass jede Frau ein Tötungsrecht über ihr ungeborenes Kind hat. Eine derartige Tat kann aber niemals ein „Recht“ sein, so wie das Töten eines unschuldigen Menschen niemals ein „Menschenrecht“ oder eine „Lösung“ sein kann.
  • Nach einer Studie des Boltzmann-Institutes werden 40 Prozent der Frauen von ihren Partnern zur Abtreibung gedrängt, weshalb auch die Behauptung, die Frau würde „für sich selbst“ entscheiden, durch diese Studie widerlegt ist.

Weiters versucht sie, die Tötung unschuldiger Menschen damit zu rechtfertigen, dass für die Tötung unschuldiger ungeborener Kinder nun eine Qualitätskontrolle und die Sicherheit eines medizinischen Standards möglich ist: „In Zeiten vor der „Fristenlösung“ hat es ebenfalls Schwangerschaftsabbrüche gegeben, nur ohne die Möglichkeit der Qualitätskontrolle und der Sicherheit eines medizinischen Standards. Viele Frauen haben deshalb ihr Leben verloren, viele Kinder ihre Mütter, viele Menschen ihre Lebenspartnerinnen.“

Daraus ist ebenfalls kein Tötungsrecht abzuleiten. Tötung ist ein Unrecht, ob sie nun nach medizinischen Standards erfolgt oder nicht. Was etwa in Deutschland „rechtswidrig“ ist, kann in Österreich niemals zu „Recht“ erklärt werden.

Wendet man die Rechtfertigung des Tötens auf Grund verbesserter Qualitätskontrolle auf die Tötung des unliebsamen Nachbarn an, die es schon zu Kains Zeiten – wenn auch mit primitiveren Tötungswerkzeugen – gegeben hat, so müsste die Tötung des Nachbarn infolge verbesserter Tötungsqualität nun plötzlich zum „Recht“ werden.

Der nächste Nachbar, den es gibt, ist aber das unschuldige ungeborene Kind, das die Frau unter dem Herzen trägt. Weil es ein unerwünschter Nachbar ist, wird es nun ohne ein Verletzungsrisiko für die Frau aus dem Weg geräumt.

Die Ableitung des Tötungsrechtes von der verbesserten Tötungsperfektion ist ebenso absurd, als würde das Töten unschuldiger Menschen durch die Guillotine plötzlich ein Recht auf Tötung begründen. Das Unrecht einer Tötungshandlung gegenüber einem unschuldigen Menschen bleibt bestehen, ob der Tötungshieb nun von unsicherer Hand gegen den Hals eines Menschen geführt wird oder ob die Tötung durch ein präzise den Kopf abtrennendes Fallbeil erfolgt.

Die Beseitigung der Gefahr, dass sich der Henker bei einem Fehlschlag selbst in sein Bein hacken könnte – wie beim Abgleiten der Axt von einem ungenau getroffenen Holzscheit auf dem Hackstock – kann Unrecht nicht in Recht umkehren. Die Perfektion eines Tötungsinstruments kann daher niemals das Unrecht des Tötens in Recht verwandeln. Ebenso wenig kann die Risikolosigkeit des Tötens das Unrecht des Tötens in ein Recht der Frau auf Tötung ihres ungeborenen Kindes verwandeln.

Oberhauser verteidigt die derzeit bestehende „embryopathische Indikation“, in Österreich unverblümt als „Eugenische Indikation“ (Eugenik: Wissenschaft von der Verbesserung der Erbanlagen in der menschlichen Bevölkerung; von altgriechisch eu „gut“ und genos „Geschlecht“): „Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen embryopathischen Indikation setzt sich Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS, dafür ein, dass es bei der derzeitigen Regelung im Strafgesetzbuch bleibt. Es geht darum, dass kein zusätzlicher Druck auf Frauen ausgeübt wird und keine Schuldgefühle aufgebaut werden. Argumente wie „Das kann man einer Schwangeren wohl zumuten“, „Sie ist nur nicht belastbar“ sind anmaßend und ungerecht.“

Die Begründung für die Beibehaltung der „embryopathischen“ („Krankheiten und Defekte, die für den Embryo charakteristisch sind“; Duden) Indikation, die im Bedeutungsfeld noch weit über den Begriffsumfang der auf Erbkrankheiten bezogene Störungen abzielenden „eugenischen“ hinausgreift, weil jegliche „Krankheiten und Defekte“ des Embryo als Begründung für dessen Tötung bis zur Geburt herangezogen werden können und nicht nur genetische Störungen der „Eugenischen Indikation“, entbehrt einer schlüssigen Beweisführung.

Das Argument: „Es geht darum, dass kein zusätzlicher Druck auf Frauen ausgeübt wird und keine Schuldgefühle aufgebaut werden“ auf die Euthanasie (griechisch: „guter Tod“) übertragen, würde für den Fall, dass „Krankheiten und Defekte“ bei einem Menschen auftreten, dessen Tötung damit gerechtfertigt wird, bedeuten, dass „kein zusätzlicher Druck“ auf die tötungswilligen Familienangehörigen ausgeübt wird und „keine Schuldgefühle aufgebaut werden“.

Als weiterer Grund wird genannt, dass „Argumente wie „Das kann man einer Schwangeren wohl zumuten“, „Sie ist nur nicht belastbar“, „anmaßend und ungerecht“ sind. Bei dieser Argumentation bleibt völlig im Unklaren, was mit Argumenten wie „Das kann man einer Schwangeren wohl zumuten“ gemeint ist. Weder ist erkennbar, welche Inhalte mit „Das“ angesprochen werden, noch ist ersichtlich, was „man einer Schwangeren wohl zumuten“ kann.

Ebenso unklar ist die Aussage: „Sie ist nur nicht belastbar‘. Die Stellungnahme, dass diese Aussagen „anmaßend und ungerecht“ seien, lässt zwar erkennen, dass hier Argumente gegen die „Eugenische Indikation“ zitiert werden, eine Quelle zur Erhellung des Bedeutungs-Kontextes wird jedoch nicht genannt. Auch im Internet sind diese Zitate nicht zu finden, so dass deren Bedeutung unbestimmt und ohne erklärenden Kontext bleibt. Daher ist mangels Schlüssigkeit auch nicht nachvollziehbar, welche Stellungnahmen das Ministerium verurteilt und in welcher Weise die Aussagen: „Sie ist nur nicht belastbar“ und „Das kann man einer Schwangeren wohl zumuten“ „anmaßend und ungerecht“ sind.

Anschließend wird die Indikationen-Tötung ungeborener Kinder, die nach dem Gesetz ab dem Beginn des vierten Lebensmonats gilt, folgend gerechtfertigt: „Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Monat können bestimmte Untersuchungsergebnisse sein, die erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Abgesehen davon wird ein Abbruch über die 24. Schwangerschaftswoche hinaus ohnehin nur mehr unter ganz speziellen Bedingungen durchgeführt (bei akuter Lebensgefahr für die Mutter, bei nicht lebensfähigen Fehlbildungen oder bei einer schwersten geistigen wie körperlichen Schädigung des Fötus).“

Also „bestimmte Untersuchungsergebnisse“ sollen die Tötung ungeborener Kinder nach dem dritten Lebensmonat rechtfertigen, ohne dass diese näher bezeichnet werden.

Das Tötungsgesetz für ungeborene Kinder legt Folgendes fest:

„§ 97. (1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,

2. wenn […] eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird“.

Die Tötung wird also straffrei gestellt, wenn „eine ernste Gefahr“ besteht, „dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. Hier ist bemerkenswert, dass der Gesetzgeber selbst von einem „Kind“ spricht, während im Berufungsverfahren des Obersten Gerichtshofes gegen die „Fristenregelung“ meist dehumanisierend von einem „Keimling“ die Rede ist.

Die Gesetzgebung sieht also die straffreie Tötung von Ungeborenen schon dann vor, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ und nicht erst „bei einer schwersten geistigen wie körperlichen Schädigung des Fötus“, wie als Rechtfertigung der Tötung behauptet wird. Tatsächlich ist das Gesetz also weit ausufernder, was den Kreis der ab dem vierten Lebensmonat zur Tötung freigegebenen ungeborenen Kinder betrifft (die 24. Woche ist im Gesetzestext nicht genannt, wie auch weitere Formulierungen nicht mit dem Wortlaut des Gesetzes übereinstimmen).

Das Gesetz ist somit weit permissiver und einen weiteren Tötungsbereich zulassend, als behauptet wird, da es die straffreie Tötung schon bei einer „schweren“ geistigen wie körperlichen Schädigung des „Kindes“ erlaubt und nicht erst bei einer „schwersten“ geistigen wie körperlichen Schädigung des „Fötus“, wie bei der Verteidigung der „Fristenregelung“ behauptet wird. Deshalb ist auch die beschönigende Behauptung, dass die Tötung „ohnehin nur mehr unter ganz speziellen Bedingungen durchgeführt“ wird, unrichtig. Die Bedingungen unter denen ein Mensch getötet wird, sind deshalb keineswegs „ganz speziell“, sondern entsprechend dem Gesetzestext eher unbestimmt und weitläufig.

„Ernste Gefahr“ ist ein schwammiger Begriff

Die Unbestimmtheit des Bereiches der ungeborenen Kinder, auf welche der Tötungskreis ausgeweitet wird, kann noch weiter dadurch ausgedehnt werden, indem die Tötung schon straffrei ist, wenn „eine ernste Gefahr“ für solche „schweren“ Behinderungen besteht. Also schon, wenn eine vage, nicht näher definierte „ernste Gefahr“ besteht, kann straffrei getötet werden und nicht „ohnehin nur mehr unter ganz speziellen Bedingungen“ wie fälschlich und die Tötungsermächtigung für einen größeren Kreis ungeborener Kinder verschleiernd, behauptet wird. Da gesetzlich keine verpflichtende Obduktion der getöteten ungeborenen Kinder erforderlich ist, wie bei den geborenen Menschen, besteht keinerlei Gewissheit, ob die „Gefahr“ einer Behinderung tatsächlich bestanden hat.

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen die Mütter die Empfehlung zur Tötung nicht befolgt haben und sich der „Nackenfalten-Test“ als falsch erwiesen hat, denn die Kinder wurden vollkommen gesund geboren. Somit sind „bestimmte Untersuchungsergebnisse“, deren Zuverlässigkeit nicht erwiesen ist, keineswegs eine Rechtfertigung für das Töten ungeborener Kinder, die oft schon auf Verdacht getötet werden.

Ja selbst, wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegen sollte, rechtfertigt dies in keiner Weise die Tötung eines Menschen, genauso, wie eine Behinderung die Tötung eines geborenen Menschen niemals rechtfertigt.

Die verschwiegene Unmündigkeits-Indikation

Völlig verschwiegen wird in dieser Verteidigung der „Fristen“- und „Indikationen“-Lösung bei der Aufzählung der „Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Monat“ die „Unmündigkeits-Indikation“ (im Schreiben des Ministeriums jedoch genannt), welche die straffreie Tötung eines ungeborenen Menschen bis zu seiner Geburt zulässt, wenn die Mutter beim Eintreten der Schwangerschaft das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei dieser „Indikation“ ist, wie bei der „Eugenischen-“ und „Medizinischen Indikation“ nicht einmal die völlig undefinierte „vorangehende ärztliche Beratung“ gesetzlich erforderlich.

Zieht man die wohl nicht zu vernachlässigende Anzahl von Teenager-Schwangerschaften innerhalb des „Unmündigkeits“-Zeitraumes von unter 14-jährigen Mädchen in Betracht, der bis zum Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und 29 bzw. 30 Tagen reicht, in welchem die Schwangerschaft eintreten kann und rechnet man die 9 Monate Schwangerschaft hinzu, so ist das Töten dieser Kinder bis zum Zeitpunkt von deren Geburt straffrei. Zu diesem Zeitpunkt sind die Mädchen 14 Jahre, 8 Monate und 30 Tage alt, wenn die Schwangerschaft genau 9 Monate dauert. Wenn ein Mädchen also kurz vor dem Ende seiner „Unmündigkeit“ mit knapp 14 Jahren schwanger geworden ist, kann die straffreie Abtreibung bis zur Geburt vorgenommen werden, zu einem Zeitpunkt, an dem die junge Mutter rund 14 Jahre und 9 Monate alt ist. Dies ist eine besonders verabscheuungswürdige Tat, welche die Politiker seit Einführung der „Fristenlösung“ zu verantworten haben.

Keinerlei Beratungskriterien – Abtreiber beraten

Die gravierendste Verantwortungslosigkeit, ja Fahrlässigkeit der Politiker besteht jedoch darin, dass bei der „Fristen-Lösung“ im Gesetz für die „vorangehende ärztliche Beratung“ keinerlei Kriterien vorgeschrieben sind und auch Abtreibungs-Ärzte, die ihren Lebensunterhalt mit dem Töten ungeborener Kinder bestreiten, diese Beratung vornehmen können, so dass der Großteil der abgetriebenen Kinder (etwa 3 Millionen seit Beginn der „Fristenlösung“ in Österreich) nach einer „Pseudo“-Beratung durch den Abtreiber vernichtet wurden.

Diese, von Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser autorisierte Stellungnahme ist ein Dokument, welches die herrschende Tötungskultur einer Gesellschaft ohne Zukunft demaskierend und authentisch wiedergibt. Toleranz und „Willkommenskultur“ wird allenthalben gefordert, nur für die Schwächsten der Gesellschaft, die ungeborenen Kinder, gilt dies nicht. Als unwillkommene Mitmenschen werden sie erbarmungslos im Mutterleib abgeschlachtet. Die „Weltoffenheit“ mit der man sich schmückt, wird den eigenen Kindern nicht gewährt, sie dürfen diese staunenswerte Welt und die Sonne, die sie bescheint, niemals sehen. Ihnen wird das Leben geraubt und ihre Bestimmung, zu lieben und geliebt zu werden, der eigenen Lebensgier geopfert.

Es ist zu hoffen, dass Ministerin Oberhauser jetzt, nachdem sie ihre Krebskrankheit überwunden zu haben scheint und wegen ihrer Krankheit die Diskussion deshalb geruht hat, die Kostbarkeit des Lebens besonders dort, wo es am verletzlichsten und rechtlosesten ist, im Mutterleib, zu schätzen lernt.

Dr. Josef Preßlmayer, 71, ist Begründer und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums" und Autor einer Reihe von Büchern zum Lebensschutz. Er war langjährig Schul-Psychologe sowie auch mehrere Jahre Mitarbeiter von „Aktion Leben", wo er nach deren „Outing" als Befürworterin der „Fristenlösung" austrat.

Drucken

Abtreibung verstehen drucken

Da der Kulturkampf gegen das ungeborene Menschenleben zwischen Politik, Medien und Abtreibungsindustrie derzeit wieder massiv forciert wird, soll hier eine Stimme der Vernunft in die Öffentlichkeit gebracht werden. Stephen Dietrich Schwarz (*1932), emeritierter Professor für Philosophie an der Universität von Rhode Island, Sohn des deutschen Philosophen und NS-Gegners Balduin Schwarz (1902-1993), Patensohn und Schüler des deutschen Philosophen Dietrich von Hildebrand (1889-1977), präsentierte unter dem Titel „Understanding Abortion“ eine profunde Analyse des argumentativen Kampfes um die Tötung ungeborener Kinder.

Das Buch enthält fünf Hauptteile: die moralische Position von „Pro Choice“, also zugunsten der Abtreibung, die moralische Position für das Leben, weitere moralphilosophische Überlegungen, einschließlich der Antworten von Abtreibungsbefürwortern auf Pro-Life-Argumente, die rechtliche Frage und abschließende Themen – wie Sicherheitsfragen – der „Weg der Einheit“ (nämlich von Mutter und Kind) und eine prägnante Zusammenfassung. Einige Skizzen und Zahlentabellen erläutern das Gesagte.

Der verdrallte Charakter der Pro-Abtreibungs-Argumente

Es ist bezeichnend, dass diejenigen Autoren, die auf akademisch-philosophischer Ebene für die Legitimität der Abtreibung argumentieren, sehr komplizierte Argumente beibringen müssen.

Besonders skurril ist das von Judith Thomson bemühte Gedankenexperiment: Man stelle sich vor, ein berühmter Geigenspieler würde über Nacht durch Schläuche mit einer Person verbunden werden, um dessen Nieren mitzubenutzen. Thomson sagt nun, dass Abtreibung nichts anderes wäre, als, wie im Fall dieses Geigenspielers, „den Stecker zu ziehen“. Denn niemand sei verpflichtet, jemanden anderen gegen dessen Willen seinen Körper mitgebrauchen zu lassen. Der Tod sei dabei eine bloß einkalkulierte, nicht beabsichtigte Folge.

Auch andere Gedankenexperimente sind an den Haaren herbeigezogen und in keiner Weise überzeugend.

Die juristische Frage – halbherzige und widersprüchliche Positionen

Da heutzutage wieder besonders gegen jegliches Verbot der Abtreibung Stimmung gemacht wird, sind die rechtsphilosophischen Überlegungen von Stephen Schwarz von besonderer Relevanz.

Dabei spricht er das besonders bedauerliche Thema von Leuten an, die „persönlich“ gegen Abtreibung sind, aber dafür eintreten, sie sollte legal möglich sein:

„Entweder ist man wirklich Pro Life und bezieht den moralischen Standpunkt, wonach das Gesetz das Recht des Kindes auf Leben verteidigt. Oder man bezieht diesen Standpunkt nicht, sondern ist für das Recht der Frau zu wählen. (…) Wenn man logisch denkt, muss man die eine Seite wählen oder die andere. Aber Abtreibung ist ein heißes Thema, bei dem oft die Emotionen die Diskussion bestimmen und die Logik Amok läuft“ (139).

Ein solcher inkonsistenter Standpunkt wird ja bei anderen moralischen Fragen, etwa der Sklaverei, auch nicht eingenommen.

Analoges gilt für „Diskriminierung“, das Schlagwort unserer Zeit. Aber auch dieses wird nicht konsequent, d.h. auch für die Kinder im Mutterleib, eingesetzt:

„Die Pro-Life-Seite sagt, dass legale Abtreibung Diskriminierung gegen das Kind im Mutterleib bedeutet. Sie bedeutet, dass wir das geborene Kind schützen, aber nicht das ungeborene. Legale Abtreibung bedeutet, zu dem Kind im Mutterleib zu sagen: Du zählst nicht, du bist zu klein“ (143).

Feministische Ideologie und Kulturkampf

Abtreibung ist nicht eine isolierte moralphilosophische Materie. Sie ist zuinnerst mit anderen Themen des derzeit international tobenden Kulturkampfes verbunden – nämlich mit der feministisch fehlinterpretierten Bedeutung menschlicher Sexualität als ganzer und besonders mit dem Krieg gegen die Familie. Schwarz zitiert die feministische Autorin Susan Sherwin, die in ihrer Wortwahl eine geradezu aberwitzig zynische Haltung offenbart. Sie glaubt zudem allen Ernstes, dass die westliche Gesellschaft ein „Patriarchat“ sei, das „Frauen unterdrücke“.

Was auch sehr vielsagend ist, ist Sherwins Eingeständnis, dass es eine „Uneinigkeit unter den Feministinnen auf fast allen anderen Gebieten [außer Abtreibung] gibt“ (146). Die feministische Bewegung wird also offensichtlich nur durch die Feindschaft gegenüber dem ungeborenen Kind zusammengehalten.

Eine Stimme der Vernunft existiert in der Person von Richard Stith, der in einem Artikel „Ihre Entscheidung, ihr Problem – Wie Abtreibung die Männer ermächtigt“ die feministische Haltung zur legalen Abtreibung kritisiert und damit das Offenkundigste aufgezeigt hatte:

„Man sagte, die Legalisierung der Abtreibung würde den Frauen enorme Freiheit gewähren. Sie hatte aber den gegenteiligen Effekt: Sie befreite die Männer und fesselte die Frauen“ (147).

Schließlich weist Schwarz auf den grauenhaften und barbarischen Charakter der Abtreibung als ganzer mit allen katastrophalen Folgen für die Gesellschaft hin:

„Es ist höchste Zeit, über das Klima des Todes zu sprechen, in dem die Abtreibungsindustrie ungehindert gedeihen kann. Entmenschlichende Rhetorik, rationalisierend-verschleiernde Sprache und eine rohe Verachtung des Lebens haben Amerika betäubt und die monströsen Konsequenzen hervorgebracht. Man denke nur an den Horror von Philadelphia [nämlich den Fall des Abtreibers Kermit Gosnell, in dessen Praxis Frauen an den Folgen – legaler! – Abtreibungen gestorben sind und herumstreunende Katzen die Leichenteile von abgetriebenen Kindern gefressen haben]“ (168).

Das Irrationale des Bösen

Die ausführliche Darstellung der Pro-Abtreibungs-Argumente ist ekelerregend. Je detaillierter die suggestiven Sophistereien feministischer akademischer Autoren (beiderlei Geschlechts) dargestellt werden, desto mehr kommt man zur Schlussfolgerung, dass der Titel des Buches, „Abtreibung verstehen“, irreführend ist.

Man kann das nicht „verstehen“.

Hier geht es tief in die Philosophie: Das Böse ist eben nicht adäquat „verstehbar“. In der abendländischen Philosophie wird herausgearbeitet, dass das mysterium iniquitatis, das „Geheimnis der Bosheit“, undurchdringlich ist. Anselm von Canterburys Dialog De casu diaboli, „Über den Fall des Teufels“ (1086), ist dafür ein gutes Beispiel. Darum warnen auch die spirituellen Autoren vor einem „Dialog“ mit dem Bösen, in dem ja definitionsgemäß keine Wahrheit sein kann. Der marxistische Autor Leszek Kolakowski hat in seinen „Gesprächen mit dem Teufel“ (1968) genau diesen Dialog auch ad absurdum geführt.

Schließlich bot das 20. Jahrhundert genügend Anschauungsmaterial zur Wirkmacht lügenhafter Propaganda. Sie kann nur wirken, wenn man sich ihr öffnet („Dialog“).

Dasselbe gilt für die Abtreibungspropaganda. Der kirchlicherseits mit ihr geführte „Dialog“ hat nichts genützt und hat keine Kinder gerettet.

Er hat im Gegenteil die Aggression verschärft:

Kundgebungen von Abtreibungsbefürwortern wirken aufgrund der Rhetorik, der Mimik und der Stimmlage ihrer Teilnehmer irgendwie pathologisch. Oder wie „besessen“. Eine ausdrücklich satanistische Choreographie und Maskerade bestätigt diesen Eindruck (wie dem langjährigen Beobachter aus vielen einschlägigen Erfahrungen bekannt ist).

Da die Auseinandersetzung mit diesem gruseligen Thema also eine rutschige Ebene ist, wird man das Unternehmen von Stephen Schwarz, die Abtreibungsargumente „verstehen“ zu wollen, als riskant betrachten müssen.

Andererseits zeigt die umfassende Abwägung der Argumente, dass man bei ehrlichem Nachdenken und Abwägen zwangsläufig zu einer konsequenten Position im Sinne des Lebensschutzes kommen muss. Dabei bleibt Schwarz im Bereich des natürlich erkennbaren Sittengesetzes, greift also nicht auf eine ausdrücklich theologische Argumentation zurück. Erfahrungsgemäß verfängt das aber immer nur bei wenigen Leuten.

Schlussfolgerungen

Die Konklusion dieses wichtigen Buches kann unter drei Titeln subsumiert werden:

  1. Irrationalität und Rationalisierung: Abtreibung ist etwas zutiefst Irrationales und Verworrenes. Die von den Abtreibungsbefürwortern beigebrachten Argumente sind – nicht überzeugende – Rationalisierungen eines nicht zu rechtfertigenden Verhaltens.
  2. Schmerz und Trauer: Schwarz führt mit Hinweis auf naturwissenschaftliche Autoritäten aus, dass die Abtreibungsprozedur beim Ungeborenen schon in einem frühen Entwicklungsstadium grauenhafte Schmerzen auslöst. Das ungeborene Kind ist für Schmerz sensibler als das geborene. Besonders die Spätabtreibungen und die Teilgeburtsabtreibungen, bei denen dem Kind das Gehirn abgesaugt wird, sind eine grauenhafte Tortur. Entgegen allen gegenteiligen Behauptungen verursacht die Abtreibung auch der Frau Schmerzen, psychische und oft auch physische. Sie verursacht Trauer bei den involvierten Personen. Sie verursacht ein schlechtes Gewissen und nimmt dem Leben den inneren Frieden und die Freude.
  3. Wirklichkeit: Die von Schwarz mehrfach erwähnte Website http://www.100abortionphotos.com/, auf der die Resultate von Abtreibungen dargestellt werden, sollte alle Diskussionen von sich aus erledigen.

Nur die Wahrheit kann frei machen. Professor Schwarz leistet dazu einen guten Beitrag. Dafür sei ihm und seiner Co-Autorin Kiki Latimer, sowie dem – durchaus säkularen – Verlag Dank gesagt.

Stephen D. Schwarz, with Kiki Latimer, Understanding Abortion – From Mixed Feelings to Rational Thought, Lexington Books, Plymouth, U. K., 2012, 213 Seiten (leider keine deutsche Übersetzung vorhanden, ein ausführliches Studiogespräch mit den Autoren findet sich auf https://www.youtube.com/watch?v=gXRujyzgjlo)

MMag. Wolfram Schrems, Linz und Wien, katholischer Theologe, Philosoph, Katechist, langjährige Erfahrung im Lebensschutz

Drucken

Freiheit wird Unfreiheit, Gleichheit wird Gleichmacherei drucken

Der ORF empört sich im Internet, dass vor 50 Jahren Politiker und ÖH „Teilnehmer eines genehmigten Protestes gegen Borodajkewycz mit Rechtsextremen auf eine Stufe“ gestellt haben, „die diese Demonstration brutal attackierten“. Seltsam: Haargenau das ist es, was der ORF und andere linke Medien heute, also 50 Jahre später, ununterbrochen tun, wenn Linksextreme genehmigte Proteste, angemeldete und sich streng an die Vorgaben haltende Demonstrationen oder Ballveranstaltungen brutal attackieren. Ob die Opfer nun Lebensschützer, Christen, Pegida-Demonstranten oder FPÖ-nahe Ballbesucher sind.

Viele Berichte und rotgrüne Politiker stellen dabei die völlig friedlichen Attackierten mit den oft vermummten Angreifern auf eine Stufe. In Wahrheit aber verhalten sich diese gewalttätigen Linksextremisten heute genauso kriminell wie jene Rechtsextremisten vor 50 Jahren. Die Linksextremisten halten heute fast schon das absolute Gewaltmonopol auf Österreichs Straßen.

Wenn dann einmal – selten genug – ein linker Gewalttäter vor Gericht landet, dann wird er von einer massiven Solidaritätsfront aus ORF, SPÖ, Grünen, ÖH, „Menschenrechts“-Organisationen und vielen Zeitungen lautstark unterstützt, damit er möglichst bald freikommt.

Quod licet Iovi non licet bovi. Es gibt heute zweierlei Klassen. Gleiche und Gleichere. Die einen dürfen prügeln, die anderen sollen nicht einmal angemeldet demonstrieren dürfen. Man denke nur an all die Schikanen, mit denen die Behörden mancherorts nicht-linke Kundgebungen behindern.

Gerechtigkeit? Freiheit? Das sind für viele Linke und Medien heute keine Werte mehr. Das sind nur noch Propagandabegriffe, die man verwendet, wenn es den eigenen Interessen nützt.

Längst wurde dabei auch das Strafrecht instrumentalisiert. Insbesondere durch Schaffung des Verhetzungsparagraphen. Zwar hat man naiven ÖVP-Abgeordneten eingeredet, dass damit besser gegen islamistische Fundamentalisten vorgegangen werden könne. Im wirklichen Justizleben wird dieser Paragraph – auch schon von der vom Justizminister jetzt geplanten Verschärfung – aber vor allem gegen Islamkritiker eingesetzt. In Zukunft will man das noch viel mehr tun.

Besonders pikant sind zwei ganz aktuelle Vorfälle, wo Verhetzungs-Anzeigen erstattet worden sind. Einmal gegen Michael Stürzenberger (früher CSU, jetzt bei der Kleinpartei „Freiheit“), weil er bei einer Pegida-Veranstaltung Moslems pauschal als „Terroristen“ bezeichnet hat. Das andere Mal gegen den Schweizer Sozialisten Jean Ziegler, weil er im ORF gesagt hat: „Spekulanten gehören aufgehängt“.

Jeder unbefangene Zuhörer wird den Ziegler-Sager als viel schlimmer ansehen als den von Stürzenberger. Hat der Schweizer doch zu Gewalttaten aufgerufen, der Deutsche jedoch nicht.

Dennoch prophezeien Kenner der österreichischen Justiz, dass Ziegler nichts passieren werde, Stürzenberger hingegen wahrscheinlich schon. Der Verhetzungs-Paragraph schützt nämlich Moslems (und Schwule), aber nicht „Spekulanten“. Gegen die kann man in Österreich ruhig hetzen; genauso wie gegen Priester oder Unternehmer, gegen Arbeitslose und Dicke.

Unfassbar? Ja. Aber seit einigen Jahren Justiz-Realität. Wieder einmal hat dabei die ÖVP linkem Denken nachgegeben. Und jetzt will sie es sogar noch verschärfen.

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist es unerfreulich, wenn jemand beschimpft oder verächtlich gemacht wird. Aber es ist absolut skandalös und ein Verfall in totalitäre Denkstrukturen, wenn die Justiz ein solches Meinungsdelikt mit öffentlichen Gewaltaufrufen auf eine Stufe stellt. Und noch skandalöser ist es, wenn durch den Verhetzungsparagraphen 283 bestimmte Bevölkerungsgruppen unter Schutz gestellt werden, andere nicht.

Damit handelt Österreich, damit handelt die EU wie eine Diktatur. Daher sollte sich weder die europäische noch die heimische Politik wundern, dass das Vertrauen der Bürger zu ihnen so tief in den Keller gefallen ist wie noch nie.

Aber die Linke gibt sich mit dem keineswegs zufrieden. In Österreich wie in der EU arbeiten Sozialisten, Grüne und Linksliberale bereits heftig an einer weiteren Einschränkung der Freiheit. Sie wollen ein noch strengeres „Gleichbehandlungsgesetz“ durchdrücken. Dieses ist in Österreich bisher zwar zweimal am Widerstand der ÖVP gescheitert. Was sehr zu loben ist. Aber schon versucht die SPÖ es erneut. Und die Sorge ist groß, dass die ÖVP am Ende doch wieder einknicken wird. Weil sie glaubt, den Linken nachzugeben wäre „modern“, oder weil sie sich dafür irgendwelche Subventionen für Bauern einhandelt, oder weil sie glaubt, dann von den linken Medien besser behandelt zu werden.

Dieser Gesetzesentwurf zielt auf einen tiefen Eingriff in die Privatautonomie ab. Davor hat vor kurzem sogar Kardinal Schönborn gewarnt. Pflichten, die den Staat treffen, sollen künftig auch auf jeden einzelnen Menschen ausgedehnt werden. Unternehmer sollen künftig nicht mehr frei sein in der Auswahl ihrer Geschäftspartner, wenn eine Diskriminierung auf Grund von Alter, Religion oder „sexueller Orientierung“ behauptet wird. Noch schlimmer ist die beabsichtigte Umkehr der Beweislast: Unternehmer sollen sich selbst freibeweisen müssen, warum sie einen anderen Geschäftspartner vorgezogen haben.

Das heißt konkret etwa: Ein christlicher Hotelbesitzer darf nicht mehr eine moslemisch-fundamentalistische Gruppe ablehnen, die seine Veranstaltungsräume haben will. Eine jüdische Partnervermittlungsagentur darf ihre Kunden nicht mehr auf Grund der Religion aussuchen. Eine Witwe, die vom Untervermieten eines Teils ihrer Wohnung lebt, darf nicht mehr ein demonstrativ schwules Pärchen ablehnen. Ein Fotograf muss den Auftrag annehmen, bei einer Verpartnerungsfeier zu agieren. Ein Kloster, das Zimmer vermietet, darf keine sexuellen oder religiösen Propagandisten ablehnen.

Es geht also um einen schweren Eingriff in die Freiheit, insbesondere die unternehmerische. Daran ändert es nichts, dass sich dieser hinter dem harmlos klingenden Wort „Gleichbehandlung“ verbirgt (oder – noch besser getarnt – hinter dem englischen Ausdruck „levelling up“).

Ist Wert und Bedeutung der Freiheit heute aus unserem Bewusstsein geschwunden? Ist sie scheinbar so selbstverständlich geworden, dass wir gar nicht mehr richtig merken, wie sie uns Scheibe für Scheibe von einer machtgierigen Obrigkeit geraubt wird? Begreifen wir nicht mehr, dass absolut jedes neue Gesetz, jede Verordnung, jede neue EU-Richtlinie, die Freiheit immer noch mehr einschränkt? Sehen wir nicht, dass der Begriff Gleichheit, der im Sinn von „gleicher Menschenwürde, gleiche Chancen für alle“ essentieller Bestandteil der Freiheit ist, heute dialektisch zum Gegenteil, nämlich zu diktatorischer Gleichmacherei verbogen wird? Dass damit eine Klasse (egal ob Nomenklatura, Parteigenossen, Aristokraten, Ministerialbürokraten, Abgeordnete oder Höchstrichter) die Herrschaft über uns zu erreichen versucht, um ihre Idee von Gleichmacherei durchzusetzen?

Waren all die oft hart erkämpften Erfolge für die Freiheit letztlich umsonst – denken wir an 1848, 1867, 1945 oder 1955? Wann lernen wir wieder, dass man Freiheit ständig neu gegen die Machtgier von Obrigkeiten und gegen die Bevormundung durch ideologische Sozialingenieure erkämpfen muss?

(Dieser Beitrag erscheint mit ähnlichem Text auch in der neuesten Nummer der Zeitschrift "Academia".)

Drucken

Gerechtigkeit gegen soziale Gerechtigkeit drucken

Der australisch-amerikanische Ethik-Experte Burke wird am 1. Juni um 18 Uhr im Hayek Institut (1010, Grünangergasse 1) seine neue Studie präsentieren und mit Zuhörern darüber diskutieren. Eine Anmeldung wird erbeten. Hier der Text der Studie:

Jedermann weiß, dass sich die westliche Welt gegenwärtig vor einer ungeheuren Herausforderung durch die Kräfte des militanten Islams sieht, und das nicht nur im Mittleren Osten, sondern auch in den Kernländern Europas und in anderen Gebieten rund um die Welt. Und jedermann weiß, dass wir zur gleichen Zeit vor einer Kampfansage durch Herrn Putin und seine Gefolgsleute in Russland und der Ukraine stehen.

Aber ich muss Ihnen sagen, dass es noch eine andere Krise gibt, die nur wenige wahrnehmen, die aber tiefer und ernster ist als die Krise mit dem Islam oder Putin, und die uns daran hindert, uns mit diesen Krisen erfolgreich zu befassen. Ich meine die Krise in unserer Auffassung von Gerechtigkeit.

Gerechtigkeit ist das Grundgestein, auf welchem jede Gesellschaft ruht. Der Gerechtigkeit soll Genüge geleistet werden und wenn der Himmel einstürzt. Aber das Grundgestein unserer Gesellschaft ist in einer Krise, weil wir, statt nur einer Vorstellung von Gerechtigkeit (wie sie seit frühesten Zeiten in der westlichen Kultur existiert hat) jetzt zwei Vorstellungen davon haben, die sich widersprechen. Die eine althergebrachte Auffassung werde ich die traditionelle Gerechtigkeit nennen, die andere soziale Gerechtigkeit. Da beide Bezeichnungen das Wort Gerechtigkeit enthalten, nehmen viele Leute an, diese zwei Dinge müssen sich harmonisch zueinander verhalten. Man meint, dass die soziale Gerechtigkeit nur ein Zusatz oder eine Verlängerung oder Ausweitung der traditionellen sei.   

Die Wahrheit ist aber, dass die beiden Ideen nicht nur verschieden sind, sondern in ihren Folgen diametral entgegengesetzt und miteinander unvereinbar. Obwohl beide Gerechtigkeit heißen, ist einer dieser Begriffe recht und heilsam und zuträglich und wohltuend und von höchstem Wert für das menschliche Geschlecht, der andere hingegen ist irrig und falsch und unmenschlich und böse und unselig und verheerend. Einer ist Wahrheit, und der andere ist ein Euphemismus, erdacht, um einen krassen Betrug zu verhehlen.    

Es handelt sich nicht nur um einen oberflächlichen Meinungsunterschied, sondern um eine tiefe Kluft in unserem Bewusstsein, in unserer Fähigkeit, die Umwelt um uns und uns selbst zu verstehen. Zudem ist eine Verwirrung in diesen beiden Vorstellungen keineswegs das Privileg einer einzigen Gruppe, sondern in unserer Gesellschaft ziemlich umfassend.

Ich möchte zuerst erklären, was diese zwei Begriffe bedeuten und warum sie in so krassem Widerspruch stehen, und dann erläutern, wie der Widerspruch zwischen ihnen solche heillose Folgen haben kann.

1. Römisches Gesetz

Viele Jahrhunderte lang wurde das Musterkonzept der Gerechtigkeit überall in der westlichen Welt vom Römischen Gesetz vorgegeben: Keinen Schaden anrichten, und einem jeden das geben, was ihm gehört. (Justinian, Institutiones). Nach dieser alten Ansicht ist Gerechtigkeit eine Eigenschaft von Taten oder Handlungen, von Sachlagen, die von den Taten verursacht sind, und von den Personen, die die Taten tun. Eine Sachlage in der Gesellschaft wird je nachdem recht oder unrecht sein, abhängig von der Handlung, die sie zustande gebracht hat. 

Die Hungersnot, die in der Ukraine in den 1930er Jahren herrschte, war extrem ungerecht, weil sie die Folge einer extrem ungerechten Handlung war, nämlich Stalins Politik der Vernichtung der Kulaken: Er plante, die Kulaken auszurotten, um die Gesellschaft dadurch zu „modernisieren".

Aber entsprechend der neuen Ansicht, die sich jetzt in den Vordergrund geschoben hat, ist Armut oder wirtschaftliche Ungleichheit in der Gesellschaft automatisch ungerecht, ungeachtet der Handlungen, die diese Situation vielleicht zustande gebracht haben, oder sogar auch dann, wenn diese Situation nicht der Handlung eines Einzelnen anzulasten ist. Und ein Zustand wirtschaftlicher Gleichheit – wenn denn ein solcher wirklich besteht (eine Frage, die selten gestellt wird) – ist also eo ipso gerecht. In der Vergangenheit wurden Versuche, die Armut zu bekämpfen oder einen Zustand wirtschaftlicher Gleichheit herzustellen, mit Worten wie Wohltätigkeit oder Humanität beschrieben. Das bedeutete jedoch, dass Zwang in irgendeiner Form aus rechtlichen oder ethischen Gründen nicht angewendet werden konnte. Solche Programme sollten freiwillig von privaten Organisationen wie dem Roten Kreuz oder in Englisch- sprechenden Ländern von der „St. Vincent de Paul Gesellschaft“ getragen werden.

Aber etwa um die Mitte des 19.Jahrhunderts – genauer im Jahr 1848, dem "Revolutionsjahr" – verloren Aktivisten die Geduld mit freiwilligen Maßnahmen, und beschlossen, es müsse legal sein, Staats - und Gesetzesgewalt, das heißt Zwang, anzuwenden. Also Schaden zu verursachen, damit Gutes entstünde, um es mit den Worten des hl. Paulus zu sagen.

2. Handlungen und Sachlagen

Es gibt da eine einfache Unterscheidung, die der Kern unseres Problems ist; eine einfache Unterscheidung, die weitreichende Folgen hat. Man braucht keine abstruse Philosophie, sondern nur gesunden Menschenverstand, damit die Auswirkungen offensichtlich werden, und Sie sind vielleicht überrascht, dass ich Ihre Zeit dafür in Anspruch nehme: Es ist der Unterschied zwischen Handlung und Zustand.

Eine Handlung ist etwas, was jemand tut. Ein Zustand ist nicht etwas, was jemand tut. Eine Handlung kann einen Zustand hervorbringen. Aber man unterscheidet immer zwischen der Handlung, die die Ursache ist, und dem Zustand, welcher sein Ergebnis ist. Ein Zustand ist, wie die Dinge zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort sind. Er ist in sich selbst eine statische Lage, etwas, das wir als Tatsache oder Situation beschreiben würden. Eine Handlung dagegen ist ein Ereignis, ein vorübergehendes Geschehen, ausgeführt von einer Person, meist zu einem Zweck.

Erlauben Sie mir, Ihnen ein Beispiel zu geben, an dem Sie gleichzeitig allmählich die Folgen sehen. Ein Raub ist nicht ein Zustand, sondern eine Handlung. Armut ist keine Handlung, sondern ein Zustand. Der Unterschied zwischen Handlung und Zustand ist von großer Bedeutung, weil eine ethische Eigenschaft immer eine Eigenschaft von Personen und ihrer Handlungen ist. Sie ist an allererster Stelle eine Eigenschaft von Handlungen, und folglich eine Eigenschaft der Personen, die diese Handlungen ausführen.

Eine Handlung oder Tat ist der Ausdruck eines Willens und beinhaltet immer ein Urteil des Willens. Im Willen liegt immer das ethisch Gute oder Schlechte. Ein zufälliges Ereignis kann, im wörtlichen Sinn, nicht ethisch oder unethisch sein. Zufällige Gerechtigkeit ist nie mehr als poetisch. Zufällige Freundlichkeit ist nur Glück. Ereignisse im Reich der Natur, wie etwa Erdbeben oder Vulkanausbrüche, liegen – da sie nicht das Resultat eines Willens sind, ihrer Natur nach außerhalb des Bereichs moralischer Wertung.

Eine moralische Wertung ist immer ein Urteil über die Eigenschaft einer Person. Die Eigenschaft ist Teil ihres Willens. Eine Person ist gut oder böse, selbstsüchtig oder selbstlos, freundlich oder unfreundlich, großzügig oder geizig, gerecht oder ungerecht, ganz abhängig von ihrem Willen. Genau das sagt Aristoteles, wenn er ethische Urteile auf den Bereich des Willentlichen beschränkt, und nicht auf den des Unfreiwilligen (εκουσιον, ekousion, nicht ακουσιον, akousion). Das ist eine fundamentale Wahrheit. Was auch immer unfreiwillig ist, sei es ein Gedanke oder eine Handlung oder ein Zustand in der Gesellschaft, gehört nicht in die Kategorie des Ethischen.

Es ist das Markenzeichen der traditionellen Gerechtigkeit, dass Zustände gerecht oder ungerecht sein können nur in dem Maß, wie weit vernunftbegabte Personen dafür verantwortlich gemacht werden können. Vernunftbegabte Wesen können nur für jene Zustände verantwortlich gemacht werden, die direkt oder indirekt aus ihrem Willen hervorgehen. Im Besonderen ist die Ungerechtigkeit eines Zustandes entweder das direkte Ergebnis einer ungerechten Handlung, oder sie beinhaltet die absichtliche oder nachlässige Missachtung einer Person.

Missachtung gibt es in vielen Formen. In einigen Fällen ist Ungerechtigkeit beabsichtigt, in anderen entsteht sie durch Nachlässigkeit oder Willensschwäche; wieder in anderen Fällen entsteht sie aus sträflicher Unwissenheit, wenn z.B. ein Drogensüchtiger die Konsequenzen seiner Abhängigkeit für seine Familie nicht sehen will. Aber in all diesen Fällen unterliegt die Situation dem Willen des Handelnden. In allen diesen Fällen macht sich eine Person verantwortlich für die Folgen ihres eigenen Handelns. Und am Ende ist es diese Auffassung von Verantwortung, die ausschlaggebend ist, wenn man die Idee von Gerechtigkeit verstehen will. Wo es echte Ungerechtigkeit gibt, ist immer eine Person dafür verantwortlich. Wo niemand verantwortlich ist, kann es keine Ungerechtigkeit geben.

Im Jahr 1949 hat der englische Philosoph Gilbert Ryle in seinem Buch The Concept of Mind einen besonders verwirrenden Trugschluss erkannt, den er einen Kategorienfehler nannte (category-mistake). Man fällt diesem Trugschluss zum Opfer, wenn man einem Gegenstand eine Eigenschaft zuordnet, die er gar nicht haben kann. Manchmal werden solche Irrtümer leicht entdeckt. Wenn ich einem Ziegelstein Freundlichkeit zuspreche, und meine das ganz wörtlich, dann werden Sie einen Psychologen für mich suchen. Aber die besondere Gefahr eines Kategorienfehlers besteht darin, dass er völlig unentdeckt bleiben kann, es sei denn, man macht sich die Mühe, die Natur des Gegenstandes sorgfältig zu analysieren.

Genau das ist mit dem Begriff „Soziale Gerechtigkeit“ geschehen. Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit sind moralische Begriffe. Und moralische Eigenschaften sind immer Eigenschaften eines Willens, oder an erster Stelle von bewussten Handlungen, und danach von den Personen, die diese Handlungen ausführen, und dann von den Zuständen, die aus diesen Handlungen resultieren. Aber Gleichheit und Ungleichheit in der Gesellschaft sind nicht das Ergebnis einer bewussten oder absichtlichen Handlung. Deshalb ist der Begriff „Soziale Gerechtigkeit“ ein schrecklicher und irreführender Euphemismus, welcher den hässlichen Gebrauch von Gewalt mit den leuchtenden und attraktiven Farben von moralischer Tugend übertüncht.

3. Gerechtigkeit gegen Fairness

Ein weiterer wichtiger Aspekt der traditionellen Gerechtigkeit ist, dass sie einen großen Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Fairness macht. Fairness bedeutet, dass Leute gleich behandelt werden, aber Gerechtigkeit heißt, dass sie behandelt werden, wie sie es verdienen. Manchmal deckt sich das. Wenn ich jemanden ungerecht behandle, sagen wir, ich bedrohe ihn mit einer Pistole und will ihn berauben, behandle ich ihn notwendigerweise auch unfair.

Aber die Umkehrung ist hier nicht möglich. Allein die Tatsache, jemanden unfair oder ungleich zu behandeln, heißt nicht zwangsläufig, dass ich ihn ungerecht behandle, denn ich kann jemanden ungleich behandeln, ohne ihm Schaden oder Verletzung oder Beschädigung zuzufügen. Ich kann jemanden ungleich behandeln einfach dadurch, dass ich eine andere Person besser oder schlechter behandle. Wenn ich einem anderen ein Geschenk oder einen Job gebe, aber in Bezug auf Sie gar nichts tue, habe ich Sie nichtsdestoweniger schlechter behandelt. Es ist unmöglich, einer Person Schaden zu verursachen, dadurch, dass ich gar nichts tue, wenn ich nicht freiwillig eine Pflicht übernommen habe, für sie zu sorgen.

 Es gibt viele gute Gründe, Menschen nicht gleich zu behandeln. Ich kann eine Person ungleich behandeln, weil sie meine Mutter ist. Fairness ist eine echte Tugend. Es ist gut und human, Menschen fair zu behandeln. Aber Fairness ist nicht dasselbe wie Gerechtigkeit. Vergehen gegen die Gerechtigkeit können zu Recht bestraft werden, indem man Zwangsmittel wie Polizei oder Militär anwendet, weil Unrecht immer Zwang einschließt. Aber Vergehen gegen die Fairness gehören nicht zur selben Kategorie. Sie können nicht durch Zwangsmaßnahmen bestraft werden, weil sie nicht notwendigerweise Zwang einschließen. Und würde man sie bestrafen, so als wären sie ungerecht, hieße das, ungerecht zu handeln.

Ein klassisches Beispiel der bedeutenden Verschiedenheit zwischen Gerechtigkeit und Fairness wird im Evangelium nach Matthaus gegeben, Kapitel 20.

Dort wird beschrieben, wie der Herr eines Weinbergs früh am Morgen zum Marktplatz geht, um Arbeiter für den Tag einzustellen. Er findet einige und will ihnen einen Denar für den Tag zahlen. Aber er braucht mehr, also geht er einige Stunden später noch mal, findet mehrere Männer müßig stehen, die er auch anheuert, und dasselbe geschieht noch mehrere Male im Lauf des Tages.

"Das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen Weinberg einzustellen. Als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig auf dem Markt stehen und sagte ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was recht ist. Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat dasselbe. Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sagte ihnen: Was steht ihr den ganzen Tag müßig da? Sie sagten zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sagte ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg. Als es nun Abend wurde, sagte der Herr des Weinbergs zu seinem Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. Da kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. Als aber die Ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen Silbergroschen. Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn und sagten: Diese Letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und Hitze getragen haben. Er antwortete aber einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? Nimm, was dein ist, und geh! Ich will aber diesem Letzten dasselbe geben wie dir. Oder habe ich nicht Macht zu tun, was ich will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? So werden die Letzten die Ersten und die Ersten die Letzten sein."

Sicherlich hatte der Sinn für seine jüdische Zuhörerschaft unmittelbar zu tun mit den Heiden, die – obwohl sie später dazukamen – gleich behandelt werden würden. Aber für uns heute ist die Parabel eine klare Aussage, dass Gerechtigkeit nicht mit Gleichheit oder Fairness gleichgesetzt werden darf. 

4. Soziale Gerechtigkeit

Wenden wir uns jetzt der Idee der sozialen Gerechtigkeit zu. Was bedeutet dieser Begriff? Zurzeit bedeutet er ganz allgemein Gleichheit in einer Gesellschaft. Das war nicht seine ursprüngliche Bedeutung, als der Begriff 1840 von dem Jesuiten Luigi Taparelli, der eindeutig konservativ war, geprägt wurde. Oder wie er von Antonio Rosmini 1848 gebraucht wurde (La Costituzione secondo la giustizia sociale), der ein Liberaler im europäischen Sinn des Wortes war. Lassen Sie uns für den Augenblick bei der jetzt gängigen Bedeutung bleiben.

Die Bedeutung, die der Begriff soziale Gerechtigkeit heute hat, stammt von den christlichen Sozialisten in England gegen Ende des 19. Jahrhunderts und ist sehr verschieden von dem, was Taparelli und Rosmini darunter verstanden. Im 20. Jahrhundert wurde er weiter entwickelt und hauptsächlich von Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno 1931 verbreitet, welche die soziale Gerechtigkeit zu einem Teil der katholischen Lehre erklärte.

Ich sage das mit Bedauern, weil ich in allen anderen Beziehungen eine sehr hohe Meinung vom Christentum und vom Katholizismus habe. Ich bin Christ und Katholik. So wie Pius und nachfolgende Päpste es beschreiben, war soziale Gerechtigkeit eine Forderung nach wirtschaftlicher Gleichheit, und deshalb auch eine Forderung nach Ausmerzung der Armut, und dieses Verständnis ist im Großen und Ganzen bis jetzt dasselbe geblieben. Aber nach dem 2. Weltkrieg und besonders nach der Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948, dann nach dem Erlass des Civil Rights Act durch den amerikanischen Kongress wurde der Begriff stark erweitert und schloss tatsächlich alles ein, was man unter Menschenrechten (in Amerika Civil Rights) verstand. Diese breitere Auffassung wird manchmal bezeichnet als Gleichgewicht der Macht. Gegenwärtig ist vielleicht die auffälligste Form der sozialen Gerechtigkeit die Forderung nach einem Verbot von Diskriminierung, und besonders der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Reden wir also ein wenig darüber.

In diesen Tagen wird Diskriminierung in einer aufgeklärten Gesellschaft allgemein als unmoralisch verurteilt. In Neuseeland zum Beispiel verbietet das Gesetz Diskriminierung auf Grund von Geschlecht – das schließt ein Schwangerschaft und Geburt –, Familienstand, Religion, ethische Überzeugung, Hautfarbe, Rasse, ethnische oder nationale Herkunft oder Staatsangehörigkeit, Behinderung, Alter, politische Meinung, Beschäftigungsstatus oder sexuelle Orientierung.

Protokoll 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten besagt:

Der Genuss eines jeden gesetzlich niedergelegten Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

In anderen Worten: Alle Formen der Diskriminierung sind schlecht. Der Grund für diese Verurteilung ist, dass Diskriminierung zu Ungleichheit in der Gesellschaft führt, und Ungleichheit in der Gesellschaft wird für ungerecht gehalten. Aber hier liegt ein großer Trugschluss, wie wir es oben schon sagten: Ungleichheit in einer Gesellschaft kann geschehen, ohne dass irgendjemand dafür verantwortlich ist. Sie ist nicht unbedingt das Resultat aus den Handlungen eines Einzelnen, oder das Resultat seines Willens.

Das bedeutet, dass Ungleichheit nicht eigentlich einem moralischen Diktat unterworfen sein kann. Die Ungleichheit kann als solche weder gerecht oder ungerecht sein. Sicherlich kann man sie von einem utilitaristischen Standpunkt aus als gut oder schlecht sehen, aber nicht als unmoralisch. Ungleichheit ungerecht zu nennen ist, wie wenn man einen Ziegelstein ungerecht nennt. Nur Personen und ihre Handlungen können moralisch oder unmoralisch sein, und die Zustände, die durch deren absichtliche Handlungen herbeigeführt werden. Das bedeutet, dass soziale Gerechtigkeit, wie sie zurzeit verstanden wird, überhaupt nicht Gerechtigkeit ist, und soziale Ungerechtigkeit ist im Allgemeinen keineswegs Ungerechtigkeit.

5. Zwangsdiskriminierung gegen friedliche Diskriminierung

Es gibt da einen Unterschied von zentraler Bedeutung zwischen erzwungener und friedlicher Diskriminierung (coercive and peaceful discrimination). Sklaverei und erzwungene Segregation in Amerika waren Fälle von erzwungener Diskriminierung. Diskriminierung im Handel, beim Kaufen und Verkaufen, ist normalerweise friedlich. Erzwungene Diskriminierung ist falsch, nicht weil es sich um Diskriminierung handelt, sondern weil diese Diskriminierung erzwungen ist. Friedliche Diskriminierung, aus welchem Grund auch immer, ist oft unfair, aber nie ungerecht und sollte nicht vom Gesetz verboten sein. Denn friedliche Diskriminierung fügt keine Verletzung zu.

Um Diskriminierung anzuwenden, muss man nicht eine Handlung ausführen gegenüber den diskriminierten Menschen. Alles, was notwendig ist, ist den Nutzen einem anderen zukommen zu lassen.

Vor nicht langer Zeit hat ein New Yorker Gericht dem Schweizer Pharmakonzern Novartis eine große Geldbuße auferlegt wegen Diskriminierung von Frauen aufgrund der Tatsache, dass der Konzern Männern, die dieselbe Arbeit wie die Frauen machten, 75 Dollar im Monat mehr bezahlte. Der Vorteil für die Männer wurde behandelt als Schaden der Frauen. Aber es war nachweislich nicht ein Schaden für die Frauen, und die Buße war übermäßig und ungerecht.

Nach einer Entscheidung (1971) des US Supreme Court ist es nicht einmal nötig, eine Diskriminierung zu beabsichtigen. Allein die Tatsache, dass eine Handlung oder ein Verfahren unabsichtlich eine ungleiche Auswirkung hat, reicht aus. Es ist jedoch unmöglich, eine wirkliche Straftat ohne eine verbrecherische Absicht zu begehen, wenigstens durch Nachlässigkeit. Das wurde im Mittelalter durch Abelard erwiesen, in seinem Buch Scito Teipsum. Wie Augustinus geschrieben hat, um sich moralische Schuld zuzuziehen, muss man mens rea haben.  

Der Ruf nach einem Verbot friedlicher Diskriminierung basiert nicht auf der Auffassung von traditioneller Gerechtigkeit, und soziale Gerechtigkeit, wie ich vorgeschlagen habe, ist überhaupt keine Gerechtigkeit, sondern ein Schwindel- oder Pseudogerechtigkeit.

Friedliche Diskriminierung sollte als Menschenrecht gesehen werden. Das Verbot friedlicher Diskriminierung war keine Absicht von Martin Luther King oder der Civil Rights Bewegung, aber es wurde im Civil Rights Gesetz 1964 eingeschlossen durch die Arbeit des Sozialisten, Asa Philip Randolph, der den Marsch auf Washington 1963 organisierte.

6. Institutionen

Institutionen sind eine der großen und nützlichen Erfindungen der Menschheit. Eine Institution ist eine organisierte Form der Zusammenarbeit. Eine Bank ist eine Institution und ebenso Läden und Regierungen und Kirchen und Familien und Schulen und sogar Sprachen. Traditionelle Gerechtigkeit schützt und unterstützt wohltätige Institutionen, damit die ihre Aufgaben erfüllen können. „Soziale Gerechtigkeit“, wie gemeinhin verstanden, mit ihrer Verwechslung von Fairness mit Gerechtigkeit, aber neigt dazu, alle Institutionen zu untergraben, denn alle Institutionen beinhalten eine Art Autorität, und Autorität verträgt sich nicht mit Gleichheit. Jede Autorität stellt einige Personen über andere, und das ist, vom Standpunkt sozialer Gerechtigkeit keineswegs ideal, und manchmal unerträglich.

Sogar die Autorität Gottes ist nicht unangreifbar, besonders weil sie mit leichter Hand entsorgt wird, indem man einfach seine Existenz verneint. Die Gruppe unserer derzeitigen Atheisten in der Englischsprechenden Welt wie Harris, Hawking und Dawkins weisen meistens auf die Naturwissenschaften hin als Quelle, die ihren Standpunkt rechtfertigt; aber die Naturwissenschaften sind weit davon entfernt, die Existenz Gottes zu widerlegen, während aber der Respekt für soziale Gerechtigkeit in vielen Fällen ausreicht, ihre Haltung zu erklären. Ein großer Teil des modernen Säkularismus wird vom Evangelium der Gleichheit abgeleitet.

Institutionen werden gegründet, um bestimmte Zwecke zu erreichen. Schulen werden geschaffen, um Kindern Kenntnisse zu vermitteln, Banken, um Geld sicher zu bewahren und zu verleihen, Regierungen, um Gesetze zu erlassen, Geschäfte, um Profit zu machen, Kirchen, um für das Spirituelle zu sorgen, das Militär, um die Nation zu schützen, und so weiter.

Aber soziale Gerechtigkeit will, dass jede Institution einem zweiten Zweck dient, nämlich der Herstellung von Gleichheit in der Gesellschaft. Jede Institution hat jetzt zwei Herren. Folglich wird jede Institution geschwächt unter der Herrschaft der sozialen Gerechtigkeit. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit ist die Familie zum Beispiel nicht die Grundlage der Gesellschaft, sondern eine Quelle von Vorrechten und Ungleichheit, und müsste deshalb abgeschafft werden.

Soziale Gerechtigkeit ist nicht in erster Linie ein Anspruch an Individuen, sondern an den Staat. Denn nur der Staat kann solche Forderungen erfüllen. Die Auswirkung sozialer Gerechtigkeit auf eine Gesellschaft besteht darin, dass Macht massiv vom Einzelnen auf den Staat übertragen wird. Gleichzeitig aber repräsentiert der Staat in der westlichen Gesellschaft bis jetzt immer noch die höchste Autorität, was paradox bedeutet, dass die soziale Gerechtigkeit auch die Autorität des Staates untergräbt. 

Man sieht das in demokratischen Staaten, wo die Forderungen der breiten Masse nach Programmen sozialer Gerechtigkeit den Staat dazu verleiten, über seine Verhältnisse Geld auszugeben, was letztlich zum Bankrott führt, wie wir es in einigen gut bekannten Ländern gesehen haben. Soziale Gerechtigkeit kümmert sich nicht um traditionelle Gerechtigkeit, um alltägliche Realitäten wie Verträge oder die Rückzahlung von Schulden, sie kümmert sich nicht um wirtschaftliche Gegebenheiten, oder um die Ursachen für Reichtum und Armut. Sie sorgt sich nur um Gleichheit oder Ungleichheit selbst und das in moralischen, nicht in wirtschaftlichen Begriffen.

Friedrich Hayek schrieb: . . .  der vorherrschende Glaube an soziale Gerechtigkeit ist im Augenblick die ernsteste Bedrohung für die meisten anderen Werte einer freien Gesellschaft.

7. Vier Merkmale der echten Gerechtigkeit

Echte Gerechtigkeit hat vier Unterscheidungsmerkmale.

  • Erstens sind Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit vor allem Eigenschaften nicht von Zuständen in der Gesellschaft, sondern von Handlungen Einzelner. Sie sind nur insoweit Eigenschaften von Zuständen, als diese Zustände das Ergebnis von Handlungen sind. Armut an sich zum Beispiel ist weder gerecht noch ungerecht. Ebenso ist die Ungleichheit der Geschlechter weder gerecht noch ungerecht.
  • Zweitens geht es bei Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit entscheidend um den Willen. Menschliches Tun ist nie nur ein äußeres oder physisches Ereignis, sondern hat immer eine innere und subjektive Dimension, was im englischen und amerikanischen Common Law mit Mens Rea erfasst ist. Soziale Gerechtigkeit bezieht sich nicht auf den Willen und hat keine Entsprechung für Unrechtsbewusstsein.
  • Drittens, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit bedingen individuelle Verantwortung und Rechenschaft. Wenn eine Ungerechtigkeit geschehen ist, war das, weil ein Einzelner wissentlich mit Absicht eine ungerechte Tat beging, die Schaden verursacht hat: Er oder sie ist dafür verantwortlich und muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Viertens, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit setzen voraus, dass Individuen Willensfreiheit haben. Ein Wille, der von äußeren Kräften vorbestimmt wird, kann keinen moralischen Wert oder Unwert haben. Unsere gängige Vorstellung von Gerechtigkeit und alle Moral bauen auf der Achtung vor dem freien Willen auf.

Gibt es so etwas wie einen freien Willen? Einigen ist es lieber, das zu verneinen, als zu glauben, dass sie durch moralische Pflicht gebunden sind. Aber dagegen:

  • Es ist die feste Überzeugung aller erwachsenen Menschen dass, was sie immer gegenwärtig tun, sie stattdessen etwas ganz anders tun könnten.
  • Wenn es keinen freien Willen gibt, kann es auch überhaupt keine Ethik geben.

 Denn niemand hat erklären können, wie eine Maschine Ethik haben könnte.

  • Nach heutigen Psychologen sind unsere gefühlsbedingten Rückwirkungen auf Ereignisse nicht vorherbestimmt.

Diese vier Eigenschaften sind notwendige Merkmale von traditioneller oder echter Gerechtigkeit, aber nicht von sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit ist gar keine Gerechtigkeit.

Allem sinnvollen Nachdenken über moralische Werte liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Menschen durch ihre Natur einen freien Willen besitzen, und diese Tatsache verleiht ihnen Würde oder Anspruch auf Achtung. Verhalten ist ethisch, wenn es diese Würde respektiert, und zwar in anderen wie auch in uns selbst.

Nur Lebewesen, die Willensfreiheit haben, können Würde haben. Und nur Lebewesen, die Willensfreiheit haben, können Respekt erweisen.

Es gibt daher zwei Ebenen menschlicher Würde. Die eine geht mit unserer Natur einher, dem Ergebnis unserer Willensfreiheit, die letztlich in gewissem Sinn die Gabe unserer Gene ist. Die andere ist die Würde, die aus unseren Handlungen kommt. Diese Würde wird vermehrt oder vermindert in dem Maße, wie unsere Handlungen ethisch oder unethisch sind. Die Vorstellung von menschlicher Würde hat unglückseligerweise keinen Platz im Utilitarismus oder in der sozialen Gerechtigkeit, wie man diese gemeinhin versteht.

In Übereinstimmung mit traditioneller Gerechtigkeit verlangt ethisches Verhalten Zurechenbarkeit, Verantwortung und Haftung. Eine Handlung ist einer Person zuzurechnen, wenn sie durch diese Person entstanden ist. Das bedeutet, die Person besitzt sie, die Handlung gehört zu ihr und ist ihre Handlung. Wenn man sagt, eine Person ist verantwortlich für eine Handlung, bedeutet das, die Person hat sie und ihre Auswirkungen in der Welt verursacht, ob mit oder ohne Absicht. Wenn ich einen Stein werfe und er bricht zufällig ein Fenster, dann habe ich das Fenster zerbrochen. Und wenn man sagt, eine Person ist für eine Tat haftbar gegenüber anderen, heißt das, sie kann per Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.

Vom Standpunkt der sozialen Gerechtigkeit aus aber sind keine dieser Eigenschaften für ein ethisches Denken relevant. Weil die Ethik ganz zentral mit Gleichheit und Ungleichheit in der Gesellschaft zu tun hat. Was bedeutet, dass soziale Gerechtigkeit, wie geläufig gesehen, weder eine ethische Kategorie ist noch sein kann.

Wie sollte ein Wesen mit freiem Willen andere Wesen mit freiem Willen behandeln? Ganz grundsätzlich ist die Antwort: indem man anderen Freiheit lässt. Meiner Ansicht nach ist das die richtige Definition von Gerechtigkeit: Gerechtigkeit ist die Eigenschaft einer freien Handlung gemäß dem, was vereinbar ist mit der Willensfreiheit anderer. Nicht mit ihren speziellen Zielsetzungen, die vielleicht sehr ungerecht sein mögen und denen man sich  energisch entgegen stellen sollte, sondern gemäß ihrer inneren Willensfreiheit. Diese These hat in vielen Bereichen weitreichende Folgen. Eine Folge davon ist, dass Privatbesitz als heilig anerkannt wird. Denn Privatbesitz ist eine Verkörperung der Willensfreiheit.

Diese Ansicht vertritt die traditionelle Vorstellung vom natürlichen Verdienst im Widerspruch zum Argument von John Rawls, der behauptet, dass es so etwas wie diesen Verdienst nicht gibt, weil wir unsere natürlichen Begabungen nicht verdienen und folglich auch nicht verdienen, was wir mit ihnen erwerben oder erhalten. Dagegen halte ich: Sogar wenn wir ein Geschenk oder ein Talent nicht verdienen, ist es doch vielleicht zu Recht das unsere, und was wir damit erreichen, kann ebenso zu Recht das unsere sein.

Aus dieser unserer Ansicht folgt, dass ökonomischer Wert doch eher subjektiv ist, wie die österreichische Wirtschaftsschule argumentiert hat, als objektiv, wie einige bekannte Autoren irrigerweise annahmen, unter ihnen Aristoteles, Thomas von Aquin, John Locke, Adam Smith und Karl Marx.

Wenn ich meine Theorie mit der von Aristoteles vergleiche und die Frage betrachte, wie man Erträge eines Investments unter den Investoren aufteilen soll, dann meint Aristoteles, dass das im Verhältnis sein soll zum objektiven Einsatz, den jeder erbracht hat. Aber ich vertrete die Ansicht, die Aufteilung sollte dem ursprünglichen Vertrag entsprechen, wie auch immer dieser es festgelegt hat. Ein Investor kann eine Verteilung in einem anderen Verhältnis festgelegt haben, und wenn die anderen dem zugestimmt haben, ist das für sie bindend. Der Unterschied besteht nicht in dem abstrakten Verhältnis, sondern in der Freiwilligkeit der Vereinbarung. In all diesen und anderen Aspekten befindet sich wahre Gerechtigkeit in Konflikt mit sozialer Gerechtigkeit.

8. Die wahre Auffassung von sozialer Gerechtigkeit

Laut der wahren und gültigen Auffassung von sozialer Gerechtigkeit ist sie nicht eine Art von Gerechtigkeit, die verschieden von der traditionellen Gerechtigkeit ist, sondern ist traditionelle Gerechtigkeit angewendet auf die Gesellschaft. Das bedeutet, dass sie vor allem den freien Willen aller Glieder einer Gesellschaft respektiert. Noch deutlicher: eine Gesellschaft wird soziale Gerechtigkeit verwirklichen,

  1. Wenn ihre Gesetze das tun;
  2. Wenn ihre Verfassung, oder ein Gesetz über das Machen von Gesetzen sicher stellt, dass die Gesetze das tun;
  3. Wenn ihre allgemeine Kultur den freien Willen respektiert (z.B. durch Fehlen von Korruption).

Diese Vorstellung kommt dem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit sehr nahe, wie es der italienische Philosoph Antonio Rosmini im 19. Jahrhundert vorschlug. Rosmini kritisierte die neuen liberalen Institutionen, wie sie in Europa zu seiner Zeit gegründet wurden, dafür, dass sie Privatbesitz nicht schützten.

Etwas sehr Ähnliches geschieht in unserer Zeit. Die große Schwäche einer demokratischen Regierung besteht darin, dass sie leicht von jenen in den unteren Ebenen der Wirtschaft übernommen werden kann, die alle anderen überstimmen, und ernsthaft ungerechte Programme für sozialistische Umverteilung unterstützen.

Wahre Gerechtigkeit basiert auf Vernunft, und bietet eine vernünftige Regelung eines jeden Streits, die von beiden Parteien vernunftgemäß unterstützt werden kann. Das gilt aber keineswegs für Sozialgerechtigkeit. Sozialgerechtigkeit ist das Evangelium der Revolution, der Umwälzung, des Umsturzes, und regelt keinen Streit, sondern schafft Streit, weil sie einige Personen über andere begünstigt, nur um ein abstraktes Muster zu befriedigen. Wie John Locke argumentiert hat, es muss ein Gesetz fur alle geben, one rule for rich and poor, for the favourite at court and the country man at plough. Und Papst Leo XIII hat damit übereingestimmt: Im Staat, sind die Interessen aller gleich, ob hoch oder niedrig. (Rerum novarum #33).

    Der Hauptgrund, warum die sozialistische Bewegung von Anfang an antichristlich war, ist sehr wahrscheinlich, dass sie gewusst hat, dass ihre Programme der Gleichheit ungerecht sind und dem christlichen Verständnis von Gerechtigkeit und Recht widersprechen. Marx kann leichten Sinnes über das Opium des Volkes reden, aber Opium fordert keine Revolution. Auf der anderen Seite hilft es mächtig, wenn man eine Revolution anfachen will, die Idee der Gerechtigkeit preiszugeben, und die Moralität, wie er es tat, zu belachen. 

Und so bin ich geneigt zu glauben, dass der Hauptgrund, warum Europa jetzt so unchristlich ist, nicht die Naturwissenschaft ist, wie oft gesagt, sondern ihre gedankenlose Hingabe an die sozialisierte Gerechtigkeit, die gar keine Gerechtigkeit ist.

 

Thomas Patrick Burke ist Professor Emeritus of Religion, Temple University, Philadelphia. Er stammt aus Australien, und hat in Buckingham und München studiert. Er hat vor Philadelphia in Hamburg und Sydney gelehrt. Einige seiner wichtigsten Publikationen: “The Concept of Justice: Is Social Justice Just?” (London, Bloomsbury, 2011); “No Harm : Ethical Principles of the Free Market” (New York, Paragon, 1994); “Künftige Aufgaben der Theologie“ (München, Hueber, 1967).

Drucken

Der Minister und das Geld drucken

Ein österreichischer Minister hat weit über 300.000 Euro von seiner offiziellen Kreditkarte abgebucht. Diesen unglaublichen Vorgang bestätigen glaubwürdige Quellen aus seinem Ministerium.

Ich nenne aus rechtlichen Gründen nicht seinen Namen, da mir vorerst die schriftlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Es geht dabei aber um Beträge, wo es wohl nicht mehr möglich ist, diese als ordnungsgemäße Ausgaben im dienstlichen Interesse zu rechtfertigen. Andere Minister haben Null Umsätze auf ihren Bundes-Kreditkarten.

Notdürftige Ausreden, man würde das eh alles zurückzahlen und man habe nur die dienstliche Karte mangels einer anderen verwendet, helfen nicht darüber hinweg, dass dem betreffenden Minister nur noch ein rascher Rücktritt übrigbleiben sollte. Ich empfehle: „gesundheitliche Gründe“ oder „berufliche Neuorientierung“.

Das Ganze passt auch sehr gut zu den Enthüllungen, dass Verteidigungsminister Gerald Klug den Dienstwagen samt Chauffeur bei privaten Reisen ins Ausland verwendet hat. Die Rechtfertigung Klugs dafür ist hanebüchen: Er zahle für die Privatnutzung des Wagens ohnedies ein monatliches Pauschale von 591 Euro. Dabei übersieht er offenbar, dass bei seinen Auslandsreisen auch ein Chauffeur eingesetzt gewesen ist. Also ein bezahlter österreichischer Beamter und nicht bloß ein Reservereifen.

Ein starker Regierungs- und Parteichef hätte schon längst näher hingeschaut. Denn bei aller Kritik an der Politik der Regierung: Die persönliche Sauberkeit von Ministern in finanziellen Angelegenheiten war eigentlich in den letzten Jahrzehnten immer eines der Dinge, mit denen man als Österreicher zufrieden sein konnte. Was sich freilich nur auf ihre Ministerzeit bezieht. Nicht auf die teilweise dubiosen Geschäfte als Lobbyist oder Berater in den Jahren nachher (auch Karl Heinz Grasser ist noch keine einzige Rechtwidrigkeit während seiner Ministerjahre nachgewiesen worden, trotz aufwendigster Bemühungen der SPÖ und all ihrer Alliierten in Medien und Justiz).

 

Drucken

Das Tagebuch als Zentralmatura-Aufgabe drucken

Zu meiner völligen Überraschung kam das Tagebuch zu Zentralmatura-Ehren. Der unten stehende Text war bei der Zentralmatura in Deutsch eines der drei allen österreichischen Maturanten zur Auswahl vorgelegten Themen. Da viele Leser ihn wohl inzwischen aus der Erinnerung verloren haben, sei er aus diesem Anlass hier wieder an die Spitze gerückt. Diese Doppelkolumne ist als "Kontroverse" damals auch in den "Salzburger Nachrichten" erschienen, deren Redaktion auch die Idee dazu gehabt hatte. Bedauerlicherweise hat die Führung der SN diese Doppelkolumne inzwischen wieder abgedreht.

Die “Kontroverse” stand damals unter dem Titel:

Soll das Betteln verboten werden?

In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen.

Bitte hinschauen und nachdenken

 Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).

Im SN-Schwerpunkt "Griechenland" finden sich bemerkenswerte Aussagen. Schriftsteller Gerhard Roth: "Die Menschen spüren so etwas wie Gefahr. Gibt es keine Arbeit mehr, stehen alle vor dem Nichts. Die Finanzmärkte, die Banken, die Staatsbudgets, die Spekulanten bestimmen das Geschehen und machen aus den Menschen Wellness-Idioten oder Bettler." Robert Stadler, nach Athen ausgewanderter Zeitungsmacher, sagt: " Ich sehe, wie jeden Tag mehr Geschäfte zumachen und noch mehr Obdachlose auf den Straßen liegen".

Im reichen Österreich gibt es Bettler ebenso wie Obdachlose. Menschen, die hier geboren wurden und durch widrige Umstände in die Situation gerieten, die ihnen oft die letzte Würde nimmt. Oder es handelt sich um Menschen, die mit der Hoffnung kamen, dass es ihnen hier "besser" geht. Mitunter sind die Begleitumstände ihrer Ankunft grauenvoll. Es gibt Schlepperbanden. Manche betteln unter Zwang und müssen das Erbettelte abliefen.

Viele fühlen sich durch Bettelnde belästig. In allen Bundesländern gibt es Bettelverbote. Vorarlberg untersagt "Betteln von Tür zu Tür"; in Wien, der Steiermark, Salzburg und Oberösterreich gibt es landesweite Verbote. Betteln mit Kindern ist untersagt und wird mit Haftstrafen oder Sozialarbeitspflicht geahndet.

In Oberösterreich werden private Securityleute bezahlt, um das Verbot zu überwachen. Das alles geht zu weit. Da werden Personen mit zwei Tagen Ausbildung auf die Menschen losgelassen. Die Verbote sind unexekutierbar; sicherheitspolizeiliche Vorschriften genügten.

Es ist gut, dass das Höchstgericht die Bettelverbote nun prüft. Und die satten Bürger dieses Landes sollten näher hinschauen und sich mit dem Gedanken beschäftigen, ob nicht auch sie in die Verlegenheit kommen könnten, einmal die Hand aufhalten zu müssen.


Wirklich helfen sieht anders aus

Andreas Unterberger

Die Welt ist leider nicht so schlicht wie im Bilder- und Lesebuch. Das beweist die Bettlerszene, die in den letzter Zeit mit wöchentlich wachsender Intensität in den Städten Ostösterreichs agiert. Jahrzehntelang war Betteln schon ausgestorben. Auf der Straße sitzende oder musizierende Kriegsblinde sind nur noch eine vage Kindheitserinnerung. Die plötzlich aufgetauchten neuen Bettler, die nun schon fast an jeder belebten Straße, fast vor jedem Supermarkt stehen, haben einen ganz anderen Hintergrund: Sie kommen praktisch zu Hundert Prozent aus den Roma-Dörfern Mittel- und Südosteuropas. Da in diesen eine 70- bis 100-prozentige Arbeitslosigkeit herrscht, da es dabei um viele - nie genau zählbare - Millionen Menschen geht, und da die Roma-Bevölkerung vor allem in Rumänien, der Slowakei und Ungarn rasch zunimmt (allein in Ungarn wird geschätzt, dass ihr Anteil von sechs auf über 20 Prozent der Bevölkerung steigt), ist es mehr als naiv, das wahre Problem zu ignorieren.

Die Tolerierung des Bettelns in Österreich ist da die schlechteste Lösung. Denn sie löst nichts. Sie führt nur zu einer ständig steigenden Zahl der hierzulande aktiven Bettler. Sie erhöht nur den Profit der Organisatoren. Sie wird nur zu immer offensiveren Formen der Bettelei führen. Wenn sich Österreich und Österreicher für das Elend jener Menschen wirklich verantwortlich fühlen - was ein edler Zug ist -, dann gibt es nur einen Weg: Man muss jene gar nicht so wenigen Initiativen unterstützen, die für Osteuropas Roma mehr Bildung, mehr Arbeitsplätze, bessere Lebensbedingungen zu schaffen versuchen: In ihrer Heimat, in einer Umgebung, wo sie die Sprache sprechen. Grünes Licht für Betteln gibt diesen Menschen hingegen ein völlig falsches Signal: Nämlich dass nicht Bildung und Fleiß, sondern möglichst mitleiderregende Verunstaltungen das beste Startkapital fürs Leben sind.

Drucken

Ob man das beim Schwulen-Ball sagen wird? drucken

Die Stadt Wien und der ORF haben seit Wochen nur noch ein (Doppel-)Thema: Life Ball und Song Contest. Also zwei Ereignisse, bei denen heterosexuelle oder gar enthaltsame Menschen nicht gerade den Inbegriff eines Vorbilds darstellen. Für viele Gäste wäre es daher eigentlich recht wichtig, die Fakten, die nun der Europäische Gerichtshof in einem Urteil verkündet hat, intensiv kommuniziert zu bekommen.

Der EuGH hat nämlich das Blutspendeverbot für Homosexuelle gebilligt (außer es werden noch geeignete Methoden gefunden, HIV-infizierte Blutspenden zu identifizieren). Nach einer französischen Studie ist die Rate der HIV-Ansteckung unter homosexuellen Männern 200 Mal größer als unter heterosexuellen. Und laut dem Robert-Koch-Institut entfallen in Österreich und Deutschland drei Viertel der ungefähr 3200 Neuinfektionen im Jahr auf Schwule.

Ziemlich schmerzhafte Fakten für die betroffene Community, um die Rot und Grün so eifrig wettfeifern. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ebenso Prostituierte und Männer mit häufig wechselnden Partnern auf der Liste der Nicht-Blutspender stehen.

Aber dennoch ist sicher: Nichts davon wird die Propagandawelle rund um die beiden ORF/Rathaus-Events auch nur irgendwie beeinträchtigen. Nichts davon wird dort erwähnt werden, obwohl man gerade bei diesen Events die betroffene Gruppe durchaus gezielt warnen könnte.

Dieser Welle hat sich nun doch wieder – trotz vieler Proteste von Kunden – die Bank Austria angeschlossen. Selbst die normalerweise völlig unpolitische (und daher erfolgreiche) Millionenshow von Armin Assinger muss Fragen zum Song Contest transportieren. Sogar ein gerade in Wien tagender internationaler Zeitungs-Kongress wird zum Erstaunen der Gäste mit einem Werbefilm zum Schlager-Wettsingen belästigt (freilich mit einem den Rathaus-Erwartungen zuwiderlaufenden Echo: Nicht einmal zehn unter den rund 300 Journalisten und Verlegern aus aller Welt versuchten danach zu klatschen - und gaben es auch rasch wieder auf). Der bisherige Höhepunkt an Absurdität ist aber wohl der Wiener Internet-Stadtplan: Dort ist das „Eurovision Village“ mit einem roten Herzen eingezeichnet (ganz oben unter „Karteninhalt“ zu finden). An einer Stelle, welche die Wiener früher als Rathausplatz gekannt haben.

Bleibt nur noch die Frage offen: Hält die herrschende Rathaus-Partie (und ihre Satelliten von ORF bis Bank Austria) die Wiener wirklich für so blöd, dass sie wegen dieses lächerlichen Overkills, den es hierzulande in demokratischen Zeiten bisher nie gegeben hat, jetzt eher bereit sind, doch noch einmal die SPÖ zu wählen? Oder ihre grünen Wasserträger?

Am meisten tun mir jene Schwulen leid, die von diesem pausenlosen orgiastischen Wir-haben-uns-alle-sooooo-lieb-Getue genauso angewidert sind wie der heterosexuelle Rest Wiens. Denn auch von ihnen wollen viele absolut nicht mit solchen halbseidenen bis schrillen Events identifiziert werden.

 

Drucken

Spermaschlucken drucken

Unsere Bildungsministerin Heinisch-Hosek hat ein neues Thema entdeckt, dessen sie sich jetzt intensiv annimmt, nämlich die Sexualaufklärung für Kleinst-und Kleinkinder. Ich weiß nicht, nach welchen Kriterien und wissenschaftlichen Richtlinien sie vorgehen will, aber abgesehen davon, dass diese Aufklärung den Eltern zusteht, sollte sie nicht den Fehler machen, Deutschland kopieren zu wollen.

Nach den Vorschlägen der dortigen „Sexualaufklärungsexperten“, speziell Uwe Sielert (man sollte sich den Namen merken), sollen sich Zehnjährige gegenseitig massieren, bis sich ein angenehmes Gefühl einstellt. Ebenso sollen sie ihre Lieblingsstellungen/Lieblingssexualpraktiken mitteilen, während sie sich zu Musik im Raum bewegen – wohlgemerkt: Zehnjährige.

Eine Wandzeitung darf auch nicht fehlen, auf der die Kinder „Ekliges, Verbotenes und Perverses“ schreiben sollen, dann sollen sie „Galaktische Sexpraktiken“ erfinden, die auf der Erde verboten sind. Zu den Klangübungen gehören „lautes Stöhnen“ und „Dirty Talking“. Zur Übung „Sexualität während der Menstruation“ ab 12 Jahren können auch Gruppensex-Konstellationen in das Rollenspiel eingebaut werden.

Im selben Alter (also mit 12) sollen die Kinder auch über Oral-und Analverkehr aufgeklärt werden, selbstredend auch über Gang-Bang und Spermaschlucken. Die Kinder-und Jugendpsychotherapeutin Christina Henning von der Deutschen Vereinigung der Psychotherapeuten hält diese Vorschläge für extrem gefährlich.

Und jetzt etwas Bedenkliches: Der Sexualunterricht basiert weitgehend auf den Erkenntnissen von Prof. Helmut Kentler (1928-2008), dem man zu Recht Pädophilie und deren Verharmlosung vorwirft. In einem Modellversuch Ende der Sechziger Jahre nämlich brachte er verwahrloste 13-15-jährige Jugendliche bei bekannten Pädophilen unter, um sie zu resozialisieren. Öffentlich machte er diesen Strafbestand erst nach der Verjährungsfrist von zehn Jahren, bezeichnete aber seinen Versuch als vollen Erfolg, da die Pädophilen die Jugendlichen gerne aushielten, weil sie sich in sie verliebten und …

Außerdem trat er für eine möglichst frühe Sexualität ein, da nach seinen Aussagen sexuell befriedigte Kinder besser vor Missbrauch geschützt seien. Kentler selbst war ledig, homosexuell, hatte drei Adoptivsöhne und war „väterlicher Freund“ von Uwe Sielert (da ist er wieder), Sozial-und Sexualpädagoge, auf dessen Mist der zu implementierende Sexualunterricht in deutschen Schulen gewachsen ist. Somit schließt sich der Kreis.

Freunde, ich habe meine eigene Theorie zu diesem Thema: Die Sexualaufklärung beginnt in dem Moment, wo Kinder etwas sagen, dessen Bedeutung sie nicht einmal kennen, aber irgendwo aufschnappen. Und das ist sehr früh. Wie einmal mein Junior das Wort „Schwuchtel“ verwendete, fragten wir ihn, was das bedeute. Er wusste es nicht, hat es aber irgendwo als Schimpfwort aufgeschnappt. Und in diesem Moment folgte die Aufklärung über Homosexualität. Und wären meine Buben noch klein und hätten das „Es“ namens Conchita Wurst gesehen, sie wären sofort über Transgenderismus, Crossdressing und Transvestitentum aufgeklärt worden. Ganz einfach alles zur richtigen Zeit.

Aber was will eine Heinisch-Hosek schon verstehen – ist sie selbst doch kinderlos.

Und was macht sie mit den muslimischen Schülern?

Wie will sie dem Herrn Öztürk erklären, dass seine 12-jährige Aisha vom Franzi Pospischil gestreichelt wird und sie aufzeichnen soll, wie sie am liebsten gefickt werden möchte? Und ob sie eines Tages eine Spermaschluckerin werden wird?

Probleme über Probleme sehe ich in dem Fall heranrollen, aber es ist ja nichts Neues, dass sich unsere „Politiker“ erst Gedanken über Probleme machen, wenn sie bereits da sind. Vorausdenkend und visionär handeln bedarf ja einer gewissen Menge Ganglienzellen. Und die fehlen in den Gehirnen dieser Apparatschiks.

Werner Stockinger ist ein 60-jähriger selbständiger Zahnarzt, der früher neben seiner Tätigkeit an der Zahnklinik auch als Allgemeinmediziner und als Notarzt in Wien gearbeitet hat.

Drucken

Der Grundsatzerlass Sexualerziehung des Bildungs- und Frauenministeriums drucken

Am 23. März 2015 hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ an Experten und Elternverbände mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Dabei handelt es sich um eine komplette Neufassung des Grundsatzerlasses von 1970, zuletzt gültig in der Fassung von 1990. Nach dem Willen der Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek erfolgt diese Aktualisierung „auf dem Hintergrund aktueller internationaler Entwicklungen und Standards“, um damit eine … „bedarfsgerechte Strategie im Bereich der schulischen Sexualerziehung für eine von Vielfalt geprägte Gesellschaft“ umzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Entwurf und im Vergleich mit dem bisher geltenden Grundsatzerlass ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wird der notwendigen Wertorientierung in der Sexualerziehung ausreichend Rechnung getragen?
  2. Inwieweit wird das Recht der Kinder berücksichtigt, von ihren Eltern geleitet zu werden?
  3. Wird dem Aspekt der Gefahrenabwehr ausreichend Rechnung getragen?
  4. Wie steht der vorliegende Entwurf zu den Formen sexuellen Missbrauchs, die von gewissen Strömungen der gegenwärtigen Sexualpädagogik ausgehen?
  5. Welchem geistigen Hintergrund ist der vorliegende Entwurf verpflichtet?

Wird der notwendigen Wertorientierung in der Sexualerziehung ausreichend Rechnung getragen?

„Die Sexualerziehung soll nicht wertfrei sein“, wird im noch geltenden Grundsatzerlass von 1990 festgestellt. Die „Schule habe die Aufgabe, mit einer … werterfüllten Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft mitzuwirken.“ Zwar gebe es in „unserer pluralistischen Gesellschaft … in diesem Bereich keine einheitliche Auffassungen“, es seien aber „die Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen zur Sexualerziehung sachlich darzulegen (Aufbau eines Wertewissens) und im Geiste gegenseitiger Achtung zu diskutieren. Die Schüler und Schülerinnen sollen erfahren, dass in einem Bereich, der die Intimsphäre des einzelnen Menschen berührt, ein Zusammenleben ohne sittliche Normen nicht möglich ist. Denn nur auf Grund seiner persönlichen Überzeugung fühlt sich der Mensch dafür verantwortlich, für den Nächsten Sorge zu tragen und auf den Partner/die Partnerin Rücksicht zu nehmen, sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft“.

Nur wenn „Kinder und Jugendliche … zu einer echten Wertordnung erzogen werden und gelernt haben, sich für wertvolle Ziele – auch unter manchen Opfern – einzusetzen“, könnten sie „den negativen Einflüssen der Umwelt- im Besonderen der Vermarktung von Sexualität … den nötigen inneren Halt und Widerstand entgegensetzen“.

Der neue Entwurf fällt hinsichtlich der Wertorientierung weit hinter den bestehenden Grundsatzerlass zurück. Hier wird lediglich konstatiert, dass „Sexualität … ein wertbesetztes Thema“ sei und es „nicht Aufgabe der Schule“ sei „bestimmte Werte vorzugeben“. Die Schule solle „dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, eigene Wertvorstellungen zu entwickeln, wie auch zu erweitern“. Bereits die Rede von der Sexualität als einem „wertbesetzten“ Thema legt eine konstruktivistische Vorstellung von Ethik und Moral nahe. Dazu passend wird in dem vorliegenden Entwurf als „Pädagogische Haltung“ ein „konstruktivistischer Blickwinkel“ gefordert.

In ihrer zentralen Bedeutung für die Entwicklung des jungen Menschen und für das Zusammenleben in der Gesellschaft wird Sexualität nicht einfach nur mit Werten besetzt, sondern sie hat einen Wert, den es für die Schüler zu entdecken gilt. Zu meinen, beim Thema Sexualität Jugendliche befähigen zu können, eigene Wertvorstellungen zu entwickeln, ohne auf vorhandene Leitvorstellungen Bezug zu nehmen, erscheint aus entwicklungspsychologischer und bildungstheoretischer Sicht problematisch. Kinder und Jugendliche sind – wie im geltenden Grundsatzerlass zurecht festgestellt wird – auf die Vermittlung vorhandener Leitvorstellungen und sittlicher Normen angewiesen, die ihnen jenes Wertewissen vermitteln, das notwendig ist, um sich ein eigenes Urteil zu bilden, eine eigene Werteordnung zu entwickeln und dadurch in der Lage zu sein, eigene wertvolle Lebensziele „auch unter manchen Opfern“ zu verfolgen und gegenüber „negativen Einflüssen … Widerstand“ zu leisten.  

Wenn die von der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erarbeiteten „WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ davon ausgehen, dass gleichsam empirisch, über sexuelle Erfahrungen „Normen und Werte in Bezug auf Sexualität“ entstehen, ist dem entgegenzuhalten, dass diese Standards nicht dadurch besser werden, dass sie mit dem Nimbus der Internationalität versehen sind. Sie haben keinerlei bindende Funktion gegenüber den Einzelstaaten.

In dem vorliegenden Entwurf ist von „Informationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ die Rede, die den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden sollen, damit diese mit ihrem sexuellen „Potential verantwortungsvoll … umgehen … können“. Zu fragen wäre hier, was mit „Informationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ in Bezug auf Sexualität gemeint ist und wie diese zu Verantwortung führen sollen, wenn sie nicht in vorgegebenen und zu diskutierenden Wertekontexten erarbeitet und vermittelt werden?

Auch die im vorliegenden Entwurf aus den einschlägigen Publikationen der WHO und der International Planned Parenthood Federation (IPPF) angeführten Gemeinplätze wie „positiver Zugang zur menschlichen Sexualität“, „positive Grundhaltung sich selbst gegenüber“, „Orientierung an Gleichstellung der Geschlechter, an der Vielfalt der Lebensformen und an internationalen Menschenrechten“ haben nichts mit einer Wertorientierung zu tun, welche die Fähigkeit zur persönlichen Lebensgestaltung und zur Integration der Sexualität in die Gesamtpersönlichkeit fördert. Es kann nicht angehen, dass man sich in solch zentralen pädagogischen Fragen wie der Wertevermittlung von grundlegenden pädagogischen Erkenntnissen mit Berufung auf „aktuelle internationale Entwicklungen“ verabschiedet.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der noch geltende Grundsatzerlass von 1990 auf die besondere Notwendigkeit Bezug nimmt, mit den „Religionslehrern und Religionslehrerinnen … das Einvernehmen zu pflegen“. Die Religionen sind wichtige Vermittler von Werthaltungen und Wertewissen. Jugendliche, besonders die mit Migrationshintergrund, stehen oft in innerer Spannung zwischen den Normen und Werten ihrer Religion und denen der Gesellschaft. Immerhin gehören über 70 Prozent der in Österreich lebenden Menschen einer Religionsgemeinschaft an, so dass nicht einzusehen ist, warum nicht zum Wohle der Schüler und Schülerinnen auch in einer Neufassung des Grundsatzerlasses auf ein zu pflegendes Einvernehmen mit den Religionslehrern und Religionslehrerinnen hingewiesen werden sollte.

Während im bisher geltenden Grundsatzerlass noch davon die Rede war, dass die Schülerinnen und Schüler „zu einer echten Wertordnung erzogen“ werden und lernen sollen, „sich für wertvolle Ziele – auch unter manchen Opfern – einzusetzen“, geht der vorliegende Entwurf an keiner Stelle auf die empirisch gesicherten Zusammenhänge zwischen dem Sexualverhalten Jugendlicher und der Chance auf Verwirklichung ihrer vorrangigen Lebensziele ein, die nämlich auf Geborgenheit in einer Familie zielen. Die notwendige komplexe Integrationsleistung von Sexualität zur Verwirklichung dieser Lebensziele und ihre Auswirkung auf die nächste Generation findet keine Erwähnung.

Der vorliegende Entwurf wird der Notwendigkeit einer Wertorientierung in der Sexualerziehung nicht gerecht.

Inwieweit wird das Recht der Kinder, von ihren Eltern geleitet zu werden, berücksichtigt?

Der „Zusammenarbeit mit den Eltern“ ist in dem noch gültigen Grundsatzerlass von 1990 ein ganzer Abschnitt gewidmet. Dort heißt es u. a., dass die „Sexualerziehung … die primäre Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten“ sei. Von „steter Zusammenarbeit mit dem Elternhaus“ ist die Rede. Besonders für die Grundschule wird eine Abstimmung des Sexualkundeunterrichts mit den Eltern vorgeschrieben.

Dies soll erreicht werden durch Elternversammlungen, die Vorstellung von Unterrichtsmitteln und Lehrbehelfen, durch die Vorschrift, „ausreichend Gelegenheit zur Diskussion“ zu geben, und durch die Bestimmung, dass nach der Elternversammlung und vor Beginn des Sexualkundeunterrichts den „Eltern ausreichend Gelegenheit zum Gespräch mit ihren Kindern“ zu belassen sei.

In dem vorliegenden Entwurf kommen die Eltern nur noch am Rande vor. Die Kernaussagen des bisherigen Grundsatzerlasses über die vorrangige Verantwortung der Eltern im Bereich der Sexualerziehung und die ausführlichen Leitlinien für eine wirkliche Einbeziehung der Eltern fehlen völlig. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird nur noch allgemein unter dem Titel „Strukturelle Aspekte“ in einem Atemzug mit „außerschulischen Experten“, Schulärzten und Psychologen erwähnt.

Der Bereich Sexualität gehört zum intimsten und sensibelsten Bereich des Menschen. Mit ihren Eltern machen die Kinder die ersten Erfahrungen inniger körperlicher Nähe. Hier besteht ein großes, ja existenzielles Vertrauensverhältnis, eine Art vorstaatlicher und vorgesellschaftlicher Raum, in den nur im Falle der Gefahrenabwehr eingegriffen werden darf. Es ist daher naheliegend, dass das Thema Sexualität zunächst in den familiären Raum gehört und die Schule hierbei, zumindest bis zur Zeit nach der Pubertät, subsidiär zum Elternhaus steht. Da die Sexualität von grundlegenden Werthaltungen und Normen, die in der Familie vermittelt werden, nicht getrennt werden kann, sind hier Artikel 14 und 16 der „UNO-Konvention über die Rechte des Kindes“ berührt, die das Privatleben des Kindes und das Recht der Eltern betreffen, ihre Kinder bei der Ausübung des Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit zu leiten.

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt nicht die Bedeutung des Elternhauses für die Sexualerziehung und stellt gegenüber dem noch geltenden Grundsatzerlass grundlegende Kinder- und Elternrechte in Frage.

Wird dem Aspekt der Gefahrenabwehr ausreichend Rechnung getragen?

In dem bisher geltenden Grundsatzerlass wird ausdrücklich auf die „negativen Einflüsse der Umwelt – im Besonderen der Vermarktung von Sexualität“ hingewiesen, denen die Kinder und Jugendlichen „inneren Halt und Widerstand“ entgegenzusetzen lernen sollen. Danach sei es auch Aufgabe des Sexualkundeunterrichtes, durch Vermittlung von Wertewissen zur Wertorientierung und damit zur Abwehr negativer gesellschaftlicher Einflüsse beizutragen.

In dem vorliegenden Entwurf ist der Aspekt der Gefahrenabwehr kaum noch gegeben. Es wird hier lediglich unter dem Titel „Zusammenarbeit“ angefügt, dass sich „die Medienerziehung mit Sexualität in den Medien (unter anderem Pornographie, Sexting …)“ auseinandersetzen „kann“. Unter dem Titel „Vernetzung verschiedener Lebenswelten“ ist davon die Rede, dass die „Medien einen besonders großen Einfluss“ haben und „daher einer entsprechenden Auseinandersetzung und Reflexion“ bedürften.

Es werden also die Gefahren, die der sittlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von Seiten der Gesellschaft drohen, neutralisiert und aus dem Kontext der Werteerziehung herausgenommen. Angesichts der massenweisen Verbreitung von Pornographie und der Sexualisierung der Medienwelt, mit der die Jugend konfrontiert ist, erscheint es fahrlässig, diesem Phänomen keinen Platz in dem vorliegenden Entwurf zu geben. Dies wiegt umso schwerer, als sexuelle Gewalt in den Schulen in ganz Europa zunimmt, was nachgewiesenermaßen mit dem Medienverhalten der Jugendlichen in Zusammenhang steht.

Die Aspekte „Sexueller Missbrauch“ und „Sexuelle Gewalt“ haben im Grundsatzerlass 1990 noch keine Rolle gespielt. Der vorliegende Entwurf bemerkt zu diesem Thema lediglich, dass die Sexualerziehung „die Fähigkeit“ unterstütze, „sexuelle Beziehungen aufzubauen, die sich durch gegenseitiges Verständnis und Respekt für die Bedürfnisse und Grenzen des Gegenübers auszeichnen“ und dazu befähigen, „gleichberechtigte Beziehungen zu führen“. Dies trage „…dazu bei, sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt vorzubeugen“.

Die WHO-Standards, auf die sich der Entwurf hier bezieht, gehen sogar soweit, zu behaupten, dass eine frühzeitige sexuelle Selbstwahrnehmung einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten könne. Dem ist entgegenzuhalten, dass sexueller Missbrauch oft über „sanfte Wege“ stattfindet und durch die frühzeitige Fähigkeit, sexuelle Beziehungen aufzubauen, eher begünstigt als verhindert wird. Nur klare Vorgaben darüber, was ein anderer darf oder nicht darf, und wie auf Übergriffe zu reagieren ist, können einen Beitrag zum Schutz vor Missbrauch sein.

Der vorliegende Entwurf sieht es im Gegensatz zu dem bisher geltenden Grundsatzerlass nicht mehr als Aufgabe des Sexualkundeunterrichtes an, im Kontext einer Werteerziehung zur Abwehr negativer gesellschaftlicher, insbesondere medialer Einflüsse beizutragen.

Wie steht der vorliegende Entwurf zu den Formen sexuellen Missbrauchs, die von gewissen Strömungen der gegenwärtigen Sexualpädagogik ausgehen?

Ein weiterer Aspekt der Gefahrenabwehr betrifft die Gefahren, die durch gewisse Formen des Sexualkundeunterrichts selbst entstehen. Dass es Strömungen in der Sexualpädagogik gibt, welche die Scham und das Anstandsempfinden von Kindern und Jugendlichen verletzen, in ihren Intimbereich eindringen und ihr Gewissen manipulieren wird gegenwärtig allgemein diskutiert und kann nur noch schwerlich bestritten werden, eine Entwicklung, die auch von namhaften liberalen Sexualwissenschaftlern kritisiert wird. Der vorliegende Entwurf weist genau in diese Richtung. Nach ihm soll die „Sexualerziehung … die Fähigkeit unterstützen, sexuelle Beziehungen aufzubauen“. Von „sexuellen Basiskompetenzen“ ist die Rede, die „im schulfähigen Alter von Kindern und Jugendlichen auf … sensorischer und körperlicher Ebene entwickelt“ werden sollen, ebenso wie von der „sexuellen Kompetenzentwicklung von Kindern“.

Dem ist entgegenzuhalten, dass die Aufforderung oder Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung niemals Gegenstand der Sexualpädagogik sein darf. Sie geht von falschen pädagogischen Voraussetzungen aus. Es wird eine Kontinuität zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität unterstellt, die es so nicht gibt. Liebe ist nichts Homogenes. Neurobiologie und Entwicklungspsychologie bestätigen, dass die Module Sexualität und Beziehung nicht ident sind. Im Gegenteil, Kibbuz-Studien in Israel haben gezeigt, dass intensive Beziehungen in Kindheit und Jugend Sexualität hemmen. Das Beziehungsleben des Menschen von Geburt an, auch das sinnliche, hat zwar, wie wir wissen, ganz wesentlichen Einfluss auf die spätere Fähigkeit, die Sexualität zu integrieren und in einer Beziehung zu genießen, ist aber nicht selbst sexuell zu verstehen. Insofern bedeutet ganzheitliche Sexualerziehung eben nicht, eine sexualisierte Sicht von Beziehungen, sondern eine beziehungsorientierte Sicht von Sexualität.

Die Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung stellt eine „erzieherisch verbrämte Manipulation von Abhängigen“ und eine massive Grenzüberschreitung in die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen dar und verletzt das in der Pädagogik allgemein anerkannte Überwältigungsverbot. Es handelt sich zudem um eine Verletzung des Art. 8 der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ von 1950, der Österreich 1958 beigetreten ist, und die das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ beinhaltet.

Da es in Österreich bereits staatlich geförderte Grenzverletzungen der Intimsphäre und des Anstandsempfindens sowie Manipulation von Gewissensentscheidungen in der Sexualpädagogik gibt, wäre es eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, diesem Skandal durch den neuen Grundsatzerlass Einhalt zu gebieten.

So findet sich z. B. auf der Homepage des vom Land Niederösterreich geförderten Sexualpädagogik-Projekts „Liebe usw.“ folgende Anleitung zur Masturbation für Mädchen: „Viele Mädchen streicheln zur Selbstbefriedigung die Klitoris, da sie sehr empfindlich ist. Die Klitoris ist etwa kirschkerngroß und befindet sich am oberen Ende der Vulva, dort, wo die Schamlippen zusammenkommen. Manchmal ist sie von einer kleinen Hautschicht bedeckt, die du wegschieben kannst, wenn du willst. Da die empfindlichen Nervenstränge auch entlang der Schamlippen verlaufen, ist es für viele Mädchen angenehm sich auch dort zu berühren. Es gibt Mädchen, die es bei der Selbstbefriedigung erregend finden, mit ihren Fingern in die Scheide zu greifen, andere reiben sich an Gegenständen. Das Berühren anderer sensibler Körperstellen (etwa die Brustwarzen oder der Anus) kann das Empfinden intensivieren. Selbstbefriedigung wird außerdem interessanter, wenn du nicht nur mit deinem Körper, sondern auch deinen Gedanken spielst: vielleicht gibt es Personen, Bilder oder vorgestellte Situationen die dich erregen, wenn du an sie denkst während du dich berührst. Sowohl für Burschen als auch Mädchen gilt: lass dir Zeit, spüre die Erregung, experimentiere und erforsche, was dir gut tut. Dadurch wird Selbstbefriedigung interessanter und du lernst dich und deine Wünsche besser kennen. Durch Selbstbefriedigung einen Orgasmus zu bekommen ist natürlich eine feine Sache, aber es ist nicht alles – der Weg ist das Ziel!“

In dem von der Oberösterreichischen Landesregierung finanzierten sexualpädagogischen Projekt „Lovetour“ zieht ein Bus mit außerschulischen „Experten“ durch die Lande. In einem Trailer hierzu halten Kinder und Jugendliche Schilder mit den Aufschriften „Vögeln“, „Anal“, „Oral“ und „Wichsen“ in die Höhe.

Die bekannten Gefahren einer Grenzverletzung der Kinder und Jugendlichen durch bestimmte Formen von Sexualkundeunterricht selbst werden in dem vorliegenden Entwurf nicht reflektiert. Im Gegenteil wird durch den Bezug zur sogenannten „Sexualaufklärung unter Einbeziehung des Körpers“ einem Missbrauch durch Sexualkunde Tür und Tor geöffnet.

Welchem geistigen Hintergrund ist der vorliegende Entwurf verpflichtet?

Der vorliegende Entwurf beruft sich auf die von der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erarbeiteten und 2011 erschienenen „WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa“, die von der WHO 2006 definierten „Sexuellen Rechte“ und die von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) entwickelten Rahmenrichtlinien für die Sexualerziehung.

In diesen Erklärungen wird Sexualität im Rückgriff auf triebmythologische, an Wilhelm Reich erinnernde Vorstellungen mit allgemeiner Lebensenergie gleichgesetzt und eine Sexualaufklärung und sexuelle Selbsterfahrung ab der Geburt gefordert. Sexualität erscheint als ein von Fruchtbarkeit und verbindlichen Beziehungen wie Ehe und Familie abgelöstes Konsumgut. Die einzige Ethik, so es sich nicht um Autoerotik handelt, besteht in Einvernehmlichkeit.

Ein Bezug zu einer dauerhafte Liebesbeziehungen ermöglichenden Persönlichkeitsbildung, für die eine komplexe Integrationsleistung hinsichtlich der Sexualität notwendig wäre, kommt nicht vor. In den Verlautbarungen der genannten Organisationen geht es in erster Linie um Informationen und Aufklärung, Gesundheit, sexuelle Selbstbestimmung sowie gefahrlosen Genuss.

Der deutsche Sexualwissenschaftler Uwe Sielert, der die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ im deutschsprachigen Raum maßgeblich etabliert hat, seit Jahren mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verbunden ist und die WHO-Standards wesentlich mitgeprägt hat, wünscht sich eine Dekonstruktion aller vorgegebenen Zusammenhänge von natürlichem Geschlecht, Gender, dem subjektiv empfundenen Geschlecht, und dem sexuellen Begehren. Er möchte die „Generativität und Kernfamilie denaturalisieren“ und sämtliche sexuelle Identitäten, auch die der Homosexuellen radikal in Frage stellen.

Für die Pädagogik bedeutet dies, dass „sexuelle Vielfalt“ und „Vielfalt der Lebensformen“ zu Leitbildern erklärt werden, die laut WHO-Standards den Kindern vom Anfang ihrer Sprachfähigkeit an vermittelt werden sollen. Sielert steht zudem für eine Sexualpädagogik, die sexuelle Erregung von Kindern in den Sexualkundeunterricht mit einbeziehen will. Eine Sexualpädagogik, die auf seinen „väterlichen Freund“, den pädosexuellen Aktivisten Helmut Kentler zurückgeht.

Der vorliegende Entwurf ist dem Menschenbild der Gendertheorie mit der Unterscheidung von natürlichem und gefühltem Geschlecht verpflichtet, einem Konzept, das entwicklungspsychologisch und verhaltensbiologisch mehrfach wiederlegt wurde und als unwissenschaftlich und ideologisch bezeichnet werden kann. Dieser radikalemanzipatorische Ansatz wird vor allem von Sozialwissenschaftlern vertreten.

Unter den von der Ministerin Heinisch-Hosek in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage genannten, für den Entwurf verantwortlichen sieben Beiratsmitgliedern befindet sich ein Erziehungswissenschaftler und eine Gynäkologin. Alle anderen Mitglieder kommen aus dem Bereich Klinische Psychologie oder Sozialarbeit, ein Mitglied ist Sprecherin der Sozialistischen Jugend Österreichs, ihr Beruf konnte im Internet nicht recherchiert werden. Der Ansatz der Ministerin steht für eine einseitig hedonistische Sexualmoral und so für eine Sexualpädagogik ohne Bindungsorientierung. Die Anzahl der Österreicherinnen und Österreicher, die diese Theorie kennt oder gar mit ihr etwas anfangen kann, ist gering. Es gibt schon seit geraumer Zeit Tendenzen, diese Theorie zur Grundlage der Sexualpädagogik in Österreich zu machen.

Abschließende Überlegungen

Der vorliegende Entwurf und die bisherige Unterstützung von Projekten wie z. B. den Unterrichtsmaterialien „Ganz schön intim“ von 2013 geben zu der berechtigten Sorge Anlass, dass der gesamte Sexualkundeunterricht nach dem Willen der Bundesministerin mit dem Gender-Theorierahmen unterlegt und „sexuelle Vielfalt“ und „Vielfalt der Lebensformen“ als allgemein zu akzeptierende Leitbilder vermittelt werden sollen. Solche holistischen Ansprüche werden von den Protagonisten des beschriebenen sexualpädagogischen Ansatzes im Allgemeinen mit Gleichstellung, Toleranz, Nichtdiskriminierung und Akzeptanz von Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen und Identitäten gerechtfertigt. Im vorliegenden Fall spricht die Ministerin von einer „bedarfsgerechten Strategie im Bereich der schulischen Sexualerziehung für eine von Vielfalt geprägte Gesellschaft“.

Dem ist entgegenzuhalten, dass es keinen Anlass gibt, die allgemeinen Werte der Toleranz, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung, durch eine flächendeckende und alternativlose Vermittlung des Theoriekonstrukts sexueller Diversität in den Schulen zu untermauern. Mit der traditionellen Zweigeschlechtlichkeit geht das genauso, denn z. B. homosexuell empfindende Menschen beiderlei Geschlechts, stellen in der Regel ihr Geschlecht gar nicht in Frage und Transsexuelle Menschen sind gerade dadurch, dass sie sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, auf eines der beiden Geschlechter bezogen. Sie alle, wie auch intersexuelle Menschen, die unter Störungen der Differenzierung ihrer Geschlechtsorgane leiden, dürfen nicht für die Gendertheorie instrumentalisiert werden.

Auch für das Konzept der „sexuellen Vielfalt“ und „Vielfalt der Lebensformen“ als allgemein zu akzeptierende gesellschaftliche Leitbilder gibt es unter dem Aspekt der Toleranz und Nichtdiskriminierung keinen zwingenden Grund. Kinder leben in unserer Gesellschaft zu 75 Prozent bei ihren leiblichen Eltern und sind zu nahezu 100 Prozent in ihrem Herkunfts-Narrativ auf Vater und Mutter bezogen. Auch homosexuelle und transsexuelle Menschen sind in ihrem Herkunfts-Narrativ auf Vater und Mutter bezogen, die für sie Bedeutung haben.

Zudem stecken hinter der „Vielfalt der Lebensformen“ häufig Brüche und Leid, die von niemandem primär angestrebt werden und die die betroffenen Kinder belasten, deren Leid man nicht durch Euphemismen unter den Teppich kehren sollte. Dass in diesem Bereich bereits staatlich geförderte Manipulation stattfindet, zeigen die Unterrichtsmaterialien „Ganz schön intim“. In ihr werden 16 Familienbilder gezeigt, von denen lediglich zwei die einfache Familienstruktur von Vater, Mutter und Kindern zeigen. Diese beiden Bilder sind jeweils mit einem ironisierenden Untertitel versehen. 

Schwerer allerdings als die oben genannten Argumente wiegt, dass die vorgesehene weltanschauliche Unterlegung des Sexualkundeunterrichts gegen das allgemein anerkannte Indoktrinationsverbot in der Schule und gegen das Gebot der Kontroversität verstößt, nach denen die Vermittlung unterschiedlicher wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sichtweisen es den Schülern und Schülerinnen ermöglichen soll, sich frei eine eigene Meinung bilden zu können. Demnach ist der geistige Hintergrund, der dem vorliegenden Konzept des Sexualkundeunterrichts unterlegt ist, den Schülerinnen und Schülern bestenfalls als eine Anschauung unter anderen zu vermitteln. Auch „Sexuelle Vielfalt“ und „Vielfalt der Lebensformen“ können nicht unvermittelt als zu akzeptierende gesellschaftliche Leitbilder gelehrt werden. Es handelt sich bei ihnen um Realitäten, die in einer freien Gesellschaft zu tolerieren sind, über die aber ganz unterschiedliche Auffassungen bestehen, die anhand wissenschaftlicher Fakten vermittelt werden müssen. Andernfalls bestünde die Gefahr, zu längst überwunden geglaubten totalitären pädagogischen Konzepten zurückzukehren.

In den Volksschulen, wo Kontroversität nicht möglich ist, ist es ausgeschlossen, den Ansatz der sexuellen Diversität zu unterrichten, ohne die Kinder weltanschaulich zu manipulieren. Auch dürfen in keiner Weise sexuelle Empfindungen von Kindern „pädagogisch aufgegriffen“ werden. Kinder vor der Pubertät haben noch keinen internen Zugang zur Sexualität als eigenständige Realität. Deshalb muss der Sexualkundeunterricht ganz an der Fruchtbarkeit anknüpfen.

Abschließend kann festgehalten werden, dass der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung“ von einem wissenschaftlich fragwürdigen Menschenbild der Gendertheorie ausgeht, das in manipulativer Weise unter dem Deckmantel der Toleranz und Nichtdiskriminierung unreflektiert an die Schüler und Schülerinnen herangetragen werden soll. Er verstößt damit gegen das Neutralitätsgebot des Staates, gegen Kinder- und Elternrechte und gegen anerkannte pädagogische Prinzipien wie das Indoktrinationsverbot und das Kontroversitätsgebot. Zudem ist dieser Entwurf dazu geeignet, Formen von Sexualkundeunterricht zu begünstigen, die selber Missbrauch an Kindern und Jugendlichen darstellen.

Der gesamte Text, insbesondere mit ausführlichen Quellenangaben, findet sich auf dieser Seite.

Dr. med. Mag. phil. Christian Spaemann ist Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin.

Drucken

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant drucken

Seit den Tagen, an denen der deutsche Dichter und Denker August Heinrich Hoffmann von Fallersleben diese Zeilen niederschrieb, sind schon einige Jahre vergangen. Vieles hat sich seither grundlegend geändert. So steht etwa der Denunziant heutzutage in höchstem Ansehen – zumindest in Kreisen von Staatsschergen und -klienten. Steuerbehörden richten inzwischen Internetportale ein, unter denen „Whistleblower“ jene Mitmenschen verpfeifen können, die sie verdächtigen, ihre Tribute nicht auf Heller und Pfennig an den ewig klammen Gewaltmonopolisten abzuführen.

Darüber hinaus macht sich im Zuge des zwar unter höchsten Kosten, aber ohne jeden Erfolg geführten „Kampfes gegen den Terror“ mittlerweile jeder verdächtig, der die Bezahlung von Rechnungen in der Höhe von mehr als drei Euro nicht über sein Girokonto abwickelt. Die Abschaffung des Bargeldes (ausschließlich zwecks Hebung unser aller Sicherheit, versteht sich!) ist daher nur noch eine Frage der Zeit. Die dazu notwendigen Vorarbeiten laufen auf Hochtouren.

Die Redakteure der Massemedien wiederum feiern es als beispiellosen Akt von Zivilcourage, wenn Aktivisten hochsubventionierter linker NGOs Arbeitgeber und Vermieter an den Pranger stellen, von denen es heißt, sie würden – horribile dictu – Verträge nur mit solchen Menschen abschließen wollen, die ihnen selbst und nicht dem demokratischen Kollektiv gefallen. Diskriminierung? Geht gar nicht (es sei denn, sie erfolgt durch den Staat – etwa im Wege der Steuergesetzgebung).

Kurzum: Deutlicher könnte die schon von Friedrich Nietzsche beklagte „Umwertung aller Werte“ nicht dokumentiert werden. Was einst als Tugend gepriesen wurde, wie zum Beispiel Familiensinn, Sparsamkeit und Strebsamkeit, stellt heute eine grobe Abweichung – demnächst vermutlich sogar einen Straftatbestand – dar. Wer einst als Lump galt, ist unserer Tage – Massengesellschaft und Demokratie sei Lob und Dank – zum Helden mutiert.

Interessant ist allerdings, dass unschuldige Kinder, deren Geist noch nicht restlos korrumpiert wurde, sehr wohl noch ein Gespür dafür haben, wie niederträchtig es ist, andere zu verraten. Wer seine Sandkastengespielen oder Mitschüler bei der Kindergärtnerin oder bei der Schulmeisterin anschwärzt, erfreut sich durchaus nicht der Wertschätzung durch andere Angehörige seiner Gruppe. Er fällt vielmehr allgemeiner Verachtung anheim.

Es bedarf einer intensiven, langjährigen Gehirnwäsche, um dieses Bewusstsein in sein Gegenteil zu verkehren. Der Staat verfügt über nahezu unbegrenzte (Gewalt-)Mittel, um unschuldige Kinder von ihrem von Grund auf gesunden, natürlichen Empfinden für Recht und Unrecht zu befreien und zu bis ins Mark korrupten Untertanen zu verbiegen, die es als ihre Pflicht betrachten, unbotsame Mitmenschen ans Messer zu liefern.

Fallerslebens Zeilen passten indes perfekt in unsere Tage, würde nur ein einziges Wort geändert: Man ersetze Denunziant durch Spekulant und es alles wird gut. Der „Spekulant“ ist in der Spätzeit des sozialistischen Wohlfahrtsstaats zum Inbegriff des niederträchtigen Volksschädlings avanciert. Es ist so weit gekommen, dass linksradikale Nichtsnutze im staatlichen Fernsehen inzwischen öffentlich zum Massenmord an „Spekulanten“ aufrufen dürfen („Spekulanten gehören aufgehängt. Punkt.“), ohne dass ein Staatsanwalt deshalb von Amts wegen gegen diesen Akt der (Volks-)Verhetzung (§ 130 StGB in Deutschland und § 283 StGB in Österreich), einschreiten würde.

Manche sind eben gleicher als andere. Sie dürfen, was andere nicht dürfen. Von der Herrschaft des Rechts zur (Gesinnungs-)Diktatur selbsternannter Moralapostel ist es in einer Ochlokratie eben nur ein recht kurzer Weg.

Dabei lohnt es sich, einen etwas schärferen Blick auf den Begriff „Spekulant“ zu richten. Wikipedia definiert: „Spekulation ist in der Wirtschaft eine auf Gewinnerzielung aus Preisveränderungen gerichtete Geschäftstätigkeit.“ Trifft diese Definition zu (und das ist unzweifelhaft der Fall), würde nach den Wünschen des zitierten Schweizer Soziologen die Erde bald als recht einsamer Planet um die Sonne ziehen. Denn danach wäre faktisch jede geschäftliche Tätigkeit als spekulative Handlung zu werten. Die Losung lautete demnach: alle aufhängen!

Jeder Maschinenproduzent erwartet einen Gewinn als Lohn seines heißen Bemühens. Jeder Händler „spekuliert“ darauf, zum Preis von x eingekaufte Waren zum Preis von x+y absetzen zu können. Wer sich dazu entschließt, eine bestimmte Berufsausbildung zu machen, erwartet, damit später seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Da dies unter Bedingungen unvollständiger Information geschieht (die Zukunft ist eben immer ungewiss), macht auch er sich einer „Spekulation“ schuldig. Überleben dürften demnach nur noch Eremiten und in Subsistenzwirtschaft lebende Steinzeitmenschen auf Papua Neuguinea und im brasilianischen Urwald (und natürlich parasitär lebende Intellektuelle, die schon allein deshalb niemals Spekulanten sein können, weil sie ja nie etwas produzieren, wofür je einer freiwillig bezahlen würde).

Doch selbst dann, wenn man den Begriff sehr eng zieht und auf die Bereiche Nahrungsmittel und/oder Finanzwirtschaft begrenzt, wird man schwerlich belastbare Gründe dafür finden, „Spekulation“ als Verbrechen zu qualifizieren, das mit Todesstrafe oder Lynchjustiz zu ahnden ist. Denn immerhin bedarf der „Spekulant“ zumindest zweier Partner, die aus freien Stücken mit ihm in Geschäftsbeziehungen treten: Einen, der ihm zum Zeitpunkt a eine Ware zum frei vereinbarten Preis überlässt, und einen anderen, der sie ihm zum Zeitpunkt b zu einem ebenfalls frei verhandelten Preis wieder abnimmt. Von „Spekulanten“, die über Armeen oder Geheimdienste verfügen, um ihre Geschäftspartner mit vorgehaltener Waffe zum Abschluss zu überreden, wurde bisher jedenfalls nichts bekannt. Und da grundsätzlich niemals ein Geschäft zustande kommt, an dem nicht beide Seiten profitieren, ist auch weit und breit kein Geschädigter auszumachen.

Weshalb „Spekulanten“ also aufgehängt werden sollten, während Politiker und deren Büttel schier jede Schandtat – bis hin zum Hunderttausendfachen Massenmord – begehen dürfen sollen, ohne dafür jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird wohl für immer Jean Zieglers Geheimnis bleiben…

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

Drucken

Ein Flugzeugabsturz und die Privatsphäre drucken

Die Germanwings-Flugzeugkatastrophe erschüttert viel mehr als andere Abstürze. Das hat klare Gründe. Die "Sendung mit dem Großvater" befasst sich mit einigen dieser Gründe, aber auch mit der Frage nach der Privatsphäre von Piloten, nach der Effizienz von psychologischen Tests und nach den Konsequenzen des Absturzes.

Drucken

Welchen Institutionen vertrauen die Österreicher? drucken

Institutionen, denen die Österreicher „voll und ganz" oder „überwiegend" vertrauen 2011, 2013 & 2015 im Vergleich

 

Quelle: GfK Sozial- und Organisationsforschung

Drucken


© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung