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Jetzt ist auch Karlsruhe umgefallen. Neuerlich. Das ist erwartbar gewesen, aber dennoch katastrophal. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat zwar wie schon in etlichen früheren Urteilen massive „Bedenken“ gegen europäische Entscheidungen und Machtanmaßung geäußert. Es fühlt sich aber offenbar hilflos gegen die verderblichen Handlungen der Europäischen Zentralbank, mit denen die Euro-Schuldnerstaaten auf Kosten der Sparer vor dem Bankrott bewahrt werden. Das Gericht knirscht zwar vernehmlich mit den Zähnen. Es wagt aber nicht die Kampfansage an Europa und weist letztlich alle Klagen gegen die Staatsfinanzierung durch das EZB-Gelddrucken ab.
Das Kleingedruckte, die „Bedenken“ Karlsruhes, ist völlig irrelevant. Die EU-Behörden lesen nur: Wir dürfen. Wir dürfen letztlich alles.
Das wird die EU-Begeisterung außerhalb der Finanzministerien und der Schuldnergewerkschaft Italien&Co freilich nicht gerade heben. Und es dürfte in Großbritannien die Brexit-Stimmung noch einmal wiederbeleben (obwohl die Briten ja gar nicht beim Euro dabei sind).
Dieses Sich-für-hilflos-Erklären eines deutschen Höchstgerichts ist zweifellos auch für Österreich dramatisch. Und es ist langfristig viel wichtiger als die Wahlanfechtung der hiesigen Präsidentenwahl. Wie auch immer sie ausgehen wird.
Das Urteil auf ein einfaches Gleichnis gebracht: Die europäischen Instanzen (EuGH und EZB) erklären Schwarz für Weiß. Denn Schwarz wäre verboten, Weiß aber ist erlaubt. Und auch dem stärksten EU-Staat, wo sich ein Gericht (im Gegensatz beispielsweise zum österreichischen VfGH) mit dieser Ungeheuerlichkeit wenigstens zu befassen wagt, bleibt nichts anderes über, als diese Absurdität zu schlucken.
Oder juristischer: Die EZB darf zwar eigentlich ganz eindeutig nicht Staatsfinanzierung betreiben. Weder durch Gelddrucken noch durch ständigen gigantischen Ankauf von Staatsanleihen. Die Staaten brauchen eine solche externe Finanzierung angesichts ihrer ständigen Schuldenpolitik aber. Und daher finanziert die leider keineswegs geistig unabhängige und leider nicht nur auf die vertraglich vorgeschriebene Stabilität beschränkte EZB die Staaten auch. Sie erklärt einfach im Gegensatz zur Wirklichkeit, dass ja gar keine Staatsfinanzierung stattfände. Sondern nur Geld- und Währungspolitik. Und sie hat dabei Rückendeckung durch den ebenfalls von Vertretern der Schuldnerstaaten kontrollierten EuGH bekommen.
Wir lernen: Durch juristische Behauptungen kann man in Europa alles. Auch über Wasser gehen. Und Wasser zu Wein machen. Nationale Verfassungsgerichte können das zwar für seltsam, für bedenklich erklären, sind aber letztlich machtlos. Oder feige.
Das Opfer sind alle Sparer, deren Geld durch die EZB schon seit Jahren ständig entwertet wird, ohne dass sie Zinsen bekämen. Und das zweite Opfer sind die künftigen Generationen, auf deren Schultern immer höhere Lasten abgelagert werden.
Einer der zentralen Tricks der EZB dabei ist das Gerede vom „zweiprozentigen Inflationsziel“, das sie in den letzten Jahren entwickelt hat. Aus der einstigen Einschätzung von Ökonomen, die auch ins EZB-Recht übernommen worden ist, dass die Inflation unter zwei Prozent gehalten werden soll, weil sie spätestens bei diesem Wert gefährlich werden könnte, hat die EZB das Ziel gemacht, die Inflation auf zwei Prozent hinauf zu treiben.
Sie hat dazu ein düsteres Gespenst an die Wand gemalt: Die angebliche Katastrophe einer Deflation. Dabei gibt es bei den normalen Produkten des Lebens – von Lebensmitteln über die Wohnkosten bis zu den Dienstleistungen – eine durchaus ordentliche Inflation. Aber durch die Entwicklung des Ölpreises (und einiger anderer Rohstoffe) steigen die Preise in Summe und im Schnitt nur kaum.
Vor wenigen Jahren noch hat man gewusst, dass sinkende Ölpreise ein Segen für die Wirtschaft sind. Heute behauptet man einfach das Gegenteil. Und die Regierungen jubeln alle insgeheim, die durch die EZB-Politik nun ihre riesigen Schulden und Defizite zum Zweck der Wählerbestechung ungestraft (eben zinsenlos und jederzeit durch die EZB finanziert) jederzeit fortsetzen können.
Und das „Recht“? Wir lernen: Recht besteht nur aus Worten. Und Worte sind im EU-Europa beliebig dehnbar geworden.