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Wäre Sonja Wehsely nicht Stadträtin in Wien, sondern eine EU-Kommissarin in Brüssel gewesen, dann dürfte sie jetzt mit Sicherheit den gut wattierten Posten bei Siemens nicht antreten. Denn bei der EU gibt es strenge Sauberkeits- und Anti-Korruptions-Regeln. Während man im Wiener Rathaus wohl nicht einmal weiß, was das sein soll. Getreu der Häupl-Devise: „Geht doch niemand was an, was wir mit unserem Geld machen.“
Neben dem Faktum, dass es in Wahrheit nie um das Geld Häupls oder der SPÖ geht, sondern immer um die mit aller Brutalität bei uns allen eingetriebenen Steuern (die der neue SPÖ-Chef gerade wieder einmal erhöhen will), sind ein paar entscheidende Tatsachen in der aktuellen Causa festzuhalten.
Das hätte sie aber nicht tun sollen. Da hätte sie vielleicht einmal vorher denken sollen. Denn damit ist klar bewiesen, dass sie schon seit Monaten mit Siemens heimlich verhandelt hat. Eben im höchsteigenen Interesse. Gleichzeitig hat aber Siemens weiter gute Geschäfte mit dem Rathaus-Imperium und mit dem von Wehsely geleiteten Spitalsbereich ganz besonders gemacht. Eben auf Kosten der Steuerzahler.
Wem da nicht schlecht wird, der hat wohl selbst ein Parteibuch.
Man vergleiche das Verhalten der Stadträtin moralisch mit dem des soeben zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilten Peter Westenthaler. Der Hauptvorwurf der Justiz – die in Österreich ganz offensichtlich längst keine neutrale Binde mehr vor den Augen hat – gegen Westenthaler: Dieser hat in seiner einstigen Funktion bei der Fußball-Bundesliga (also nach seinem Ausscheiden aus der Politik) Gelder, die die Bundesliga für einen bestimmten Zweck bekommen hat, für eine andere Notwendigkeit der Bundesliga ausgegeben. Das war zwar gewiss unsauber, aber beides waren an sich korrekte Geldtransfers, und es hat weit und breit kein persönliches Interesse gegeben. Westenthalers wahres Delikt war wohl eher, bei der falschen Partei gewesen zu sein.
Die sonst oft vielgescholtene EU würde jedenfalls ein Vorgehen wie das von Wehsely ganz anders behandeln. Und wohl auch mit größerer Objektivität als die heimische Justiz. Bei der EU müssen nämlich sämtliche Mitglieder der Kommission 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Kommission jede berufliche Tätigkeit melden. Und zwar bevor diese Tätigkeit aufgenommen wird!
Und noch eindeutiger: Sollte es bei der beabsichtigten Tätigkeit eines EU-Kommissars zu Interessenkonflikten mit dem früheren Aufgabenbereich kommen, entscheidet ein eigene Ethikkommission über die Vereinbarkeit. Und man kann jede Summe wetten, dass das Wehsely-Modell niemals von einer solchen Ethikkommission genehmigt würde, wenn sie:
Aber auch nach dem österreichischen Korruptionsstrafrecht müsste die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit jetzt aus diesen beiden Gründen eine Untersuchung beginnen.
Wenn es nicht um die SPÖ ginge.
Aber freilich: Auch in der Türkei werden nicht die geschäftlichen Interessen der Familie Erdogan und einiger anderer Menschen gerichtlich untersucht. Warum sollte es dann in Österreich der Fall sein?
PS: In der EU gibt es, wie der Fall Viviane Reding zeigt, sogar dann Riesenaufregung des Parlaments und vieler Medien, wenn Kommissaren ein dreiviertel Jahr nach dem Ausscheiden die künftige Tätigkeit bei einem Unternehmen genehmigt wird, das nicht Lieferant der EU-Kommission gewesen ist. Was deutlich harmloser ist als die Causa Wehsely-Siemens.